in
        English: http://wkeim.bplaced.net/coe_result.htm
    
    
    Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
      
      Torshaugv. 2 C 
      N-7020 Trondheim, 25. 2. 2012
      
    
    Commissioner
for
          Human Rights 
        of the Council of Europe
        Council of Europe
        F-67075 STRASBOURG CEDEX
    Ihr Zeichen: CDH 116/11
      
      Betreff: Ablehnung der Vorschläge des Menschenrechtskommissars durch
        deutsche Parlamente, Informationsfreiheit, Antikorruptionsregelungen und
        Unabhängigkeit der Justiz
     Zusammenfassung:
    
      - Der Deutsche Bundestag und 11 Länderparlamente wiesen die Vorschläge
        des Menschenrechtskommissars ab.
 
      - 84 Staaten mit
        ca. 5,5 Milliarden Bürger auf der Welt haben ein
        besseres Informationszugangsgesetze als deutsche Bürger. 
 
      - Mehr als 115
          Staaten (http://right2info.org/laws)
        mit mehr als 5,9 Milliarden
          Einwohnern haben entweder Informationsfreiheitsgesetze oder
        entsprechende Verfassungsbestimmungen. In 5 Bundesländern d. h. der
        Hälfte der Bevölkerung in Deutschland fehlen generelle
        Informationsfreiheitsgesetze.
 
      - Die UN
Konvention
          gegen Korruption ist zwar in mehr als 158 Staaten mit mehr als 6,5
        Milliarden Einwohnern ratifiziert, nicht aber von Deutschland.
 
      - Der Bundestag verweigerte sich dem Vorschlag
          der Staatengruppe gegen Korruption GRECO des Europarates das Strafrechtsübereinkommen
          über Korruption SEV-Nr. : 173 zu ratifizieren und die Transparenz
        der Parteienfinanzierung in Deutschland mit Hinweis auf Recommendation
          Rec(2003)4 zu verbessern.
 
      - Die EU kümmert sich nicht um das Menschenrecht des Zugangs zu
        Dokumenten der öffentliche Verwaltung in Mitgliedsstaaten und die
        Unabhängigkeit der Justiz. 
 
    
    
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    am 18. November 2003 (Anlage B) und 21.
    November 2006 (Anlage C) wurde der
    Menschenrechtskommissar des Europarates von mir über strukturelle Probleme
    in Deutschland unterrichtet. Der Menschenrechtskommissar hat Deutschland
    2006 besucht und am 11.7.07
seinen
      Bericht CommDH (2007)14 mit konkrete Vorschlägen veröffentlicht (Anlage
      A). Der Bericht macht konstruktive Vorschläge aus der Sicht
    bürgerrechtlicher Praxis. Das Mandat des Deutschen Instituts für
    Menschenrechte soll im Hinblick auf strukturelle und objektive Überwachung
    und bezüglich seiner beratenden Rolle im Prozess der Ausarbeitung von
    menschenrechtsrelevanten Rechtsvorschriften gestärkt werden. Außerdem
    soll ein nationaler „Aktionsplan Menschenrechte“ als ein koordinierter
    Prozess für die kontinuierliche Verbesserung des Schutzes der Menschenrechte
    in Deutschland durch die Beteiligung aller Akteure und die Festlegung klarer
    politischer Ziele und Strategien für ihre Erreichung entwickelt werden.
    
    Aus meiner Sicht praktischer Erfahrung sind besonders folgende Vorschläge
    zielführend:
    
      - Punkt 35: (...) Was das Jurastudium an Hochschulen angeht, stellt der
        Kommissar mit Bedauern fest, dass die internationalen Vorschriften im
        Bereich der Menschenrechte oft nur als fakultatives Fach gelehrt zu
        werden scheinen. Er bestärkt die deutschen Hochschulen darin,
        Menschenrechte in den Kernlehrplan des Jurastudiums aufzunehmen. (...)
        Der Kommissar betont auch, wie wichtig es ist, Richter und Staatsanwälte
        an Gerichten auf Länder- und kommunaler Ebene im Thema Europäische
        Menschenrechtskonvention zu schulen, um deren direkte nationale
        Umsetzung zu stärken. Dem Kommissar ist bekannt, dass das
        Bundesministerium der Justiz an der Entwicklung des neuen Programms für
        die Menschenrechtserziehung von Rechtsexperten (HELP) des Europarats
        Anteil hat, und er ermutigt die deutschen Behörden, sich aktiv an dessen
        Umsetzung zu beteiligen.
 
      - Die Schaffung unabhängiger außergerichtlicher Beschwerdeorgane und der
        breiten Öffentlichkeit möglich leicht Informationen darüber zugänglich
        machen. 
 
      - Menschenrechtsausschüsse für Landesparlamente
 
      - Der Ausbau der Infrastruktur für die Menschenrechtserziehung für alle
        Berufe einschließlich von Polizei und Justiz sowie staatlichen
        Bediensteten im Allgemeinen sowie Parlamentarier auf Bundes- und
        Länderebene.  
 
      - Außerdem soll in Zusammenarbeit mit dem Bund ein nationaler
        „Aktionsplan Menschenrechte“ als ein koordinierter Prozess für die
        kontinuierliche Verbesserung des Schutzes der Menschenrechte in
        Deutschland durch die Beteiligung aller Akteure und die Festlegung
        klarer politischer Ziele und Strategien für ihre Erreichung entwickelt
        werden.
 
    
    In vielen Bereichen fehlen unabhängige Beschwerdeorgane. Deutschland
      hat als einziger Staat in Europa Vorbehalte gegen einen Ombudsmann, der
      die Einhaltung von Menschenrechten observiert (RECOMMENDATION
      No. R (85) 13). Allgemein wird behauptet außergerichtliche
    Beschwerdeorgane seine nicht notwendig, da der Rechtsweg Rechtssicherheit
    garantiere. Da Deutsche Behörden auf den Rechtsweg hinweisen, wird auch die
    Unabhängigkeit der Richter untersucht.
    
    Bezüglich der Empfehlung der breiten Öffentlichkeit Informationen zu geben,
    wird die Verwaltungstransparenz generell, d. h. das Menschenrecht des
    Zugangs zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung im Folgenden einbezogen.
    
    Bei der Anhörung
im
      Deutschen Bundestag am 15.10.08 zum 8. Bericht der Bundesregierung über
      ihre Menschenrechtspolitik äußerte Frauke Seidensticker vom Deutschen
    Institut für Menschenrechte  Bedauern, dass keine Auseinandersetzung
    mit dem Bericht des Kommissars für Menschenrechte des Europarates Thomas
    Hammarberg enthalten ist (Anlage
      N).
    
    Da der Bericht CommDH (2007)14 Besseres verdient hat, wurden die Vorschläge
    des Menschenrechtskommissars des Europarates auch mit Hilfe von Petitionen
    an den Bundestages (Anlage
      16) und 11 Länderparlamente (z. B. Anlage
      17) herangetragen, mit der Bitte sie umzusetzen. In diesen Petitionen
    wurde zusätzlich der Vorschlag gemacht den Rang der Europäischen
    Menschenrechtskonvention zu stärken und das in den Art 20 Abs. 2 und 3, 92
    und 97 Grundgesetz 1949 beschlossene Gewaltentrennungsprinzip durch
    Anwendung der Prinzipien des Europarates (Richterwahl, Beförderung und
    Aufsicht unabhängig von Exekutive) zu realisieren um Richter wirklich
    "unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen" zu machen.
    
    Die Antworten der Parlamente sind
    niederschmetternd:
    
    Nur wenige Parlamente setzen sich überhaupt mit den Vorschlägen auseinander.
    Alle Parlamente lehnen die Umsetzung ab.
    
    Da Parlamente sich nicht mit den Vorschlägen auseinandersetzten, wurden
    Kopien einiger Petitionen direkt zu Gerichten gesandt. Im Schreiben vom
    8.1.08 droht daraufhin die Gerichtspräsidentin vom LG Zweibrücken mit
    Strafantrag wegen Beleidigung (Anlage
      14), da ich eine Kopie der Petition
      E 72/08 I.1.1/osw: "Vorschläge des Menschenrechtskommissars umsetzen
    und Judikative unabhängig machen und dem Gesetz unterwerfen" an Richter
    Raphael Mall gesendet habe. Am 25.03.08 wurde die Landgerichtspräsidentin
    aufgefordert die Drohung mit Strafanzeige zurückzunehmen (Anlage
      15).
    
    Die Europäische Menschenrechtskonvention hat den Rang eines Gesetzes.
    Allerdings fehlt die Konvention unter www.gesetze-im-internet.de
    und http://bundesrecht.juris.de.
    Deshalb wurde dem Bundesministerium für Justiz wurde am 28.
      4. 2007 vorgeschlagen, nach Art. 59 (2) GG in deutsches Rechts
    transformierte Verträge über Menschenrechte im Internet
unter
      "Bundesrecht" (www.gesetze-im-internet.de) zu publizieren. Das
    wurde aus Kapazitätsgründen vom Bundesministerium für Justiz abgelehnt (Anlage
      20).
    
    Mehr als 158 Staaten mit mehr als 6,5 Milliarden Einwohnern haben das
    Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption (UNCAC) ratifiziert (Anlage K), nicht aber
    Deutschland, wegen ungenügender Regelung der Abgeordnetenbestechung. In
    Deutschland scheitert die Ratifizierung deshalb, weil die die Mehrheit der
    Parlamentarier sich weigert die Korruptionsbestimmungen für sich selber
    anzupassen.
    
    Die Staatengruppe gegen Korruption GRECO (Group of
      States against Corruption) des Europarates sieht
schwere
      Mängel bei Korruptionsbekämpfung in Deutschland und machte 2009
    Vorschläge über die Transparenz der Parteienfinanzierung in Deutschland mit
    Hinweis auf Recommendation
      Rec(2003)4. Es wurde auch vorgeschlagen das Strafrechtsübereinkommen
über
      Korruption SEV-Nr. : 173 des Europarates
      zu ratifizieren, das von 43 der 47 Mitglieder des Europarates ratifiziert
      wurde. Der Bundestag lehnte 2011 (siehe Ausschussdrucksache 17(4)283 des
      Innenausschusses) die Abgabe einer Stellungnahme zum
      Evaluierungsbericht jeweils mehrheitlich mit den Stimmen der
      Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP ab (Anlage
        21). Deutschland ist das einzige Land in Europa das
    weder das Strafrechtsübereinkommen über Korruption des Europarates noch die
    UN Konvention über Korruption ratifiziert hat.
    
