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Offener Brief an Bundeskanzler Schröder über Informationsfreiheit


From: "Walter Keim" <walter.keim@gmail.com>

To: Bundeskanzler Schröder <bundeskanzler@bundeskanzler.de>
      Willy-Brandt-Str. 1
      D-10557 Berlin

Cc: <otto.schily@bundestag.de>; <Joschka.Fischer@Bundestag.De>
Cc: EU Council, EU Commission, EU Convention, EU Parliament
Bcc: Internationale Presse

Sent: 24. Februar 2003

Subject: Kabinettsvorlage Informationsfreiheitsgesetz


Sehr geehrter Herr Bundeskanzler!

Die Informationsfreiheit macht das Verwaltungshandeln transparenter, indem Bürger Zugang zu behördlichen Dokumenten und Informationen bekommen und ist überall in den entwickelten Ländern zu finden, da es sich um eine Voraussetzung für Meinungsfreiheit handelt. Informationsfreiheit trägt zur Transparenz bei, die eine Voraussetzung für Demokratie ist. Der Koalitionsvertrag: http://www.bundesregierung.de/Regierung/Koalitionsvertrag-I.-Praeambel-,1774/VIII.-Sicherheit_-Toleranz-und.htm#1.10 enthält Pläne für eine Gesetzesvorlage.

Leider hat Innenminister Schily diesen Gesetzentwurf in der letzten Legislaturperiode nicht eingebracht: http://www.heise.de/tp/deutsch/special/frei/12314/1.html. Er scheiterte am Widerstand der Amtsschimmel (Die Zeit), obwohl es sich dabei um Rückzugsgefechte handelt. Daraufhin machte der Bundestag selber einen Versuch. Aber auch die Koalitionsfraktionen konnten hier Bürgerrechte nicht durchzusetzen: http://www.heise.de/tp/deutsch/special/frei/12689/1.html. Stimmt die Spiegel-Meldung, dass das auf  Ihre Anweisung hin gestoppt wurde ?

Dagegen fordert die Zivilgesellschaft die Informationsfreiheit. Auch die Mehrheit des Bundestages d. h. die Koalitionsfraktionen waren und sind für die Verabschiedung des Informationsfreiheitsgesetzes. 4 von 16 Bundesländer kennen die Informationsfreiheit. Die Informationsfreiheitsbeauftragten dieser Länder haben 2003 zum Jahr der Informationsfreiheit ausgerufen.

Setzen Sie der Blamage, dass Deutschland (mit Ausnahme von 4 Bundesländern) das einzige zivilisierte und entwickelte Land ohne Informationsfreiheit ist ein Ende, bevor das eine Schande wird. Benutzen Sie Ihre Richtlinienkompetenz und sagen Sie wo es langzugehen hat. Sie bestimmen als Bundeskanzler die Richtlinien der Politik und tragen letztendlich die Verantwortung für die fehlende Gesetzesvorlage der Exekutive. Sie bekommen den Amtsschimmel (dem Sie diesen Brief gerne zeigen können) in die Stiefel um die Demokratie lebendiger zu gestalten. Dadurch hört Deutschland auf, ein Fremdkörper im Europäischen "Raum der Freiheit" zu sein (siehe: http://wkeim.bplaced.net/files/Com2002_0247de.htm#_Toc9757604)

Schweden kommt hier nach mehr als 230 Jahren Informationsfreiheit zum Ergebnis, dass man streng sein muss.

Die EU Kommission hat ihre Pläne aus dem Jahre 1993 Mitteilung(93) 191, dass die Informationsfreiheit auch in Mitgliedsländern gelten sollte auf Eis gelegt, da sie davon ausgeht, dass "Deutschland sicherlich dem Beispiel seiner europäischen Partner folgen wird": ("Germany will most certainly follow the example of its European partners."). Deshalb reagiert die Kommission nicht.

Eine Anfrage beim Rat der EU, welche Einwände der Rat diesem Vorschlag entgegensetzte, brachte keine Einwände zutage.

Das Europäischen Parlament stellt zur Lage der Grundrechte in der Europäischen Union (2000) (2000/2231(INI)): A5-0223/2001 fest: "dass die in den Kapiteln der Charta niedergelegten Rechte sowohl von den europäischen Institutionen als auch von den Mitgliedstaaten beachtet werden" (sollten). Eine Petition an das Europäische Parlament über die Informationsfreiheit wurde zugelassen.

Der EU Konvent begrüßte den Vorschlag die Informationsfreiheit zu erwägen.

Dabei lege ich auch zugrunde, dass die Charta der Grundrechte der Europäischen Union die Informationsfreiheit in Artikel 42 http://www.sidiblume.de/info-rom/europa/2000c364_01.htm#art42, Akteneinsicht in Artikel 41 (2), das kostenlose Klagerecht in Artikel 43 (Ombudsmann) und das Recht auf begründete Antworten innerhalb angemessener Zeit in Artikel 41 (1) enthält. Im "Europäischen Kodex für gute Verwaltungspraxis" ist das Recht auf Antwort innerhalb angemessener Zeit (Artikel 17) auf spätestens 2 Monate festgelegt.

Als Europäer bin ich der Meinung, dass die Grundrechte der Europäischen Union sowohl von Ihnen als auch der Bundesregierung respektiert werden sollten.

Als Mensch habe ich dieses Menschenrecht und fordere, dass das Menschenrecht der Informationsfreiheit respektiert wird. Da ich mir das nicht bieten lasse, dass versucht wird, mir das zu nehmen schrieb ich diesen Brief.


Mit freundlichen Grüßen

Walter Keim

Who is responsible for the lack of freedom of information: http://wkeim.bplaced.net/I_accuse.htm
Support freedom of information: http://wkeim.bplaced.net/foi.htm#e-mail, http://wkeim.bplaced.net/petition_eu.htm
Support patients rights: http://wkeim.bplaced.net/patients.htm#e-mail

Warum sind Patientenrechte defizitär in Deutschland: http://wkeim.bplaced.net/anklage.htm ?

Ältere Entwürfe, Version: 0.0, 0.1, 0.2, 0.3. Neueste Version.

Diese Internetpublikation ist ein "Hearing": Gerne nehme ich Kommentare entgegen: walter.keim@gmail.com.

Unterstützt die Informationsfreiheit als Menschenrecht, mit folgender E-Mail an den Bundeskanzler und die Fraktionen des Bundestages (hier klicken):
Ich unterstütze das Informationsfreiheitsgesetz, da dadurch das Verwaltungshandeln transparenter wird, indem Bürger Zugang zu behördlichen Informationen bekommen.
Deutschland sollte wie alle anderen Staaten der EU die Informationsfreiheit einführen gemäß der Empfehlung (81) 19 des Europarates aus dem Jahre 1981.
Die Menschenrechtsorganisation ARTIKEL 19 stellt zusammenfassend fest, dass die Informationsfreiheit weitgehend als Menschenrecht anerkannt ist: http://www.juridicas.unam.mx/publica/rev/comlawj/cont/1/cts/cts3.htm, siehe auch  http://www.heise.de/tp/deutsch/special/frei/12314/1.html. Den Deutschen wird dieses Menschenrecht im Bund und 12 Bundesländern vorenthalten.

(Leider wird nicht von allen Programmen der ganze Text übertragen aber natürlich kann dieser Text im E-Mail Programm beliebig geändert und ergänzt werden).  

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