Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 24. August 2012
Staatengruppe gegen Korruption (GRECO)
GENERALDIREKTION FÜR MENSCHENRECHTE UND RECHTLICHE ANGELEGENHEITEN
DIREKTION FÜR ÜBERWACHUNGSAUFGABEN
Europarat
F-67075 Strasbourg Cedex
Kopie: OSZE, PACE, Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, EU
Parlament (Petition Nr.
0748/2012): GRECO (Europarat) verteidigte Menschenrechte und
demokratische Standards nicht, deshalb muss das EUP das tun
Betreff: GRECO versagte in zweiter Evaluierungsrunde und muss die dritte
Runde besser machen
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Bericht Greco
RC-II (2007) 3E der 2. Evaluierungsrunde vom 1. Juni 2007 [Quelle
A] wird folgende Empfehlung i zitiert:
6. GRECO empfiehlt die Verabschiedung von
Rechtsvorschriften zur Informationsfreiheit und Schaffung von
Verwaltungsmaßnahmen mit dem Ziel, den Zugang der Öffentlichkeit zu
Informationen nach Maßgabe dieser Vorschriften zu erleichtern.
GRECO kommt zu folgender Bewertung.
11. GRECO kommt zu dem Schluss, dass die Empfehlung i in
zufriedenstellender Weise umgesetzt worden ist.
Diese Bewertung war offensichtlich falsch, da zu diesem Zeitpunkt 7 von 16
Bundesländern keine Informationsfreiheitsgesetze verabschiedet hatten. Heute
fehlen immer noch in 5 von 16 Bundesländern Informationsfreiheitsgesetze,
mit mehr als der Hälfte der Bevölkerung.
Außerdem ist folgt das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes nicht
europäischen internationalen und demokratischen Grundsätzen.
Im Folgenden wird erläutert warum ein solcher Fehler in der 3.
Evaluierungsrunde zu vermeiden ist.
Der Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung ist ein Menschenrecht
gemäß Zivilpakt [Quelle
1, 4,
5] und der Rechtsprechung
des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte [Quelle
6] aufgrund der Europäischen Konvention für Menschenrechte (EKMR) [Quelle
2], wird international als Voraussetzung für die Demokratie angesehen
und ist wichtig im Kampf gegen Korruption. Die OSZE fördert
das Menschenrecht des Informationszugangs [Quelle
3, 7].
Die drei Sonderbeauftragten von UN, OSZE und AOS für den Schutz der
Meinungsfreiheit bestätigen in ihrer gemeinsamen Erklärung
vom 6.12.2004, dass der Informationszugang ein Menschenrecht ist: [Quelle 3]:
„Zugang zu Informationen der Behörden ist ein
fundamentales Menschenrecht, das auf nationaler Ebene durch eine
umfassende Gesetzgebung gewährleistet sein muss, die auf dem Prinzip der
größtmöglichen Offenlegung basiert."
Da das in der Öffentlichkeit verschwiegen
wird, ist Deutschland auf diesen Gebiet der Transparenz und
Korruptionsbekämpfung ein Schlusslicht:
84 Staaten mit ca. 5,5
Milliarden [10, 11] d. h. 78 % der Bürger auf der Welt haben ein
besseres Informationsfreiheitsgesetz als deutsche Bürger im Bund (http://www.rti-rating.org/country-data/).
Nur Liechtenstein, Österreich, Griechenland und Tadschikistan haben
schlechtere Informationsfreiheitsgesetze. Dabei werden internationale
Normen zugrunde gelegt.
Mehr als 115
Staaten (https://www.rti-rating.org/country-data/)
mit mehr als 5,9 Milliarden Einwohnern haben, d. h. 84% der
Weltbevölkerung entweder Informationsfreiheitsgesetze oder
entsprechende Verfassungsbestimmungen. In 5 Bundesländern d. h. der
Hälfte der Bevölkerung in Deutschland fehlen generelle (über
Verbraucherinformation und Umweltinformation hinausgehende)
Informationsfreiheitsgesetze.
Deutschland ist das einzige Land in Europa, das weder die UN
Konvention noch das Strafrechtsübereinkommen gegen Korruption
ratifiziert hat [Quelle:
http://www.lobbypedia.de/index.php/GRECO].
Diese peinliche Situation ist entstanden, da die Presse die Bürger und die
Öffentlichkeit nicht über diese Defizite informiert [Quelle
7] und viele Bürger deshalb die CDU/CSU wählen, die als einzige große
Partei in der zivilisierten Welt sich internationalen Normen des
Informationszugangs und notwendiger Voraussetzung der Demokratie entzieht [Quelle 8]
.
Es ist offensichtlich ein Missbrauch nationaler Souveränität, dass die
CDU/CSU den Bürgern ein Menschenrecht verwehrt, das in allen anderen
demokratischen Staaten anerkannt wird.
Deshalb ist es notwendig, dass GRECO den Fehler der 2. Evaluierungsrunde
nicht wiederholt und diesmal ihre Überwachungsaufgabe erfüllt.