Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 10.3.03
An das
Bundesverfassungsgericht
Postfach 1771
D-76006 Karlsruhe
Aktenzeichen AR 8121/01 Hollerlanderschließung,
z. Hd. von Regierungsdirektor
Dr. Hiegert
Sehr geehrter Herr Dr. Hiegert, sehr geehrter Herr Haag,
für Ihr Schreiben vom 21.5.02 danke ich Ihnen. Sie haben damit auf meinen Antrag vom
22.4.02 auf 2 kostenlose
Abschriften geantwortet.
Leider hat das Verfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde vom 5.5.02 http://wkeim.bplaced.net/v-klage.htm ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen. Dadurch verbleibt Deutschland ein Fremdkörper im europäischen "Raum der Freiheit". Deshalb sind die darin angegebenen Gerichtsentscheidungen, die dieses Verfahren vorbereiten sollten, nicht mehr von Interesse.
Allerdings habe ich nun herausgefunden, warum in Deutschland das Recht eine begründete Antwort zu bekommen, fehlt: Aktenzeichen 1 BvR 1553/90 vom 15.5.92 Hollerlanderschließung: http://dejure.org/gesetze/rechtsprechung/Hollerlanderschliessung.html scheint das Recht auf begründete Antworten zu beschränken. Leider habe ich diese Gerichtsentscheidung nicht im Internet finden können.
Bitte teilen Sie mir den Preis für eine Kopie dieser Entscheidung mit. Ich hoffe, dass diese Entscheidung elektronisch gesendet werden kann um mit dem Preis näher an die europäische und norwegische Gebührenfreiheit zu gelangen.
Gemäß der von Ihnen genannten Justizvollzugskostenordnung (Verordnung über Kosten im Bereich der Justizverwaltung (JVKostO) Vom 14. Februar 1940 (RGBl. I S. 357) (BGBl III 363-1) http://wkeim.bplaced.net/files/JVKostO.htm ) fallen ja nach § 4, die von Ihnen erwähnten Kosten an.
Gemäß JVKostO § 4 (3) kann bei der Veröffentlichung in Fachzeitschriften die Gebührenerhebung auf maximal 5 DM begrenzt werden. Ich bitte zu prüfen, ob meine Veröffentlichung im Internet hier zum Tragen kommen kann. 1940 konnte man ja das noch nicht wissen. Während eine Fachzeitschrift nur von wenigen gelesen wird, ist das Internet für 500 Millionen Menschen weltweit zugänglich. Jeder der eine Suchmaschine benützt kann mit Hilfe der Überschrift diese Veröffentlichung finden.
Weiter bitte ich zu prüfen, ob gemäß JVKostO § 4 (4) öffentliches Interesse vorliegen könnte und ganz von einer Gebührenerhebung abgesehen werden kann.
Mag es für einen deutschen Untertanen selbstverständlich sein, so ist es für einen Europäer eine böse Überraschung und eine Strafe, keine begründete Antwort zu bekommen (meine Petitionen http://wkeim.bplaced.net/petitionen.htm waren größtenteils umsonnst, alles über Menschenrechte für die Katz). Da ich im Ausland wohne, bitte ich zu prüfen, ob das gemäß JVKostO § 4 (5) (Strafsachen Ausland) ohne Kosten gehen könnte.
Ehrlich gesagt mögen wir Europäer weder den GRÖFAZ (der ja wohl den Auftrag gab, hier Strafgerichtsentscheidungen kostenlos im eroberten Gebiet zu verbreiten) noch seinen "Reichsminister der Justiz". Ich hoffe Sie machen da trotzdem was positives draus, was in die Zeit passt. Die Zeiten haben sich nämlich verändert: Bei der Informationsfreiheit sieht die Europakarte heute nicht wie 1940 aus, sondern mehr wie Januar 1945: http://wkeim.bplaced.net/files/foi-europa_16121_1.gif
Dabei lege ich auch zugrunde, dass
die Charta der Grundrechte der Europäischen
Union die
Informationsfreiheit in Artikel 42 http://www.sidiblume.de/info-rom/europa/2000c364_01.htm#art42, Akteneinsicht in Artikel 41 (2), das kostenlose Klagerecht in Artikel 43 (Ombudsmann) und das Recht auf begründete
Antworten innerhalb angemessener Zeit in Artikel 41 (1) enthält. Im "Europäischen Kodex für gute
Verwaltungspraxis"
ist das Recht auf Antwort innerhalb angemessener Zeit (Artikel
17) auf spätestens 2 Monate festgelegt.
Als Europäer bin ich der Meinung, dass die Grundrechte der Europäischen Union sowohl von Ihnen als auch
dem Verfassungsgericht respektiert werden sollten.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Keim
Kanzlerrichtlinie Informationsfreiheit: http://wkeim.bplaced.net/files/kanzler.htm
Warum sind Patientenrechte defizitär in Deutschland? : http://wkeim.bplaced.net/anklage.htm
Support freedom of information: http://wkeim.bplaced.net/foi.htm#e-mail, http://wkeim.bplaced.net/petition_eu.htm
Who is responsible for the lack of freedom of information: http://wkeim.bplaced.net/I_accuse.htm
Support patients rights: http://wkeim.bplaced.net/patients.htm#e-mail
4.4.03: Antwort: Gebührenfreie Abschrift.
Entwicklung: "Offenen Briefes" an den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts in Deutschland, vom 1. März 2004. Antwort.
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Bild unten: Dunkelgrün: Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Hellgrün: Informationsfreiheit nur in Verfassung. Gelb: Gesetz in Vorbereitung. FOIA= Freedom of Information Act (Informationsfreiheitsgesetz)