    Der Bundesrechnungshof ist der Ansicht, dass beide Vorhaben sowohl Stuttgart
    21 als auch die Neubaustrecke Wendlingen Ulm, aufgrund der überwiegenden
    Finanzierung durch den Bund tatsächlich als dessen Projekte einzustufen sind
    (Anlage
      O). Trotzdem verweigert die Bundesregierung dem Bundestag Auskunft
    über die Neubaustrecke Wendlingen-Ulm mit Hinweis, dass es sich um ein
    Projekt der Bahn und Baden-Württemberg handle. In der Drucksache 17/3269
    steht "Stuttgart 21 ist "ein eigenwirtschaftliches Projekt der DB Bahn AG" (Anlage
      V). Der Vorsitzende des Verkehrsausschusses des Bundestages sagt
    dazu: "Es ist eine Unverschämtheit, dass Parlamentarier über Steuergelder in
    Milliardenhöhe entscheiden, ohne entsprechende Daten zu haben“ (Anlage
      P). Da Baden-Württemberg seinen Bürgern und der Presse das Menschen-
    und Bürgerrecht des Informationszuganges zu Dokumenten der öffentlichen
    Verwaltung verwehrt, wird damit Intransparenz und Vertuschen möglich. Mit
    "Tricksen und täuschen" (Anlage
      Q) wurde Stuttgart 21 beschlossen. Die Schlichtung sollte mit
    Offenheit und Transparenz das "Ende der Mogelei" sein (Anlage
      R). Alle Fakten sollten "auf den Tisch kommen" (Anlage
      S) schienen allen Beteiligten einig zu sein. Allerdings ist es mehr
    als merkwürdig, dass ausgerechnet Volker Kauder, der Fraktionschef der
    CDU/CSU die Wähler dazu auffordert sich zu informieren (Anlage
      T): Die CDU/CSU verhindert Informationsfreiheitsgesetze in Bayern und
    Baden-Württemberg und ist dafür verantwortlich, dass die Opposition im Bund
    (und auch alle Abgeordnete der Regierung) im Bundestag nicht genügend
    informiert werden. Dabei sind Landtage durch mehrere meiner Petitionen auf
    den Menschen- und Bürgerrechtscharakter der Informationsfreiheit aufmerksam
    gemacht worden (Anlage
      U). Der Vorschlag eines Bürgerinformationsgesetzes der
    Zivilgesellschaft ist ein "Akt zivilgesellschaftlicher Notwehr" (Anlage
      W) um die bescheidenen Einsichtmöglichkeiten des bestehenden
    Informationsfreiheitsgesetzes im Bund zu überwinden. Wähler werden also
    daran gehindert, über Stuttgart 21 das zu wissen, was die Behörden wissen,
    sogar den gewählten Volksvertretern Auskünfte verweigert, die zuständigen
    Verwaltungsgerichte sind von der Exekutive angestellt, befördert und der
    Dienstaufsicht unterworfen. Damit ist der Bürger und Wähler ohnmächtig.
    Davon, dass "alle Macht vom Volke ausgeht" (Artikel 20 GG) kann keine Rede
    sein. Anträge auf Informationszugang sind also eine Notwehr um wenigstens
    ein bisschen Demokratie zu erlangen. Deshalb wurden die bescheidenen
    Möglichkeiten des IFG getestet. 
    Um etwas Demokratie zu verwirklichen wurden deshalb als Akt
zivilgesellschaftlichen
        Notwehr mehr als ein Dutzend Anträge auf Informationszugang beim
      Verkehrsministerium (BMVBS), Eisenbahn-Bundesamt (EBA), Rechnungshof,
      Haushaltsausschuss des Bundestages und dem Ministerpräsidenten des Landes
      Baden-Württemberg gestellt (Anlage 23).
    Das Bundesverkehrsministerium  lehnt
        Akteneinsicht in das Gutachten "Neubewertung der Nutzen-Kosten-Analyse
        der Neubaustrecke Wendlingen-Ulm" ab da ein Geschäftsgeheimnis
        vorliege. Bundesrechnungshof und dem Eisenbahn-Bundesamt teilen
      mit, dass das Gutachten dort nicht vorliegt.
    Auch andere Anträge auf Informationszugang werden aus unterschiedlichen
      Gründen abgelehnt. Das BMVBS macht Geschäftsgeheimnisse
      geltend. Das trifft offenbar nicht auf die Gesamtkosten zu. Das
      Eisenbahn-Bundesamt beruft sich bei der Neubaustrecke Wendlingen Ulm
      auf besondere behördliche Belange, d.h. nachteilige
        Auswirkungen auf Kontroll- und Aufsichtsaufgaben. Der
      Bundesrechnungshof gibt einen Brief an den Haushaltsausschuss des
      Bundestages nicht frei, da er weder eine
        Behörde ist noch öffentlich rechtliche Aufgaben ausführt. Der
      Haushaltsausschuss des Bundestages führt die Wahrnehmung
parlamentarischer
        Aufgaben an. Überall bleibt das Menschenrecht des
      Informationszugangs auf der Strecke. Die laut Bundesverfassungsgericht für
      die Demokratie notwendige Transparenz wird nicht erreicht.
    Informationszugang für Wähler und Volksvertreter wird in der
      zivilisierten Welt als Voraussetzung für Demokratie angesehen. Deshalb ist
      in Deutschland die Verabschiedung von Informationsfreiheitsgesetzen in
      Baden-Württemberg und 4 anderen Bundesländern notwendig. Außerdem muss das
      Informationsfreiheitsgesetz des Bundes verbessert werden.
      Akteneinsichtsanträge können also bisher nicht dazu benutzt werden um ein
      bisschen Demokratie zu verwirklichen und Licht in das Dunkel von Stuttgart
      21 bringen (Anlage 22).
    Stuttgart21Leaks
      dokumentiert, dass der Öffentlichkeit, Parlamentariern und manchmal sogar
      Regierungen wichtige Informationen vorenthalten wurden. Wie kann vor
      diesem Hintergrund von demokratischer Legitimation gesprochen werden?
    Deutschland möchte am 11.2.2010 das Menschenrecht des Zugangs auf Dokumente
    der öffentlichen Verwaltung und andere Menschenrechte in den Richtlinien zum
    Zivilpakt streichen
      (Anlage 20). Am 24.3.2011 (Seite
17
      des Sitzungsprotokolls) lehnt das Menschenrechtskomitee den
    Antrag Deutschlands das Menschenrecht des Zugangs zu Dokumenten der
    öffentlichen Verwaltung zu entfernen (Paragraph 18 bis 20 Draft
General
      Comment No. 34 on Article 19) ab (Anlage
      AD).
    
    Nicht nur Verwaltung, Regierung und Gerichte verschweigen das Menschenrecht
    des Zugangs zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung, auch
    Rechtswissenschaftler, die Gesetze evaluieren verschließen sich dem an ( Anlage AA).
    
    Bayern verweigert die Akteneinsicht in die Begründung der Ablehnung der
    Vorschläge des Menschenrechtskommissars (Anlage
      13). Dabei wird ignoriert, dass der Informationszugang im Zivilpakt
    und der EMRK verankert ist, die den Rang eines Gesetzes haben sollten, der
    jedoch ignoriert wird (Anlage
      AC). Dies dokumentiert, dass Schulungen in Menschenrechten notwendig
    sind.
    
    Der Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der UN,
    Genf, 2. - 20. Mai 2011, stellt im Bericht E/C.12/DEU/CO/5:
    "Prüfung der Staatenberichte nach Artikel 16 und 17 des Paktes" in seinen "Abschließende
      Bemerkungen des Ausschusses für wirtschaftliche,
      soziale und kulturelle Rechte" fest:
    
    7. Der Ausschuss ist nach wie vor
        besorgt darüber, dass die Bestimmungen des
      Paktes vor den innerstaatlichen Gerichten des Vertragsstaates nicht
        geltend gemacht
      werden.
    
    
    Der Ausschuss fordert den
        Vertragsstaat nachdrücklich auf, alle geeigneten
      Maßnahmen zu treffen, um die effektive Anwendbarkeit der
        Bestimmungen
      des Paktes vor einzelstaatlichen Gerichten zu gewährleisten und dazu
        auch
      die Sensibilisierung von Richtern, Anwälten und sonstigen an der
      Rechtsdurchsetzung beteiligten Amtsträgern in Bezug auf diese
      Verpflichtung und auf die Bestimmungen des Paktes zu erhöhen.
    
    
    Der hier angesprochene Sozialpakt hat auch den rang eines Gesetzes wie die
    Europäische Konvention für Menschenrechte.
    
    Fehlende Informationsfreiheit ist nur die Spitze des Fehlens des Rechts auf
    gute Verwaltung (begründete Antwort innerhalb angemessener Zeit,
    Akteneinsicht und Ombudsmann (Anlage
      BB). Zwar sind diese Rechte auf manchen Spezialgebieten (z. B.
    Datenschutz) gegeben, doch gilt das nicht generell für das Verhältnis
    zwischen Bürger und öffentlicher Verwaltung.
    
    Am 26.10.07 las der Menschenrechtskommissar meine
Vorschläge
      gesetzlicher Reform mit Interesse und wird sie möglicherweise benutzen
      (Anlage J).
    Hilft die EU?
    Die Politik der
        Europäischen Union konzentriert sich auf die 4 "Freiheiten":
      
    
      - " Freier Warenverkehr (EU bildet Zollunion, es gibt keinerlei Ein-
        oder Ausfuhrbeschränkungen)
 
      - " Freier Personenverkehr (Niederlassungsfreiheit u. Freiheit der
        Arbeitsplatzauswahl innerhalb der EU)
 
      - " Freier Dienstleistungsverkehr (Dienstleistungen € 200.000,00 und
        Bauaufträge € 5 Mio. dürfen innerhalb der EU uneingeschränkt angeboten
        werden
 
      - " Freier Kapitalverkehr (11 Staaten der EU gilt die Währungsunion-
        Kreditaufnahme € 200.000,00)
 
    
    Sie sollen die Existenz des gemeinsamen Binnenmarkts sichern. Sie werden
      auch Marktfreiheiten genannt.
    Zwar sind im Artikel 6 des VERTRAGS
ÜBER
        DIE EUROPÄISCHE UNION (Maastricht 1993) Menschenrechte und
      Demokratie erwähnt:
    
      (1)Die Union beruht auf den Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie,
        der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der
        Rechtsstaatlichkeit; diese Grundsätze sind allen Mitgliedstaaten
        gemeinsam.
    
    In (KOM
(2002)
        247) wird der "Raums
        der Freiheit"  mit "Garantien für die Achtung (...) der
      Menschenrechte" in Europa versprochen.
    Allerdings müssen nur neue Mitglieder sich diesen Normen anpassen.
      Deutschland verletzt u. a. folgende internationale Normen:
    
      - Gewaltentrennung ist nicht gewährleistet
          und verstößt gegen Europarecht (Empfehlung
Nr.
          R (94)12 und Resolution
1685
          (2009) der parlamentarischen Versammlung des Europarat),
          d. h. die Unabhängigkeit der Gerichte (Art. 6 EKMR) (Anlage E, L, M) steht
          damit nur auf dem Papier und ist nicht gewährleistet. Die Forderung
          des Grundgesetzes ist nicht verwirklicht. 
 
      - das Menschenrecht des allgemeinen Zugangs
          zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung, sine Voraussetzung für
          Demokratie (Informationsfreiheit: Anlage 17)
          müsste respektiert werden. In Europa ist da überall verwirklicht,
          außer 5 deutschen Bundesländern. Informationsfreiheit steht im
          Gegensatz zum in Deutschland vielfach praktizierten Amtsgeheimnisses
          aus dem Obrigkeitsstaat. 
 
      - Entkriminalisierung der Strafbarkeit von
          Beleidigungen (siehe Anlage F und G).
        Bis jetzt wird jährlich gegen ca. 180 000
          ermittelt, das entspricht ca. 20 % aller Verurteilten in
          Strafverfahren (Anlage 19,
        Anlage
            H). Dabei fühlt sich die
          Justiz selber bei Kritik oft beleidigt. Sogar das Zusenden von Kopien
          von einer der obigen Petitionen, wurde mit Strafandrohung beantwortet
          (Anlage 14
          und 15).
 
    
    Dies wurde auch  am 17.10.2007 sowohl dem Europäischen Parlament als
      auch der EU Kommission mitgeteilt (Anlage Z).
    Alle neuen Mitgliedstaaten mussten also solche Bedingungen vor der
      Aufnahme erfüllen. Würde Deutschland die Mitgliedschaft in der EU heute
      beantragen, müsste das verbessert werden. Da Deutschland zu den "alten"
      Mitgliedsländern gehört, kann es für sich selber wegen des
      Einstimmigkeitsprinzips die Einführung dieser internationalen
      Demokratieprinzipien verhindern.
    Richter Peter Wysk (53) verweigerte den Kriegsdienst - vor 35 Jahren.
      Doch jetzt hat dies Einfluss auf seine Karriere am
      Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig. Er durfte nicht Mitglied des
      Wehrdienstsenats II werden. Denn Verteidigungsminister Franz Josef Jung
      (CDU) hatte sein Veto eingelegt. Im Gesetz steht nicht, dass das
      Verteidigungsministerium überhaupt etwas bei der Besetzung der Wehrsenate
      zu sagen hat. Ein Vetorecht hat hier nur das Justizministerium. Doch
      dieses räumte 1970 in einer unveröffentlichten Vereinbarung dem
      Verteidigungsressort ein Veto-Recht ein. (Anlage AG).
        Dass das Verteidigungsministerium im Jahre 2009 also Richter in ihrem
        Ressortbereich (hier des Wehrdienstsenats) verhindern kann, ist
        offensichtlich eine klare Verletzung der grundgesetzlich garantierten
        Unabhängigkeit, die in der Praxis also nicht gilt.
    Beispielsweise gilt Art. 42 der Charta
der
        Grundrechte der Europäischen Union (Informationsfreiheit) nur für
      die Organe und Einrichtungen der Union und für die Mitgliedstaaten
      ausschließlich bei der Durchführung des Rechts der Union.
     Zwar
hat
        der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Bundesrepublik Deutschland
        im Einklang mit einem Antrag der EU-Kommission für schuldig befunden,
        mit der in den Bundesländern vielfach gehandhabten Praxis der
        "staatlichen Aufsicht" über Instanzen zur Datenschutzkontrolle gegen
        EU-Recht verstoßen zu haben. In dem am 9.3.2010 verkündeten Urteil (Az. C-518/07) betont die Große
      Kammer, dass die EU-Datenschutzrichtlinie die "völlige
      Unabhängigkeit" der Arbeit der zuständigen Kontrollstellen vorschreibe.
      Aber für die Unabhängigkeit der Gerichte ist die EU nicht zuständig.
    Das Amtsgeheimnis stammt aus dem Obrigkeitsstaat. Auch heute noch gilt es
      in 5 von 16 Bundesländern, die ohne  Informationsfreiheitsgesetze
      sind. In gerichtlichen Verfahren müssen Betroffene mit vielen Schikanen
      gegen faire Verfahren rechnen, oft wird die Akteneinsicht behindert.
      Beispielsweise beschloss das LG
        Mainz  (1 QS 25/98):  "Die deutschen Gerichte dürften
      jedoch keine Akteneinsicht gewähren, solange der Gesetzgeber dies nicht
      ausdrücklich zulasse", obwohl der Europäische Gerichtshof für
      Menschenrechte das aufgrund der EMRK beschlossen hatte. Dies ist ein
      Beispiel der Missachtung des Menschenrechts auf  Informationszugang,
      die sich häufig dokumentieren lässt. Allerdings ist es nutzlos und
      vergeblich Behörden und Petitionsausschüsse darauf aufmerksam zu machen
      (siehe Anlage 18).
    Ca. 50
          Staaten haben den Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung
        in der Verfassung verankert. Mehr als 115
          Staaten (http://right2info.org/laws)
        mit mehr als 5,9 Milliarden
          Einwohnern haben entweder solche Gesetze oder entsprechende
        Verfassungsbestimmungen.  In 5 Bundesländern
        fehlen solche Gesetze. Info Europe und das Centre for Law and
        Democracy haben 89 Gesetzestexte analysiert. Dabei landet Deutschland
        mit 54 von 105 möglichen Punkte auf Platz 85, das
heißt
          ganz am Schluss (Right to Information Rating: http://www.rti-rating.org/country-data/),
auch
        hinter den wirtschaftlich aufstrebenden BRIC-Staaten. Nur Jordanien,
        Liechtenstein, Griechenland und Österreich schneiden schlechter ab, d.
        h. ca. 5,5 Milliarden Bürger auf
          der Welt haben besseren allgemeinen Informationszugang als deutsche
          Bürger im Bund.
    Strafe für Beleidigung ist in den meisten europäischen Staaten
      abgeschafft. Der
Staat
        Großbritannien hat, gemäß seiner 1927 bereits begonnener Entwicklung,
        seine Gesetzgebung wegen Beleidigung drastisch abgebaut, bis nur die
        schriftliche Beleidigung ("Libel") unter ganz bestimmten Umständen übrig
        blieb und seit 1997 waren das weniger als 5 Verurteilungen im Jahr.
        Deutschland: Laut Reichskriminalstatistik beschäftigten sich die
        Gerichte Deutschlands im Jahre 1927 mit 50.000 Fällen von "Beleidigung".
        Im Jahre 2005 waren es beinahe 180.000, mit steigender Tendenz. Die
      meisten Staaten der OSZE haben Beleidigung entkriminalisiert (Anlage
        H).
    Das bekommen auch Justizkritiker zu spüren und viele, die sich gegen die
      deutsche Justiz zu Wehr setzen in dem sie ihre Meinung zu deutlich sagen.
      Der bekannte schwäbische Remstal-Rebell
und
        Bürgerrechtskämpfer Helmut Palmer, der Bürokratiewillkür
      anprangerte, ist ein Beispiel dafür. Er saß
oft
        im Gefängnis wegen Beleidigung der Obrigkeit, ein unbekannter oder
      nicht angewandter Straftatbestand in den meisten Staaten Europas, der internationalem Recht und OSZE Normen
        widerspricht. 
    Müssen Deutsche diese in anderen Staaten der EU selbstverständlichen
      Rechte mit Hilfe von Artikel
        46 der europäischen Konvention für Menschenrechte "Die Hohen
      Vertragsparteien verpflichten sich, in allen Rechtssachen, in denen sie
      Partei sind, das endgültige Urteil des Gerichtshofs zu befolgen"
      durchsetzen?
    Die EU wurde darauf aufmerksam gemacht, dass generelle
      Informationsfreiheitsgesetze, die über den Anwendungsbereich von VIG und
      UIG hinausgehen  in 5 Bundesländern in Deutschland fehlen.
      Mitteilungen der EU Kommission, des EU Parlaments, der Europäischen
      Agentur für Grundrechte (KOM(2005))
      und des EU Ombudsmannes dokumentieren, dass die EU bezüglich
      des Zugangs zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung nichts
      unternimmt um dieses Menschenrecht in Deutschland zu fördern. Es wird auf
      den Europarat hingewiesen. (Anlage 23). Auch
      die Charta
der
        Grundrechte der Europäischen Union bestätigt das in Artikel 51, der
      nur für die EU gilt (Anlage Y). 
    
