in English
25.08.05: Diese
      Internetpublikation ist ein "Hearing": Gerne nehme ich Kommentare
      entgegen: walter.keim@gmail.com.
      Habe ich jemand vergessen auf der Liste weiter unten?
Patientenrechte leiten sich aus den
        Menschenrechten ab1 und sind überall in
      Europa und den entwickelten Staaten in er ganzen Welt verbreitet. Um das
      grundgesetzlich garantierte Selbstbestimmungsrecht (Artikel
2
        (2) GG: Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit2)
      auch gegenüber Ärzten und Gesundheitswesen verantwortlich ausüben zu
      können und zur Realisierung von Patientenrechten beitragen zu können,
      wären folgende Rechte notwendig:
      1. Recht auf Akteneinsicht, ohne ein "berechtigtes" Interesse
        nachweisen zu müssen, inklusive "subjektive" Informationen.
        2. Recht auf Rechtsbelehrungen/Klagebehelfsbelehrungen und Information
        über eigene Rechte. 
        3. Recht an eine übergeordnete und/oder unabhängige Stelle kostenlos zu
        klagen.
        4. Recht auf begründete Antworten auf Klagen innerhalb angemessener
        Zeit.
        5. Berichtigung von Fehlern in Krankenakten
      In der Charta
der
        Grundrechte der Europäischen Union3 ist
      die Informationsfreiheit in Artikel
        423. die Akteneinsicht in Artikel
        41 (2)3, das kostenlose Klagerecht in Artikel
        433 (Ombudsmann) und das Recht auf
      begründete Antworten innerhalb angemessener Zeit in Artikel
        41 (1)3 gesichert. Active
        Citizenship Network4 hat die Grundrechte
      der EU für den Bereich
der
        Patienten in der European
        Charter of Patients Rights5
      konkretisiert und beobachtet
die
        Entwicklung in Europa. 
    
International ist die Einsicht in Patientenakten z. B. durch
      Artikel 18 Comment
        34 zu Artikel
        19 (2) Internationaler Paktes über bürgerliche und politische Rechte
      (Zivilpakt), Artikel
        12 (b) (iv) General
        Comment 14 Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und
      kulturelle Rechte (Sozialpakt)89 anerkannt und Artikel
        10 des Übereinkommens über Menschenrechte und Biomedizin8
      beschreibt Einsichtsrechte als Menschenrecht. Auch die EU
        hat 1979 Patientenrechte für Krankenhauspatienten6
      und die WHO
1994
        allgemeine Patientenrechte proklamiert7. Die
      Realisierung dieser Rechte zeigt diese Übersicht für europäische Staaten:
      http://wkeim.bplaced.net/patienten.htm1 und z. B. Norwegen: http://wkeim.bplaced.net/no_gesetze.htm9. 
      Warum nicht in Deutschland?
Am 29.11.2012 verabschiedete der Bundestag ein Patientenrechtegesetz. § 630g BGB bestimmt nun: "Dem Patienten ist auf Verlangen unverzüglich Einsicht in die ihn betreffende Patientenakte zu gewähren, soweit der Einsichtnahme nicht erhebliche therapeutische oder sonstige erhebliche Gründe entgegenstehen. § 811 (Vorlegungsort, Gefahr und Kosten) ist entsprechend anzuwenden." Diese Gesetz wird voraussichtlich im ersten Quartal 2013 nach der Behandlung im Bundesrat in Kraft treten.
Einen Gmünder Arzt weil er die Einsicht in Arztunterlagen verweigerte10 und ein Jahr lang nicht antwortete11.
Die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, da sie dieses Verhalten nicht beanstandete12 und zusätzlich noch die Klage13 auf den Kopf stellte und dem Kläger unberechtigterweise die Schuld zuwies14. Hier wurde der Volksmund bestätigt, dass eine Krähe der anderen kein Auge aushackt. Den Ärztekammern fehlt die Unabhängigkeit um als Klageinstanzen Patientenrechte wahrnehmen zu können, d. h. der klagebehandelnde Jurist könnte entlassen werden, wenn er sich auf die Seite der Patienten stellen würde. (Ein Angestellter der KV, der Abrechnungsbetrug15 nicht mitmachen wollte, wurde gefeuert16). Da ein Jurist einem Arzt keine Weisungen erteilen kann (§ 2 (4) der ärztlichen Berufsordnung17) hackt er auf dem Schwächsten in der Hierarchie rum, d. h. dem Patienten.
Die Bundesärztekammer, da sie keine Auskunft erteilte18 über die verbandsinterne Aufsicht der Bezirksärztekammer19 und Rechtsaufsicht des Sozialministeriums.
Die Landesärztekammer Baden-Württemberg, da sie nun zwar vom Arzt die Einsicht erbat20, aber sonnst nichts beitrug der Klage (übersandt vom Sozialministerium)21 abzuhelfen. Da Akteneinsicht in den Klagevorgang nicht gewährt wird, kann man sich leisten zu mogeln. Aber meine Pappenheimer haben sich ja schon vorher deutlich zu erkennen gegeben. Hier wurde möglicherweise das informelle Selbstbestimmungsrecht verletzt auf jeden Fall aber geschummelt22. Wegen der Einsichtsverweigerung fliegt nicht auf, wer das gemacht hat.
Das Sozialministerium von Baden-Württemberg führt nur Rechtsaufsicht23, keine Fachaufsicht. Die Klage wird falsch dargestellt24, um die Rechtsaufsicht zu vernachlässigt25. Die dokumentiert unvollständige Einsicht in Arztunterlagen wird unterschlagen, Akteneinsicht in den Klagevorgang abgelehnt. Dieses Klageorgan ist kann im entscheidenden Bereich (Fachaufsicht) nicht mal was sagen, im formalen Bereich lässt sie es durchgehen, dass selbstverständliche EU Grundrechte (Einsicht) verletzt werden.
Das Innenministerium von Baden-Württemberg schreibt nicht zuständig zu sein26 für Datenschutzklage27. Eine Rechtsbelehrung28 wird nicht gegeben, da nur Gutachten gegeben werden29. Rechtsbelehrung30 über Mängel der Berufsordnung bleibt unbeantwortet31.
Die Berufsordnung der Ärzte vom 10. April 2003 gibt nur Einsicht in objektive Krankenunterlagen: nach §10 Absatz (2) sind von der Einsicht "ausgenommen ... diejenigen Teile, die subjektive Eindrücke oder Wahrnehmungen von Ärztinnen und Ärzten enthalten." Der Landtag von Baden-Württemberg passte die Berufsordnung der Ärzte nicht an die neueste Rechtsprechung (1 BvR 1130/9894) an, dass die Ablehnung in subjektive Informationen der Begründung bedarf. Damit beruft sich die Berufsordnung immer noch auf 20 Jahre alte Rechtsprechung.
Die Verfasser der Patientenrechtscharta 200232, da sie das Berichtigungsrecht ausgelassen haben, das bei Patientenrechte in Deutschland heute" vom 9./10. Juni 199933 noch dabei war.
Krankenversicherungen sollten eigentlich die "Anwälte" der Patienten und Versicherten sein. Aber auch die AOK missachtet die Akteneinsicht und gibt keine Information über Klagerechte34, wie u. a. folgende Bewertung der Dienstaufsichtsbeschwerde vom 2.4.20035 zeigt. Dabei wird die traditionelle paternalistische (Verwaltungs-)kultur36 befolgt, anstatt die Charta der Grundrechts der EU37 anzuwenden. Konsequenterweise vergisst man das Klagerecht zu er währen38, wenn Patientenrechte beschrieben werden.
Den Landtag von Baden-Württemberg, da die Antwort39 des Petitionsausschusses bei der Petition nur eine wortwörtliche Abschrift des Schreibens des Ministeriums40 ist. Kein Wunder, dass der Petitionsausschuss die Einsicht ablehnte41. Mängel bei gesetzlichen Einsichts- und Klagerechten und gesetzgeberischer Handlungsbedarf werden nicht gesehen.
Den Landtag von Baden-Württemberg, weil er wegen der Kosten die Übersetzung von Europaratsempfehlungen zu u. a. Patientenrechten42 und dem Menschenrecht der Informationsfreiheit43 ablehnte.
Der Kammeranwalt verschaffte Patientenrechten keine Geltung79? (Beispielsweise erhob das Berufsgericht für den Beschluss der Nichtbehandlung Gebühren80). Anfrage Gebührenordnung81 (pdf). Akteneinsichtsgesuch nach 2 Jahren Untätigkeit. Die verbandsinterne Aufsicht greift nicht. OStA Gernot Blessing verschleppte auch Verfahren gegen verurteilte SS Mörder: Ist er als Kammeranwalt geeignet?
Das angerufene Berufsgericht behandelt in seinem Urteil behandelt nur Akteneinsicht: Die Bezirksärztekammer hat angeordnet, dass er nicht antworten muss: Deshalb Freispruch. Alle anderen Punkte werden nicht behandelt. Das bedeutet, dass der Arzt freigesprochen wird, da er vom der "Körperschaft des öffentlichen Unrechts" Ärztekammer Nordwürttemberg die Erlaubnis bekam Patientenrechte nicht zu beachten.
Der Bundestag da Deutsche kein "Recht auf eine gute Verwaltung" EU Charter Artikel 4137 (siehe auch "Der Europäische Kodex für gute Verwaltungspraxis44") haben. Das Recht auf gute Verwaltung bedeutet in der EU nicht nur Akteneinsicht, sondern auch das Recht auf begründete Antworten (Kodex Artikel 18) innerhalb angemessener Zeit (Artikel 17: spätestens 2 Monate). Vorschläge Europaratsempfehlungen ins Deutsche zu übersetzen, werden von der deutschen Verwaltung nicht beantwortet: http://wkeim.bplaced.net/020106coe.htm45, http://wkeim.bplaced.net/files/011223fischer.htm46 und http://wkeim.bplaced.net/files/020214bmi.htm47 geschweige die Ablehnung begründet.
Der Bundestag, da er immer noch das umstrittene Monopol48 der Rechtsanwälte49 (Rechtsberatungsgesetz aus dem Jahre 193550) aufrecht erhält, das von den Rechtsanwaltkammern ausgenützt wird51. Dadurch werden die Möglichkeiten von Behörden, Auskünfte zu geben, begrenzt52. Auch die Presse wird daran gehindert über Rechte53 zu berichten. Gegen das Rechtsberatungsgesetz95 ist eine Verfassungsbeschwerde54 (Ergänzung55 vom 5.5.2000: Ein in Europa einmaliges Monopol) anhängig. Die 8 in Karlsruhe haben die Klage bisher nur liegenlassen. Es liegt auch eine Beschwerde mit der Nr. 40901/02 beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen Anwendung des Rechtsberatungsgesetztes vor. Ein Nürnbeger Beamter der Sozialhilfe wurde angezeigt, weil er systematisch Krankenscheine zu spät ausstellte. Daraufhin wurde der Leider des Nürnberger Integrationshilfeverein, der den Asylsuchenden beistand, angezeigt und verurteilt wegen unerlaubter Rechtsberatung. Verbraucherrechte werden verletzt. Wo bleibt die Verpflichtung zu den Grundrechten des Grundgesetzes?
Der Bundes- und die Landesgesetzgeber, da sie die aus der Nazizeit56 stammenden Privilegien der Ärzte57 (Suche nach Zitat58: "45% aller Ärzte waren NSDAP-Mitglieder", die "Hälfte der deutschen Ärzte ... Mitglieder der NSDAP"59) und Anwaltskammern (Anteil der NSDAP Mitglieder in der Justiz 80%60) als Körperschaften des öffentlichen Rechts, nicht abschaffen. Es gibt keinen vernünftigen Grund den ärztlichen und anwaltlichen Standesfunktionären hoheitliche Funktionen zu übertragen. Das gesamte Gesundheitssystem leidet darunter aus vordemokrastischer Zeit zu stammen. Dagegen sollte ein Patienten- und Mandantenschutzgesetzes verabschiedet werden61, da die heutigen gesetzlichen Regelungen unzulänglich sind, da u. a. die Ärzte- und Anwaltskammern nicht die Grundechte der Charta der Europäischen Union37 praktizieren, das heißt z. B. Akteneinsicht in Artikel 4137 (2) und das Recht auf begründete Antworten innerhalb angemessener Zeit in Artikel 4137 (1).
