in
English: http://wkeim.bplaced.net/coe_result.htm
Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, 25. 2. 2012
Commissioner
for
Human Rights
of the Council of Europe
Council of Europe
F-67075 STRASBOURG CEDEX
Ihr Zeichen: CDH 116/11
Betreff: Ablehnung der Vorschläge des Menschenrechtskommissars durch
deutsche Parlamente, Informationsfreiheit, Antikorruptionsregelungen und
Unabhängigkeit der Justiz
Zusammenfassung:
- Der Deutsche Bundestag und 11 Länderparlamente wiesen die Vorschläge
des Menschenrechtskommissars ab.
- 84 Staaten mit
ca. 5,5 Milliarden Bürger auf der Welt haben ein
besseres Informationszugangsgesetze als deutsche Bürger.
- Mehr als 115
Staaten (http://right2info.org/laws)
mit mehr als 5,9 Milliarden
Einwohnern haben entweder Informationsfreiheitsgesetze oder
entsprechende Verfassungsbestimmungen. In 5 Bundesländern d. h. der
Hälfte der Bevölkerung in Deutschland fehlen generelle
Informationsfreiheitsgesetze.
- Die UN
Konvention
gegen Korruption ist zwar in mehr als 158 Staaten mit mehr als 6,5
Milliarden Einwohnern ratifiziert, nicht aber von Deutschland.
- Der Bundestag verweigerte sich dem Vorschlag
der Staatengruppe gegen Korruption GRECO des Europarates das Strafrechtsübereinkommen
über Korruption SEV-Nr. : 173 zu ratifizieren und die Transparenz
der Parteienfinanzierung in Deutschland mit Hinweis auf Recommendation
Rec(2003)4 zu verbessern.
- Die EU kümmert sich nicht um das Menschenrecht des Zugangs zu
Dokumenten der öffentliche Verwaltung in Mitgliedsstaaten und die
Unabhängigkeit der Justiz.
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 18. November 2003 (Anlage B) und 21.
November 2006 (Anlage C) wurde der
Menschenrechtskommissar des Europarates von mir über strukturelle Probleme
in Deutschland unterrichtet. Der Menschenrechtskommissar hat Deutschland
2006 besucht und am 11.7.07
seinen
Bericht CommDH (2007)14 mit konkrete Vorschlägen veröffentlicht (Anlage
A). Der Bericht macht konstruktive Vorschläge aus der Sicht
bürgerrechtlicher Praxis. Das Mandat des Deutschen Instituts für
Menschenrechte soll im Hinblick auf strukturelle und objektive Überwachung
und bezüglich seiner beratenden Rolle im Prozess der Ausarbeitung von
menschenrechtsrelevanten Rechtsvorschriften gestärkt werden. Außerdem
soll ein nationaler „Aktionsplan Menschenrechte“ als ein koordinierter
Prozess für die kontinuierliche Verbesserung des Schutzes der Menschenrechte
in Deutschland durch die Beteiligung aller Akteure und die Festlegung klarer
politischer Ziele und Strategien für ihre Erreichung entwickelt werden.
Aus meiner Sicht praktischer Erfahrung sind besonders folgende Vorschläge
zielführend:
- Punkt 35: (...) Was das Jurastudium an Hochschulen angeht, stellt der
Kommissar mit Bedauern fest, dass die internationalen Vorschriften im
Bereich der Menschenrechte oft nur als fakultatives Fach gelehrt zu
werden scheinen. Er bestärkt die deutschen Hochschulen darin,
Menschenrechte in den Kernlehrplan des Jurastudiums aufzunehmen. (...)
Der Kommissar betont auch, wie wichtig es ist, Richter und Staatsanwälte
an Gerichten auf Länder- und kommunaler Ebene im Thema Europäische
Menschenrechtskonvention zu schulen, um deren direkte nationale
Umsetzung zu stärken. Dem Kommissar ist bekannt, dass das
Bundesministerium der Justiz an der Entwicklung des neuen Programms für
die Menschenrechtserziehung von Rechtsexperten (HELP) des Europarats
Anteil hat, und er ermutigt die deutschen Behörden, sich aktiv an dessen
Umsetzung zu beteiligen.
- Die Schaffung unabhängiger außergerichtlicher Beschwerdeorgane und der
breiten Öffentlichkeit möglich leicht Informationen darüber zugänglich
machen.
- Menschenrechtsausschüsse für Landesparlamente
- Der Ausbau der Infrastruktur für die Menschenrechtserziehung für alle
Berufe einschließlich von Polizei und Justiz sowie staatlichen
Bediensteten im Allgemeinen sowie Parlamentarier auf Bundes- und
Länderebene.
- Außerdem soll in Zusammenarbeit mit dem Bund ein nationaler
„Aktionsplan Menschenrechte“ als ein koordinierter Prozess für die
kontinuierliche Verbesserung des Schutzes der Menschenrechte in
Deutschland durch die Beteiligung aller Akteure und die Festlegung
klarer politischer Ziele und Strategien für ihre Erreichung entwickelt
werden.
In vielen Bereichen fehlen unabhängige Beschwerdeorgane. Deutschland
hat als einziger Staat in Europa Vorbehalte gegen einen Ombudsmann, der
die Einhaltung von Menschenrechten observiert (RECOMMENDATION
No. R (85) 13). Allgemein wird behauptet außergerichtliche
Beschwerdeorgane seine nicht notwendig, da der Rechtsweg Rechtssicherheit
garantiere. Da Deutsche Behörden auf den Rechtsweg hinweisen, wird auch die
Unabhängigkeit der Richter untersucht.
