Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den
3.3.03
An die
Gesch�ftsstelle des
Berufsgerichts bei der Landes�rztekammer Baden-W�rttemberg
Jahnstr. 38
A
D-70597 Stuttgart
Betreff: Kostenregelung des
Berufsgerichtlichen Verfahrens
Sehr geehrte Damen und Herren,
"Der Umstand, dass die Einlegung von Rechtsmitteln
im Falle ihrer Erfolglosigkeit zu einer Kostentragungspflicht f�hren kann, liegt
im Bereich der allgemeinen Lebenserfahrung. Die Petenten h�tten die M�glichkeit
gehabt, sich bei der Gesch�ftsstelle des Landesberufsgerichts vor der Einlegung
des Rechtsmittel entsprechend zu informieren." Der Petition konnte nicht
abgeholfen werden.
Ich bitte Sie mir die Kostenregeln des
berufsgerichtlichen Verfahrens zukommen zu lassen. Leider war es mir nicht
m�glich, das im Internet zu finden. Dabei nehme ich Bezug auf meine Klage vom
29.10.02
Wie die Klage (Punkt 6) zeigt, wurde ich �bers Ohr
gehauen: 20 DM f�r 3 unleserliche Kopien. Zus�tzlich wird die
Solidargemeinschaft der Versicherten http://wkeim.bplaced.net/anklage.htm#versicherte �bers
Ohr gehauen, da Deutschland zwar das teuerste Gesundheitswesen der EU hat, aber
bei der Qualit�t nur auf Platz 13 von 15 steht. Ein gleich schlechtes
Gesundheitssystem gibt es in der EU schon f�r ca. 55 Milliarden € (EURO) billiger.
Das beste Gesundheitswesen der EU (Frankreich) ist immer noch ca. 25 Milliarden
€ (EURO) billiger. Dazu kommt noch, dass Klagen offensichtlich nicht gef�rdert
werden (um zur Qualit�tsverbesserung beizutragen), sondern durch Kosten
unterdr�ckt werden.
Mit freundlichen Gr��en