Subject: Bürger- und Menschenrechte: Wird die Wilhelmshavener Zeitung vom Saulus zum Paulus? |
From: Walter Keim |
Date: Wed, 17 Jan 2007 19:27:27 +0100 |
To: "Wilhelmshavener Zeitung" redaktion@wzonline.de |
CC: poststelle@pi-wilhelmshaven.polizei.niedersachsen.de, Uwe Biester info@biester-wilhelmshaven.de, Bernd Althusmann info@althusmann.de |
Leserbrief: Respektierung von Bürger- und Menschenrechten
In der zivilisierten Welt hat sich der Umgang auf gleicher
Augenhöhe zwischen Bürger und Staat durchgesetzt. Diese
Verhältnis ist gekennzeichnet durch das Recht auf faire
begründete Antworten innerhalb angemessener Zeit und
Akteneinsicht.
Bürger haben z. B. in der EU das Recht auf eine gute Verwaltung.
Um den Bürger diese Rechte zu garantieren, gibt es in vielen
Ländern staatliche Unterstützung für Bürger. Deutschland ist
der einzige Staat in Europa, das gegen die Empfehlung Recommendation
(85) 13 des Europarats Vorbehalte hat, einen unabhängigen
Ombudsmann zu erwägen. Dieser Ombudsmann sollte die
generelle Kompetenz haben, zu untersuchen und seine Meinung zu
Fragen von Menschenrechten abzugeben.
In Deutschland ist Behörden und Justiz zwar nicht verboten
Bürger fair in diesem Sinne zu behandeln, aber das ist
freiwillig und kann willkürlich aufgehoben werden.
Es ist Bürgern des europäischen Raums der Freiheit und der
zivilisierten Welt nicht vermittelbar, dass deutsche Behörden
sich im Konfliktfall nicht an diese Bürgerrechte halten.
Von der Öffentlichkeit vollkommen ignoriert haben sich auch in
Deutschland Justizkritiker geäußert, die Deutschland an die
zivilisierte Welt heranführen wollen: Vor Gericht und
auf hoher See ist man in Gottes Hand. "In Deutschland
kann man, statt einen Prozess zu führen, ebenso gut würfeln“
Zitat von Bundesverfassungsrichter a.D. Prof. Willi Geiger,
Karlsruhe in einem Beitrag in der „Deutschen
Richterzeitung“, 9/1982, S. 325. Man
ist der Justiz ausgeliefert (Münchener Abendzeitung 2.4.02,
Seite 9). "Es gibt in der
deutschen Justiz zu viele machtbesessene, besserwissende und
leider auch unfähige Richter, denen beizukommen offenbar
ausgeschlossen ist." (Dr. Egon Schneider, ehem. Richter
am OLG, in "Zeitschrift für anwaltliche Praxis"
6/1999). Der berühmte Staranwalt
und Justizkritiker Rolf Bossi fasste seine Erfahrungen im Buch
"Halbgötter
in Schwarz:. Deutschlands Justiz am Pranger." zusammen.
Das Amtsgericht Augsburg hat gegen ihn einen Strafbefehl über 12
000 Euro wegen übler Nachrede erlassen (Aktenzeichen: 3CS201J
S119478/05).
Im Konfliktfall werden nicht nur Strafen
sondern auch Hausdurchsuchungen, Verhaftungen und Entmündigungen
angewendet. Da meine Homepage internationale Menschenrechte propagiert, hatte
ich viele verzweifelte Anfragen von Betroffenen. Meine
Ratschläge waren:
Um den Schutz des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu erlangen, muss leider der nationale Rechtsweg ausgeschöpft werden, d. h. Deutsche Gerichte müssen erst alle angerufen werden. Deutschen Gerichten fehlt wegen fehlender Gewaltentrennung die Unabhängigkeit um Bürgerrechte zu sichern (Anlage 4).
Mag die Polizei und Justiz mit ihren Maßnahmen und Strafen, Hausdurchsuchungen,
Verhaftungen. psychiatrischen Gutachten
und Entmündigungen
in Deutschland unüberwindlich mächtig erscheinen, so ist sie
für uns im Ausland mit diesen Drohungen doch eine Lachnummer und
wir lassen uns deshalb nicht einschüchtern. Ich glaube zwar,
dass jeder, der mal einem Willkürakt der Justiz zum Opfer
gefallen ist, den Glauben an die Gerechtigkeit der Justiz für
immer verloren hat. Trotzdem scheint sich das für die Polizei
und Justiz auszuzahlen: Hunderttausende, ja Millionen werden
eingeschüchtert. Je nichtiger der Grund für den Übergriff ist
desto größer die Einschüchterung.
