English in English on same subject: http://wkeim.bplaced.net/files/familyrights.htm

Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, 25. 3. 2008


Ministerium der Justiz
Ernst-Ludwig-Str. 3
D-55116 Mainz

Ihr Aktenzeichen: 1402E08-1-8

Petition E 72/08 I.1.1/osw: Antwort auf "Vorschläge des Menschenrechtskommissars umsetzen, Judikative unabhängig machen und dem Gesetz unterwerfen" unzulänglich

Sehr geehrte Frau Kaiser,

ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 28.2.08 in dem Sie auf den Richterwahlausschuss und Schulungen von Richtern hinweisen und "die von (mir) geäußerten Kritik zurückweisen".

Zunächst habe ich am 20.12.07 selber auf den Richterwahlausschuss in Rheinland-Pfalz hingewiesen. Natürlich begrüße ich, dass Rheinland-Pfalz 2003, die vom Grundgesetz 1949 geforderte Unabhängigkeit der Richterwahl 2003 durchgeführt hat. Aber war das nicht 59 Jahre zu spät?

Weiter habe ich in meinem Schreiben zusätzlich u. a. die Beförderung und Dienstaufsicht erwähnt. Wie aus der Petition vom 20.12.07 hervorgeht waren schon im Kaiserreich Verwaltungsrichter nicht der Dienstaufsicht der Ministerien unterworfen, wie auch der Rechnungshof.

Dem Diktator Hitler war die Regelung des Kaiserreiches ohne Dienstaufsicht durch Regierung beim Umbau Deutschlands zum diktatorischen Führerstaat im Wege. Sie verloren diese Freiheit durch § 7 Abs. 1 der Ersten Durchführungsverordnung vom 29.04.1941 zum Führer-Erlass über die Errichtung des Reichsverwaltungsgerichtes (RGBl I S. 201: Erste DV = RGBl I S. 224). Von da an übte der Reichsminister des Innern die oberste Dienstaufsicht aus (Anlage A).

Dies wurde - entgegen der Forderung des Grundgesetzes Art. 97 - beibehalten. Wie soll ein Verwaltungsrichter einem Bürger, der gegen den Dienstherren des Richters klagt, ein faires Verfahren bei unabhängigen Gericht (Art. 6 EMRK) garantieren können?

Es ist schon schlimm genug, dass die Dienstaufsicht immer noch gemäß Hitlers Führerbefehl aus dem Jahre 1941 geregelt ist. Sie sind darauf überhaupt nicht eingegangen.

Natürlich begrüße ich, dass Richter bezüglich der Menschenechte schwacher Gruppen geschult werden. Aber wie viel Prozent der Richter betrifft das eigentlich? Es wurde auf das Bedauern des Menschenrechtskommissars des Fehlens der obligatorischen Menschenrechtsausbildung bei Juristen gar nicht eingegangen.

Kritik an der fehlenden Umsetzung des Grundgesetzes auf dem Gebiet der Gewaltentrennung wird es so lange geben, wie das Grundgesetz verletzt wird.

Ich möchte von den vielen unkommentierten Fakten, die in der Petition vom 20.12.07 dokumentiert worden sind nur 2 herausgreifen:

  1. das Menschenrecht der (allgemeinen) Akteneinsicht (Informationsfreiheit: Anlage 18 der Petition) müsste respektiert werden. Das steht im Gegensatz zum in Rheinland-Pfalz praktizierten Amtsgeheimnisses aus dem Obrigkeitsstaat. Neben Rheinland-Pfalz und 5 anderen Bundesländern gilt das im Wesentlichen nur noch für Russland und Weißrussland.
  2. Entkriminalisierung der Strafbarkeit von Beleidigungen (siehe Anlage H: http://merlin.obs.coe.int/iris/2006/10/article1 der Petition). Bis jetzt wird jährlich gegen ca. 180 000 Personen ermittelt, das entspricht ca. 20 % aller Verurteilten in Strafverfahren (Anlage 19 und Anlage J der Petition)

Weltweit kommt die Verwaltungstransparenz bisher mehr als ca. 3 Milliarden Menschen in Europa, (Nord- und Mittel-)Amerika, Australien, Indien und China zugute. Meine Petition U 1885/05 I.0.7 vom 31.7.2005 mit dem Vorschlag auch in Rheinland-Pfalz diese "kopernikanische Wende" für Berichterstattung zu realisieren, ist immer noch nicht beantwortet, da der Landtag auf den Entwurf des Innenministeriums wartet und meinen Vorschlag vom 1.1.06 selber ein IFG einzubringen bisher nicht folgt.

Aufgrund meiner Publikationen im Internet erreichen mich viele Hilferufe von Verurteilten wegen Beleidigung, Entmündigten und anderen Justizopfern. Meine Ratschläge (z. B.17.1.07) waren:

  1. Quittierung verlangen, im Falle einer Beschlagnahme des PCs, da die Polizei das zurückgeben muss.
  2. Übergriff im Internet publizieren
  3. Den verantwortlichen Gesetzgeber durch Petitionen informieren
  4. Auswandern um sich vor Übergriffen in Sicherheit zu bringen.

Allerdings zeigt die Antwort auf diese Petition, dass sich die Verantwortlichen überhaupt nicht damit auseinandersetzen. Deshalb wenden sich viele an den Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments. Dessen Vorsitzender Marcin Libicki hat nun am 24.2.08 an die deutsche Familienministeriums geschrieben bezüglich der in der Bamberger Erklärung dokumentierten Menschenrechtsverletzungen (Anlage E).

Rechtsanwalt Claus Plantiko setzt sich u. a. für die Verwirklichung der Verfassungsgrundsätze Volkshoheit und Gewaltentrennung durch unmittelbare Wahl der Richter auf Zeit durch das Volk ein. Das ist in den USA und der Schweiz verwirklicht. Deshalb wird ihm Richterbeleidigung vorgeworfen und gegen ihn ein Verfahren zum Entzug der Zulassung zum Anwalt durchgeführt. (Anlage 3) Offensichtlich hat die deutsche Justiz anderes Demokratieverständnis als die USA und die Musterdemokratie Schweiz.

Der Betreiber der justizkritischen Seite http://www.systemkritik.de/ wurde schon vergeblich versucht zu entmündigen, ist derzeit einer Strafverfolgung wegen angeblicher Beleidigung ausgesetzt (Anlage F) und hat schon 2 Mal seinen Computer beschlagnahmt bekommen.

Die Betreiberin der justizkritischen Seite http://www.petra-heller.com/ auf dem Gebiet des Familienrechts wird in Deutschland von Entmündigung bedroht (Anlage E) und lebt deshalb im Ausland.

Obwohl meine Petition vom 20.12.07 solid dokumentiert ist, hat am 08.01.08 die Präsidentin des Landgerichts Zweibrücken Irmgard Wolf gefordert solche Schreiben zu unterlassen und droht mit Strafanzeige. Ich habe Sie daraufhin am 25.3.08 aufgefordert sich sachkundig zu machen und ihre Drohung zurückzunehmen.

Ist eigentlich die Präsidentin des Landgerichts Zweibrücken Irmgard Wolf bei einer der Schulungen über die Europäischen Konvention für Menschenrechte (EKMR) gewesen? Falls nicht möchte ich anregen sie bei der Schulung in Menschenrechten speziell Meinungsfreiheit nach der EKMR zu bevorzugen.

Mit freundlichen Grüßen

Walter Keim

Kopie: Bürgerbeauftragter: Da von einer Beantwortung keine Rede sein kann, fordere ich einen Beschluss des Landtages siehe BVerfGE 2, 225 <230> [= 1 BvR 162/51] vom 22. April 1953 und 1 BvR 1553/90 vom 15.5.92: Das Petitionsrecht ist ein Grundrecht nach Artikel 17 GG, das eine Behandlungspflicht mit Kenntnisnahme, sachlicher Prüfung und Bescheidung .

Anlagen:

  1. 08.01.08: Präsidentin des Landgerichts Zweibrücken fordert solche Schreiben zu unterlassen und droht mit Strafanzeige: http://wkeim.bplaced.net/files/080108-Irmgard_Wolf.html    
  2. 25.03.08: Aufforderung an Landgerichtspräsident Drohung mit Strafanzeige zurückzunehmen: http://wkeim.bplaced.net/files/080325lgz.htm
  3. Rechtsanwalt Claus Plantikos Eintreten für Gewaltenrennung: http://wkeim.bplaced.net/files/Plantiko.htm

 

Ergebnis:

 

Anlagen im Internet publiziert:

  1. Gewaltentrennung in Deutschland und Europa: http://wkeim.bplaced.net/files/gewaltentrennung.htm
  2. 17.01.07: Leserbrief: Respektierung von Bürger- und Menschenrechten: http://wkeim.bplaced.net/files/070117wz.htm
  3. 22.10.07: Bamberger Erklärung: http://presseblog.blogger.de/stories/983762
  4. Defamation in international law, OSCE, Council of Europe and law in Germany: http://wkeim.bplaced.net/files/defamation.htm
  5. 24.02.08: Vorsitzender des Petitionsausschusses des Europäischen Parlamentes Marcin Libicki an die deutsche Familienministeriums: http://www.petra-heller.com/fileadmin/user_upload/petra-heller/Dokumente/TranslationLibickiLeyen.pdf
  6. 14.11.07: Straffreiheit für Menschenrechtsaktivisten: http://wkeim.bplaced.net/files/petition_ni-m-e.htm
  7. Gebt mir mein Kind zurück: Wie leichtfertig einer Mutter das das "Münchhausen-by-proxy-Syndrom" unterstellt wird, wenn ihr Kind an Borriolose leidet: http://www.petra-heller.com/



     

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Gewaltentrennung in Europa:

Bild unten: Dunkelgrün: Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Gelb: Gesetz in Vorbereitung. FOIA= Freedom of Information Act (Informationsfreiheitsgesetz)