Bezüglich der Empfehlung der breiten Öffentlichkeit Informationen zu geben,
wird die Verwaltungstransparenz generell, d. h. das Menschenrecht des
Zugangs zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung im Folgenden einbezogen.
Bei der Anhörung
im
Deutschen Bundestag am 15.10.08 zum 8. Bericht der Bundesregierung über
ihre Menschenrechtspolitik äußerte Frauke Seidensticker vom Deutschen
Institut für Menschenrechte Bedauern, dass keine Auseinandersetzung
mit dem Bericht des Kommissars für Menschenrechte des Europarates Thomas
Hammarberg enthalten ist (Anlage
N).
Da der Bericht CommDH (2007)14 Besseres verdient hat, wurden die Vorschläge
des Menschenrechtskommissars des Europarates auch mit Hilfe von Petitionen
an den Bundestages (Anlage
16) und 11 Länderparlamente (z. B. Anlage
17) herangetragen, mit der Bitte sie umzusetzen. In diesen Petitionen
wurde zusätzlich der Vorschlag gemacht den Rang der Europäischen
Menschenrechtskonvention zu stärken und das in den Art 20 Abs. 2 und 3, 92
und 97 Grundgesetz 1949 beschlossene Gewaltentrennungsprinzip durch
Anwendung der Prinzipien des Europarates (Richterwahl, Beförderung und
Aufsicht unabhängig von Exekutive) zu realisieren um Richter wirklich
"unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen" zu machen.
Die Antworten der Parlamente sind
niederschmetternd:
Nur wenige Parlamente setzen sich überhaupt mit den Vorschlägen auseinander.
Alle Parlamente lehnen die Umsetzung ab.
Da Parlamente sich nicht mit den Vorschlägen auseinandersetzten, wurden
Kopien einiger Petitionen direkt zu Gerichten gesandt. Im Schreiben vom
8.1.08 droht daraufhin die Gerichtspräsidentin vom LG Zweibrücken mit
Strafantrag wegen Beleidigung (Anlage
14), da ich eine Kopie der Petition
E 72/08 I.1.1/osw: "Vorschläge des Menschenrechtskommissars umsetzen
und Judikative unabhängig machen und dem Gesetz unterwerfen" an Richter
Raphael Mall gesendet habe. Am 25.03.08 wurde die Landgerichtspräsidentin
aufgefordert die Drohung mit Strafanzeige zurückzunehmen (Anlage
15).
Die Europäische Menschenrechtskonvention hat den Rang eines Gesetzes.
Allerdings fehlt die Konvention unter www.gesetze-im-internet.de
und http://bundesrecht.juris.de.
Deshalb wurde dem Bundesministerium für Justiz wurde am 28.
4. 2007 vorgeschlagen, nach Art. 59 (2) GG in deutsches Rechts
transformierte Verträge über Menschenrechte im Internet
unter
"Bundesrecht" (www.gesetze-im-internet.de) zu publizieren. Das
wurde aus Kapazitätsgründen vom Bundesministerium für Justiz abgelehnt (Anlage
20).
Mehr als 158 Staaten mit mehr als 6,5 Milliarden Einwohnern haben das
Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption (UNCAC) ratifiziert (Anlage K), nicht aber
Deutschland, wegen ungenügender Regelung der Abgeordnetenbestechung. In
Deutschland scheitert die Ratifizierung deshalb, weil die die Mehrheit der
Parlamentarier sich weigert die Korruptionsbestimmungen für sich selber
anzupassen.
Die Staatengruppe gegen Korruption GRECO (Group of
States against Corruption) des Europarates sieht
schwere
Mängel bei Korruptionsbekämpfung in Deutschland und machte 2009
Vorschläge über die Transparenz der Parteienfinanzierung in Deutschland mit
Hinweis auf Recommendation
Rec(2003)4. Es wurde auch vorgeschlagen das Strafrechtsübereinkommen
über
Korruption SEV-Nr. : 173 des Europarates
zu ratifizieren, das von 43 der 47 Mitglieder des Europarates ratifiziert
wurde. Der Bundestag lehnte 2011 (siehe Ausschussdrucksache 17(4)283 des
Innenausschusses) die Abgabe einer Stellungnahme zum
Evaluierungsbericht jeweils mehrheitlich mit den Stimmen der
Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP ab (Anlage
21). Deutschland ist das einzige Land in Europa das
weder das Strafrechtsübereinkommen über Korruption des Europarates noch die
UN Konvention über Korruption ratifiziert hat.
Der Bundesrechnungshof ist der Ansicht, dass beide Vorhaben sowohl Stuttgart
21 als auch die Neubaustrecke Wendlingen Ulm, aufgrund der überwiegenden
Finanzierung durch den Bund tatsächlich als dessen Projekte einzustufen sind
(Anlage
O). Trotzdem verweigert die Bundesregierung dem Bundestag Auskunft
über die Neubaustrecke Wendlingen-Ulm mit Hinweis, dass es sich um ein
Projekt der Bahn und Baden-Württemberg handle. In der Drucksache 17/3269
steht "Stuttgart 21 ist "ein eigenwirtschaftliches Projekt der DB Bahn AG" (Anlage
V). Der Vorsitzende des Verkehrsausschusses des Bundestages sagt
dazu: "Es ist eine Unverschämtheit, dass Parlamentarier über Steuergelder in
Milliardenhöhe entscheiden, ohne entsprechende Daten zu haben“ (Anlage
P). Da Baden-Württemberg seinen Bürgern und der Presse das Menschen-
und Bürgerrecht des Informationszuganges zu Dokumenten der öffentlichen
Verwaltung verwehrt, wird damit Intransparenz und Vertuschen möglich. Mit
"Tricksen und täuschen" (Anlage
Q) wurde Stuttgart 21 beschlossen. Die Schlichtung sollte mit
Offenheit und Transparenz das "Ende der Mogelei" sein (Anlage
R). Alle Fakten sollten "auf den Tisch kommen" (Anlage
S) schienen allen Beteiligten einig zu sein. Allerdings ist es mehr
als merkwürdig, dass ausgerechnet Volker Kauder, der Fraktionschef der
CDU/CSU die Wähler dazu auffordert sich zu informieren (Anlage
T): Die CDU/CSU verhindert Informationsfreiheitsgesetze in Bayern und
Baden-Württemberg und ist dafür verantwortlich, dass die Opposition im Bund
(und auch alle Abgeordnete der Regierung) im Bundestag nicht genügend
informiert werden. Dabei sind Landtage durch mehrere meiner Petitionen auf
den Menschen- und Bürgerrechtscharakter der Informationsfreiheit aufmerksam
gemacht worden (Anlage
U). Der Vorschlag eines Bürgerinformationsgesetzes der
Zivilgesellschaft ist ein "Akt zivilgesellschaftlicher Notwehr" (Anlage
W) um die bescheidenen Einsichtmöglichkeiten des bestehenden
Informationsfreiheitsgesetzes im Bund zu überwinden. Wähler werden also
daran gehindert, über Stuttgart 21 das zu wissen, was die Behörden wissen,
sogar den gewählten Volksvertretern Auskünfte verweigert, die zuständigen
Verwaltungsgerichte sind von der Exekutive angestellt, befördert und der
Dienstaufsicht unterworfen. Damit ist der Bürger und Wähler ohnmächtig.
Davon, dass "alle Macht vom Volke ausgeht" (Artikel 20 GG) kann keine Rede
sein. Anträge auf Informationszugang sind also eine Notwehr um wenigstens
ein bisschen Demokratie zu erlangen. Deshalb wurden die bescheidenen
Möglichkeiten des IFG getestet.
Um etwas Demokratie zu verwirklichen wurden deshalb als Akt
zivilgesellschaftlichen
Notwehr mehr als ein Dutzend Anträge auf Informationszugang beim
Verkehrsministerium (BMVBS), Eisenbahn-Bundesamt (EBA), Rechnungshof,
Haushaltsausschuss des Bundestages und dem Ministerpräsidenten des Landes
Baden-Württemberg gestellt (Anlage 23).
Das Bundesverkehrsministerium lehnt
Akteneinsicht in das Gutachten "Neubewertung der Nutzen-Kosten-Analyse
der Neubaustrecke Wendlingen-Ulm" ab da ein Geschäftsgeheimnis
vorliege. Bundesrechnungshof und dem Eisenbahn-Bundesamt teilen
mit, dass das Gutachten dort nicht vorliegt.
Auch andere Anträge auf Informationszugang werden aus unterschiedlichen
Gründen abgelehnt. Das BMVBS macht Geschäftsgeheimnisse
geltend. Das trifft offenbar nicht auf die Gesamtkosten zu. Das
Eisenbahn-Bundesamt beruft sich bei der Neubaustrecke Wendlingen Ulm
auf besondere behördliche Belange, d.h. nachteilige
Auswirkungen auf Kontroll- und Aufsichtsaufgaben. Der
Bundesrechnungshof gibt einen Brief an den Haushaltsausschuss des
Bundestages nicht frei, da er weder eine
Behörde ist noch öffentlich rechtliche Aufgaben ausführt. Der
Haushaltsausschuss des Bundestages führt die Wahrnehmung
parlamentarischer
Aufgaben an. Überall bleibt das Menschenrecht des
Informationszugangs auf der Strecke. Die laut Bundesverfassungsgericht für
die Demokratie notwendige Transparenz wird nicht erreicht.
Informationszugang für Wähler und Volksvertreter wird in der
zivilisierten Welt als Voraussetzung für Demokratie angesehen. Deshalb ist
in Deutschland die Verabschiedung von Informationsfreiheitsgesetzen in
Baden-Württemberg und 4 anderen Bundesländern notwendig. Außerdem muss das
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes verbessert werden.
Akteneinsichtsanträge können also bisher nicht dazu benutzt werden um ein
bisschen Demokratie zu verwirklichen und Licht in das Dunkel von Stuttgart
21 bringen (Anlage 22).
Stuttgart21Leaks
dokumentiert, dass der Öffentlichkeit, Parlamentariern und manchmal sogar
Regierungen wichtige Informationen vorenthalten wurden. Wie kann vor
diesem Hintergrund von demokratischer Legitimation gesprochen werden?
Deutschland möchte am 11.2.2010 das Menschenrecht des Zugangs auf Dokumente
der öffentlichen Verwaltung und andere Menschenrechte in den Richtlinien zum
Zivilpakt streichen
(Anlage 20). Am 24.3.2011 (Seite
17
des Sitzungsprotokolls) lehnt das Menschenrechtskomitee den
Antrag Deutschlands das Menschenrecht des Zugangs zu Dokumenten der
öffentlichen Verwaltung zu entfernen (Paragraph 18 bis 20 Draft
General
Comment No. 34 on Article 19) ab (Anlage
AD).
Nicht nur Verwaltung, Regierung und Gerichte verschweigen das Menschenrecht
des Zugangs zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung, auch
Rechtswissenschaftler, die Gesetze evaluieren verschließen sich dem an ( Anlage AA).
Bayern verweigert die Akteneinsicht in die Begründung der Ablehnung der
Vorschläge des Menschenrechtskommissars (Anlage
13). Dabei wird ignoriert, dass der Informationszugang im Zivilpakt
und der EMRK verankert ist, die den Rang eines Gesetzes haben sollten, der
jedoch ignoriert wird (Anlage
AC). Dies dokumentiert, dass Schulungen in Menschenrechten notwendig
sind.
Der Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der UN,
Genf, 2. - 20. Mai 2011, stellt im Bericht E/C.12/DEU/CO/5:
"Prüfung der Staatenberichte nach Artikel 16 und 17 des Paktes" in seinen "Abschließende
Bemerkungen des Ausschusses für wirtschaftliche,
soziale und kulturelle Rechte" fest:
7. Der Ausschuss ist nach wie vor
besorgt darüber, dass die Bestimmungen des
Paktes vor den innerstaatlichen Gerichten des Vertragsstaates nicht
geltend gemacht
werden.
Der Ausschuss fordert den
Vertragsstaat nachdrücklich auf, alle geeigneten
Maßnahmen zu treffen, um die effektive Anwendbarkeit der
Bestimmungen
des Paktes vor einzelstaatlichen Gerichten zu gewährleisten und dazu
auch
die Sensibilisierung von Richtern, Anwälten und sonstigen an der
Rechtsdurchsetzung beteiligten Amtsträgern in Bezug auf diese
Verpflichtung und auf die Bestimmungen des Paktes zu erhöhen.
Der hier angesprochene Sozialpakt hat auch den rang eines Gesetzes wie die
Europäische Konvention für Menschenrechte.
Fehlende Informationsfreiheit ist nur die Spitze des Fehlens des Rechts auf
gute Verwaltung (begründete Antwort innerhalb angemessener Zeit,
Akteneinsicht und Ombudsmann (Anlage
BB). Zwar sind diese Rechte auf manchen Spezialgebieten (z. B.
Datenschutz) gegeben, doch gilt das nicht generell für das Verhältnis
zwischen Bürger und öffentlicher Verwaltung.
Am 26.10.07 las der Menschenrechtskommissar meine
Vorschläge
gesetzlicher Reform mit Interesse und wird sie möglicherweise benutzen
(Anlage J).
Hilft die EU?
Die Politik der
Europäischen Union konzentriert sich auf die 4 "Freiheiten":
- " Freier Warenverkehr (EU bildet Zollunion, es gibt keinerlei Ein-
oder Ausfuhrbeschränkungen)
- " Freier Personenverkehr (Niederlassungsfreiheit u. Freiheit der
Arbeitsplatzauswahl innerhalb der EU)
- " Freier Dienstleistungsverkehr (Dienstleistungen € 200.000,00 und
Bauaufträge € 5 Mio. dürfen innerhalb der EU uneingeschränkt angeboten
werden
- " Freier Kapitalverkehr (11 Staaten der EU gilt die Währungsunion-
Kreditaufnahme € 200.000,00)
Sie sollen die Existenz des gemeinsamen Binnenmarkts sichern. Sie werden
auch Marktfreiheiten genannt.
Zwar sind im Artikel 6 des VERTRAGS
ÜBER
DIE EUROPÄISCHE UNION (Maastricht 1993) Menschenrechte und
Demokratie erwähnt:
(1)Die Union beruht auf den Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie,
der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der
Rechtsstaatlichkeit; diese Grundsätze sind allen Mitgliedstaaten
gemeinsam.
In (KOM
(2002)
247) wird der "Raums
der Freiheit" mit "Garantien für die Achtung (...) der
Menschenrechte" in Europa versprochen.
Allerdings müssen nur neue Mitglieder sich diesen Normen anpassen.
Deutschland verletzt u. a. folgende internationale Normen:
- Gewaltentrennung ist nicht gewährleistet
und verstößt gegen Europarecht (Empfehlung
Nr.
R (94)12 und Resolution
1685
(2009) der parlamentarischen Versammlung des Europarat),
d. h. die Unabhängigkeit der Gerichte (Art. 6 EKMR) (Anlage E, L, M) steht
damit nur auf dem Papier und ist nicht gewährleistet. Die Forderung
des Grundgesetzes ist nicht verwirklicht.
- das Menschenrecht des allgemeinen Zugangs
zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung, sine Voraussetzung für
Demokratie (Informationsfreiheit: Anlage 17)
müsste respektiert werden. In Europa ist da überall verwirklicht,
außer 5 deutschen Bundesländern. Informationsfreiheit steht im
Gegensatz zum in Deutschland vielfach praktizierten Amtsgeheimnisses
aus dem Obrigkeitsstaat.
- Entkriminalisierung der Strafbarkeit von
Beleidigungen (siehe Anlage F und G).
Bis jetzt wird jährlich gegen ca. 180 000
ermittelt, das entspricht ca. 20 % aller Verurteilten in
Strafverfahren (Anlage 19,
Anlage
H). Dabei fühlt sich die
Justiz selber bei Kritik oft beleidigt. Sogar das Zusenden von Kopien
von einer der obigen Petitionen, wurde mit Strafandrohung beantwortet
(Anlage 14
und 15).
Dies wurde auch am 17.10.2007 sowohl dem Europäischen Parlament als
auch der EU Kommission mitgeteilt (Anlage Z).
Alle neuen Mitgliedstaaten mussten also solche Bedingungen vor der
Aufnahme erfüllen. Würde Deutschland die Mitgliedschaft in der EU heute
beantragen, müsste das verbessert werden. Da Deutschland zu den "alten"
Mitgliedsländern gehört, kann es für sich selber wegen des
Einstimmigkeitsprinzips die Einführung dieser internationalen
Demokratieprinzipien verhindern.
Richter Peter Wysk (53) verweigerte den Kriegsdienst - vor 35 Jahren.
Doch jetzt hat dies Einfluss auf seine Karriere am
Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig. Er durfte nicht Mitglied des
Wehrdienstsenats II werden. Denn Verteidigungsminister Franz Josef Jung
(CDU) hatte sein Veto eingelegt. Im Gesetz steht nicht, dass das
Verteidigungsministerium überhaupt etwas bei der Besetzung der Wehrsenate
zu sagen hat. Ein Vetorecht hat hier nur das Justizministerium. Doch
dieses räumte 1970 in einer unveröffentlichten Vereinbarung dem
Verteidigungsressort ein Veto-Recht ein. (Anlage AG).
Dass das Verteidigungsministerium im Jahre 2009 also Richter in ihrem
Ressortbereich (hier des Wehrdienstsenats) verhindern kann, ist
offensichtlich eine klare Verletzung der grundgesetzlich garantierten
Unabhängigkeit, die in der Praxis also nicht gilt.
Beispielsweise gilt Art. 42 der Charta
der
Grundrechte der Europäischen Union (Informationsfreiheit) nur für
die Organe und Einrichtungen der Union und für die Mitgliedstaaten
ausschließlich bei der Durchführung des Rechts der Union.
Zwar
hat
der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Bundesrepublik Deutschland
im Einklang mit einem Antrag der EU-Kommission für schuldig befunden,
mit der in den Bundesländern vielfach gehandhabten Praxis der
"staatlichen Aufsicht" über Instanzen zur Datenschutzkontrolle gegen
EU-Recht verstoßen zu haben. In dem am 9.3.2010 verkündeten Urteil (Az. C-518/07) betont die Große
Kammer, dass die EU-Datenschutzrichtlinie die "völlige
Unabhängigkeit" der Arbeit der zuständigen Kontrollstellen vorschreibe.
Aber für die Unabhängigkeit der Gerichte ist die EU nicht zuständig.
Das Amtsgeheimnis stammt aus dem Obrigkeitsstaat. Auch heute noch gilt es
in 5 von 16 Bundesländern, die ohne Informationsfreiheitsgesetze
sind. In gerichtlichen Verfahren müssen Betroffene mit vielen Schikanen
gegen faire Verfahren rechnen, oft wird die Akteneinsicht behindert.
Beispielsweise beschloss das LG
Mainz (1 QS 25/98): "Die deutschen Gerichte dürften
jedoch keine Akteneinsicht gewähren, solange der Gesetzgeber dies nicht
ausdrücklich zulasse", obwohl der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte das aufgrund der EMRK beschlossen hatte. Dies ist ein
Beispiel der Missachtung des Menschenrechts auf Informationszugang,
die sich häufig dokumentieren lässt. Allerdings ist es nutzlos und
vergeblich Behörden und Petitionsausschüsse darauf aufmerksam zu machen
(siehe Anlage 18).
Ca. 50
Staaten haben den Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung
in der Verfassung verankert. Mehr als 115
Staaten (http://right2info.org/laws)
mit mehr als 5,9 Milliarden
Einwohnern haben entweder solche Gesetze oder entsprechende
Verfassungsbestimmungen. In 5 Bundesländern
fehlen solche Gesetze. Info Europe und das Centre for Law and
Democracy haben 89 Gesetzestexte analysiert. Dabei landet Deutschland
mit 54 von 105 möglichen Punkte auf Platz 85, das
heißt
ganz am Schluss (Right to Information Rating: http://www.rti-rating.org/country-data/),
auch
hinter den wirtschaftlich aufstrebenden BRIC-Staaten. Nur Jordanien,
Liechtenstein, Griechenland und Österreich schneiden schlechter ab, d.
h. ca. 5,5 Milliarden Bürger auf
der Welt haben besseren allgemeinen Informationszugang als deutsche
Bürger im Bund.
Strafe für Beleidigung ist in den meisten europäischen Staaten
abgeschafft. Der
Staat
Großbritannien hat, gemäß seiner 1927 bereits begonnener Entwicklung,
seine Gesetzgebung wegen Beleidigung drastisch abgebaut, bis nur die
schriftliche Beleidigung ("Libel") unter ganz bestimmten Umständen übrig
blieb und seit 1997 waren das weniger als 5 Verurteilungen im Jahr.
Deutschland: Laut Reichskriminalstatistik beschäftigten sich die
Gerichte Deutschlands im Jahre 1927 mit 50.000 Fällen von "Beleidigung".
Im Jahre 2005 waren es beinahe 180.000, mit steigender Tendenz. Die
meisten Staaten der OSZE haben Beleidigung entkriminalisiert (Anlage
H).
Das bekommen auch Justizkritiker zu spüren und viele, die sich gegen die
deutsche Justiz zu Wehr setzen in dem sie ihre Meinung zu deutlich sagen.
Der bekannte schwäbische Remstal-Rebell
und
Bürgerrechtskämpfer Helmut Palmer, der Bürokratiewillkür
anprangerte, ist ein Beispiel dafür. Er saß
oft
im Gefängnis wegen Beleidigung der Obrigkeit, ein unbekannter oder
nicht angewandter Straftatbestand in den meisten Staaten Europas, der internationalem Recht und OSZE Normen
widerspricht.
Müssen Deutsche diese in anderen Staaten der EU selbstverständlichen
Rechte mit Hilfe von Artikel
46 der europäischen Konvention für Menschenrechte "Die Hohen
Vertragsparteien verpflichten sich, in allen Rechtssachen, in denen sie
Partei sind, das endgültige Urteil des Gerichtshofs zu befolgen"
durchsetzen?
Die EU wurde darauf aufmerksam gemacht, dass generelle
Informationsfreiheitsgesetze, die über den Anwendungsbereich von VIG und
UIG hinausgehen in 5 Bundesländern in Deutschland fehlen.
Mitteilungen der EU Kommission, des EU Parlaments, der Europäischen
Agentur für Grundrechte (KOM(2005))
und des EU Ombudsmannes dokumentieren, dass die EU bezüglich
des Zugangs zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung nichts
unternimmt um dieses Menschenrecht in Deutschland zu fördern. Es wird auf
den Europarat hingewiesen. (Anlage 23). Auch
die Charta
der
Grundrechte der Europäischen Union bestätigt das in Artikel 51, der
nur für die EU gilt (Anlage Y).
Deutschland muss, um zu Europa, G20, der OECD, WTO und der Welt aufzuschließen,
Informationsfreiheitsgesetze in den Bundesländern verabschieden, das
Informationsfreiheitsgesetz des Bundes verbessern und die Konventionen
gegen Korruption des Europarates und der Vereinten Nationen
unterschreiben. Außerdem sollten die Vorschläge des
Menschenrechtskommissars ernsthaft erwogen werden und die Richter
unabhängig werden, wie das sonnst in zivilisierten Staaten verstanden
wird.
Der Petitionsausschuss des Europaparlaments ist der Auffassung, dass die
Bundesrepublik Deutschland die Menschenrechte missachtet hat, indem die
Organe des Staates zugelassen haben, dass einige von ihren Kindern
getrennt lebende Väter und Mütter keinen Umgang mehr mit ihren Kindern
haben. „Wir haben den Eindruck, dass es sich hier um ein wiederkehrendes
und strukturelles Problem handelt, dem niemand wirklich zu Leibe rücken
möchte. Man steckt lieber den Kopf in den Sand. Das finden wir unmöglich
und schockierend“, sagt Philippe Boulland, Leiter einer Arbeitsgruppe im
Petitionsausschuss, die sich mit dem Thema Jugendämter befasst, und
Abgeordneter der konservativen Europäischen Volkspartei (EVP) (Anlage
AG).
Im Artikel
20
GG steht: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus" und die
"vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an" (das von der gewählte
Volksvertretung beschlossene) "Gesetz und Recht gebunden". Damit wäre auch
in Deutschland eine Demokratie mit Menschenrechtsschutz europäischen Typs
und wie in zivilisierter Staaten möglich, wenn die Abgeordneten nur wollen
und sich getrauen würden.
Zusammenfassung: Deutschland muss die Vorschläge des
Menschenrechtskommissars ernsthaft erwägen. Außerdem muss Deutschland, um
zu Europa, G20, der OECD, WTO und der Welt aufzuschließen, Informationsfreiheitsgesetze in
allen Bundesländern verabschieden, das Informationsfreiheitsgesetz des
Bundes verbessern, Nebentätigkeiten der Abgeordneten transparenter machen
und die Konventionen gegen Korruption des Europarates und der Vereinten
Nationen ratifizieren, sowie die Transparenz der Parteienfinanzierung
verbessern (Siehe Forderungen 2, 3, 4, 8, 34, 35 und 52 ff. für eine
integere Republik von Transparency
Deutschland, Januar 2012, Anlage AF).
Mit freundlichen Grüßen
Walter Keim
Kopie: Deutsches Institut
für Menschenrechte, Menschenrechtszentrum, BMJ, Lehrstuhl für Menschenrechtsbildung,
Menschenrechtsbeauftragter der
Bundesregierung, Ausschuss
für
Menschenrechte und Humanitäre Hilfe
Anlagen:
- 13.05.08 Bundestag: Da
kein Anlass besteht im Sinne des Petenten zu verfahren wird Petition
abgeschlossen. http://wkeim.bplaced.net/files/080513bt.pdf
- 16.04.08 Baden-Württemberg: Der
Petition kann nicht abgeholfen werden. http://wkeim.bplaced.net/files/L-BW-Petition_14-1581.pdf
- 03.07.08 Bayern: Die
Überprüfung ergab, dass es keine Veranlassung gesehen wird, die
Vorschläge des Menschenrechtsbeauftragten umzusetzen.
http://wkeim.bplaced.net/files/080703ba.pdf
- 19.11.07 Berlin: Petition abgewiesen,
da kein Bedarf gesehen wird. http://wkeim.bplaced.net/files/071119be.pdf
- 11.04.08: Der
Petitionsausschuss in Brandenburg wird nicht weiter tätig werden.
http://wkeim.bplaced.net/files/080411br.pdf
- 03.04.09 Hessen: Petition
wird als erledigt angesehen. http://wkeim.bplaced.net/files/090403he.pdf
- 03.04.09 Sachsen-Anhalt: 05.02.08:
Landtag erklärt die Petition für
erledigt, ohne was mit den Problemen zu machen.
http://wkeim.bplaced.net/files/080205sa.pdf
- 07.05.08 Niedersachsen: Der
Landtag sieht keinen Anlass sich für das Anliegen zu verwenden. http://wkeim.bplaced.net/files/080507ni.pdf
- 02.09.08 Rheinland-Pfalz: Parlamentarier
akzeptieren, dass die Vorschläge des Menschenrechtsbeauftragten nicht
verwirklicht werden.