Natürlich versteht jeder, dass Justiz und Staat da sich selber
und ihre Macht schützen. Schwerer ist zu verstehen, warum
Unbeteiligte das dulden. Masochistischer Unsinn ist es, dass es
Bürger gibt, die das verteidigen und dem Opfer sogar noch
drohen. Warum spielt da die Presse mit? Warum stellt sich die
Wilhelmshavener Zeitung hier wie ein Miteilungsblatt der Polizei
dar?
Wenn man schon nichts gegen Ausländer unternehmen kann um sie
einzuschüchtern und mundtot zu machen, so kann man doch die
Hintergründe untersuchen und die Unterschiede zwischen der
zivilisierten Welt und Deutschland.
Besonders deutlich wird das bei der Informationsfreiheit
(einschließlich des Zugangs zu Dokumenten der öffentlichen
Verwaltung). In mehr als 100 Staaten ist der Zugang zu Dokumenten
der öffentlichen Verwaltung gesetzlich und/oder in der
Verfassung gesichert.
In Deutschland haben sich obrigkeitsstaatliche Haltungen am
längsten halten können und der Amtsschimmel war stark genug
dieses Bürgerrecht zu sabotieren.
Natürlich hat es mich gefreut, der dass Bundestagspräsident am
22.12.04 (Anlage 1: http://wkeim.bplaced.net/files/041222btp.pdf)
meine Petition "Obrigkeitsstaat durch Einführung der
Informationsfreiheit überwinden" an den Bundeskanzler zur
Berücksichtigung übersandt hat. Der Bundestag hat ein
Informationsfreiheitsgesetz beschlossen, obwohl die
Bundesregierung dagegen war. Dadurch wurde der 7-jährige "Aufstand der
Amtsschimmel" ("Die Zeit")
niedergeschlagen. Allerdings enthält das Gesetz zu viele
Ausnahmen. Im Bund hat Deutschland sich deshalb international nur
vom letzten auf dem vorletzten Platz verbessert, was die
Informationsfreiheit anbelangt. Mein darauf folgender Vorschlag,
den Zugang zu Informationen der
öffentlichen Verwaltung im Grundgesetz zu verankern, wurde
mit der völlig falschen Begründung abgelehnt "kein
Deutscher würde unter dem Fehlen" leiden.
Leider hat sich der Bundespräsident als Schutzpatron von Gemeindeamtsschimmeln und Gammelfleischbetrügern profiliert und die Ausfertigung des Verbraucherinformationsgesetzes verweigert. Diese Kompetenzüberschreitung war ein Verfassungsbruch (focus, 20.12.06). Der Spiegel (Heft 51/2006, S.29) spricht davon, dass es Gerüchte gibt, dass der Ökonom Köhler "den Expertisen eines ehrgeizigen, etwas größenwahnsinigen Juristen zum Opfer gefallen" sei. Dadurch können die Bundesländer fortsetzen das Menschenrecht der Informationsfreiheit bei Lebensmitteln zu verletzen. Werden die Länder das Versprechen des Bundespräsidenten bezüglich "berechtigten Belangen des Verbraucherschutzes sehr schnell" einlösen und gesetzliche Informationspflichten für Gemeinden beschließen?
Auch habe ich am 20.9.05 dem Landtag von
Niedersachsen in einer Petition vorgeschlagen zur
zivilisierten Welt aufzuschließen auf diesem Gebiet und das auch
noch mal am 30.5.05 angemahnt: http://wkeim.bplaced.net/files/060530ns.htm.
Ich sehe, dass am 11.7.06
der ostfriesischen CDU-Hinterwäldler Dr. Uwe Biester (Drs.
15/1027, Seite 11046) und der niveaulose Zwischenrufer Bernd Althusmann (CDU) im
niedersächsischen Landtag den Vorschlag für ein
Informationsfreiheitsgesetz abgelehnt hat, obwohl so gut wie alle
norddeutschen Nachbarn Informationsfreiheitsgesetze verabschiedet
haben. Beispielsweise hat in Hamburg die CDU das Menschenrecht
auf Informationsfreiheit gegen den Willen des Senats beschlossen.
Biester ist hier genauso rückständig wie die CSU.
Niedersachsen ist also ein Schandfleck der zivilisierten Welt,
was das Bürgerrecht der Informationsfreiheit angeht und zeigt
damit seine Menschenrechtsfeindlichkeit.
Wann wird die Presse vom Büttel der Polizei zum Sprachrohr und
Befürworter von Bürgerrechten? Schafft die Wilhelmshavener
Zeitung die Verwandlung vom Saulus zum Paulus auf diesem Gebiet
und öffnet sich dem europäischen Raum der Freiheit? Wenn Opfer
sich wehren, werden sie kriminalisiert. Wann weicht die
Verleumdung von Opfern der Information über fehlende
Bürgerrechte weicht?
