English in English on same subject: http://wkeim.bplaced.net/files/familyrights.htm

Walter Keim, E-Mail: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, 1.11.2007


Bundesjustizministerin Zypries
Mohrenstraße 37
D-10117 Berlin

Kopie: Menschenrechtskommissar des Europarates, The European Commission for the Efficiency of Justice, EU Grundrechtsagentur, EU Petitionsausschuss, Claudia Hahn, (EU Kommission, DG JAI), Director Roberto Lamponi (Europarat), Minister für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg Herrn Holger Rupprecht, Botschafter Dr. Wilhelm Schönfelder (Vertreter Deutschlands bei der EU), Bundesjustizministerium, Dr. Reinhard Wiesner (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend), Andreas Hilliger (Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg)

 

Menschenrechtsverletzungen in Deutschland: 5. Europäischen Tag der Ziviljustiz Aachen, Justizzentrum am 8. November 2007

Sehr geehrte Frau Justizministerin Zypries,


ich beziehe mich auf den 5. Europäischen Tag der Ziviljustiz Aachen, Justizzentrum am 8. November 2007.

Darin werden auch „Grenzüberschreitende Sorgerechts und Umgangskonflikte“ behandelt.

Leider haben Sie meinen Brief vom 11.8.07: "Menschenrechtsverletzungen in Deutschland: Praxis des Deutsches Familienrechts im internationalen Vergleich" (Anlage 7) bisher nicht beantwortet. Darin hatte ich angeregt die Vorschläge des Menschenrechtskommissars des Europarates umzusetzen um die deutsche Justiz für den europäischen Raum der Freiheit vermittelbar zu machen. Verstehen Sie die Botschaft der Europäer nicht?

Ich möchte hinweisen auf die
"Bamberger Erklärung" vom 21. Oktober 2007 verabschiedet im Rahmen des internationalen Symposiums "Deutsche Jugendämter und Europäische Menschenrechtskonvention" unter der Leitung : Annelise Oeschger, Präsidentin der Konferenz der Internationalen Nichtregierungs-Organisationen des Europarates (Anlage 2: http://www.blauer-weihnachtsmann.de/uploads/media/2007-10-21-Bamberger-Erklaerung.pdf):

    "Im Rahmen des Kinder- und Jugendschutzes in Deutschland, namentlich von Seiten der Jugendämter, kommt es zu Verletzungen der Menschenrechte, insbesondere der von Art. 3 (Verbot der Folter), Art. 6 (Recht auf ein faires Verfahren vor unabhängigen Gerichten), Art. 8 (Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens), Art. 13 (Recht auf wirksame Beschwerde) und Art. 14 (Diskriminierungsverbot) der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte".

Leider greift bisher weder die deutsche Presse noch die herrschende juristische Meinung dieses Problem auf:

Querulanten in Richterrobe, 31.03.2007, Politik - Seite 04: Rolf Lamprecht (Ehrenvorsitzender der "Justizpressekonferenz Karlsruhe") über den Fall Görgülü:
      "Justizverbrechen werden von der eigenen Zunft nur widerwillig
    wahrgenommen. Nichts sehen! Nichts hören! Nichts sagen! Letztmals
    geschehen in Naumburg. Dort beging das Oberlandesgericht (OLG) -
    objektiv - Rechtsbeugung im Wiederholungsfall. Keiner regte sich auf."

(...)
Diese Apathie ist ein schlimmes Zeichen. Sie schürt Wiederholungsängste.
Schon einmal, 1933, als sich Recht in Unrecht verkehrte, nahm der
"Stand" den Verfall achselzuckend hin. (...)
So dreist haben Überzeugungstäter erst ein Mal die Autorität des Rechts herausgefordert: Baader und Meinhof. Der Unterschied: Damals rebellierten
Desperados, heute sind es drei Herren in roter Robe.
  (Anlage 10: http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2007/0331/politik/0056/index.html ) 

Jedoch hat der Menschenrechtskommissar des Europarates Deutschland 2006 besucht und am 11.7.07 seinen Bericht mit konkreten Vorschlägen veröffentlicht (Anlage 6). Ich schlage vor seine Vorschläge umzusetzen:

    * "Punkt 10: Der Fall Görgülü ist jedoch der erste deutsche Fall, der im Ministerkomitee des Europarats seit mehr als zwei Jahren einer Lösung harrt. (Der Fall betrifft den rechtlich anerkannten biologischen Vater eines 1999 unehelich geborenen Sohnes, der seit 2000 in Sachsen-Anhalt um das Sorge- und Besuchsrecht kämpft. Der Vater wandte sich an den Gerichtshof mit der Beschwerde, sein Recht auf Achtung des Familienlebens sei verletzt worden, weil ihm der Umgang mit seinem Sohn und das Sorgerecht verweigert worden seien. In seinem Urteil vom 26. Mai 2004 stellte der Gerichtshof eine Verletzung des Artikels 8 fest.)"