    Deutschland muss, um zu Europa, G20, der OECD, WTO und der Welt aufzuschließen,
      Informationsfreiheitsgesetze in den Bundesländern verabschieden, das
      Informationsfreiheitsgesetz des Bundes verbessern und die Konventionen
      gegen Korruption des Europarates und der Vereinten Nationen
      unterschreiben. Außerdem sollten die Vorschläge des
      Menschenrechtskommissars ernsthaft erwogen werden und die Richter
      unabhängig werden, wie das sonnst in zivilisierten Staaten verstanden
      wird.
    Der Petitionsausschuss des Europaparlaments ist der Auffassung, dass die
      Bundesrepublik Deutschland die Menschenrechte missachtet hat, indem die
      Organe des Staates zugelassen haben, dass einige von ihren Kindern
      getrennt lebende Väter und Mütter keinen Umgang mehr mit ihren Kindern
      haben. „Wir haben den Eindruck, dass es sich hier um ein wiederkehrendes
      und strukturelles Problem handelt, dem niemand wirklich zu Leibe rücken
      möchte. Man steckt lieber den Kopf in den Sand. Das finden wir unmöglich
      und schockierend“, sagt Philippe Boulland, Leiter einer Arbeitsgruppe im
      Petitionsausschuss, die sich mit dem Thema Jugendämter befasst, und
      Abgeordneter der konservativen Europäischen Volkspartei (EVP) (Anlage
        AG).
    
    Im Artikel
20
        GG steht: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus" und die
      "vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an" (das von der gewählte
      Volksvertretung beschlossene) "Gesetz und Recht gebunden". Damit wäre auch
      in Deutschland eine Demokratie mit Menschenrechtsschutz europäischen Typs
      und wie in zivilisierter Staaten möglich, wenn die Abgeordneten nur wollen
      und sich getrauen würden.
    Zusammenfassung: Deutschland muss die Vorschläge des
      Menschenrechtskommissars ernsthaft erwägen. Außerdem muss Deutschland, um
      zu Europa, G20, der OECD, WTO und der Welt aufzuschließen, Informationsfreiheitsgesetze in
      allen Bundesländern verabschieden, das Informationsfreiheitsgesetz des
      Bundes verbessern, Nebentätigkeiten der Abgeordneten transparenter machen
      und die Konventionen gegen Korruption des Europarates und der Vereinten
      Nationen ratifizieren, sowie die Transparenz der Parteienfinanzierung
      verbessern (Siehe Forderungen 2, 3, 4, 8, 34, 35 und 52 ff. für eine
      integere Republik von Transparency
        Deutschland, Januar 2012, Anlage AF).
    Mit freundlichen Grüßen
    Walter Keim
    
    Kopie: Deutsches Institut
        für Menschenrechte, Menschenrechtszentrum, BMJ, Lehrstuhl für Menschenrechtsbildung, 
        Menschenrechtsbeauftragter der
        Bundesregierung, Ausschuss
für
        Menschenrechte und Humanitäre Hilfe
    Anlagen:
    
      -  13.05.08 Bundestag: Da
          kein Anlass besteht im Sinne des Petenten zu verfahren wird Petition
          abgeschlossen. http://wkeim.bplaced.net/files/080513bt.pdf
 
      -  16.04.08 Baden-Württemberg: Der
          Petition kann nicht abgeholfen werden. http://wkeim.bplaced.net/files/L-BW-Petition_14-1581.pdf
      
 
      -  03.07.08 Bayern: Die
          Überprüfung ergab, dass es keine Veranlassung gesehen wird, die
          Vorschläge des Menschenrechtsbeauftragten umzusetzen.
          http://wkeim.bplaced.net/files/080703ba.pdf 
 
      -  19.11.07 Berlin: Petition abgewiesen,
          da kein Bedarf gesehen wird. http://wkeim.bplaced.net/files/071119be.pdf
      
 
      -  11.04.08: Der
          Petitionsausschuss in Brandenburg wird nicht weiter tätig werden.
          http://wkeim.bplaced.net/files/080411br.pdf
 
      -  03.04.09 Hessen: Petition
          wird als erledigt angesehen. http://wkeim.bplaced.net/files/090403he.pdf
      
 
      -  03.04.09 Sachsen-Anhalt: 05.02.08:
          Landtag erklärt die Petition für
          erledigt, ohne was mit den Problemen zu machen.
          http://wkeim.bplaced.net/files/080205sa.pdf
 
      -  07.05.08 Niedersachsen: Der
          Landtag sieht keinen Anlass sich für das Anliegen zu verwenden. http://wkeim.bplaced.net/files/080507ni.pdf
      
 
      -  02.09.08 Rheinland-Pfalz:  Parlamentarier
          akzeptieren, dass die Vorschläge des Menschenrechtsbeauftragten nicht
          verwirklicht werden.
          http://wkeim.bplaced.net/files/080904rlp.pdf
 
      -  08.04.08 NRW: Einen
          Anlass zu Maßnahmen gibt das Vorbringen nicht.
          http://wkeim.bplaced.net/files/080408nrw.pdf
 
