in English on same subject: http://wkeim.bplaced.net/files/familyrights.htm
Walter Keim, E-Mail: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, 1.11.2007
Bundesjustizministerin Zypries
Mohrenstraße 37
D-10117 Berlin
Kopie: Menschenrechtskommissar des Europarates, The European Commission for the Efficiency of Justice, EU Grundrechtsagentur, EU Petitionsausschuss, Claudia Hahn, (EU Kommission, DG JAI), Director Roberto Lamponi (Europarat), Minister für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg Herrn Holger Rupprecht, Botschafter Dr. Wilhelm Schönfelder (Vertreter Deutschlands bei der EU), Bundesjustizministerium, Dr. Reinhard Wiesner (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend), Andreas Hilliger (Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg)
Sehr geehrte Frau Justizministerin Zypries,
ich beziehe mich auf den 5.
Europäischen Tag der Ziviljustiz Aachen, Justizzentrum am 8.
November 2007.
Darin werden auch Grenzüberschreitende
Sorgerechts und Umgangskonflikte behandelt.
Leider haben Sie meinen Brief vom 11.8.07: "Menschenrechtsverletzungen
in Deutschland: Praxis des Deutsches Familienrechts im
internationalen Vergleich" (Anlage 7) bisher nicht
beantwortet. Darin hatte ich angeregt die Vorschläge des
Menschenrechtskommissars des Europarates umzusetzen um die
deutsche Justiz für den europäischen Raum der Freiheit
vermittelbar zu machen. Verstehen Sie die Botschaft der Europäer nicht?
Ich möchte hinweisen auf die
"Bamberger Erklärung" vom 21. Oktober 2007
verabschiedet im Rahmen des internationalen Symposiums
"Deutsche Jugendämter und Europäische
Menschenrechtskonvention" unter der Leitung : Annelise
Oeschger, Präsidentin der Konferenz der Internationalen
Nichtregierungs-Organisationen des Europarates (Anlage 2: http://www.blauer-weihnachtsmann.de/uploads/media/2007-10-21-Bamberger-Erklaerung.pdf):
"Im Rahmen des Kinder- und Jugendschutzes in Deutschland, namentlich von Seiten der Jugendämter, kommt es zu Verletzungen der Menschenrechte, insbesondere der von Art. 3 (Verbot der Folter), Art. 6 (Recht auf ein faires Verfahren vor unabhängigen Gerichten), Art. 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens), Art. 13 (Recht auf wirksame Beschwerde) und Art. 14 (Diskriminierungsverbot) der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte".
Leider greift bisher weder die deutsche Presse
noch die herrschende juristische Meinung dieses Problem auf:
Querulanten in Richterrobe,
31.03.2007, Politik - Seite 04: Rolf Lamprecht (Ehrenvorsitzender
der "Justizpressekonferenz Karlsruhe") über den Fall
Görgülü:
"Justizverbrechen werden von
der eigenen Zunft nur widerwillig
wahrgenommen. Nichts sehen! Nichts hören!
Nichts sagen! Letztmals
geschehen in Naumburg. Dort beging das
Oberlandesgericht (OLG) -
objektiv - Rechtsbeugung im Wiederholungsfall.
Keiner regte sich auf."
(...)
Diese
Apathie ist ein schlimmes Zeichen. Sie schürt
Wiederholungsängste.
Schon
einmal, 1933, als sich Recht in Unrecht verkehrte, nahm der
"Stand"
den Verfall achselzuckend hin.
(...)
So dreist
haben Überzeugungstäter erst ein Mal die Autorität des Rechts
herausgefordert:
Baader und Meinhof. Der Unterschied: Damals rebellierten
Desperados,
heute sind es drei Herren in roter Robe.