 
    * Punkt 35: (...) Was das Jurastudium an Hochschulen angeht, stellt der Kommissar mit Bedauern fest, dass die internationalen Vorschriften im Bereich der Menschenrechte oft nur als fakultatives Fach gelehrt zu werden scheinen. Er bestärkt die deutschen Hochschulen darin, Menschenrechte in den Kernlehrplan des Jurastudiums aufzunehmen. (...) Der Kommissar betont auch, wie wichtig es ist, Richter und Staatsanwälte an Gerichten auf Länder- und kommunaler Ebene im Thema Europäische Menschenrechtskonvention zu schulen, um deren direkte nationale Umsetzung zu stärken. Dem Kommissar ist bekannt, dass das Bundesministerium der Justiz an der Entwicklung des neuen Programms für die Menschenrechtserziehung von Rechtsexperten (HELP) des Europarats Anteil hat, und er ermutigt die deutschen Behörden, sich aktiv an dessen Umsetzung zu beteiligen.
    * Die Schaffung unabhängiger außergerichtlicher Beschwerdeorgane.
    * Menschenrechtsausschüsse für Landesparlamente
    * Der Ausbau der Infrastruktur für die Menschenrechtserziehung für alle Berufe einschließlich von Polizei und Justiz sowie staatlichen Bediensteten im Allgemeinen sowie Parlamentarier auf Bundes- und Länderebene.

Gegen drei Richter des 14. Senats des OLG Naumburg (Sachsen-Anhalt) erhob die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg Anklage. Die Anklageeröffnung und Verurteilung der drei Richter des OLG Naumburg, denen das Bundesverfassungsgericht in das Stammbuch schrieb, dass sie ein Urteil des EGMR „nicht nur nicht beachtet, sondern dessen Vorgaben in ihr Gegenteil verkehrt“ haben; es sei ein „Verstoß gegen die Bindung an Gesetz und Recht“ vorliegend (siehe: BVerfG, NJW 2005, 2685), wäre ein Novum in der Rechtsgeschichte der Bundesrepublik Deutschland. Dr. Lamprecht spricht in seinem Kommentar „Wenn der Rechtssaat seine Unschuld verliert“ (siehe Anlage 9: Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Ausgabe 38/2007, Seite 2744 – 2746) davon, dass eine vergleichbare Herausforderung der „Autorität des Rechts bisher nur einmal“ erfolgt sei, nämlich „von der RAF“. Es gebe allerdings einen bedeutenden Unterschied: „Damals rebellierten Desperados, heute sind es drei Herren in roter Robe.“

Dr. Lamprecht rügt in seinem Kommentar auch, dass Justitia im Fall Görgülü sich nach dem Motto der drei Affen verhält. „Diese Apathie“ sei „kein gutes Zeichen. Sie schürt Wiederholungsängste. Schon einmal, 1933, als sich Recht in Unrecht verkehrte, nahm der Stand den Verfall Achseln zuckend hin.“ (siehe Dr. Lambrecht, NJW 2007, Seite 2745).

Ich bin 1982 aus Bayern nach Norwegen ausgewandert. Ab 1997 hat mich meine Mutter beauftragt ihre Interessen zu vertreten und dadurch habe ich gezwungenermaßen mit deutschen Behörden zu tun gehabt.

Da ich das Recht auf eine gute Verwaltung

vermisst habe, habe ich ca. 25 Petitionen über das Recht auf eine gute Verwaltung und Informationsfreiheitsgesetze geschrieben. Zwar hat der Bundestagspräsident meine Petition zur Informationsfreiheit am 22.12.04 (http://wkeim.bplaced.net/files/041222btp.pdf) dem Bundeskanzler zur Berücksichtigung überwiesen und der Bundestag hat gegen den Willen der Regierung ein IFG verabschiedet, aber wegen zahlreicher Ausnahmen und Einschränkungen hat der Bund sich dadurch nur vom letzten auf den vorletzten Platz verbessert. Der bayrische Landtag hat nicht nur meine Petition zur Einführung der Informationsfreiheit abgelehnt, weil es vom Ministerium nicht befürwortet wurde, sondern sogar die Begründung dafür geheim gehalten. Bedauerlicherweise dokumentieren diese Petitionen, dass deutsche Parlamentarier Bürger- und Menschenrechte ablehnen, die sonst in der zivilisierten Welt überall selbstverständlich sind.

Rächt sich hier, dass deutsche Parlamente zu sehr von Staatsdienern dominiert sind? In der Schweiz (z. B. Basel) sind Regierungsräte, die Staatsschreiber, die Departementssekretäre und deren Substitute, die Mitglieder sämtlicher Gerichte, Staatsanwälte und die der Staatsanwaltschaft zugeteilten Kriminalkommissäre. nicht wählbar. In Deutschland gibt zwar Art. 137 diese Möglichkeit, aber sie wurde nicht gesetzlich umgesetzt und ausgeschöpft.

