Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 28.4.2003
An das Bundesministerium der
Gesundheit z. Hd. von Frau Gerlinde Schmitt
Am Propsthof 78a
D-53108 Bonn
Bezug: Ihr Schreiben vom 14. März 2003
Sehr geehrte Frau Schmitt,
ich danke Ihnen für Ihr Schreiben vom 14.3.2003 http://wkeim.bplaced.net/files/030314bgm.pdf als Antwort auf meinen Brief vom 1.12.2002: http://wkeim.bplaced.net/petition4_bgm.htm.
Immerhin eine Antwort, allerdings kann ich nicht so recht Ansätze für eine Weiterentwicklung in den angesprochenen Fragen sehen. Die Bundesgesundheitsministerin hört sich da positiver an: http://www.bundesregierung.de/Themen-A-Z/Gesundheit-und-Soziales-,9670/Gesundheitsreform.htm und http://www.patientenunterstuetzung.de/Grundsaetzliches/patientenrechte_schmidt.htm
Ich werde mein Anliegen im europäischen Rahmen weiterverfolgen und zwar auf der Basis der Europäischen Grundrechte: http://wkeim.bplaced.net/anklage.htm (wie schon vor einem Jahr bei der Informationsfreiheit: http://wkeim.bplaced.net/foi.htm). Natürlich lade ich auch Sie dazu ein Kommentare zu geben.
Ihr Zitat einer fast 20 Jahre alten Entscheidung des BGH (BGHZ 85, 327) ignoriert die neueste vom Bundesverfassungsgericht bestätigte Rechtsprechung. Dass die Einsicht in eigene Patientenakten die Rechte von Ärzten berührt, ist nach skandinavischem und europäischem Recht (und dem BDSG) abwegig und zeigt nur wie vordemokratisch deutsche Gerichte entscheiden. Der Gesetzgeber ist hier gefordert um den Anschluss an Europa zu finden.
Darf ich Ihren Hinweis (im Zusammenhang mit der Frage nach Einsicht in Dokumenten der öffentlichen Verwaltung) auf die Informationsfreiheit nach § 5 des Grundgesetztes (GG) so verstehen, dass Sie der Meinung sind, dass der Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung auf Grund von § 5 GG gewährt werden sollte? Da sind wir völlig einer Meinung: http://wkeim.bplaced.net/v-klage.htm
Ja das können wir doch mal gleich ausprobieren: Hiermit beantrage ich Akteneinsicht in die Schreiben, die das Gesundheitsministerium anlässlich der Petition 2-14-15-21260-040503 vom 25.10.01 http://wkeim.bplaced.net/petition4.htm an den Petitionsausschuss des Bundestages gesendet hat aufgrund:
Dabei lege ich auch zugrunde, dass die Charta der Grundrechte der Europäischen Union die Akteneinsicht in Artikel 41 (2), die Informationsfreiheit in Artikel 42, das kostenlose Klagerecht in Artikel 43 (Ombudsmann) und das Recht auf begründete Antworten innerhalb angemessener Zeit in Artikel 41 (1) enthält. Im "Europäischen Kodex für gute Verwaltungspraxis" ist das Recht auf Antwort innerhalb angemessener Zeit (Artikel 17) auf spätestens 2 Monate festgelegt.
Als Europäer bin ich der Meinung, dass die europäischen Grundrechte sowohl vom Ihnen als von der Bundesregierung respektiert werden sollten. Das Gesundheitswesen sollte die Europäische Charta der Patientenrechte respektieren.
Mit freundliche Grüßen,
Walter Keim
Kanzlerrichtlinie Informationsfreiheit: http://wkeim.bplaced.net/files/kanzler.htm
Warum sind Patientenrechte defizitär in Deutschland? : http://wkeim.bplaced.net/anklage.htm
Support freedom of information: http://wkeim.bplaced.net/foi.htm#e-mail, http://wkeim.bplaced.net/petition_eu.htm
Who is responsible for the lack of freedom of information: http://wkeim.bplaced.net/I_accuse.htm
Support patients rights: http://wkeim.bplaced.net/patients.htm#e-mail