Die parlamentarische Demokratie basiert auf dem Vertrauen des Volkes; Vertrauen ohne Transparenz, die erlaubt, zu verfolgen, was politisch geschieht, ist nicht möglich (BVerfGE 40, 296 <327>)

 

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Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 22. 3. 2011

 

Eisenbahn-Bundesamt
Heinemannstraße 6
D-53175 Bonn


Betreff: Freigabe der Neubaustrecke Wendlingen-Ulm in finanzieller Hinsicht

Sehr geehrte Frau Bastian,

Ich danke Ihnen für Ihre Mitteilung vom 19.1.2011, dass ein Antrag der Bahn auf finanzielle Freigabe der Neubaustrecke Wendlingen Ulm weder beantragt noch eingewilligt ist (Anlage 3).

Am 7.9.2010 hatte das EBA die Freigabe in finanzieller Hinsicht für die Neubaustrecke nicht erteilt (Anlage 2): "Aus der Erfahrung in anderen Projekten ist nicht zu erwarten, dass derart hohe Mehrkosten innerhalb der bestehenden Finanzierungsvereinbarung kompensiert werden können." 

Die Bahn beschrieb in einer Pressemeldung vom 17.11.2010 den Vorgang der Antragstellung im Präsens: "Auf Basis der überarbeiteten Kostenkalkulation für die Neubaustrecke Wendlingen-Ulm wird die Finanzierungsvereinbarung zwischen Bahn und Bund fortgeschrieben und mit dem Eisenbahn-Bundesamt abgestimmt." (Anlage 4)

Der Bundestag berichtet am 7.1.2011 mit Bezug auf die Antwort der Bundesregierung  (Drs. 17/4293): "Dem Eisenbahnbundesamt lägen aufgrund fehlender Unterlagen derzeit noch keine weiteren Details zu den Kostensteigerungen vor. Inwieweit die Mehrkosten von insgesamt 280 Millionen Euro durch den Gesamtkostenrahmen von 2,89 Milliarden Euro abgedeckt seien, müsse bei der Prüfung des Antrages auf Fortschreibung der Finanzierungsvereinbarung geprüft werden." (Anlage 5

Die Stuttgarter Zeitung berichtet am 22.03.2011unter der Überschrift: Eine grobe Rechnung darüber, dass die Finanzierung von Stuttgart 21 und der Neubaustrecke auf unkonkreter und überholter Vorplanung basiert (Anlage 6).

Ich beziehe mich auf das Informationsfreiheitsgesetz (5.9.2005 BGBl. I S. 2722) und die Gebührenordnung (IFG-GebV, BGBl. 2006, I S. 6). Um Kostenfreiheit zu erlangen (einfache schriftliche Auskunft gemäß Teil A unter 1.1 des Gebührenverzeichnisses) bevorzuge ich elektronische Zustellung.

Nach § 7 (5) des Informationsfreiheitsgesetz sind die Belange des Einsichtssuchenden zugrunde zu legen.

Die Belange dieses Antrages sind:

Die im Brief der EBA vom 19.1.2011 (Anlage 3) hypothetisch angenommene Ausschluss des Informationszugangs auf einen noch nicht gestellten Antrag greift deshalb nicht. 

Dabei beziehe ich mich auch auf den Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Schaar: "Die Kontroverse um Stuttgart 21 hätte sich sicher entschärfen lassen, wenn die relevanten Unterlagen frühzeitig für jedermann zugänglich gemacht worden wären. Diese Transparenz hätte den Vorwurf entkräftet, Stadt und Land würden mauern. Auch Unterlagen des Eisenbahnbundesamtes sollten im Internet einsehbar sein. Die Prüf- und Wartungspraxis für Züge oder die Streckenvergabe ist von großem öffentlichen Interesse, nicht erst seit dem Bahn-Chaos der vergangenen Wochen." (Anlage 7)

Deshalb besteht der erste Antrag auf Akteneinsicht in das Datum der Antragstellung der Bahn. Um weiteren Schriftwechsel zu vereinfachen, beantrage ich Bearbeitung diese Akteneinsichtsantrages, wenn der Antrag der Bahn vorliegt.

Weiter wird Akteneinsicht in die Genehmigung der Bahn beantragt. Falls dabei - im Gegensatz zum Schreiben vom 7.9.2010 - Betriebsgeheimnisse berührt sind wird zunächst auf die Möglichkeit der Schwärzung hingewiesen. Falls das zu Kosten führt, beschränkt sich der Antrag darauf ob die Fortschreibung genehmigt wurde und wie hoch die Gesamtkosten sind. 


Mit freundlichen Grüßen 

Walter Keim



Kopie: Deutscher Presserat (Ist der Handlungsbedarf zu übersehen?), Bundeskanzleramt, Fraktionen im Bundestag, Schlichter Heiner Geißler, MdB Anton Hofreiter, MdB Winfried Hermann, Landtag Baden-Württemberg und Kopfbahnhof 21

Anlage:

  1. Tabellarische Übersichten: Menschenrecht Informationszugang im Bundesgesetzblatt (BGBl.): http://wkeim.bplaced.net/IFG.htm#Europarat 
  2. 15.12.2010: Schreiben des EBA vom 7.9.2010: keine Freigabe in finanzieller Hinsicht. Gutachten "Neubewertung der Nutzen-Kosten-Analyse der Neubaustrecke Wendlingen – Ulm" liegt nicht vor.
  3. 19.01.2011: Die Baufreigabe des Boßler- und des Steinbühltunnels der Neubaustrecke ist weder beantragt noch eingewilligt.
  4. 17.11.2010: Deutsche Bahn: Finanzierung des Bahnprojektes Stuttgart-Ulm gesichert
  5. 07.01.2011: Bundestag: Steigende Kosten bei Tunnelneubauten der Strecke Wendlingen-Ulm
  6. 22.03.2011: Stuttgarter Zeitung: Eine grobe Rechnung: Finanzierung basiert auf unkonkreter und überholter Vorplanung
  7. 14.01.2011: Schaar: “Wir brauchen eine Transparenz-Plattform im Internet”

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Antworten:

 

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