Das Verfassungsgericht setzt sich nicht für das Menschenrecht des Zugangs zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung ein. Die Klage http://wkeim.bplaced.net/v-klage.htm62 mit Fragen zu Patientenrechten63 wird ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen64. Der Menschenrechtscharakter der Informationsfreiheit und Einsicht wird also nicht behandelt. Das Bekenntnis zu den Menschenrechten Artikel 1 (2) GG2 und dass Völkerrecht vor Bundesrecht geht Artikel 25 GG2 ist nur ein Lippenbekenntnis65. Deutschland wurde im Fall Vogt gegen Deutschland ( - 7/1994/454/535 - EuGRZ 1995, 590 - ) wegen Verletzung der Meinungsfreiheit vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt. Trotzdem führt die deutsche Justiz das Ergebnis nicht durch und versucht so weiterzumachen wie vorher. Das Grundrecht der EU Charta auf eine begründete Antwort (Artikel 4137), wird vom Verfassungsgericht selbst für Petitionen66 dem Bürger genommen67. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist höchstwahrscheinlich der Ansicht, dass Gerichtsentscheidungen begründet sein müssen68.
Der Bundestag, da er die Petition 2-14-15-21260-040503 vom 25.10.01 zu Patientenrechten69 und Petition 2-14-15-2160-004220 einfach abschloss70, ohne auch nur auf die Frage der Menschenrechte71, Verhältnis zur EU Charta und Patientenrechte in den übrigen europäischen Staaten (außer Norwegen) einging.
Sieht das Bundesgesundheitsministerium den hier aufgezeigten gesetzlichen Handlungsbedarf72? Aus der Antwort73 geht hervor, daß an der alten vordemokratischen inspirierten Rechtsprechung festgehalten wird74.
Die Solidargemeinschaft der Versicherten finanziert das teuerste Gesundheitswesen pro Kopf in der EU (ca. 225 Milliarden € jährlich), aber bei der Qualität der Leistungen landet Deutschland im Vergleich mit anderen EU Staaten im unteren Drittel (Platz 13 von 15): http://www.vz-nrw.de/SES79823442/doc1293A75 siehe auch das Jahresgutachten des Sachverständigenrates 2000/2001: http://www.svr-gesundheit.de/gutacht/sogu00/kurzf00.pdf76, siehe auch World Health Report 200077: Platz 2578 unter den Industrieländern. Ein gleich schlechtes Gesundheitssystem gibt es in der EU schon für ca. 45 Milliarden € (EURO) billiger. Das beste Gesundheitswesen der EU (Frankreich) ist immer noch ca. 23 Milliarden € (EURO) (ca. 1 % des BNP) billiger. Wo bleibt das Geld, das nicht bei den Patienten als Leistung ankommt? Warum lassen sich die Versicherten und Patienten so übers Ohr hauen? Strukturelle Veränderungen sind notwendig um Korruption zu bekämpfen meint TI.
Das deutsche Volk und die deutschen Patienten, da sie zwar gemeinsam stark wären, aber ihre Patientenrechte nicht durchsetzen und Überbleibsel des Obrigkeitsstaates akzeptieren. Das Bekenntnis zu den Menschenrechten Artikel 1 (2) GG2 ist offenbar ein Lippenbekenntnis. Aber da ist die Demokratie nicht ungerecht: Bekommen die Wähler nur das, was sie gewählt (= verdient) haben? Warum gibt es immer noch so viele Untertanen und Autoritätshörige und so wenig Einsatz für eigene (Menschen-)Rechte?
Zusammenfassend muss gesagt werden: Deutschlands Legislative, Administrative und Judikative Gewalt bietet nicht nur nicht die Gewähr dafür sich jederzeit für die Menschenrechte97 einzusetzen, sondern stellt ganz im Gegenteil eigene vordemokratische Gesetze über die Menschenrechte, das heißt duldet und begeht Menschenrechtsverletzungen98. International ist die Einsicht in Patientenakten z. B. durch Artikel 18 Comment 34 zu Artikel 19 (2) Internationaler Paktes über bürgerliche und politische Rechte (Zivilpakt), Artikel 12 (b) (iv) General Comment 14 Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Sozialpakt)89 anerkannt. Bei der Informationsfreiheit wird in 5 von 16 Bundesländern gegen die UN Menschenrechte und die Grundrechtscharta der EU verstoßen. Bei den Patientenrechten gegen die EU Charta der Grundrechte und European Charter of Patients Rights. Was für "Menschen" sind das eigentlich, die sich das widerspruchslos (außer ein paar Ausnahmen) gefallen lassen?