http://wkeim.bplaced.net/files/080904rlp.pdf
- 08.04.08 NRW: Einen
Anlass zu Maßnahmen gibt das Vorbringen nicht.
http://wkeim.bplaced.net/files/080408nrw.pdf
- 28.04.08 Sachen: Es
besteht kein Anlass auf die umfangreiche Beiträge des Petenten zum
Thema Menschenrechte einzugehen.
http://wkeim.bplaced.net/files/080428s.pdf
- 19.12.08 Saarland: Ausschuss
schließt sich der Stellungsnahme der Regierung an und er klärt die
Petition für erledigt. http://wkeim.bplaced.net/files/081219sl.pdf
- 25.08.08: Landtag lehnt Akteneinsicht ab:
http://wkeim.bplaced.net/files/080825ba.pdf
- 08.01.08
: Die Gerichtspräsidentin vom LG Zweibrücken droht mit Strafantrag wegen
Beleidigung: http://wkeim.bplaced.net/files/080108-Irmgard_Wolf.html
- 25.03.08: Die
Landgerichtspräsidentin wird aufgefordert die Drohung mit Strafanzeige
zurückzunehmen, wegen Meinungsfreiheit. http://wkeim.bplaced.net/files/080325lgz.htm
- Petition 14/1581 Baden-Württemberg: Vorschläge des
Menschenrechtskommissars umsetzen und Judikative unabhängig machen und
dem Gesetz unterwerfen: http://wkeim.bplaced.net/files/petition_bw-mg.htm
- Menschenrecht Informationsfreiheit in
Deutschland: http://wkeim.bplaced.net/files/ifg-material.htm
- Peter Briody:
Strafbarkeit von Beleidigungen: http://www.eucars.de/images/stories/beleidigung_de.pdf
- 11.02.2011:
Deutschland möchte das Menschenrecht des Zugangs auf Dokumente der
öffentlichen Verwaltung und andere Menschenrechte des Zivilpaktes
streichen: http://wkeim.bplaced.net/files/German_comments_on_Draft_General_Comment_No.34.pdf
- 14.05.2007: Aus
Kapazitätsgründen
lehnt das Bundesministerium für Justiz die Aufnahme der
Konvention ab: http://wkeim.bplaced.net/files/070514bmi.htm
- Lobbypedia - GRECO: http://www.lobbypedia.de/index.php/GRECO
- 2011: Führt Stuttgart 21 zu mehr Offenheit und Transparenz? http://wkeim.bplaced.net/files/if-stuttgart21.htm
- 01.09.2011: EU überlässt dem Europarat Menschenrechte in
Mitgliedsstaaten: http://wkeim.bplaced.net/files/if-eu.htm
- 21.08.07: Petition an Bundestag die
Vorschläge des Menschenrechtskommissars umzusetzen, die Justiz
unabhängig von der Exekutive machen und Vorschläge des
Menschenrechtskommissars umsetzen. http://wkeim.bplaced.net/petition_gg.htm
Ergebnis:
Anlagen im Internet publiziert:
- Bericht CommDH(2007)14 des Menschenrechtskommissars Thomas
Hammarberg über seinen Besuch in Deutschland 9. – 11. und 15. – 20.
Oktober 2006: http://wkeim.bplaced.net/files/Bericht-des-Menschenrechtskommissars.html,
https://wcd.coe.int/wcd/ViewDoc.jsp?Ref=CommDH%282007%2914&Language=lanGerman&Ver=original&Site=COE&BackColorInternet=FEC65B&BackColorIntranet=FEC65B&BackColorLogged=FFC679,
https://wcd.coe.int/ViewDoc.jsp?Ref=CommDH(2007)14&Language=lanGerman
Deutsche Institut für Menschenrechte mit der Beobachtung
der Menschenrechte in Deutschland beauftragen, nationalen "Aktionsplan
Menschenrechte" entwickeln.
- Visit of the Commissioner of Human Rights
(CoE) in Germany: http://wkeim.bplaced.net/files/coe-031128.htm
- 21. November 2006: What will the
Commissioner for Human Rights report on Germany? http://wkeim.bplaced.net/files/coe-0611.htm
- Empfehlung
Nr.
R (94)12 des Ministerkomitees an die Mitgliedstaaten über die
Unabhängigkeit, Effizienz und Rolle der Richter: http://web.archive.org/web/20140107004837/http://www.gewaltenteilung.de/richter_7.htm
- Gewaltentrennung
in Deutschland und Europa: http://wkeim.bplaced.net/files/gewaltentrennung.htm
- IRIS 2006-10:2/1: Ilia Dohel: Büro des OSZE-Beauftragten für die
Freiheit der Medien. Beauftragter für Medienfreiheit: Bericht über
Erfolge bei der Entkriminalisierung von Ehrverletzungen: http://merlin.obs.coe.int/iris/2006/10/article1
- Volume:
35
Number: 12 Rep. Christopher H. Smith, Co-Chairman May 24, 2002
www.csce.gov CRIMINAL DEFAMATION AND “INSULT” LAWS: http://wkeim.bplaced.net/files/osce_defamation_2002.htm
- Defamation in international law, OSCE, Council of Europe and law in
Germany: http://wkeim.bplaced.net/files/defamation.htm
- Oktober 2007: Menschenrechtskommissar des Europarates kritisiert
Deutschland: http://www.socialtimes.de/nachricht.php?nachricht_id=8915&thema_id=31&PHPSESSID=a22b2271f6a4e8235c1ee4d3588a091e
- 26.10.07: Menschenrechtskommissar las
meine Vorschläge gesetzlicher Reformen mit Interesse und wird ihn
möglicherweise benutzen: http://wkeim.bplaced.net/files/coe-071026.pdf
- http://de.wikipedia.org/wiki/UNCAC:
Zur Zeit (13.12.2011) haben 158 Staaten das Übereinkommen der Vereinten
Nationen gegen Korruption (UNCAC) ratifiziert, nicht aber Deutschland,
wegen ungenügender Regelung der Abgeordnetenbestechung.
