Die
        parlamentarische Demokratie basiert auf dem Vertrauen des Volkes;
        Vertrauen ohne Transparenz, die erlaubt, zu verfolgen, was politisch
        geschieht, ist nicht möglich (BVerfGE
          40, 296 <327>)
     
    
    
    
in
        English on same subject: http://wkeim.bplaced.net/foi-ngo.htm
    
    
    
    Unterschrieben mit Post gesendet:
    
    Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com 
    Torshaugv. 2 C 
    N-7020 Trondheim, den 13.3.2012
    
    
    An den Petitionsausschuss des
    Deutschen Bundestages
    Platz der Republik 1
    D-11011 Berlin
    
    Betreff: Petition Pet A-17-99-1030-034216: Informationsfreiheit und
    Korruptionsbekämpfung
    
    Sehr geehrte Frau Schrinner,
    
    ich danke Ihnen für Ihren Brief vom 6.3.2012.
    
    Sie beziehen sich auf meinen Brief vom 3.3.2012
    an Bundestagspräsident Lammert:
    
    Ich begrüße es und möchte Sie
        unterstützen, dass Sie den Bundestagsabgeordneten den "dringenden
          Rat" gaben, durch Anpassung der Regeln für die
        Abgeordnetenbestechung die Voraussetzung für die Ratifizierung der UN
        Konvention gegen Korruption zu schaffen. Mehr als 150 Staaten mit 6,5
        Milliarden Menschen haben das getan.
      
     
    Dieser Brief wurde dem Petitionsausschuss zugesandt. Sie machen auf die
    Möglichkeit einer Petition aufmerksam und informieren darüber, dass
    angegeben werden sollte "welche bundesgesetzliche Regelung erwartet wird".
    
    Wann wird der Bundestag die Konvention des Europarats über den Zugang zu
    amtlichen Dokumenten ratifizieren, das Informationsfreiheitsgesetz im Bund
    mit Hilfe internationaler Standards [1]
    verbessern, die Antikorruptionsvereinbarungen der VN und des Europarates
    ratifizieren und die Transparenz der Parteienfinanzierung gemäß Empfehlung
    Rec(2003)4 des Europarates verbessern, um zu Europa, Nord- und Südamerika,
    der OECD, der WTO, G20 und den BRICS-Staaten Welt aufzuschließen?
    
    Bundesrecht bricht Landesrecht. Deshalb kann durch die Verankerung des Menschenrechts
      auf Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung im Grundgesetz
    dieses in einer Demokratie notwendige Bürgerrecht auch den Bewohnern in
    allen Bundesländern zugute kommen.
    
    Durch Beitritt zur Open
      Governmet Partnership könnte Deutschland von 51 anderen Staaten
    Transparenz und Korruptionsbekämpfung lernen.
    
    Offensichtlich wird die Ratifizierung der Antikorruptionsvereinbarungen und
    Informationsfreiheitsgesetze auch in den 4 CDU/CSU regierten Bundesländern Bayern,
    Hessen,
    Niedersachsen
    und Sachsen
    kommen. Die Frage ist nur wie lange sich die CDU/CSU noch blamieren will und
    wann die FDP ihr Bürgerrechtsprofil umsetzt.
    
    Mit freundlichen Grüßen   
    
    Walter Keim
    Netizen: http://sites.google.com/site/walterkeim/ 
    
     Antwort: 
    
    
    Anlage: E-mail an den Bundestagspräsidenten
      vom 3.3.2012:
    
    
    
    
    
    
    Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident Lammert,
    
    ich begrüße es und möchte Sie unterstützen, dass Sie den
    Bundestagsabgeordneten den "dringenden
      Rat" gaben, durch Anpassung der Regeln für die Abgeordnetenbestechung
    die Voraussetzung für die Ratifizierung der UN Konvention gegen Korruption
    zu schaffen. Mehr als 150 Staaten mit 6,5 Milliarden Menschen haben das
    getan.
    
    Ich habe alle Fraktionsvorsitzenden der Bundestagsfraktionen (Anlage
      A) und Kanzlerin Merkel (Anlage C: http://direktzu.de/kanzlerin/messages/informationsfreiheitsgesetz-verbessern-und-un-konvention-gegen-korruption-ratifizieren-37957)
    darüber befragt. 
    
    Bedauerlicherweise ist das ein Moment bei Deutschlands Weg von Europas
    Schlusslicht zu weltweitem Schlusslicht bei Informationsfreiheitsgesetzen,
    Transparenz und Korruptionsbekämpfung (Anlage
      B).
    
    Mit freundliche Grüßen,
    
    --
Walter Keim
Netizen: http://sites.google.com/site/walterkeim/
 
    
    Anlage: Neue Rheinische Zeitung 22.2.2012:
    http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=17510 :
      
      Deutschland Schlusslicht bei Transparenz und Korruptionsbekämpfung?
     Kaum etwas dazu in "unseren"
      Medien
     Von Walter Keim
    
    Der Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung ist gemäß Zivilpakt und
    der Rechtsprechung der Europäischen Konvention für Menschenrechte ein
    Menschenrecht, wird international als Voraussetzung für die Demokratie
    angesehen und ist wichtig im Kampf gegen Korruption. Die Haltung der
    deutschen Regierungen zu diesen Themen ist im Vergleich mit anderen Ländern
    äußerst fragwürdig.
     
    Der internationale Vergleich zeigt nämlich folgendes:
    
      - 84 Staaten mit ca. 5,5 Milliarden Bürgern auf der Welt haben ein
        besseres Informationsfreiheitsgesetz als die Bürger der Bundesrepublik
        Deutschland [1]. 
 
      - Mehr als 130 Staaten [2] mit mehr als 5,9 Milliarden Einwohnern haben
        entweder Informationsfreiheitsgesetze oder entsprechende
        Verfassungsbestimmungen. In fünf Bundesländern, d. h. der Hälfte der
        Bevölkerung in Deutschland, fehlen generelle (über VIG =
        Verbraucherinformationsgesetz und UIG = Umweltinformationsgesetz
        hinausgehende) Informationsfreiheitsgesetze.
 
      - Die UN Konvention gegen Korruption wurde zwar in mehr als 158 Staaten
        (Stand 13.12.2011) mit mehr als 6,5 Milliarden Einwohnern ratifiziert,
        nicht aber von Deutschland [3].
 
      - Der Bundestag verweigerte sich dem Vorschlag der Staatengruppe gegen
        Korruption GRECO des Europarates, das Strafrechtsübereinkommen über
        Korruption SEV-Nr. 173 und Zusatzprotokoll zu ratifizieren und die
        Transparenz der Parteienfinanzierung in Deutschland mit Hinweis auf
        Recommendation Rec(2003)4 zu verbessern [4].
 
      - Deutschland ist das einzige Land in Europa, das weder die UN
        Konvention noch das Strafrechtsübereinkommen gegen Korruption
        ratifiziert hat [5].
 
    
    Deutschland muss, um zu Europa, der OECD, G20 und den BRIC-Staaten
      aufzuschließen, Informationsfreiheitsgesetze in allen Bundesländern
      verabschieden, das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes verbessern,
      Nebentätigkeiten der Abgeordneten transparenter machen um die Konventionen
      gegen Korruption des Europarates und der Vereinten Nationen ratifizieren
      sowie die Transparenz der Parteienfinanzierung verbessern.
     
    Diese Forderungen sind sachlich durch Fakten belegt. Warum schreibt die
      Presse so wenig und verschweigt, wie schlecht Deutschland da steht? (PK)
     
     
    Quellen: