English translation |
Offener Brief an Bundeskanzler Schröder über Informationsfreiheit
To: Bundeskanzler Schröder <bundeskanzler@bundeskanzler.de> Dagegen fordert die Zivilgesellschaft die Informationsfreiheit. Auch die Mehrheit des Bundestages d. h. die Koalitionsfraktionen waren und sind für die Verabschiedung des Informationsfreiheitsgesetzes. 4 von 16 Bundesländer kennen die Informationsfreiheit. Die Informationsfreiheitsbeauftragten dieser Länder haben 2003 zum Jahr der Informationsfreiheit ausgerufen. Setzen Sie der Blamage, dass Deutschland (mit Ausnahme von 4 Bundesländern) das einzige zivilisierte und entwickelte Land ohne Informationsfreiheit ist ein Ende, bevor das eine Schande wird. Benutzen Sie Ihre Richtlinienkompetenz und sagen Sie wo es langzugehen hat. Sie bestimmen als Bundeskanzler die Richtlinien der Politik und tragen letztendlich die Verantwortung für die fehlende Gesetzesvorlage der Exekutive. Sie bekommen den Amtsschimmel (dem Sie diesen Brief gerne zeigen können) in die Stiefel um die Demokratie lebendiger zu gestalten. Dadurch hört Deutschland auf, ein Fremdkörper im Europäischen "Raum der Freiheit" zu sein (siehe: http://wkeim.bplaced.net/files/Com2002_0247de.htm#_Toc9757604) Schweden kommt hier nach mehr als 230 Jahren Informationsfreiheit zum Ergebnis, dass man streng sein muss. Die EU Kommission hat ihre Pläne aus dem Jahre 1993 Mitteilung(93) 191, dass die Informationsfreiheit auch in Mitgliedsländern gelten sollte auf Eis gelegt, da sie davon ausgeht, dass "Deutschland sicherlich dem Beispiel seiner europäischen Partner folgen wird": ("Germany will most certainly follow the example of its European partners."). Deshalb reagiert die Kommission nicht. Eine Anfrage beim Rat der EU, welche Einwände der Rat diesem Vorschlag entgegensetzte, brachte keine Einwände zutage. Das Europäischen Parlament stellt zur Lage der Grundrechte in der Europäischen Union (2000) (2000/2231(INI)): A5-0223/2001 fest: "dass die in den Kapiteln der Charta niedergelegten Rechte sowohl von den europäischen Institutionen als auch von den Mitgliedstaaten beachtet werden" (sollten). Eine Petition an das Europäische Parlament über die Informationsfreiheit wurde zugelassen. Der EU Konvent begrüßte den Vorschlag die Informationsfreiheit zu erwägen. Dabei lege ich auch zugrunde, dass die Charta
der Grundrechte der Europäischen Union die
Informationsfreiheit in Artikel
42 http://www.sidiblume.de/info-rom/europa/2000c364_01.htm#art42,
Akteneinsicht in Artikel
41 (2), das kostenlose Klagerecht in Artikel
43 (Ombudsmann) und das Recht auf begründete Antworten
innerhalb angemessener Zeit in Artikel
41 (1) enthält. Im "Europäischen
Kodex für gute Verwaltungspraxis" ist das Recht auf Antwort
innerhalb angemessener Zeit (Artikel 17) auf spätestens 2 Monate
festgelegt. Ältere Entwürfe, Version: 0.0, 0.1, 0.2, 0.3. Neueste Version. Diese Internetpublikation ist ein "Hearing": Gerne nehme ich Kommentare entgegen: walter.keim@gmail.com. Unterstützt die Informationsfreiheit als Menschenrecht, mit
folgender E-Mail an den Bundeskanzler und die Fraktionen des
Bundestages (hier klicken):
Besucher Nr. seit 24.1.2003 [Informationsfreiheit] [Patientenrechte in Europa]
[Petitionen] [Menschenrechtsverletzungen in Deutschland] [Homepage] |