in English on same subject: http://wkeim.bplaced.net/petition-pa-if-en.htm
Werden die deutschen Bundesländer den Gedanken des "Raums der Freiheit" (KOM (2002) 247) mit "Garantien für die Achtung (...) der Menschenrechte" in Europa (Agentur der Europäischen Union für Grundrechte COM(2005)280) fördern?
Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 24.12.05
An den Petitionsausschuss des
Landtages von Baden-Württemberg
Haus des Landtages
Konrad Adenauer Str. 3
D-70173 Stuttgart
Sehr geehrter Herr Döpper,
ich danke Ihnen für die Mitteilung vom 7.12.05, dass meine Petition unter dem Aktenzeichen 13/6099 bearbeitet wird.
Sowohl im Saarland, Bremen und Hamburg wirkt die CDU an Informationsfreiheitsgesetzen mit. In Mecklenburg-Vorpommern hat die Regierung angekündigt, einen Entwurf ins Landesparlament einzubringen. Nachdem in 4 Bundesländern und im Bund (seit 1.1.2006) Informationsfreiheitsgesetze gelten, wird es damit in absehbaren Zeit auch in 8 Bundesländern solche Gesetze geben.
Meine Petition enthält neue Elemente verglichen mit Vorschlägen für Informatuionsfreiheitsgesetze in der Drucksache 12/5776, Drucksache 13/4785 und der Petition Petition 13/824. In der Petition 13/2855 ist mir nur die Antwort zugänglich. Hier habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Keineswegs möchte ich damit Vorwürfe machen, dass hier die Behandlung oder die Antworten nicht alle Momente behandeln.
In allen Ländern der Welt lässt sich die Verwaltung nicht gern in die Karten sehen. Dabei geht es darum, dass Information (Wissen) Macht ist. Die Idee der Behandlung des Bürgers auf gleicher Augenhöhe wird dabei geopfert.
Als Beispiel lege ich meinen Kommentar zur Stellungnahme des Innenministeriums von Mecklenburg-Vorpommern datiert 19.10.05 bei. Mit Hilfe des von mir entwickelten Rechtsmittels der Akteneinsichtserzwingung habe ich mir in Oktober 2004 im deutschen Konsulat in Trondheim die Akten des Bundesinnenministeriums angeschaut. Außerdem war der Petitionsausschuss des Landtages in Rheinland-Pfalz so freundlich mir die Stellungnahme des Innenministeriums zukommen zu lassen.
Ich möchte auf dieser Basis prophezeien, dass Sie vom zuständigen Ministerium zum Grundrechts- und Menschenrechtscharakter gar nichts zu hören bekommen. Dazu schweigt die Verwaltung. In Berlin, Schleswig-Holstein und im Bund hat sich darüber hinaus gezeigt, dass Regierungen nicht in der Lage sind Gesetze zum Bürgerrecht der Informationsfreiheit im Parlament einzubringen, sondern hier nur das Initiativrecht des Parlaments weiterhilft um Anschluss an die zivilisierte Welt zu finden, wo das Kräfteverhältnis zwischen Verwaltung und Volksvertretern anders ist.
Es ist keiner deutschen Dienstelle verboten begründete Antworten innerhalb angemessener Zeit zugeben. Damit anzufangen wäre eine gute Vorbereitung auf Einführung der fundamentalen Rechte der Charta der EU auch in EU Mitgliedstaaten durch die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte gemäß COM(2005)280.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Keim
Anlage:
Anlagen im Internet publiziert: