in English: http://wkeim.bplaced.net/files/0710eup-en.htm
Walter Keim, E-Mail: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, 17.10.2007
Committee on Petitions
European Parliament
Schuhman Building
L-2929 LUXEMBOURG
Kopie: Fundamental Rights Agency, Menschenrechtskommissar des Europarates, alle EU Parlamentarier, EU Kommission, Botschafter Dr. Wilhelm Schönfelder (Vertreter Deutschlands bei der EU), Bundesjustizministerium, Dr. Reinhard Wiesner (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend), Andreas Hilliger (Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg)
Menschenrechtsverletzungen
in Deutschland: Was muss getan werden, damit Gerichte Menschen-
und Bürgerrechte gegenüber dem Jugendamt sichern?
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe mich auf viele Petitionsverfahren beim Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments gegen deutsche Jugendämter insbesondere die Sitzung vom 7. Juni 2007 (Anlage 1: http://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2004_2009/organes/peti/peti_20070607_1500.htm). Ein Initiativbericht für das EU Parlament wird ausgearbeitet.
Ich möchte zunächst darauf eingehen, dass deutsche Gerichte europäische Standards der Unabhängigkeit von der Exekutive nicht erfüllen um Bürger- und Menschenrechte zu verwirklichen und zum Schluss auf den Bericht des Menschenrechtskommissars des Europarates hinweisen, der Vorschläge gemacht hat Menschenrechten auch in Deutschland zum Durchbruch zu verhelfen. Der Kommissar bedauert dass Menschenrechte im Kernlehrplan des Jurastudiums nicht enthalten sind und empfiehlt deshalb als Sofortmassnahme die Schulung u. a. aller Parlamentarier und Beschäftigten des öffentlichen Dienstes insbesondere von Richtern und Staatsanwälten. Allerdings müssen dazu die erforderlichen Ausbildungskapazitäten erst geschaffen werden.
Ab 1939 übernahmen die Jugendämter als Teil der Staatsgewalt im NS-Staat weitgehend die Kontrolle über die Kindererziehung. Das Jugendamt kontrollierte und lenkte Familien und Kinder von Geburt an politisch. Heranwachsende Jungen wurden von der Hitler-Jugend (HJ) und heranwachsende Mädchen vom Bund Deutscher Mädel (BDM) unter die Kontrolle des Staates gestellt. Um der sinkenden Geburtenrate entgegenzuwirken, wurde neben allgemeinen monetären Hilfen auch etwa 8.000 Säuglinge in Deutschland und etwa 12.000 in Norwegen in Lebensbornheimen unter der Kontrolle der SS großgezogen.
Die Organisation des Jugendamtes wurde 1939 durch ein Gesetz dahingehend geändert, dass statt der kollegialen Leitung die Geschäftsführung dem Bürgermeister bzw. Landrat übertragen wurde. Im Übrigen sollten die rechtlichen Bestimmungen des RJWG (Reichsjugendwohlfahrtsgesetz) so ausgelegt werden, dass damit eine Erziehung im nationalsozialistischen Sinne gesichert werden konnte. Die damit gemeinten Erziehungsziele kommen deutlich zum Ausdruck im § 1 der 1939 erlassenen Verordnung über Jugendwohlfahrt in den sudetendeutschen Gebieten, in der - abweichend vom § 1 RJWG - formuliert wird:
„Die Erziehung der Jugend im nationalsozialistischen Staat ist Erziehung zur deutschen Volksgemeinschaft. Ziel der Erziehung ist der körperlich und seelisch gesunde, sittlich gefestigte, geistig entwickelte, beruflich tüchtige deutsche Mensch, der rassebewußt in Blut und Boden wurzelt und Volk und Reich verpflichtet und verbunden ist. Jedes deutsche Kind soll in diesem Sinne zu einem verantwortungsbewußten Glied der deutschen Volksgemeinschaft erzogen werden.“
Das Jugendamt wurde von 1947 bis 1952 dem Innenministerium (Polizei) und nicht dem Familien- oder dem Justizministerium unterstellt. Damit wurden eine Vielzahl Kinder - die durch das Jugendamt im europäischen Ausland den Eltern entzogen wurden - nicht an ihre biologischen Eltern zurückgegeben. Die Identität und die Namen der Kinder wurden mit Amtshilfe der Meldebehörden und der Polizei geändert, die leiblichen Eltern nicht informiert. Per Gerichtsbeschluss, „der Dringlichkeit wegen, ohne vorherige mündliche Anhörung“ wurden die Kinder an deutsche Adoptiv-Familien „transferiert“.