Obwohl die AOK fast alle oben angeführten Rechte u.a. faire Antwort innerhalb angemessener Zeit, Akteneinsicht und Rechtsbelehrungen verletzte, hat eine beim Sozialgericht angestengte Entscheidungserzwingungsklage sowohl Akteneinsichtserzwingung als auch Entscheidungserzwingung erreicht.
Die "Bamberger Erklärung" vom 21. Oktober 2007 verabschiedet im Rahmen des internationalen Symposiums "Deutsche Jugendämter und Europäische Menschenrechtskonvention" unter der Leitung : Annelise Oeschger, Präsidentin der Konferenz der Internationalen Nichtregierungs-Organisationen des Europarates (Anlage 21: http://www.blauer-weihnachtsmann.de/uploads/media/2007-10-21-Bamberger-Erklaerung.pdf) stellt fest:
"Im Rahmen des Kinder- und Jugendschutzes in Deutschland, namentlich von Seiten der Jugendämter, kommt es zu Verletzungen der Menschenrechte, insbesondere der von Art. 3 (Verbot der Folter), Art. 6 (Recht auf ein faires Verfahren vor unabhängigen Gerichten), Art. 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens), Art. 13 (Recht auf wirksame Beschwerde) und Art. 14 (Diskriminierungsverbot) der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte".
Verfassungsbeschwerde: Stehen Halbgötter in Weiß über dem Menschenrecht der Akteneinsicht?100
Werden Musterprozesse Rentner von der Erhöhung der Krankenkassenbeiträge auf das Doppelte bewahren?
Ist die Bezirksärztekammer Baden-Württemberg eine Körperschaft öffentlichen Unrechts? Wird der Landtag das beheben? Dem Adolf eins reingewürgen und Gesundheitswesen umstülpen?:
Verabschiedung eines Patienten- und Mandantenschutzgesetzes, da die heutigen gesetzlichen Regelungen unzugänglich und unzulänglich sind.
Abschaffung der Ärztekammern (13.12.35, RGBl. I S. 1433), Anwaltskammern (RAO 13.12.35, RGBl I, 1470) und kassenärztlichen Vereinigungen (Verordnung vom 8. August 1933, RGBl. I S. 567)), als Körperschaften des öffentlichen Rechts, da es keinen vernünftigen Grund gibt, den ärztlichen und anwaltlichen Standesfunktionären hoheitliche Funktionen zu übertragen.
Aufhebung des Rechtsberatungsgesetzes von 13.12.1935 (RGBl. I 1478) um diese Bevormundung des Verbrauchers zu beenden und zur Freiheit auf diesem Gebiet zurückzufinden, die im europäischen Raum der Freiheit selbstverständlich ist..
Die Einrichtung einer Forschungsinstitution für Medizin und Justizschäden, da insoweit eine bundesweite Dokumentation fehlt.
Sicherung des Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung in der Verfassung Baden-Württembergs und des Grundgesetzes, wie es schon seit 1992 in der Verfassung Brandenburgs verwirklicht ist.
Wird eine Beschwerde an das Sozialministerium über Landesärztekammer helfen? Wird sich die Ärztekammer an die am 19.04.05 in einem Brief des Sozialministeriums ergriffenen aufsichtsrechtliche Massnahmen halten?
Werden Selbsthilfegruppen in der Öffentlichkeit und beim Gesetzgeber Gehör finden? Z. B. Der Allgemeiner Patienten-Verband e.V.: http://www.patienten-verband.de/ 61, die Bundesarbeitsgemeinschaft der Notgemeinschaften Medizingeschädigter e.V.82 (Petition PDF-Format.) und Opfer von Kunstfehlern: http://www.geburtsschaden.de/ 83 und http://www.aerzte-pfusch.de/ 84.
Wird die Patientenbeauftragte zur Verbesserung der Lage beitragen?
Wird die WHO, die die "Europäischer Partnerschaftsverbund für Patientenrechte und die Befähigung der Bürger zum selbstbestimmten Handeln85" ins Leben gerufen hat, Patientenrechte fördern? Leider scheint dieses Programm seit 1999 ohne Aktivitäten86.
Als EU-Bürger frage ich auch87: Wie lange möchte die EU Kommission: http://wkeim.bplaced.net/330166.htm88 und das EU Parlament89 (Courrier du Citoyen90) noch zuschauen, dass mir als EU Bürger in Deutschland das in Europa üblichen Patientenrechte (siehe European Charter of Patients Rights91) und Grundrechte der EU Charta nicht zugestanden wird, d. h. dass ich zum Bürger zweiter Klasse erniedrigt werde, wenn ich nach Deutschland reise? Wie lange noch wird die EU dulden, dass Deutschland ein Schandfleck im "Raum der Freiheit" ist?
Das Europäischen Parlament stellt zur Lage der Grundrechte in der Europäischen Union (2000) (2000/2231(INI)): A5-0223/200192: fest: "dass die in den Kapiteln der Charta niedergelegten Rechte sowohl von den europäischen Institutionen als auch von den Mitgliedstaaten beachtet werden". Wird das Parlament seiner Meinung Geltung verschaffen und die Petition http://wkeim.bplaced.net/petition_eu.htm89 positiv beantworten?
Wird der Europäische Konvent dieses Problem lösen93 und die Grundrechte der EU Charta auch für Mitgliedsstaaten verbindlich machen?
Walter Keim
      
      E-mail: walter.keim@gmail.com
      Support freedom of information: http://wkeim.bplaced.net/foi.htm,
      http://wkeim.bplaced.net/petition_un.htm,
      http://wkeim.bplaced.net/v-klage_en.htm
      Support patients rights: http://wkeim.bplaced.net/patients.htm#e-mail
Kopie: Anlage für Petition 2-14-15-2160-004220.
Ältere Entwürfe, Version: 0.0, 0.1, 0.2, 0.3. Neueste Version.
      Anlagen:
Unterstützt die Stärkung der Patientenrechte, mit
folgender
          Email an das Bundesministerium für Gesundheit (hier klicken):
        Ich unterstütze die Stärkung der Patientenrechte. Die Regelungen zum
        Patientenschutz sind bisher unübersichtlich in vielen Gesetzen und
        Gerichtsentscheidungen verstreut und deshalb für den Patienten schwer zu
        handhaben. Deshalb unterstützen viele Beteiligten (u. a. der
        Sachverständigenrat) Bestrebungen, die Rechte des Patienten einheitlich
        und übersichtlich zu regeln. Dies würde zur Rechtsicherheit aller
        Beteiligten im Gesundheitswesen beitragen. Die Bundesregierung sollte
        nun einlösen, was sie selbst zu Zeiten ihrer Bundestagsopposition
        gefordert hat: Die Rechte von Patienten müssen verbessert werden. Dazu
        ist ein eigenes Patientenschutzgesetz geeignet. Dabei kann die European
        Charter of Patients Rights
        http://wkeim.bplaced.net/files/european_charter.htm Anregungen
        geben.
      (Natürlich kann dieser Text im Email Programm beliebig geändert und
      ergänzt werden). 
Viele Länder in Europa haben Gesetze oder Chartern, die Rechte der
      Patienten sichern. Aber Minimum Standards fehlen. Um allen
      Europäischen Bürgern Patientenrechte zu garantieren und mit der
      internationalen Entwicklung mitzuhalten sollten Patientenrechte in den
      Mitgliedsstaaten gestärkt werden.
      
      Support Patients rights, by
the
          following E-Mail to the European Commission (click here):
        I support the call to the European Commission for
              securing the rights of patients.
            As a guideline I suggest to use European
      Charter of Patients Rights http://wkeim.bplaced.net/files/european_charter.htm
      and the "Recommendation Rec (2000) 5 of the Council of Europe on the
      development of structures for citizen and patient participation in the
      decision-making process affecting health care": http://www.social.coe.int/en/qoflife/recomm/R(00)5.htm
        .
      (You may change the text according to your needs). 
      
      
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