Der Erfolgreichste im Leben ist der, der am Besten informiert ist. (Benjamin Disraeli)
Frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht. (Präambel der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft)
Einschreiben
in English on same subject: http://wkeim.bplaced.net/files/ifg-result.htm
Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 2. 12. 2006
Bundespräsident
Bundespräsidialamt
Spreeweg 1
D-10557 Berlin
Betreff: Akteneinsicht: Ausfertigung und Verkündung des
Verbraucherinformationsgesetzes: Werden 90% der Bevölkerung
überstimmt?
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich beziehe mich auf Zeitungsberichte, dass im Bundespräsidialamt zur Zeit verfassungsrechtliche Bedenken bezüglich des Verbraucherinformationsgesetzes überprüft werden und deshalb die Bundesregierung aufgefordert hat zu verfassungsrechtlichen Bedenken Stellung zu nehmen. PR-inside.com 02.12.2006 11:08:54: "Das Präsidialamt habe die Bundesregierung schriftlich aufgefordert, zu verfassungsrechtlichen Aspekten Stellung zu nehmen, die dem Staatsoberhaupt bedenklich erscheinen."
Ich beantrage Akteneinsicht gemäß dem Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG, BGBl. I S. 2722) in den Brief des Präsidialamtes an die Bundesregierung.
Zwar "soll" nach § 4 (1) IFG "der Antrag auf Informationszugang abgelehnt werden" "solange durch die vorzeitige Bekanntgabe der Informationen der Erfolg der Entscheidung oder bevorstehender behördlicher Maßnahmen vereitelt würde."
Bei der Abwägung zugunsten der Einsichtsgewährung ist zu berücksichtigen:
Demokratie ist in Deutschland mit Art. 20 GG: "Alle Staatsgewalt geht von Volk aus." verankert und drückt damit deutlich die Macht der Volksvertretung im Gesetzgebungsprozess. Es wäre gegen alle Regeln der Demokratie den Bürgern weiterhin dieses Menschenrecht verweigern zu wollen.
Da sowohl die Bundesregierung als auch der Bundespräsident von der Volksvertretung gewählte Vertreter der Exekutive sind, drängen sich aus den Zeitungsberichten ernste Fragen für den Wähler, den Souverän in einer Demokratie. Kann der Bundesregierung/Bundestag/Bundesrat wirklich ein schwerer, offenkundiger und eindeutiger Verfassungsverstoß unterlaufen, der einzig einer Verkündigung im Wege stehen kann? Das kam in den letzten 15 Jahren nur zweimal vor und in der Geschichte der Bundesrepublik nur 7 mal.
Laut Artikel 1 (2) GG sind die "unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten (...) Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft". Artikel 46 der Konvention für Menschenrechte lautet "Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, in allen Rechtssachen, in denen sie Partei sind, das endgültige Urteil des Gerichtshofs zu befolgen." Damit ist das Menschenrecht des Zugang zu Informationen der öffentlichen Verwaltung auch in Deutschland juristisch durchsetzbar.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Keim
Keim gegen Deutschland Antrag Nr. 41126/05 beim Europäischen
Gerichtshof für Menschenrechte: http://wkeim.bplaced.net/files/echr-061101.htm
Kopie: Bundeskanzlerin, Bundesrat, Bundestagspräsident, Verbraucherkommission, foodwatch, Verbraucherzentrale, Deutscher Presserat (Ist der Handlungsbedarf zu übersehen?), Kopien an 8 Bundesländer ohne Informationsfreiheitsgesetze
Anlage:
Antworten:
[Informationsfreiheit] [Zurück zu allen Petitionen] [Verwaltungsstreitsache] [Menschenrechtsverletzungen in Deutschland] [Zur Homepage]
Anlage: Süddeutschland der Schandfleck bezüglich der Informationsfreiheit in Europa. Bild unten: Dunkelgrün: Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Hellgrün: Informationsfreiheit nur in Verfassung. Gelb: Gesetz in Vorbereitung. Access to Information Law = Informationsfreiheitsgesetz.