Offensichtlich sichern deutsche Gerichte nicht, die in Menschenrechte (Art. 8 EKMR) verankerten Rechte von Eltern und Kindern. Warum ist das möglich?
Die deutsche Justiz war im kaiserlichen Obrigkeitsstaat ein Teil des Geschäftsbereichs der Regierung und sie ist es geblieben. Nach 1918 wie vor 1918. Nach 1945 wie vor 1945. Nach 1949 (trotz Art.97 GG) wie vor 1949. Bis zum heutigen Tage.
Allerdings war Hitler die Regelung des Kaiserreiches zur Dienstaufsicht beim Umbau Deutschlands zum diktatorischen Führerstaat im Wege. So waren die Richter des Preußischen Oberverwaltungsgerichtes von dessen Gründung im Jahre 1875 an von jeder Dienstaufsicht durch die Exekutive frei. Gleiches galt für das Sächsische Oberverwaltungsgericht. Sie verloren diese Freiheit durch § 7 Abs. 1 der Ersten Durchführungsverordnung vom 29.04.1941 zum Führer-Erlass über die Errichtung des Reichsverwaltungsgerichtes (RGBl I S. 201: Erste DV = RGBl I S. 224). Von da an übte der Reichsminister des Innern die oberste Dienstaufsicht aus. (Anlage F).
Warum sollten deutsche Richter ihre Karriere auf Spiels setzen indem sie zugunsten von Menschenrechten gegen Exekutive und Autoritäten urteilen?
Überall sonst in Europa des "Raums der Freiheit" (KOM (2002) 247) gelten "Garantien für die Achtung (...) der Menschenrechte" gemäß Com 2002/0247 der Europäischen Union.
Die Empfehlung von Recommendation (85) 13 schlägt einen Ombudsmann vor, der die Kompetenz hat Menschenrechtsverletzungen zu beobachten. Deutschland ist das einzige Land in Europa, das sich dieser Empfehlung verschließt, das zu erwägen : Siehe Anmerkung 2:
"Note 2 When this Recommendation was adopted, the Representative of the Federal Republic of Germany, in application of Article 10.2.c of the Rules of Procedure for the meetings of the Ministers' Deputies, reserved the right of his Government to comply with it or not."
So sind Eltern und Kinder bezüglich des Jugendamtes ohne den sonnst in Europa selbstverständlichen staatlich finanzierten Schutz und müssen auf eigenes Kostenrisiko selbst versuchen Menschenrechte gerichtlich durchzusetzen. Die Gerichte die sie bemühen müssen sind allerdings nicht unabhängig sondern bloße Anhängsel der Exekutive.