Dieser OLG Naumburg Skandal ist nur die Spitze des Eisberges von generellen strukturellen Problemen. Deutschland erfüllt bisher nicht die Anforderungen, die die EU an neue Mitglieder stellt:


Im Interesse der Heranführung Deutschlands an die zivilisierte Welt ist es notwendig diese EU Normen auch in Deutschland einzuführen, da die Unabhängigkeit der Justiz ist eine Voraussetzung für eine Demokratie ist.

Obwohl ich sowohl dem Bundestag und 4 Länderparlamenten vorgeschlagen habe (Anlage 1) die Vorschläge des Menschenrechtskommissars durchzuführen, zeigen die Erfahrungen der letzten 10 Jahre, dass das Problembewusstsein wachsen muss.

Ich begrüße es, wenn Sie einen Beitrag dazu leisten auch in Deutschland für Errungenschaften Verständnis zu schaffen, die die deutsche Justiz vermittelbar machen in Europa.

Mit freundlichen Grüßen

--
Walter Keim
Netizen: http://sites.google.com/site/walterkeim/

Kopie: Justizministerin des Landes Nordrhein-Westfalen: Roswitha Müller-Piepenkötter, Belgische Justizministerin, Minister der Justiz der Niederlande Dr. Ernst Hirsch Ballin, Rechtsanwalt Werner Martens, EU Generaldirektion "Freiheit, Sicherheit und Recht", Francisco Fonseca Morillo (EU Kommission Direktor Direktion C (Ziviljustiz, Grundrechte und Unionsbürgerschaft)), Maud de Boer-Buquicchio (Deputy Secretary General, Europarat), Staatsanwaltschaft Halle, Generalstaatsanwaltschaft Naumburg, Vizepräsident des Landgerichts Aachen, Bernd Scheiff

 

Anlagen:

  1. Über Familienrecht: http://wkeim.bplaced.net/files/familienrecht.htm
  2. "Bamberger Erklärung" vom 21. Oktober 2007 verabschiedet im Rahmen des internationalen Symposiums "Deutsche Jugendämter und Europäische Menschenrechtskonvention" unter der Leitung : Annelise Oeschger, Präsidentin der Konferenz der Internationalen Nichtregierungs-Organisationen des Europarates: http://www.blauer-weihnachtsmann.de/uploads/media/2007-10-21-Bamberger-Erklaerung.pdf
  3. Gewaltentrennung in Deutschland und Europa: http://wkeim.bplaced.net/files/gewaltentrennung.htm
  4. Informationsfreiheit: http://wkeim.bplaced.net/files/ifg-material.htm
  5. Beleidigung in Deutschland und Europa: Defamation in international law, OSCE, Council of Europe and law in Germany: http://wkeim.bplaced.net/files/defamation.htm. http://merlin.obs.coe.int/iris/2006/10/article1 und http://www.eucars.de/images/stories/beleidigung_de.pdf
  6. Bericht des Menschenrechtskommissars Thomas Hammarberg über seinen Besuch in Deutschland 9. – 11. und 15. – 20. Oktober 2006: http://wkeim.bplaced.net/files/Bericht-des-Menschenrechtskommissars.htmlhttps://wcd.coe.int/ViewDoc.jsp?Ref=CommDH(2007)14&Language=lanGerman 
  7. 11.08.07: Brief an BMJ: Menschenrechtsverletzungen in Deutschland: Praxis des Deutsches Familienrechts im internationalen Vergleich: http://wkeim.bplaced.net/files/0708bmj.htm
  8. 21.08.07: Bundestag: Petition Pet 1-16-06-10000-026309 Menschenrechte als verbindliches Grundrecht im Grundgesetz verankern und Judikative unabhängig machen und dem Gesetz unterwerfen: http://wkeim.bplaced.net/petition_gg.htm
  9. Neue Juristische Wochenschrift (NJW), Ausgabe 38/2007, Seite 2744 – 2746
  10. Querulanten in Richterrobe, 31.03.2007, Politik - Seite 04: Rolf Lamprecht (Ehrenvorsitzender der "Justizpressekonferenz Karlsruhe"): http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2007/0331/politik/0056/index.html
  11. Beschluss 2007/252/EG: Grundrechte und Unionsbürgerschaft (2007-2013)

Entwicklung:

 

 

[Familienrecht]     [Petitionen]     [Menschenrechte in Deutschland]    [Patientenrechte in Europa]     [Informationsfreiheit]     [Rechtsberatungsgesetz]     [Homepage

Anlage: Unabhängigkeit der Gerichte in Europa:

 

Anlage: Deutschland der Schandfleck der Informationsfreiheit in Europa. Bild unten: Dunkelgrün: Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Hellgrün: Informationsfreiheit nur in Verfassung. Gelb: Gesetz in Vorbereitung. Access to Information Law = Informationsfreiheitsgesetz.

Informationsfreiheitgesetze in Europa

 

Informationsfreiheit in Europa