(Anlage 10: http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2007/0331/politik/0056/index.html )
Jedoch hat der Menschenrechtskommissar des Europarates
Deutschland 2006 besucht und am 11.7.07 seinen Bericht mit
konkreten Vorschlägen veröffentlicht (Anlage 6). Ich schlage
vor seine Vorschläge umzusetzen:
* "Punkt 10: Der Fall Görgülü ist
jedoch der erste deutsche Fall, der im Ministerkomitee des
Europarats seit mehr als zwei Jahren einer Lösung harrt. (Der
Fall betrifft den rechtlich anerkannten biologischen Vater eines
1999 unehelich geborenen Sohnes, der seit 2000 in Sachsen-Anhalt
um das Sorge- und Besuchsrecht kämpft. Der Vater wandte sich an
den Gerichtshof mit der Beschwerde, sein Recht auf Achtung des
Familienlebens sei verletzt worden, weil ihm der Umgang mit
seinem Sohn und das Sorgerecht verweigert worden seien. In seinem
Urteil vom 26. Mai 2004 stellte der Gerichtshof eine Verletzung
des Artikels 8 fest.)"
*
Punkt 35: (...) Was das Jurastudium an Hochschulen angeht, stellt
der Kommissar mit Bedauern fest, dass die internationalen
Vorschriften im Bereich der Menschenrechte oft nur als
fakultatives Fach gelehrt zu werden scheinen. Er bestärkt die
deutschen Hochschulen darin, Menschenrechte in den Kernlehrplan
des Jurastudiums aufzunehmen. (...) Der Kommissar betont auch,
wie wichtig es ist, Richter und Staatsanwälte an Gerichten auf
Länder- und kommunaler Ebene im Thema Europäische
Menschenrechtskonvention zu schulen, um deren direkte nationale
Umsetzung zu stärken. Dem Kommissar ist bekannt, dass das
Bundesministerium der Justiz an der Entwicklung des neuen
Programms für die Menschenrechtserziehung von Rechtsexperten
(HELP) des Europarats Anteil hat, und er ermutigt die deutschen
Behörden, sich aktiv an dessen Umsetzung zu beteiligen.
* Die Schaffung unabhängiger
außergerichtlicher Beschwerdeorgane.
* Menschenrechtsausschüsse für
Landesparlamente
* Der Ausbau der Infrastruktur für die
Menschenrechtserziehung für alle Berufe einschließlich von
Polizei und Justiz sowie staatlichen Bediensteten im Allgemeinen
sowie Parlamentarier auf Bundes- und Länderebene.
Gegen drei Richter des 14. Senats des OLG
Naumburg (Sachsen-Anhalt) erhob die Generalstaatsanwaltschaft
Naumburg Anklage. Die Anklageeröffnung und Verurteilung der drei
Richter des OLG Naumburg, denen das Bundesverfassungsgericht in
das Stammbuch schrieb, dass sie ein Urteil des EGMR nicht
nur nicht beachtet, sondern dessen Vorgaben in ihr Gegenteil
verkehrt haben; es sei ein Verstoß gegen die Bindung
an Gesetz und Recht vorliegend (siehe: BVerfG, NJW 2005,
2685), wäre ein Novum in der Rechtsgeschichte der Bundesrepublik
Deutschland. Dr. Lamprecht spricht in seinem Kommentar Wenn
der Rechtssaat seine Unschuld verliert (siehe Anlage 9:
Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Ausgabe 38/2007, Seite 2744
2746) davon, dass eine vergleichbare Herausforderung der
Autorität des Rechts bisher nur einmal erfolgt sei,
nämlich von der RAF. Es gebe allerdings einen
bedeutenden Unterschied: Damals rebellierten Desperados,
heute sind es drei Herren in roter Robe.
Dr. Lamprecht rügt in seinem Kommentar auch, dass Justitia im
Fall Görgülü sich nach dem Motto der drei Affen verhält.
Diese Apathie sei kein gutes Zeichen. Sie
schürt Wiederholungsängste. Schon einmal, 1933, als sich Recht
in Unrecht verkehrte, nahm der Stand den Verfall Achseln zuckend
hin. (siehe Dr. Lambrecht, NJW 2007, Seite 2745).
Ich bin 1982 aus Bayern nach Norwegen ausgewandert. Ab 1997 hat mich meine Mutter beauftragt ihre Interessen zu vertreten und dadurch habe ich gezwungenermaßen mit deutschen Behörden zu tun gehabt.
Da ich das Recht auf eine gute Verwaltung
vermisst habe, habe ich ca. 25 Petitionen über das Recht auf eine gute Verwaltung und Informationsfreiheitsgesetze geschrieben. Zwar hat der Bundestagspräsident meine Petition zur Informationsfreiheit am 22.12.04 (http://wkeim.bplaced.net/files/041222btp.pdf) dem Bundeskanzler zur Berücksichtigung überwiesen und der Bundestag hat gegen den Willen der Regierung ein IFG verabschiedet, aber wegen zahlreicher Ausnahmen und Einschränkungen hat der Bund sich dadurch nur vom letzten auf den vorletzten Platz verbessert. Der bayrische Landtag hat nicht nur meine Petition zur Einführung der Informationsfreiheit abgelehnt, weil es vom Ministerium nicht befürwortet wurde, sondern sogar die Begründung dafür geheim gehalten. Bedauerlicherweise dokumentieren diese Petitionen, dass deutsche Parlamentarier Bürger- und Menschenrechte ablehnen, die sonst in der zivilisierten Welt überall selbstverständlich sind.
Rächt sich hier, dass deutsche Parlamente zu sehr von Staatsdienern dominiert sind? In der Schweiz (z. B. Basel) sind Regierungsräte, die Staatsschreiber, die Departementssekretäre und deren Substitute, die Mitglieder sämtlicher Gerichte, Staatsanwälte und die der Staatsanwaltschaft zugeteilten Kriminalkommissäre. nicht wählbar. In Deutschland gibt zwar Art. 137 diese Möglichkeit, aber sie wurde nicht gesetzlich umgesetzt und ausgeschöpft.
Dieser OLG Naumburg Skandal ist nur die Spitze des Eisberges von generellen strukturellen Problemen. Deutschland erfüllt bisher nicht die Anforderungen, die die EU an neue Mitglieder stellt:
Im Interesse der Heranführung Deutschlands an die zivilisierte
Welt ist es notwendig diese EU Normen auch in Deutschland
einzuführen, da die Unabhängigkeit der Justiz ist eine
Voraussetzung für eine Demokratie ist.
Obwohl ich sowohl dem Bundestag und 4 Länderparlamenten vorgeschlagen habe (Anlage 1) die Vorschläge des Menschenrechtskommissars durchzuführen, zeigen die Erfahrungen der letzten 10 Jahre, dass das Problembewusstsein wachsen muss.
Ich begrüße es, wenn Sie einen Beitrag dazu
leisten auch in Deutschland für Errungenschaften Verständnis zu
schaffen, die die deutsche Justiz vermittelbar machen in Europa.
Mit freundlichen Grüßen
-- Walter Keim Netizen: http://sites.google.com/site/walterkeim/
Kopie: Justizministerin des Landes Nordrhein-Westfalen: Roswitha Müller-Piepenkötter, Belgische Justizministerin, Minister der Justiz der Niederlande Dr. Ernst Hirsch Ballin, Rechtsanwalt Werner Martens, EU Generaldirektion "Freiheit, Sicherheit und Recht", Francisco Fonseca Morillo (EU Kommission Direktor Direktion C (Ziviljustiz, Grundrechte und Unionsbürgerschaft)), Maud de Boer-Buquicchio (Deputy Secretary General, Europarat), Staatsanwaltschaft Halle, Generalstaatsanwaltschaft Naumburg, Vizepräsident des Landgerichts Aachen, Bernd Scheiff
Anlagen:
Entwicklung:
[Familienrecht] [Petitionen] [Menschenrechte in Deutschland] [Patientenrechte in Europa] [Informationsfreiheit] [Rechtsberatungsgesetz] [Homepage]
Anlage: Unabhängigkeit der Gerichte in Europa:
Anlage: Deutschland der Schandfleck der Informationsfreiheit in Europa. Bild unten: Dunkelgrün: Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Hellgrün: Informationsfreiheit nur in Verfassung. Gelb: Gesetz in Vorbereitung. Access to Information Law = Informationsfreiheitsgesetz.