In der Sitzung des Europaparlaments wird der deutsche Abgeordnete MEP Wieland so zitiert:
"Der deutsche Abgeordnete (Rainer Wieland) regte die Einholung eines rechtsvergleichenden Gutachtens über die deutsche Rechtslage und der anderer Staaten an. Er sagte, Deutschland, das der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mehrfach verurteilte, sei aber nicht verpflichtet, Abhilfe zu schaffen." (Anlage 2). "Der CDU-Abgeordnete Wieland erklärte, er als Jurist kenne die Sachlage aus eigener Erfahrung und Deutschlands Kinder- und Jugendschutz stehe gesetzlich im internationalen Vergleich glänzend da." (Anlage 3)
Dass Deutsche Gerichte und Behörden angeblich nicht verpflichtet sind Verurteilungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zu berücksichtigen verstößt gegen Artikel 46 der EMRK:
Beispielsweise wurde am 08.04.2004 im Eilverfahren in der Rechtssache HAASE gegen DEUTSCHLAND (Individualbeschwerde Nr. 11057/02) Menschenrechtsverletzungen festgestellt und 53000 Euro Erstattung zugesprochen. Allerdings gab das Jugendamt nur 2 der 7 Kinder zurück (Anlage 11). Anfang 2007 starb eine 14 jährige Tochter in der Obhut des Jugendamts unter mysteriösen Umständen nach 2 Selbstmordversuchen. Sie war gegen das Herausreißen aus der eigenen Familie, da sie verstand, dass es dafür keinen Grund gab. Jahrelang wird die Familie Psychoterror ausgesetzt. Nach ca. 4,5 Jahren Fremdunterbringung werden die Töchter Anna und Sandra in die Familie Haase zurückgeführt und berichten dann davon, dass ihnen in der Obhut des Jugendamtes während der Fremdplatzierung erzählt und vorgetäuscht wurde, dass ihre Eltern bereits tot seien. Wo bleibt hier das Wohl der Kinder, das als Rechtfertigung für diese Übergriffe genannt wird?
Dabei sind die zahlreichen Verurteilungen bezüglich Artikel 8 EGMR (Familienleben) nur die Spitze des Eisberges. Auch bei den Menschenrechten Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit, Versammlungsfreiheit und faires Verfahren liegen zahlreiche Verurteilungen vor. Der erste Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte zurücktreten musste, weil er auch Menschenrechtsverletzungen in Deutschland untersuchen wollte. Deshalb habe ich das selber untersucht. Eine Petition mit den Gefundenen Menschenrechtsverletzungen (Anlage 4) wurde vom Petitionsausschuss des deutschen Bundestages unterschlagen und ca. 20 deutsche staatliche Stellen haben nie geantwortet, als ich das übersandte. Deshalb habe ich das auf meiner Internetseite veröffentlicht (Anlage 3).
Auch zahlreiche Petition in Baden-Württemberg und anderen Petitionen haben keine Abhilfe geschaffen. Deshalb bin ich ausgewandert und habe in Protest meine Adresse in Haselbach-Alfdorf in Baden-Württemberg aufgegeben.
Warum verletzt die deutsche Exekutive und die deutsche Justiz in der Praxis Menschenrechte so oft?
Menschenrechte und Demokratie sind im Artikel 6 des VERTRAGS ÜBER DIE EUROPÄISCHE UNION gesichert
(1)Die Union beruht auf den Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit; diese Grundsätze sind allen Mitgliedstaaten gemeinsam
Allerdings müssen nur neue Mitglieder sich diesen Normen anpassen. Deutschland verletzt u. a. folgende internationaler Normen:
Alle neuen Mitgliedstaaten mussten also solche Bedingungen erfüllen. Würde Deutschland die Mitgliedschaft in der EU heute beantragen, müsste das verbessert werden. Da Deutschland zu den "alten" Mitgliedsländern gehört, kann es für sich selber wegen des Einstimmigkeitsprinzips die Einführung dieser internationalen Demokratieprinzipien verhindern.
"....In der Empfehlung des Europarates über die Rolle der Richter und in den Kriterien der Europäischen Union über die Aufnahme neuer Mitgliedsländer heißt es: »Die für die Auswahl und Laufbahn der Richter zuständige Behörde sollte von der Exekutive unabhängig sein «(Empfehlung Nr. R (94)12, Anlage C). Das ist so in Frankreich, Spanien, Italien, Norwegen, Dänemark und in den Niederlanden - in Deutschland nicht. Deutschland wäre also, wäre es nicht schon Kernland der EU, ein problematischer Beitrittskandidat....." (Die Entfesselung der dritten Gewalt Von Heribert Prantl [veröffentlicht in der Süddeutschen Zeitung Nr. 81 vom 6. April 2006, Seite 28]). Die Bundesvertreterversammlung des Deutschen Richterbundes hat am 27. April 2007 die Gewaltenteilung gefordert (Anlage E). Auch die Neue Richtervereinigung setzt sich für die Verwirklichung der Unabhängigkeit der Justiz von der Exekutive ein, die schon auf dem 40. Deutschen Juristentages 1953 angemahnt wurde (Anlage F).
Ende neunzehnten Jahrhunderts sagte der preußischer Justizminister Gerhard Adolf Leonhardt, dass Richter ruhig unabhängig sein können, solange er über deren Einstellung und Beförderung entscheiden könne (vgl. Hülle, DRiZ 1976, 18 f. sowie die Hinweise in DRiZ 1975, 341 f.). So ist das im Prinzip auch heute noch. Auch das Amtsgeheimnis stammt aus dem Obrigkeitsstaat. Auch heute noch gilt es in 8 von 16 Bundesländern. In gerichtlichen Verfahren müssen Betroffene mit vielen Schikanen gegen faire Verfahren rechnen, oft wird die Akteneinsicht behindert Beispielsweise beschloss das LG Mainz (1 QS 25/98): "Die deutschen Gerichte dürften jedoch keine Akteneinsicht gewähren, solange der Gesetzgeber dies nicht ausdrücklich zulasse". Das stehe nur dem Rechtsanwalt zu. Der Europäische Gerichtshof sieht Akteneinsicht als Menschenrecht nach Art. 6 EKMR an.
Strafe für Beleidigung ist in den meisten europäischen Staaten abgeschafft. Der Staat Großbritannien hat, gemäß seiner 1927 bereits begonnener Entwicklung, seine Gesetzgebung wegen Beleidigung drastisch abgebaut, bis nur die schriftliche Beleidigung ("Libel") unter ganz bestimmten Umständen übrig blieb und seit 1997 waren das weniger als 5 Verurteilungen im Jahr. Deutschland. Laut Reichskriminalstatistik beschäftigten sich die Gerichte Deutschlands im Jahre 1927 mit 50.000 Fällen von "Beleidigung". Im Jahre 2005 waren es beinahe 180.000, mit steigender Tendenz. Die meisten Staaten der OSZE haben Beleidigung entkriminalisiert (Anlage D).
Das erleben viele, die sich gegen die deutsche Justiz zu Wehr setzen in dem sie ihre Meinung zu deutlich sagen. Der Ihnen nicht unbekannte Remstal-Rebell und Bürgerrechtskämpfer Helmut Palmer, der Bürokratiewillkür anprangerte, ist ein Beispiel dafür. Er saß oft im Gefängnis wegen Beleidigung der Obrigkeit, ein unbekannter Straftatbestand in den meisten Staaten Europas. In Familiensachen kommt es sogar vor oft vor, dass die Behörden versuchen Kritiker durch Entmündigung mundtot zu machen. Dabei werden nicht nur Beschlagnahme von Material (z. B. PC) sondern auch Entmündigung angedroht (Anlage 12).
Zwar wurde also auf dem Papier demokratische Prinzipien eingeführt (z. B. Art. 97 GG: Richter unabhängig und dem Gesetz unterworfen) in der Praxis funktioniert das wie im Obrigkeitsstaat des achtzehnten Jahrhunderts. Auch beim generellen Amtsgeheimnis ist Deutschland der einzige Staat in Europa der diese Tradition fortführt. Es kommt also nicht auf die Theorie (lesen des GG) sondern auf die Praxis an, wenn man die Reaktionen von Europäern beurteilen will.
Von der Öffentlichkeit vollkommen ignoriert haben sich auch in Deutschland Justizkritiker geäußert, die Deutschland an die zivilisierte Welt heranführen wollen: Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. "In Deutschland kann man, statt einen Prozess zu führen, ebenso gut würfeln“ Zitat von Bundesverfassungsrichter a.D. Prof. Willi Geiger, Karlsruhe in einem Beitrag in der „Deutschen Richterzeitung“, 9/1982, S. 325. Man ist der Justiz ausgeliefert (Münchener Abendzeitung 2.4.02, Seite 9). "Es gibt in der deutschen Justiz zu viele machtbesessene, besserwissende und leider auch unfähige Richter, denen beizukommen offenbar ausgeschlossen ist." (Dr. Egon Schneider, ehem. Richter am OLG, in "Zeitschrift für anwaltliche Praxis" 6/1999). Der berühmte Staranwalt und Justizkritiker Rolf Bossi fasste seine Erfahrungen im Buch "Halbgötter in Schwarz:. Deutschlands Justiz am Pranger." zusammen. Das Amtsgericht Augsburg hat gegen ihn einen Strafbefehl über 12 000 Euro wegen übler Nachrede erlassen (Aktenzeichen: 3CS201J S119478/05).
Was dies im Petitionsverfahren angesprochenen Zeit der nationalsozialistischen Diktatur anbelangt, habe ich folgen Vorschläge in einer Petition gemacht:
Der Kammeranwalt der Bezirksärztekammer Nord-Württemberg Gernod Blessing hatte eine Beschwerde 2 Jahre liegen lassen und Akteneinsicht verweigert. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde war erfolglos. Deshalb wurde gegen diese "Körperschaft öffentlichen Unrechts" geklagt. In Sant'Anna di Stazzema fand 1944 eines der brutalsten Massaker des 2. Weltkrieges in Westeuropa statt. Oberstaatsanwalt Gernot Blessing in Stuttgart hat die Anklage und einer von Angehörigen beantragten Eröffnung des Verfahrens von in Italien 10 Mal lebenslänglich verurteilten SS Massakertätern in Sant'Anna di Stazzema dadurch verhindert, dass er die Ermittlungen verschleppt und den Angehörigen Akteneinsicht verweigerte.
Es ist mir unverständlich, warum dieser Zukunftsgerichtete Vorschlag, der Deutschland dem "Raums der Freiheit" (KOM (2002) 247) mit "Garantien für die Achtung (...) der Menschenrechte" in Europa (Agentur der Europäischen Union für Grundrechte COM(2005)280) geöffnet hätte, abgelehnt wurde, um an überkommenen Privilegien festzuhalten.
Es ist mir unverständlich, dass Herr Wieland diese Verletzungen der Europäischen Konvention für Menschenrechte verteidigen, obwohl Deutschland sich vertraglich verpflichtet hat sie einzuhalten. Es ist ein Hohn den Opfern gegenüber davon zu reden "dass Deutschland glänzend da steht". Ich möchte Herrn Wieland deshalb auffordern hier vom Saulus zum Paulus zu wandeln, damit Deutschland zum geachteten Mitglied der EU und Europa werden kann. Damit wären die Menschenrechtsverletzungen beseitigt, die der Grund mehr für derartige Petitionen sind.
Der Präsident des Europäischer Menschenrechtshofes har Deutschland 2006 ermahnt sich an Urteile des EGMR zu halten. Auch der Ministerrat des Europarates hat mit der "Empfehlung Rec(2004)6 über die Verbesserung der innerstaatlichen Rechtsbehelfe" gefordert, die Rechtsprechung des EGMR bei Gerichten und Verwaltungen bekannter gemacht wird und mehr beachtet wird, um den EGMR zu entlasten: Der Europarat schlägt in der Empfehlung Rec(2004)5 über die "Überprüfung der Vereinbarkeit von Gesetzentwürfen mit der EKMR den Mitgliedstaaten" vor, unter Berücksichtigung der im Anhang aufgeführten Beispiele einer guten Praxis: "II. dafür Sorge zu tragen, dass solche Mechanismen bestehen, um bei Bedarf die Vereinbarkeit der geltenden Gesetze und der Verwaltungspraktiken, wie sie insbesondere in Verordnungen, Erlassen und Rundschreiben zum Ausdruck kommen, zu überprüfen."
