Walter Keim
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 13.10.2004
An
die Abgeordneten des Bundestages,
die Fraktionen des Bundestages
und den Bundestagspräsidenten
Betreff: Informationsfreiheit auf internationalem Niveau wie in
Schleswig-Holstein oder "Informationsverweigerungsgesetz"?
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete,
ein Informationsfreiheitsgesetz wird seit 1998
versprochen. Alle Jahre wieder haben die paar handvoll Parlamentarier,
die für die Informationsfreiheit eintreten, einen Gesetzentwurf für das darauf
folgende Jahr versprochen. Im Oktober 2004 ist geplant, den Entwurf eines Informationsfreiheitsgesetzes in den Bundestag einzubringen.
Wegen zu weit gefasster Ausnahmeregelungen warnt der Datenschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein, dass daraus
ein Informationsverweigerungsgesetz werden könnte: http://www.meinepolitik.de/inffr2.htm.
Deutschland würde vom internationalen Schlusslicht auf den vorletzten
Platz vorrücken: http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,322577,00.html
und
http://www.meinepolitik.de/inffr1.htm
schrieb Manfred Redelfs, Sprecher eines Bündnisses von Journalistenverbänden, der Anti-Korruptions-Bewegung Transparency International und der Humanistischen Union.
Schweden hat seit 1766 (d. h. seit 238 Jahren) die
Informationsfreiheit. Schweden war bei den Migliedschaftsverhandlungen zur EU
bereit über Alles zu verhandeln, nur nicht über die Informationsfreiheit im
eigenen Land. Trotzdem hat die schwedische Verwaltung ihren Widerstand
nicht aufgegeben. Das schwedische
Parlament zieht daraus den Schluss, dass man streng sein muss: "Doch die
Vorschriften sind so deutlich abgefasst, die Einsichtnahme des Ombudsmannes des
Reichstags so streng und die Tradition so alt, dass diesem Widerstand im
Ernstfall nicht nachgegeben wird": http://wkeim.bplaced.net/files/lexi_oeff.htm#Widerstand .
Wer der Volksvertretung die Machtfrage stellt, sollte sie beantwortet
bekommen.
Die schwedische Lösung wurde auch in
Schleswig-Holstein erfolgreich angewandt. Die Regierung brachte keinen Entwurf
ins Parlament ein, den das Parlament in Auftrag gegebene hatte. Daraufhin
brachten die 2 Abgeordneten der dänischen Minderheit ihren eigenen Entwurf ein.
Die Opposition stellte dem, den (schlechteren Entwurf eines Ministeriums)
entgegen, worauf der
Antrag der
2 Abgeordneten der dänischen Minderheit eine Mehrheit fand: http://wkeim.bplaced.net/files/030913bt.htm.
Die deutsche Verwaltung behindert nicht nur die
Verabschiedung eines Gesetzes, sondern blockiert auch die Anwendung der
Akteneinsicht nach § 29 des Verwaltensverfahrensgesetzes http://wkeim.bplaced.net/files/vg-entwurf.htm
mit 4 monatlichen Verzögerungen und angeblicher
Unauffindbarkeit von Akten. Deshalb ist es
wichtig, dass der Gesetzgeber die Rechtsstellung der Bürger
stärkt.
Sind die Bundestagsabgeordneten in der Lage
Bürgerrechte auf internationalem Niveau gegen den "Aufstand
der Amtsschimmel" durchzusetzen,
oder sind sie zu schwach dazu?
Mit freundliche Grüßen,
PS: Danke an Alle die mich informiert
haben. Gerne nehme ich weitere Kommentare entgegen: walter.keim@gmail.com.
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Anlage: Süddeutschland der Schandfleck
bezüglich der Informationsfreiheit in Europa. Bild unten:
Dunkelgrün: Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Hellgrün:
Informationsfreiheit nur in Verfassung. Gelb: Gesetz in
Vorbereitung. FOIA= Freedom of Information Act
(Informationsfreiheitsgesetz).