Die parlamentarische Demokratie basiert auf dem Vertrauen des Volkes; Vertrauen ohne Transparenz, die erlaubt, zu verfolgen, was politisch geschieht, ist nicht möglich (BVerfGE 40, 296 <327>)

Einschreiben

English in English on same subject: http://wkeim.bplaced.net/foi-ngo.htm

Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 26. 1. 2012 [hinzugefügt]


Bayerischer Landtag
Ausschuss für Eingaben und Beschwerden
Maximilianeum
D-81627 München
Petition Aktenzeichen P II/VF.0993.15

Kopie: Franz Schindler, Petra Guttenberger, Ausschuss des Bayerischen Landtags für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz



Betreff: Akteneinsicht Stellungnahme über Ablehnung der Vorschläge des Menschenrechtskommissars

 

Sehr geehrter Herr Dr. Unterpaul,


ich beziehe mich auf Ihren Brief vom 23.1.2012 in dem Sie mitteilen, dass  "eine nochmalige Behandlung (der) Eingabe (VF.0126.16) nicht möglich" ist (Anlage 1).

In meinem eingeschriebenen Brief vom 13.12.2011 habe ich jedoch Akteneinsicht in die Ablehnung der Vorschläge des Menschenrechtskommissars (Petition Aktenzeichen P II/VF.0993.15) gestellt (Anlage 2).

Wie Sie der Begründung des Bayerisches Staatsministeriums zur Ablehnung der Konvention des Zugangs zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung (VF.0126.16) entnehmen können besteht ein Recht auf Akteneinsicht bei berechtigtem Interesse. ["Darüber hinaus hat auf der Grundlage des Rechtsstaatsprinzips bereits nach geltendem Recht jedermann (-) einen Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung, wenn er ein berechtigtes Interesse an der begehrten Auskunft geltend macht (vgl. insoweit auch § 9 AGO (Allgemeine Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern))."] "Der Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung ist gerichtlich durchsetzbar. Dieser Anspruch kommt einem Jedermannsrecht nahe." Deshalb wurde die Ratifizierung dieser Konvention als unnötig angesehen.

Im Schreiben vom 13.12.2011 habe ich u. a. ein berechtigtes Interesse dargelegt, da ich meine kommunikative Kompetenz stärken muss, um dem Menschenrechtskommissars des Europarates über die Ablehnung seiner Vorschläge zu berichten. Dieser Brief (Anlage 3) ist schon fertig, nur die Begründung aus Bayern fehlt noch. Der Menschenrechtskommissar hat am 26.10.07 bestätigt meine Vorschläge gesetzlicher Reform mit Interesse gelesen zu haben und wird ihn möglicherweise benutzen (Anlage 4). Am 05.12.2011 nahm der Menschenrechtskommissar zur Kenntnis und dankte für Informationen über die Informationsfreiheit in der EU (Anlage 5).

Ich bitte Sie Ihren Ermessensfehler der falschen Interpretation meines Einschreibens vom 13.12.2011 zu berichtigen um eine gerichtliche Klärung zu vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen

Walter Keim

PS: Die Antwort wird bis zum 26.3.2012 erbeten.

Anlagen:

  1. 23.01.2012: Bayerischer Landtag schreibt, dass "eine nochmalige Behandlung (der) Eingabe (VF.0126.16) nicht möglich" ist. http://wkeim.bplaced.net/files/120123ba.pdf
  2. 13.12.2011: Akteneinsicht in Begründung der Ablehnung der Vorschläge des Menschenrechtskommissars: http://wkeim.bplaced.net/files/ifg-einsicht.htm
  3. 25.02.2012: Brief an den Menschenrechtskommissar des Europarates über Ablehnung seiner Vorschläge durch Petitionsausschüsse: http://wkeim.bplaced.net/coe_resultat.htm
  4. 26.10.2007: Menschenrechtskommissar las meine Vorschläge gesetzlicher Reformen mit Interesse und wird ihn möglicherweise benutzen: http://wkeim.bplaced.net/files/coe-071026.pdf
  5. 05.12.2011: Der Menschenrechtskommissar nimmt die Information zur Kenntnis und dankt. http://wkeim.bplaced.net/files/coe-111205.pdf

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