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Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, 25. 3. 2008
Der Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz
Kaiserstr. 32
D-55116 Mainz
Ihr Schreiben vom 17.3.2008
Betreff: Forderung nach Bescheid des Landtages, wegen unzulängliche Antwort auf Petition E 72/08 I.1.1/osw: Vorschläge des Menschenrechtskommissars umsetzen und Judikative unabhängig machen und dem Gesetz unterwerfen
Sehr geehrte Herr Galle,
ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 17.3.08 in dem Sie fälschlicherweise annehmen, das das Ministerium der Justiz meine Fragen beantwortet hat. Deshalb können Sie sich vorstellen, dass sich mein Anliegen erledigt hat.
Wie Sie aus der meiner Antwort an das Ministerium vom 25.3.08 (Anlage 2) ersehen ist das jedoch nicht der Fall. Dabei habe ich nur ganz wenige der gut dokumentierten Menschenrechtsverletzungen der Petition Petition E 72/08 I.1.1/osw (Anlage 3) angesprochen.
Das Petitionsrecht ist ein Grundrecht nach Artikel 17 GG, das eine Behandlungspflicht mit Kenntnisnahme, sachlicher Prüfung und Bescheidung (BVerfGE 2, 225 <230> [= 1 BvR 162/51] vom 22. April 1953 und 1 BvR 1553/90 vom 15.5.92) beinhaltet. Das Parlament in Rheinland-Pfalz ist nach Artikel 1 (3) GG verpflichtet dieses Grundrecht zu achten. Die Respektierung des Petitionsrechts kann durch den Rechtsweg erzwungen werden.
Da die Antwort bisher die meisten aufgeworfenen Fragen nicht zu Kenntnis nimmt, fordere ich eine Bescheidung durch den Landtag.
Dabei weiße ich auch darauf hin, dass ich sogar einer unbegründeten Strafdrohung durch die Präsidentin des Landgerichts Zweibrücken (Anlage 1 und 3) ausgesetzt war. Beleidigungsstrafen (Anlage A und G), Berufsverbote (Anlage H) und Entmündigungen (Anlage F) werden angewandt um Justizkritiker (Anlage C), die in Deutschland wohnen mundtot zu machen. Es ist sowohl empörend als auch dumm, das bei mir - einem Bewohner des Europäischen Raums der Freiheit - zu versuchen.
Als erfahrener Petitionsschreiber habe ich sehr oft gesehen, dass die deutsche Verwaltung im Einzelfall nachgibt, da sie sehr Angst davor hat, ihre in der Welt einmaligen Privilegien zu verlieren,. Das würde nämlich dann passieren wenn die Abgeordneten, bisher die größten Versager der zivilisierten Welt (Anlage 5) doch aufwachen könnten.
Ich bin von Ihrem Brief vom 17.3.08 sehr enttäuscht, dass Sie sich so missbrauchen lassen.
Aber Sie können dem Landtag eine vernünftige bürgerfreundliche Empfehlung geben, die dem Fortschritt dient.
Oder bleibt der Menschenrechtskommissar des Europarates der einzige, der mich versteht? (Anlage 4)
Mit freundlichen Grüßen
Walter Keim
Kopie: Landtag
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