      -  28.04.08 Sachen: Es
          besteht kein Anlass auf die umfangreiche Beiträge des Petenten zum
          Thema Menschenrechte einzugehen.
          http://wkeim.bplaced.net/files/080428s.pdf 
 
      -  19.12.08 Saarland: Ausschuss
          schließt sich der Stellungsnahme der Regierung an und er klärt die
          Petition für erledigt. http://wkeim.bplaced.net/files/081219sl.pdf
 
      - 25.08.08: Landtag lehnt Akteneinsicht ab:
        http://wkeim.bplaced.net/files/080825ba.pdf
 
      -  08.01.08
        : Die Gerichtspräsidentin vom LG Zweibrücken droht mit Strafantrag wegen
        Beleidigung: http://wkeim.bplaced.net/files/080108-Irmgard_Wolf.html
 
      -  25.03.08: Die
        Landgerichtspräsidentin wird aufgefordert die Drohung mit Strafanzeige
        zurückzunehmen, wegen Meinungsfreiheit. http://wkeim.bplaced.net/files/080325lgz.htm
      
 
      -  Petition 14/1581 Baden-Württemberg: Vorschläge des
        Menschenrechtskommissars umsetzen und Judikative unabhängig machen und
        dem Gesetz unterwerfen: http://wkeim.bplaced.net/files/petition_bw-mg.htm
 
      -  Menschenrecht Informationsfreiheit in
        Deutschland: http://wkeim.bplaced.net/files/ifg-material.htm
      
 
      -  Peter Briody:
          Strafbarkeit von Beleidigungen: http://www.eucars.de/images/stories/beleidigung_de.pdf
      
 
      - 11.02.2011:
            Deutschland möchte das Menschenrecht des Zugangs auf Dokumente der
            öffentlichen Verwaltung und andere Menschenrechte des Zivilpaktes
            streichen:  http://wkeim.bplaced.net/files/German_comments_on_Draft_General_Comment_No.34.pdf 
 
      - 14.05.2007: Aus
Kapazitätsgründen
          lehnt das Bundesministerium für Justiz die Aufnahme der
          Konvention ab: http://wkeim.bplaced.net/files/070514bmi.htm 
 
      - Lobbypedia - GRECO: http://www.lobbypedia.de/index.php/GRECO
 
      - 2011: Führt Stuttgart 21 zu mehr Offenheit und Transparenz? http://wkeim.bplaced.net/files/if-stuttgart21.htm
 
      - 01.09.2011: EU überlässt dem Europarat Menschenrechte in
        Mitgliedsstaaten:  http://wkeim.bplaced.net/files/if-eu.htm
 
      - 21.08.07: Petition an Bundestag die
          Vorschläge des Menschenrechtskommissars umzusetzen, die Justiz
          unabhängig von der Exekutive machen und Vorschläge des
          Menschenrechtskommissars umsetzen. http://wkeim.bplaced.net/petition_gg.htm
 
    
     
    Ergebnis: 
    
    
      
    Anlagen im Internet publiziert:
    
      - Bericht CommDH(2007)14 des Menschenrechtskommissars Thomas
            Hammarberg über seinen Besuch in Deutschland 9. – 11. und 15. – 20.
            Oktober 2006: http://wkeim.bplaced.net/files/Bericht-des-Menschenrechtskommissars.html,
          https://wcd.coe.int/wcd/ViewDoc.jsp?Ref=CommDH%282007%2914&Language=lanGerman&Ver=original&Site=COE&BackColorInternet=FEC65B&BackColorIntranet=FEC65B&BackColorLogged=FFC679,
          https://wcd.coe.int/ViewDoc.jsp?Ref=CommDH(2007)14&Language=lanGerman 
           Deutsche Institut für Menschenrechte mit der Beobachtung
          der Menschenrechte in Deutschland beauftragen, nationalen "Aktionsplan
          Menschenrechte" entwickeln.
 
      - Visit of the Commissioner of Human Rights
          (CoE) in Germany: http://wkeim.bplaced.net/files/coe-031128.htm 
 
      - 21. November 2006: What will the
          Commissioner for Human Rights report on Germany? http://wkeim.bplaced.net/files/coe-0611.htm  
 
      - Empfehlung
Nr.
          R (94)12 des Ministerkomitees an die Mitgliedstaaten über die
          Unabhängigkeit, Effizienz und Rolle der Richter: http://web.archive.org/web/20140107004837/http://www.gewaltenteilung.de/richter_7.htm
         
 
      - Gewaltentrennung
          in Deutschland und Europa: http://wkeim.bplaced.net/files/gewaltentrennung.htm 
 
      - IRIS 2006-10:2/1: Ilia Dohel: Büro des OSZE-Beauftragten für die
        Freiheit der Medien. Beauftragter für Medienfreiheit: Bericht über
        Erfolge bei der Entkriminalisierung von Ehrverletzungen: http://merlin.obs.coe.int/iris/2006/10/article1
      
 
      - Volume:
35
          Number: 12 Rep. Christopher H. Smith, Co-Chairman May 24, 2002
          www.csce.gov CRIMINAL DEFAMATION AND “INSULT” LAWS: http://wkeim.bplaced.net/files/osce_defamation_2002.htm
 
      - Defamation in international law, OSCE, Council of Europe and law in
        Germany: http://wkeim.bplaced.net/files/defamation.htm
      
 
      -  Oktober 2007: Menschenrechtskommissar des Europarates kritisiert
        Deutschland:  http://www.socialtimes.de/nachricht.php?nachricht_id=8915&thema_id=31&PHPSESSID=a22b2271f6a4e8235c1ee4d3588a091e 
 
      - 26.10.07: Menschenrechtskommissar las
          meine Vorschläge gesetzlicher Reformen mit Interesse und wird ihn
          möglicherweise benutzen: http://wkeim.bplaced.net/files/coe-071026.pdf
       
      -  http://de.wikipedia.org/wiki/UNCAC:
        Zur Zeit (13.12.2011) haben 158 Staaten das Übereinkommen der Vereinten
        Nationen gegen Korruption (UNCAC) ratifiziert, nicht aber Deutschland,
        wegen ungenügender Regelung der Abgeordnetenbestechung.
 
      - Udo Hochschild: GEWALTENTEILUNG IM DEUTSCHEN BEWUSSTSEIN. Versuch
        einer Kritik: http://web.archive.org/web/20140107004837/http://www.gewaltenteilung.de/einf_druck.htm
           
 
      - Die Entfesselung der
          dritten Gewalt Von Heribert Prantl [veröffentlicht in der
        Süddeutschen Zeitung Nr. 81 vom 6. April 2006, Seite 28] http://gewaltenteilung.de/prantl.htm
 
      - 15.10.08: Anhörung
im
          Deutschen Bundestag zum 8. Bericht der Bundesregierung über ihre
          Menschenrechtspolitik - Statement von Frauke Seidensticker: Bedauerlich
dass
          keine Auseinadersetzung mit dem Bericht des Kommissars für
          Menschenrechte des Europarates Thomas Hammarberg enthalten ist. http://webarchiv.bundestag.de/archive/2010/0427/bundestag/ausschuesse/a17/anhoerungen/bericht8/stellungn/Seidensticker.pdf
      
 
      - 30.10.08: Bundesrechnungshof an Bundestag: http://stuttgart21.wikiwam.de/index.php/Bundesrechnungshof_2008
 
      - 07.11.10: Stuttgarter Zeitung: Stuttgart 21 erneut Thema im Bundestag:
          http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.verkehrsausschuss-stuttgart-21-erneut-thema-im-bundestag.2e1599b1-a001-437d-8047-12d08b7a00e7.html
 
      - 19.08.10: Frankfurter Rundschau: Stuttgart 21: Tricksen und täuschen.
        http://www.fr-online.de/politik/tricksen-und-taeuschen/-/1472596/4573076/-/index.html
 
      - 11.10.2010: Stuttgart 21: Ende der Mogelei: http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,722375,00.html
 
      - 15.10.2010: Deutschlandfunk: Alle Fakten müssen auf den Tisch: http://www.dradio.de/dlf/sendungen/interview_dlf/1296939/
 
      - 10.11.2010: Herr Volker Kauder kommen
          Sie Ihrer in einer Demokratie selbstverständlichen Informationspflicht
          nach: http://wkeim.bplaced.net/files/101110vk.htm
 
      - Petitionen Menschenrecht Informationszugang: http://wkeim.bplaced.net/petitionen-if.htm
 
      - Bundestag Drucksache 17/3269: http://www.winnehermann.de/2010/wp-content/uploads/2010/10/101025_AW_Sachstand-S21_und_NBS-Wendlingen-Ulm.pdf 
 
      - 15.12.2010: Greenpeace e.V.: Bürgerinformationsgesetz: Wissen, was die
        Behörden wissen: http://www.presseportal.de/pm/6343/1735054/greenpeace_e_v
 
      - Point 5.4 of Resolution 1685 (2009) Europarat: Allegations of
        politically motivated abuses of the criminal justice system in Council
        of Europe member states http://www.assembly.coe.int/Mainf.asp?link=/Documents/AdoptedText/ta09/ERES1685.htm
 
      - Charta
          der Grundrechte der Europäischen Union: Artikel 51.
        Anwendungsbereich. (1) Diese Charta gilt für die Organe und
        Einrichtungen der Union unter Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips und
        für die Mitgliedstaaten ausschließlich bei der Durchführung des Rechts
        der Union.
 
      - 17.10.2007: Petition
        an Europäischen Parlament, Kopie an die EU Kommission über
        Menschenrechtsverletzungen in Deutschland. 
 
      - 17.11.2011: Evaluation des Informationsfreiheitsgesetzes des
        Bundes aus internationaler Perspektive: 5,5 Milliarden haben bessere
        Einsichtsrechte http://wkeim.bplaced.net/files/111117foev.htm
 
      - 2 Dutzend Petitionen über das Recht auf gute Verwaltung: http://wkeim.bplaced.net/petitionen.htm
 
      - 13.12.2010: Bayern verweigert die Akteneinsicht in die Begründung der
        Ablehnung der Vorschläge des Menschenrechtskommissars: http://wkeim.bplaced.net/files/ifg-einsicht.htm
 
      - HUMAN RIGHTS COMMITTEE. DISCUSSIONS ON DRAFT
            GENERAL COMMENT NO. 34- MEETING NOTES (18 MARCH – 24 MARCH 2011): http://freedominfo.org/documents/HRCnotesMarch2011.pdf  
 
      - 4. Dezember 2009, Evaluierungsbericht über Deutschland zur
        Kriminalisierung (SEV Nrn. 173 und 191, Leitlinie 2): http://www.coe.int/t/dghl/monitoring/greco/evaluations/round3/GrecoEval3(2009)3_Germany_One_DE.pdf
 
      - Transparency Deutschland: 84 Forderungen für eine integere Republik: http://www.transparency.de/?id=2030
 
      - taz, 11.10.09, Rechtsstaat.
          Ungedient? Als Richter untauglich! Verteidigungsminister Franz
        Josef Jung hat verhindert, dass ein Kriegsdienstverweiger am
        Bundesverwaltungsgericht über Soldaten Recht sprechen darf. Jetzt
        protestiert die Justiz. VON CHRISTIAN RATH
 
      - FAZ, 24.11.2011, EU-Parlament irritiert über deutsche Jugendämter: http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/sorgerecht-eu-parlament-irritiert-ueber-deutsche-jugendaemter-11538622.html
        
        
          
    
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    Separation of powers in Europe:
    
    
    
    
    
    Defamation in Europe:
    