Entkriminalisierung der Strafbarkeit von Beleidigungen (siehe OSZE und Anlage) ist in Deutschland nicht vorangekommen. Bis jetzt werden deshalb jährlich ca. 180 000 polizeilich Ermittlungen aufgenommen, das sind ca. 20 % aller Verurteilten in Strafverfahren (Anlage 3: http://www.eucars.de/images/stories/beleidigung_de.pdf)
Strafe für Beleidigung ist in den meisten europäischen Staaten abgeschafft. Der Staat Großbritannien hat, gemäß seiner 1927 bereits begonnener Entwicklung, seine Gesetzgebung wegen Beleidigung drastisch abgebaut, bis nur die schriftliche Beleidigung ("Libel") unter ganz bestimmten Umständen übrig blieb und seit 1997 waren das weniger als 5 Verurteilungen im Jahr. Deutschland. Laut Reichskriminalstatistik beschäftigten sich die Gerichte Deutschlands im Jahre 1927 mit 50.000 Fällen von "Beleidigung". Im Jahre 2005 waren es beinahe 180.000, mit steigender Tendenz. Die meisten Staaten der OSZE haben Beleidigung entkriminalisiert.
Das erleben viele, die sich gegen die deutsche Justiz zu Wehr setzen in dem sie ihre Meinung zu deutlich sagen. Der nicht unbekannte Remstal-Rebell und Bürgerrechtskämpfer Helmut Palmer, der Bürokratiewillkür anprangerte, ist ein Beispiel dafür. Er saß oft im Gefängnis wegen Beleidigung der Obrigkeit, ein unbekannter Straftatbestand in den meisten Staaten Europas. In Familiensachen kommt es sogar vor oft vor, dass die Behörden versuchen Kritiker durch Entmündigung mundtot zu machen. Dabei werden nicht nur Beschlagnahme von Material (z. B. PC) sondern auch Entmündigung angedroht (Anlage 12).
Der
Präsident des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
(EGMR), Luzius Wildhaber, hat Deutschland zur Umsetzung der
Straßburger Urteile ermahnt: Deutschland solle sich "näher
mit dem System der Menschenrechtskonvention befassen", sagte
Wildhaber im Gespräch mit der Nachrichtenagentur AFP. Es gebe
offensichtlich "einige Wissenslücken", auch bei
deutschen Richtern, betonte der 69-jährige Schweizer, der den
Straßburger Gerichtshof im Januar aus Altersgründen verlassen
wird. Wildhaber verwies auf Artikel 46 der Europäischen
Menschenrechtskonvention. Darin
sei unmissverständlich festgelegt, dass die Unterzeichnerstaaten
die endgültigen Urteile des Gerichtshofs "befolgen"
müssen. Der Zugang zu Dokumenten der öffentlichen
Verwaltung ist nach der neuesten
Rechtsprechung des EGMR ein Menschenrecht.
Auf dieser Grundlage möchte ich alle, insbesondere die
Landesregierung und das niedersächsische Landesparlament
auffordern sich mit Menschenrechten vertraut zu machen und zur
Verwirklichung des Menschenrechts der Informationsfreiheit
beizutragen (Anlage 5).
Die Bürger möchte ich auffordern, Akteneinsichtsanträge
gestützt auf die Rechtsprechung des EGMR zu stellen und sich
dadurch von Untertanen zu Menschen des europäischen Raums der
Freiheit zu entwickeln. Schreiben Sie einfach einen Antrag, wie der vom 8.6.06 der sogar in
Bayern - dem finstersten Gebiet der zivilisierten Welt - Erfolg
hatte: http://wkeim.bplaced.net/files/060608ba.htm
--
Walter Keim
Netizen: http://sites.google.com/site/walterkeim/de
Keim v. Germany: Appl. No. 41126/05: http://wkeim.bplaced.net/files/echr-061101.htm 8 German states violate the human right og freedom of information: http://wkeim.bplaced.net/files/ifg-result.htm Promotion of Freedom of Information for Germany: http://wkeim.bplaced.net/files/coe-031128.htm, http://wkeim.bplaced.net/files/osce-050106.htm,
http://wkeim.bplaced.net/files/ihf-060824.htm, http://wkeim.bplaced.net/files/pace-060213.html
Anlagen:
Entwicklung:
28.10.08: Sachdienstlicher Hinweis zur Rechtssicherheit in Deutschland bezüglich Familienrecht
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Anlage: Niedersachsen und Süddeutschland die Schandflecken bezüglich der Informationsfreiheit in Europa. Bild unten: Dunkelgrün: Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Hellgrün: Informationsfreiheit nur in Verfassung. Gelb: Gesetz in Vorbereitung. Access to Information Law = Informationsfreiheitsgesetz.