Der Menschenrechtskommissar des Europarates hat Deutschland besucht und schlägt am 11.7.07 vor (Anlage 6):
Weiter spricht der Menschenrechtsbeauftragte folgende Empfehlungen aus:
2. die Einrichtung parlamentarischer Menschenrechtsausschüsse auf Länderebene prüfen;
3. die Unabhängigkeit außergerichtlicher Beschwerdeorgane, soweit möglich, fördern und sicherstellen, dass Beschwerden auf der Grundlage klarer Verfahren behandelt werden;
4. der breiten Öffentlichkeit falls möglich leicht zugängliche Informationen über die verfügbaren außergerichtlichen Beschwerdeorgane auf Bundes- und Länderebene, einschließlich der Informationen über deren Mandate und Verfahren, bereitstellen;
5. das Mandat des Deutschen Instituts für Menschenrechte im Hinblick auf strukturelle und objektive Überwachung und bezüglich seiner beratenden Rolle im Prozess der Ausarbeitung von menschenrechtsrelevanten Rechtsvorschriften stärken;
6. unabhängige Polizeiüberwachungs- und Beschwerdemechanismen außerhalb der polizeilichen und ministeriellen Strukturen schaffen und zentral umfassendes Datenmaterial über angebliche Misshandlungen oder Fehlverhalten seitens der Polizei sammeln;
7. systematisch und regelmäßig im Bereich der Menschenrechte tätige Organisationen der Zivilgesellschaft zu Rechtsvorschriften und politischen Maßnahmen, die Auswirkungen auf die Menschenrechte haben, konsultieren;
8. die Integration von Lehrmethoden für Menschenrechte durch vorberufliche und berufsbegleitende Aus- und Weiterbildung von Lehrern intensivieren und weiterentwickeln sowie die Institutionalisierung der Menschenrechtserziehung für andere Berufe verstärken;
9. den nationalen „Aktionsplan Menschenrechte“ als einen koordinierten Prozess für die kontinuierliche Verbesserung des Schutzes der Menschenrechte in Deutschland durch die Beteiligung aller Akteure und die Festlegung klarer politischer Ziele und Strategien für ihre Erreichung entwickeln;
Der Aufbau einer Infrastruktur für Menschenrechtsbildung und die Schulung von Richtern und Parlamentariern sind aus meiner Sicht der Schlüssel um Deutschland an Europa und die zivilisierte Welt heranzuführen. Deshalb habe ich die Verwirklichung der Empfehlungen des Menschenrechtskommissars am 11.8.07 dem Justizministerium (Anlage H), am 21.8.07 dem Bundestag (Anlage 10) und am 28.9.07 dem Landtag Baden-Württemberg (Anlage I) vorgeschlagen. Zusätzlich wird angeregt Menschenrechte im verbindlichen Teil des Grundgesetzes zu verankern und die Justiz durch Verwirklichung der Gewaltentrennung (Unabhängigkeit von Exekutive) und Bindung an das Gesetz in die Lage zu versetzen Menschenrechte in Urteilen zu realisieren.
Aber die Erfahrung mit ca. 25 Petitionen (Anlage 10) in den Jahren 1997 bis 2007 zeigt: Wenn das EU Parlament unterlässt Deutschland auf den rechten Weg zu führen, wird da nichts passieren.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Keim
Netizen: http://sites.google.com/site/walterkeim/de
Anlagen:
Antwort:
Anlagen im Internet publiziert:
Entwicklung:
[Familienrecht] [Informationsfreiheit] [Menschenrechtsverletzungen in Deutschland] [Rechtsberatungsgesetz] [Patientenrechte in Europa] [Petitionen] [Homepage]
Anlage: Gewaltenteilung in Europa
Anlage: Deutschland der Schandfleck der Informationsfreiheit in Europa. Bild unten: Dunkelgrün: Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Hellgrün: Informationsfreiheit nur in Verfassung. Gelb: Gesetz in Vorbereitung. Access to Information Law = Informationsfreiheitsgesetz.