- Udo Hochschild: GEWALTENTEILUNG IM DEUTSCHEN BEWUSSTSEIN. Versuch
einer Kritik: http://web.archive.org/web/20140107004837/http://www.gewaltenteilung.de/einf_druck.htm
- Die Entfesselung der
dritten Gewalt Von Heribert Prantl [veröffentlicht in der
Süddeutschen Zeitung Nr. 81 vom 6. April 2006, Seite 28] http://gewaltenteilung.de/prantl.htm
- 15.10.08: Anhörung
im
Deutschen Bundestag zum 8. Bericht der Bundesregierung über ihre
Menschenrechtspolitik - Statement von Frauke Seidensticker: Bedauerlich
dass
keine Auseinadersetzung mit dem Bericht des Kommissars für
Menschenrechte des Europarates Thomas Hammarberg enthalten ist. http://webarchiv.bundestag.de/archive/2010/0427/bundestag/ausschuesse/a17/anhoerungen/bericht8/stellungn/Seidensticker.pdf
- 30.10.08: Bundesrechnungshof an Bundestag: http://stuttgart21.wikiwam.de/index.php/Bundesrechnungshof_2008
- 07.11.10: Stuttgarter Zeitung: Stuttgart 21 erneut Thema im Bundestag:
http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.verkehrsausschuss-stuttgart-21-erneut-thema-im-bundestag.2e1599b1-a001-437d-8047-12d08b7a00e7.html
- 19.08.10: Frankfurter Rundschau: Stuttgart 21: Tricksen und täuschen.
http://www.fr-online.de/politik/tricksen-und-taeuschen/-/1472596/4573076/-/index.html
- 11.10.2010: Stuttgart 21: Ende der Mogelei: http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,722375,00.html
- 15.10.2010: Deutschlandfunk: Alle Fakten müssen auf den Tisch: http://www.dradio.de/dlf/sendungen/interview_dlf/1296939/
- 10.11.2010: Herr Volker Kauder kommen
Sie Ihrer in einer Demokratie selbstverständlichen Informationspflicht
nach: http://wkeim.bplaced.net/files/101110vk.htm
- Petitionen Menschenrecht Informationszugang: http://wkeim.bplaced.net/petitionen-if.htm
- Bundestag Drucksache 17/3269: http://www.winnehermann.de/2010/wp-content/uploads/2010/10/101025_AW_Sachstand-S21_und_NBS-Wendlingen-Ulm.pdf
- 15.12.2010: Greenpeace e.V.: Bürgerinformationsgesetz: Wissen, was die
Behörden wissen: http://www.presseportal.de/pm/6343/1735054/greenpeace_e_v
- Point 5.4 of Resolution 1685 (2009) Europarat: Allegations of
politically motivated abuses of the criminal justice system in Council
of Europe member states http://www.assembly.coe.int/Mainf.asp?link=/Documents/AdoptedText/ta09/ERES1685.htm
- Charta
der Grundrechte der Europäischen Union: Artikel 51.
Anwendungsbereich. (1) Diese Charta gilt für die Organe und
Einrichtungen der Union unter Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips und
für die Mitgliedstaaten ausschließlich bei der Durchführung des Rechts
der Union.
- 17.10.2007: Petition
an Europäischen Parlament, Kopie an die EU Kommission über
Menschenrechtsverletzungen in Deutschland.
- 17.11.2011: Evaluation des Informationsfreiheitsgesetzes des
Bundes aus internationaler Perspektive: 5,5 Milliarden haben bessere
Einsichtsrechte http://wkeim.bplaced.net/files/111117foev.htm
- 2 Dutzend Petitionen über das Recht auf gute Verwaltung: http://wkeim.bplaced.net/petitionen.htm
- 13.12.2010: Bayern verweigert die Akteneinsicht in die Begründung der
Ablehnung der Vorschläge des Menschenrechtskommissars: http://wkeim.bplaced.net/files/ifg-einsicht.htm
- HUMAN RIGHTS COMMITTEE. DISCUSSIONS ON DRAFT
GENERAL COMMENT NO. 34- MEETING NOTES (18 MARCH – 24 MARCH 2011): http://freedominfo.org/documents/HRCnotesMarch2011.pdf
- 4. Dezember 2009, Evaluierungsbericht über Deutschland zur
Kriminalisierung (SEV Nrn. 173 und 191, Leitlinie 2): http://www.coe.int/t/dghl/monitoring/greco/evaluations/round3/GrecoEval3(2009)3_Germany_One_DE.pdf
- Transparency Deutschland: 84 Forderungen für eine integere Republik: http://www.transparency.de/?id=2030
- taz, 11.10.09, Rechtsstaat.
Ungedient? Als Richter untauglich! Verteidigungsminister Franz
Josef Jung hat verhindert, dass ein Kriegsdienstverweiger am
Bundesverwaltungsgericht über Soldaten Recht sprechen darf. Jetzt
protestiert die Justiz. VON CHRISTIAN RATH
- FAZ, 24.11.2011, EU-Parlament irritiert über deutsche Jugendämter: http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/sorgerecht-eu-parlament-irritiert-ueber-deutsche-jugendaemter-11538622.html
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Defamation in Europe: