[Norsk]

Das Patientenrechtegesetz bedeutet im Lichte der Menschenrechte, dass einem auf Rechten basierenden Denken Vorrang vor dem traditionellen Paternalismus eingeräumt wird, der die Haltung des Gesundheitspersonals gegenüber den Patienten im Gesundheitswesen kennzeichnete.
NOU 2005: 1. Gute Forschung – bessere Gesundheit. Kapitel 11 Menschenrechte


Paradigmenwechsel zur Förderung einer Revolution in der Behandlung von Schizophrenie und zur Erzielung einer Genesung. Keim, Walter. Medizinisches Forschungsarchiv https://doi.org/10.18103/mra.v11i12.4866

Reaktionen auf Erfahrungen mit Gesundheits- und Sozialdiensten


Mein Leben als Netizen wird hier kurz beschrieben mit Google Scholar, Researchgate, Academia, Publikationen, Leserbriefen, Erinnerungen aus der Schulzeit, Lebenslauf mit Ausbildung und Berufserfahrung inkl. Vereinsmitgliedschaften.

Transparenz, Informationsfreiheit und die Frage nach der Objektivität und Wissenschaftlichkeit sind meine Steckenpferde und haben Studien über 22 Semester lang zu meinem Hobby gemacht.

Ich verfüge über Erfahrungen im Gesundheitswesen als Patient, Angehöriger, Kontrollbkomissionmitgleid, Verfassen von Beschwerden und Mitarbeit in Patientenorganisationen.

Nach der Ölkrise von 1990 verlor ich meinen Job im Ölsektor und war sieben Jahre lang depressiv, krank und arbeitslos. Die Arbeitsagentur verweigerte mir den Zugang unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz. Ich habe ihnen gesagt, dass das, was sie tun, völlig falsch ist und dass ich Jura studieren werde, um das herauszufinden. Der Sozialrecht lehrende Rechtsanwalt meinte, dass ich trotz Öffentlichkeitsgesetz Zugang als Betroffener habe. Die Arbeitsagentur zahlte mehrfach zu wenig im Vergleich zu den Vorschriften und ich erhielt NOK. 72.000,-,mehr da ich Berufung gegen die Entscheidungen einlegte.

Inhalt


Erfahrungen mit der Therapie 1

Erfahrungen mit Beschwerden gegen Gesundheits- und Sozialdienste 2

Falsche Medikation von Menschen mit Demenz 2

Mangelnde Selbstbestimmung der Patienten führt zu Übermedikation 2

Die Psychiatrie braucht einen Paradigmenwechsel und eine Revolution

Ein Patient wurde zum Schweigen gebracht 3

Psychiatrie als rechtsfreier Raum und mangelnde Aufsicht 4

Dramatischer Anstieg des Zwangs im Gesundheitswesen 5

Starke internationale Unterstützung für das Ziel des Parlamentes, Freiheit von Zwang zu erreichen 5

Sind Menschenrechte in der Psychiatrie verwirklicht? 6

Zusammenfassung und Fazit: Ich muss selbst handeln

Verbesserungsvorschläge 8

Erfahrungen mit Therapie

Habe viele Therapien ausprobiert. Die beste Hilfe bekam ich durch die Gestalttherapie. Fritz Perls spricht nicht nur über Patienten, sondern bietet auch Übungen an, die Sie selbst durchführen können.

Außerdem habe ich das gemacht, was schon mein ganzes Leben lang ein Trend war, nämlich unter anderem studiert. Unter anderem Psychologie, Pädagogik, Recht und soziale Gerechtigkeit. Im Mittelpunkt standen die Fragen: Was ist objektiv, was ist wissenschaftlich?

Mein Fazit nach vielen Jahren der Therapie lautete: Die Aufgabe des Therapeuten besteht darin, sich selbst überflüssig zu machen. Wir Patienten sollten handeln, nicht behandelt werden.

Dasselbe scheint auch im Psychisch Gesundheitsplan von 1999 zum Ausdruck zu kommen, der die Genesung (Rückkehr in Familie, Studium und Beruf) zum Ziel hat, was auch im Grundsatz guter Praxis in den Behandlingsleitlinien als Grundlage enthalten ist.

Während dieser Zeit war ich bei Mental Health Sør-Trøndelag als Vorstandsmitglied, in der Benutzerbeteiligung, als Mitglied der Kontrollkommission, in der Organisationsentwicklung und in der Öffentlichkeitsarbeit tätig.

Erfahrungen mit Beschwerden gegen Gesundheits- und Sozialdienste

Ich habe Menschen dabei unterstützt, Beschwerden zu schreiben. Ein Drittel der Anträge waren erfolgreich und die Menschen zeigten sich überglücklich, dass ihnen jemand zuhörte und eine kurze Beschwerde verfasst wurde. Das Landkreisamt konnte das Ermessen der Gemeinde nicht überprüfen. Der Kreisarzt kann die Ärzte nicht zu Antworten zwingen, muss hierzu aber die Weisungsbefugnis bei der übergeordneten Behörde beantrsgen. Ich habe dem Bezirksarzt gesagt: „Wenn Sie auf Beschwerden nicht reagieren, werde ich keine Beschwerden mehr schreiben.“ Der Kreisarzt muss sich an die übergeordnete Behörde wenden, um eine Antwort zu erhalten. Wenn es um Beschwerden über die Sozialdienste gehe, traue sich der Landkreis nicht, ihnen stattzugeben, weil er befürchte, dass die Praxis noch schlimmer werde, sagte ein Kommilitone der auch Sozialrecht studierte. Diskriminierung, Missachtung von Rechten und der Missbrauch von Definitionsmacht durch soziale Dienste polarisieren und können zu Ohnmachtsgefühlen, Konflikten, Drohungen und Gewalt führen.

Ein Anwalt riet mir, mich bei der Kontrollkommission für ein psychiatrisches Krankenhaus zu melden, um ein juristisches Praktikum zu bekommen. Er selbst ist seit vielen Jahren in einer Kontrollkommission und meinte, er selbst hätte viel zu wenig widersprochen. Es wäre für den Patienten von Wert gewesen. Als ich vor der Kontrollkommission meinen Dissens äußerte, wurde dieser dem Beschwerdeführer nicht mitgeteilt. Ich behielt mir vor, das Protokoll mit der Benachrichtigung der Beschwerdeführer nicht zu unterzeichnen und bat den Landkreis mich von meinem Posten in der Kontrollkommission zu lösen. Die Unterdrückung meiner abweichenden Meinung steht offenbar rechtlich im Widerspruch zu etwas, wofür sie keine Kompetenz hatten, nämlich der Zusammensetzung der Kommissionen.

Falsche Medikation von Demenzkranken

Sowohl meine Mutter als auch meine Schwiegermutter erkrankten an Demenz und bekamen fälschlicherweise Neuroleptika verschrieben. Es wurde zu einem Kampf, sie von schädlichen Medikamenten fernzuhalten.

Ende der 90er Jahre erhielt meine Mutter Madopar gegen das Parkinson-Syndrom und Haldol gegen eine Psychose. Dies bedeutete, dass sie nicht mehr sprechen, richtig essen und gehen konnte. Aus der Arzneimittelbeschreibung ging hervor, dass die Medikamente kontraindiziert sind und ein Absetzen zum Verschwinden der schweren Nebenwirkungen führte. Trotzdem wollte die Ärztin erneut Antipsychotika verschreiben und ich habe sie gefeuert. Als meine Mutter das Schlafmittel Innovane bekam und deshalb den ganzen Tag im Bett liegen musste, rief ich die Krankenschwester. Die Antwort war, dass ich mit dem Arzt sprechen könnte, der mir die Wirkung der Medikamente erklären könnte. Ich antwortete, dass ich nicht mit ihm reden müsse, weil er gefeuert würde, wenn er Probleme mache. Dann verschwand die Schlaftablette. Als es unmöglich schien, mit den Ärzten vernünftig zu reden, bestand die Lösung darin, sie zu feuern.

Über die Fehlmedikation der Schwiegermutter mit Zyprexa wurde 2004 beim Kreisarzt und 2006 beim Zivilombudsmann geklagt (Az. 2006/147). Der Bezirksarzt verordnete dem dementen Patienten die falsche Medikation, da Ärzte die Freiheit haben, Verschreibungen vorzunehmen, der Ombudsmann jedoch nicht das fachliche Urteil des Arztes überprüft und sich nicht dazu äußerte, wer Entscheidungen über einen Patienten trifft, der nicht einwilligungsfähig ist.

Bei zwei Dritteln der Patienten bessert sich der Zustand nach Absetzen der Antipsychotika. In anderen Ländern z.B. In den USA beispielsweise besteht ein gesetzliches Recht, dass Medikamente durch einen unabhängigen externen Gutachter beurteilt werden müssen (OBRA‘87?). Durch eine Absetzug können die zwei Drittel, die keinen Nutzen haben, von dem Drittel, das davon profitiert, getrennt werden. NOU 2011: 9 stellt fest: „Eine solche gesetzliche Regelung ärztlicher Berufsfragen könnte jedoch als Verstoß gegen die norwegische Tradition“ der Freizügigkeit der Verschreibung für Ärzte angesehen werden.

Fehlende Patientenselbstbestimmung führt zu Übermedikation

Aufgrund meiner eigenen und der Erfahrungen von Angehörigen und der Auseinandersetzung mit Selbstbestimmung und Patientenrechten als Menschenrechten schrieb ich einen Brief an die Behörden: „Patientenrechte einschließlich Folterfreiheit im Gesundheitswesen in der Praxis.“

Als Mitglied von Mental Helse, Aurora, Hvite Ørn und WSO habe ich die Fälle verfolgt und „Leserbriefe zu Patientenrechten, Selbstbestimmung, Menschenrechten und Freiheit von Folter im Gesundheitswesen“ geschrieben. Dagens Medisin, Tidsskriftet for Den norske Legeforening und Psykologtidsskriftet veröffentlichten fast zwei Dutzend Beiträge über medikamentenfreie Behandlung, Zwang, Freiheit von Folter und Neuroleptika.

Die ersten Antipsychotika wurden vor etwa 60 Jahren entwickelt. Der Glaube an diese Medikamente war so groß, dass keine einzige randomisierte Studie durchgeführt wurde, in der eine Gruppe von Patienten keine Antipsychotika einnahm. Solche Studien gibt es noch nicht … Wenn man die Einnahme von Antipsychotika abrupt beendet, ist die Gefahr eines Rückfalls hoch. Es ist für den einzelnen Patienten schwierig zu bestimmen, ob der Rückfall auf das Absetzen oder auf den Verlust einer möglichen Schutzwirkung der Antipsychotika zurückzuführen ist. Smedslund, Stoltenberg Zeitschrift der norwegischen Ärztegesellschaft 2018 doi: 10.4045/tidsskr.18.0729

Aus Patientensicht sind die Effekte von Neuroleptika gering, d.h. 9 %, die eine akute gute Symptomreduktion erreichen durch Neuroleptika, wobei 94 % Nebenwirkungen erfahren. Fast jeder (97,3 % Bergstrøm et al. 2018) nimmt Medikamente. Aus diesem Grund beenden bis zu 93 % der Patienten die Einnahme von Antipsychotika, wenn sie dazu berechtigt sind (1). Doch „bei der überwiegenden Mehrheit tragen Medikamente zur Linderung der Symptome, zu einer verbesserten Funktionsfähigkeit und einer nach eigener Aussage höheren Lebensqualität bei“. Die Wirksamkeit von Antipsychotika wurde von Psychiatern als gut dokumentiert angesehen und führte zu einer Revolution in der Behandlung psychotischer Störungen. Die Alternative „Drogenfreie Krankenhausstellen – eine unwissenschaftliche Maßnahme“ wird polemisch bekämpft.

96 Prozent der Patienten in obligatorischer psychiatrischer Betreuung erhielten eine medikamentöse Behandlung (Bjerkan und Bjørngaard 2011). Laut Leucht et al. 2017 handelte es sich bei 77 % der Patienten um behandlungsresistente Non-Responder. 91 % der Patienten nehmen Medikamente ein, ohne dass die Symptome dadurch gelindert werden. Dies ist sowohl unvernünftig als auch fachlich unverantwortlich, da die Nebenwirkungen ignoriert werden und viele chronisch krank werden. Die Machtelite der Psychiatrie hat sich selbst mit Geschichtsfälschung, Realitätsverweigerung, mangelnder Bereitschaft, Fehler zu korrigieren, und Widerstand gegen notwendige Verbesserungen getäuscht, um diese Narrative zu verteidigen, die die Medikation fast aller Menschen (Bergstrøm et al. 2018: 97,3 %) legitimieren und durch illegale Zwangsmedikation unterstützen.

Die Weitergabe von Informationen über die Forschung an Psychiater in medizinischen Fachzeitschriften sowie an den Vorsitzenden der Psychiatrievereinigung Lars Lien und die Norwegische Psychiatrievereinigung und durch Leserbriefe schlug fehl.

Aber die Medical Research Archives haben meine Erkenntnisse veröffentlicht. Die Peer-Review kam zu dem Schluss, dass das Material einen Paradigmenwechsel unterstützte, und daher lautete der Titel: „Paradigmenwechsel zur Förderung einer Revolution in der Behandlung von Schizophrenie mit dem Ziel einer Genesung“ (5).

Journalisten sind Mikrofonständer für die Wahnvorstellungen der Psychiatrie. Solange Psychiater die öffentliche Diskussion dominieren, ist es schwierig, die Praxis zu verbessern.

Die Psychiatrie braucht einen Paradigmenwechsel und eine Revolution

Ich bin Diplom-Ingenieur der Fachrichtung Physikalische Technik. Aufgrund meiner Erfahrungen mit dem Gesundheitssystem erkannte ich die Notwendigkeit einer Realitätsorientierung und eines größeren Respekts gegenüber der Forschung und veröffentlichte daher in medizinischen Fachzeitschriften und schrieb direkt an die Diskutanten. Als es völlig wirkungslos war, sammelte ich das Wissen und veröffentlichte

Paradigmenwechsel zur Förderung einer Revolution in der Behandlung von Schizophrenie zur Erreichung einer Genesung“. Keim, Walter. Medizinisches Forschungsarchiv https://doi.org/10.18103/mra.v11i12.4866

wie aus der Peer-Review hervorging, war das Material für einen Paradigmenwechsel geeignet.

Dies steht im Einklang mit der Empfehlung des UN-Sonderberichterstatters für das Recht auf Gesundheit, Herrn Puras: Der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für das Recht auf Gesundheit, Herr Pūras forderte: „Die Welt braucht eine Revolution in der psychiatrischen Versorgung.“ „Es gibt inzwischen eindeutige Beweise für das Versagen eines Systems, das sich zu stark auf das biomedizinische Modell der psychiatrischen Versorgung verlässt, einschließlich der direkten und übermäßigen Verwendung psychotroper Medikamente, und dennoch bestehen diese Modelle fort.“

Eine medikamentenfreie Behandlung ist notwendig, um eine Übermedikation zu vieler Menschen über einen zu langen Zeitraum zu vermeiden. Doch die drogenfreien Dienste wurden im Jahr 2024 abgeschafft und ihr wichtigster Tagespflegedienst für die Basale Expositionstherapie (BET) geschlossen. Auf diese Weise wurde eine Revolution in der psychiatrischen Versorgung in Norwegen im Keim erstickt.

Ein Patient wurde zum Schweigen gebracht

Ist der Paradigmenwechsel vom Paternalismus zum Patientenrecht Realität? Wie funktioniert es in der Praxis? Wie steht es um die Rechtssicherheit?

Ein schmerzfreier Patient, der den Arzt kritisierte, weil … Eine lebensrettende Operation zur Stillung einer tödlichen Blutung wurde verweigert und durch die unerlaubte Zwangsanwendung des Narkosemittels Midazolam zum Schweigen gebracht, was einen Verstoß gegen die RICHTLINIEN ZUR PALLIATIVEN SEDIERUNG STERBENDER (Norwegische Ärztevereinigung und Rat für Medizinische Ethik – 2001) darstellt, d. h. ohne dokumentierte Indikation, Einwilligung und ausreichende Aufklärung. Die völlige Ablehnung von Beruhigungsmitteln durch den Patienten wird in der Krankenakte dokumentiert. Ein für Patient und Angehörige völlig unnötiger, unmenschlicher, grausamer Erstickungstod, der den letzten Abschied vermasselt hat.

Die Patientenselbstbestimmung ist im Gesetz über Patienten- und Nutzerrechte, Abschnitt 4-1, verankert. Hauptregel zur Einwilligung als Teil des Aktionsplans für Menschenrechte, Bericht an das Storting, Bericht an das Storting. NEIN. 21 (1999–2000) Die Menschenwürde im Mittelpunkt.

Die Bewusstlosigkeit „präventiv“ 18.9.13 ca. bei 14.30 Uhr mit einer Bolusgabe eines Patienten mit dem Narkosemittel Midazolam steht im Widerspruch zu § 229 StGB und § 67 Norwegisches StGB. In der Krankenakte (Akte vom 20.9.13 „musste“) erscheint diese „terminale Sedierung“ (Akte vom 18.9.17) als Zwangsbehandlung. Die angegebene Indikation „Unruhe, Aufregung und Verwirrtheit“ kann keine Sedierung rechtfertigen. (Der Wahn des Anästhesisten, Protest sei eine Störung und der Wahn, auch bei Nichtentzug der Einwilligung des Patienten entscheiden zu können, wurden von der Aufsichtsbehörde akzeptiert.)

Die Beratung durch Mental Health entsprach nicht den gesetzlichen Anforderungen. Die Patienten- und Anwendervertretung empfahl, eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten.

Das Recht auf eine freiwillige Behandlung auf der Grundlage einer wirksamen Einwilligung nach erfolgter Aufklärung ergibt sich aus dem Wortlaut des Artikels 8 EMRK (z. B. Urteil des EGMR in der Rechtssache Pretty gegen Vereinigtes Königreich vom 29. April 2002, Randnummer 63) im Zusammenhang mit dem Schutz vor Zwang, jr. Die Verfassung, Artikel 93, zweiter Absatz und Artikel 102.

Im Artikel 1 des UN-Pakts über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) wird Selbstbestimmung als grundlegendes Menschenrecht verankert und dem Staat die Verpflichtung auferlegt, dieses Recht zu respektieren. Mit diesem Selbstbestimmungsrecht steht das Einwilligungserfordernis im Einklang, das im Patienten- und Nutzerrechtegesetz, §§ 4-1 und 4-2, verankert ist.

Beide St. Das Olavs Krankenhaus, der Bezirksarzt, die norwegische Gesundheitsbehörde, die Kommission für klinische Ethik (KEK), die norwegische Patientenentschädigungsbehörde (NPE) und der Zivil-Ombudsmann sind ihren Aufsichtspflichten nicht nachgekommen.

Dramatischer Anstieg des Zwangs im Gesundheitswesen

Norwegen liegt in Europa seit langem an der Spitze der Liste. Im Jahr 2015 gab es in Norwegen 150,9 unfreiwillige Einweisungen pro 100.000 Einwohner, in Italien waren es 14,5 und in Portugal 18,2. Zwei Jahrzehnte lang versuchte man nicht, die Zahl unfreiwilliger Einweisungen durch Dialog und damit gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen zu senken. Zwischen 2001 und 2016 ist die Zahl der unfreiwilligen Einweisungen um 41 Prozent gestiegen. Das war vor der Gesetzesänderung im Jahr 2017. Die Zahl der unfreiwilligen Einweisungen stieg (Hatling 2022) von 5.719 im Jahr 2001 auf 9.400 im Jahr 2022, zehnmal so hoch wie in Italien und Portugal.

Die Zahl der Pflichtmedikamente stieg von 41 pro 100.000 Erwachsene und Jahr im Jahr 2017 auf 83 pro 100.000 Erwachsene im Jahr 2022, mehr als zehnmal so viele wie in Baden-Württemberg. Psychiater ignorieren es und auch der Staat schweigt.

Bei etwa 40 % der unfreiwilligen Einweisungen im Jahr 2015 handelte es sich um Zwangsmedikation. Im Jahr 2010 beschwerten sich 821 Menschen über Zwangsmedikation. Im Jahr 2022 beschwerten sich 1659 Patienten über Zwangsmedikation (Direktion für Gesundheitskontrolle der Zwangsmedikation in der psychiatrischen Versorgung 2022).

Im Jahr 2021 beschwerten sich 2.879 Patienten über 4.372 Entscheidungen bei der Kontrollkommission (Direktion für Gesundheit IS-3055). 462 Beschwerden wurden vor Gericht bearbeitet.

Die Psychiatrie hat in ihren Beratungsbeiträgen die Beeinträchtigung der Menschenrechte verkannt und sich gegen die gesetzlich geforderte Reduzierung von Zwangsmaßnahmen ausgesprochen.

Die Aussage von Ministerpräsidentin Solberg, Norwegen sei ein Feuerwerk, wenn es um Menschenrechte gehe, trifft auf Menschen mit psychosozialen Behinderungen überhaupt nicht zu. Aus internationaler Sicht ist Norwegen ein Nachzügler. Wie lange wird der wohlmeinende Vormundschaftsstaat noch Folter in der Psychiatrie legitimieren?

Der Zivil-Ombudsmann befand die Zwangsmedikation für gesetzeswidrig. Die Staatsverwaltung argumentierte, dass es keine Alternative zu Medikamenten gebe. Die Gesundheitsdirektion setzte Tricks ein, um den Zivil-Ombudsmann zu sabotieren, indem sie die Staatsverwaltung falsch informierte. Nachdem auch das Gesundheitsministerium zu der Einschätzung gelangt ist, dass mit „hoher Wahrscheinlichkeit“ keine Genesung zu erreichen sei, forderte der Zivile Ombudsmann am 5.11.21 erneut dazu auf, die Zwangsmedikation zu beenden. Die Gesundheitsbehörde sabotierte den Zivilen Ombudsmann, indem sie dessen Arbeit auf die niedrigen professionellen Standards der psychiatrischen Elite stützte, die gegen die Pflicht zur Verhinderung von Folter und unmenschlicher Behandlung verstießen (2).

Zwei Masterarbeiten zu Zwangsmedikationsentscheidungen zeigen, dass diese Praxis rechtswidrig und nicht juristisch überprüfbar ist (3). Dass die Entscheidungen in der Praxis rechtswidrig und nicht nachprüfbar sind, ist eines zivilisierten Rechtsstaates unwürdig.

Psychiatrie als rechtsfreier Raum und mangelnde Aufsicht

Einem Angehörigen wurde eine Zwangsbetreuung übertragen, obwohl er nicht psychisch krank war. Es war schwierig, die Freilassung der Person zu erreichen, und es war nahezu unmöglich, auf die Krankenakten zuzugreifen, die die Rechtswidrigkeit der Einweisung belegten. Auf eine Auskunftsanfrage reagierte die Psychiatrie nicht. Bei der Einsichtnahme in die Krankenakten half die Kontrollkommission nicht, auch die zentrale Krankenhausleitung, deren Kontaktaufnahme die Patientenvertreterin empfohlen hatte, musste ein Jahr lang daran erinnert werden.

Ein Nachbar wurde trotz Entlassungsbescheid eine Woche lang in der Psychiatrie eingesperrt. Ich besuchte ihn bewaffnet mit einem Stift und zwei leeren Blättern Papier. Zuerst fragte er, ob ich ihm ein Handy kaufen könnte. Ich sagte, das sei nicht nötig, er könne sich mein Handy ausleihen. Er rief seine Tochter an und sagte, sie müsse die Polizei benachrichtigen, da er ohne Gerichtsverfahren festgehalten werde. Er hat nicht selbst die Polizei gerufen und mich nicht danach gefragt. Hätte er mich um Hilfe gebeten, hätte ich über die Abteilung eine Beschwerde an die Kontrollkommission geschrieben und seine sofortige Entlassung gefordert, da es keine rechtliche Grundlage für seine Inhaftierung gibt. Nachdem ich ihm zwei Stunden lang zugehört hatte, kam die Krankenschwester und teilte mir mit, dass er am nächsten Tag nach Hause entlassen werden könne. Lag es daran, dass ich der erste Besucher war?

Starke internationale Unterstützung für das Ziel des Parlaments Storting, Freiheit von Zwang zu erreichen

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD) mit Artikel 15 Freiheit von Folter wurde 2006 verabschiedet.

Das norwegische Recht und die norwegische Praxis müssen im Rahmen der für Norwegen rechtsverbindlichen Konventionen liegen. Wenn Norwegen die Rechte nicht umsetzt, liegt ein Verstoß gegen das Völkerrecht vor. (NOU 2016: 17. In der gleichen Zeile. Kapitel 12-7):

In Prop.147 L (2015–2016) wurde angenommen, dass

Artikel 92 der Verfassung legt eine allgemeine Pflicht für den Staat fest,

Menschenrechte. Der Staat achtet und gewährleistet die Menschenrechte so, dass

Diese sind in der Verfassung und in für Norwegen bindenden Verträgen verankert. Dies gilt

einschließlich der Menschenrechte gemäß der EMRK und der UN-Kinderrechtskonvention

Menschen mit Behinderungen (UN-BRK). Staatliche Behörden sind verpflichtet

sowohl die Rechte zu respektieren als auch ihre Umsetzung sicherzustellen.“

Das Ziel des Stortings, den auf dem Spannungsverhältnis zur Folter beruhenden Zwang zu verringern, erhielt starke Unterstützung von internationalen Akteuren, darunter: A. Die folgenden Kommentare, in denen Zwangsbehandlung von der UN-Folter-Aufsichtsbehörde verboten wurde, sollten verboten werden und sofort aufhören:

UN-Sonderberichterstatter für Folter verbot am 4. März 2013 Zwangsbehandlung


Der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD-Ausschuss) vertritt die interpretierende Auffassung, dass Zwangsbehandlungen von Menschen mit Behinderungen einen Verstoß gegen das Verbot der Folter und unmenschlicher Behandlung darstellen (Allgemeiner Kommentar Nr. 1, 2014, CRPD/C/GC/1, Absatz 42

Freiheit von Zwang dient auch der Gesundheit der Patienten:

Dringender Aufruf an Norwegen, Zwangsbehandlungen und Zwangseinweisungen unverzüglich einzustellen“ von 3 UN-Gruppen vom 30. Januar 2017, unter anderem von: A. UN-Berichterstatter zum Recht auf Gesundheit (siehe UA Norwegen 1/2017)

Der Menschenrechtsausschuss, der die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte überwacht (EGMR), stellt in E/C.12/NOR/CO/5 von 2013 unter anderem fest: A. „dass die Anwendung von Zwangsmaßnahmen und die erzwungene Anwendung invasiver und irreversibler Behandlungsformen wie Neuroleptika und Elektrokrampftherapie (EKT) gesetzlich verboten werden.“ Wiederholt am 2. April 2020 in E/C.12/NOR/CO/6

Das Konzept der ‚medizinischen Notwendigkeit‘, das einer Unterbringung und Behandlung ohne Einwilligung zugrunde liegt, entbehrt jeglicher wissenschaftlicher Beweise und fundierter Kriterien. Die Sonderberichterstatterin der Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, Catalina Devandas-Aguilar, und UN-Berichte zum Recht auf Gesundheit, Dainius Pûras:, 10.10.2015

Am 10. Juni 2021 veröffentlichte die Weltgesundheitsorganisation: „Neue Leitlinien der WHO sollen Menschenrechtsverletzungen in der psychiatrischen Versorgung ein Ende setzen“, darunter: A. Basale Expositionstherapie, Heidenheimer Klinik zur Beendigung der Zwangsmedikation und Soteria Bern als Vorbild

Die World Psychiatric Association (WPA) empfiehlt eine Zwangsreduktion unter anderem mit A. Safewards und die QualityRights Initiative der WHO basieren unter anderem auf A. CRPD Artikel 15 Freiheit von Folter

Weltgesundheitsorganisation und UN. Büro des Hohen Kommissars für Menschenrechte, 9. Oktober 2023: Psychische Gesundheit, Menschenrechte und Gesetz: Anleitung und Praxis. „Zwangspraktiken in der psychiatrischen Versorgung verletzen das unabdingbare Recht auf Schutz vor Folter oder grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung.“

Dem UN-Berichterstatter für das Recht auf Gesundheit, der WHO, ØSK und WPA geht es in erster Linie um die Gesundheit der Patienten.

Vorschläge der WHO für nicht-zwingende Dienste wie Offener Dialog, Basale Expositionstherapie und Klinikum Heidenheim. Die Beendigung der derzeitigen Behandlung mit Zwangsmedikamenten fördert einen Paradigmenwechsel von einer auf Überzeugungen basierenden, gesundheitsschädigenden Übermedikation hin zu wissensbasierten, gesundheitsfördernden Empfehlungen der WHO und der UN. Durch die Umsetzung der WHO-Empfehlungen könnten möglicherweise viermal so viele Patienten behandelt werden.

Sind Menschenrechte in der Psychiatrie verwirklicht?

Der Aktionsplan für Menschenrechte Bericht an das Storting NEIN. 21 (1999–2000) initiierte einen Dialog mit der akademischen Gemeinschaft über Menschenrechte. Dass dieser Dialog gescheitert und gescheitert ist, dokumentieren die menschenrechts-, wissens- und patientenfeindlichen Beratungsbeiträge der Psychiatrie. Die Psychiatrie ist dialog- und erkenntnisresistent und braucht deshalb Hilfe von außen. Das Compulsory Restrictions Committee hielt die Abschaffung der Zwangsmedikation eigentlich für wünschenswert, kam jedoch zu dem Schluss, dass dies zu große Änderungen der derzeitigen Praxis mit sich bringen würde.

Die Verletzung der Selbstbestimmung der Patienten durch das Gesundheitssystem führt zu der Frage: Werden Patientenselbstbestimmung und Menschenrechte verwirklicht?

Auf lange Sicht schwächt die derzeitige Übermedikation die Genesung. Eine Reduzierung würde die Erholung stärken. Bergström, Jaakko Seikkula et al. 2018 vergleicht alle 108 Open Dialogue-Patienten mit allen 1763 FEP-Patienten in Finnland über einen Zeitraum von 19 Jahren. Im offenen Dialog (OD) werden zu Beginn bei 20 % der Patienten Neuroleptika eingesetzt, bei 70 % die Standardbehandlung (KG-Kontrollgruppe). Am Ende der Behandlung verwenden 36 % der Patienten mit OD Neuroleptika, während es bei CG 81 % sind. Mit der NPD werden die Invaliditätsversicherungskosten, Wiederaufnahmen und Behandlungspatienten halbiert. Die standardisierte Mortalitätsrate (SMR) sinkt mit OD von 3,4 auf 2,9 (4).

Würden die Einweisungen und Erkrankungen halbiert, könnten möglicherweise doppelt so viele Menschen behandelt werden. Anstelle monatelanger Wartelisten könnten die Menschen innerhalb von 24 Stunden kontaktiert werden, wie es Open Dialogue tut.

Es ist merkwürdig und unzumutbar, dass Ärzte, die sich über die Wirkung von Neuroleptika nicht im Klaren sind, vom Staat die Macht erhalten, ihnen zwangsweise Medikamente zu verabreichen, die gesundheitliche Schäden zur Folge haben. Der Widerstand der Patienten ist laut Untersuchungen u.a. Objektiv betrachtet ein Einsatz für die eigene Gesundheit.

In den Zwangsentscheidungen wird dokumentiert, dass bei den Behandlern der wissensresistente Wahn vorliegt, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit durch die Einnahme eines Medikaments eine Heilung oder eine deutliche Besserung des Zustandes des Patienten erreicht werden könne. Niemand zwingt Therapeuten zur Folter und unmenschlichen Behandlung, aber es ist dieser Wahn, der sie dazu bringt.

In Briefen an Lars Lien, Ivar Røssberg, Tor Larsen, Wenche ten Velden Hegelstad, NPF, NORMENT, FHI und das norwegische Gesundheitsamt habe ich versucht, auf diese Probleme aufmerksam zu machen.

Aufgrund der Absurdität der Psychiatrie habe ich mich gegen psychiatrische Untersuchungen, Diagnosen und Behandlungen ausgesprochen:

Da ich die Existenz irgendeiner psychischen Krankheit abstreite, stattdessen den psychiatrischen Sprachgebrauch und psychiatrische Diagnosen für eine schwere Persönlichkeitsverletzung und Verleumdung, sowie die Gefangennahme in einer Psychiatrie für eine schwere Freiheitsberaubung und jede psychiatrische Zwangsbehandlung für Folter und schwerste Körperverletzung erachte, möchte ich gemäß dem § 1901 a BGB hiermit eine Vorausverfügung errichten, um mich vor einer solchen Diagnostizierung bzw. Verleumdung und deren Folgen zu schützen, indem ich verbiete, folgende medizinischen Maßnahmen an mir durchzuführen: Untersuchung, Diagnose und psychiatrische Behandlung.

Ist die Annahme, dass Therapeuten es subjektive gut meinen, objektiv haltbar?

Die subjektive Begründung des Zwanges seitens der Therapeuten liegt darin, dass dieser notwendig sei, dem Wohl des Patienten diene und „eine gute Pflege sein könne“. Objektiv betrachtet stehen die Entscheidungen über Zwangsbehandlungen, bei denen der Tatbestand „schwere psychisch Krankheit“ zugrunde gelegt wird, jedoch in einem Spannungsverhältnis zur Folter nach norwegischem Recht bzw. zu Folter und unmenschlicher Behandlung gemäß den internationalen Verpflichtungen Norwegens. Es ist der Staat, der Folter und unmenschliche Behandlung durch willkürliche Gesetze und mangelnde Kontrolle legitimiert. Der Staat tut dies jedoch, weil er an die Wahnvorstellungen der Therapeuten glaubt, dass eine „hohe Wahrscheinlichkeit“ einer Heilung oder deutlichen Besserung bestehe. Für diesen wissensresistenten Wahn sind Therapeuten selber verantwortlich, die deshalb freiwillig Folter und unmenschliche Behandlungen durchführen.

Wie kann ich mich vor Folter und unmenschlicher Behandlung schützen?

Ich habe mich gegen eine Behandlung im St. Olavs Krankenhaus reserviert und der Empfehlung deutscher Anwälte gefolgt die folgendermaßen formuliert wurde:

Da ich die Existenz irgendeiner psychischen Krankheit abstreite, stattdessen den psychiatrischen Sprachgebrauch und psychiatrische Diagnosen für eine schwere Persönlichkeitsverletzung und Verleumdung, sowie die Gefangennahme in einer Psychiatrie für eine schwere Freiheitsberaubung und jede psychiatrische Zwangsbehandlung für Folter und schwerste Körperverletzung erachte, möchte ich gemäß dem § 1901 a BGB hiermit eine Vorausverfügung errichten, um mich vor einer solchen Diagnostizierung bzw. Verleumdung und deren Folgen zu schützen, indem ich verbiete, folgende medizinischen Maßnahmen an mir durchzuführen: psychiatrische Untersuchung, Diagnose und Behandlung.

Das habe ich zur Psychiatrie zu sagen.

Ich hatte ein Gespräch mit der Gemeinde Rindal, zu dem sie mich eingeladen hatten, um ihr Angebot für ältere Menschen zu erläutern. Ich erklärte die Vorbehalte gegenüber Psychopharmaka und bekam zu hören, dass ich prüfen müsse, ob das legal sei. Laut Advokat Marius Storvik gilt dies auch in Norwegen, da ich eine ärztliche Bescheinigung habe, dass ich bei der Unterschrift bei geschäftsfähig war. Wenn aber versucht werde sollte mich zu einer Untersuchung zwingen würden, würde ich mich weigern und sie müssten mit mir zum Arzt tragen. Dort würde ich mich nicht ausforschen lassen und lediglich auf das Kernjournal verweisen, wo sich ein Link zu meiner Vorababrechnung befindet. Was hat der wohlmeinende Vormundschaftsstaat zu bieten, nachdem Ghandi das Britische Empire schließlich durch gewaltlosen Widerstand besiegt hat?

Zusammenfassung und Fazit: Ich muss selbst handeln

Laut dem UN-Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) „hat jeder die Pflicht, sich für die im vorliegenden Pakt anerkannten Rechte einzusetzen, sie zu fördern und zu achten. Dabei hat jeder Pflichten gegenüber den anderen Menschen und gegenüber der Gemeinschaft, der er angehört.“

Es war 2015 sinnlos, die Menschen zunächst dazu zu drängen, auf die UNO zu hören. Im Jahr 2016 wurde daher eine besorgte Botschaft veröffentlicht und der wohlmeinende Vormundschaftsstaat aufgefordert, die Legitimierung von Folter einzustellen. Dennoch setzte das Gesundheitsministerium seinen Don Quijote-Kampf gegen die Menschenrechte von Menschen mit psychischen Behinderungen fort, unterstützt von „Sancho Panza“ Aslak Syse. „Wann wird die Regierung den Empfehlungen des Stortings gegen Folter in Gefängnissen und im Gesundheitswesen nachkommen?“ Das Ergebnis war eine Kampagne zur Abschaffung der Folter in der Psychiatrie. Die Regierung ignoriert die Appelle der UNO, Zwangsbehandlungen „sofort“ zu beenden. Diese beruhen auf dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (CCPR), der Konvention gegen Folter (CAT), dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (CESCR) und der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (CRPD). Da die Selbstbestimmung und Autonomie meiner Angehörigen und mir durch den wohlmeinenden Vormundschaftsstaat nicht gewährleistet ist, habe ich mir zusätzlich eine Behandlung im St. vorbehalten. Olavs Folterkrankenhaus, Sedierung und Nötigung. Die Kampagne „Stoppt Folter in der Psychiatrie in Norwegen“ wurde gestartet. Als meinen Anwalt habe ich Herrn Dr. David Schneider, Mitautor des Zwangsvorbehalts, unterstützt „folter-abschaffen.de“, kämpfte für das Verbot der Zwangsbehandlung in der Psychiatrie vor dem Verfassungsgericht und berichtete den Polizeiministern, die neue Zwangspsychiatriegesetze vorschlugen, und den Parlamentariern, die für diese Gesetze stimmten. Dr. Martin Zinkler, Oberarzt an der Heidenheimer Klinik für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik, plädiert für eine Psychiatrie ohne Zwang, verzichtet auf Zwangsmedikation und fordert die Politik auf, keine neuen Zwangsgesetze einzuführen, da diese unnötig seien. Darüber hinaus wurde Norwegen den UN-Ausschüssen für die Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, den bürgerlichen Rechten und die Menschenrechte sowie für Folter vorgelegt mit dem Vorschlag, Norwegen als „Menschenrechtsverbrecher“ zu verurteilen. Außerdem solle man die Unterstützer dieses Verbrechens, den Richter am Obersten Gerichtshof Arnfinn Bårdsen und den Rechtswissenschaftler Aslak Syse, in der Folterkonvention schulen.

Norwegische Patientenorganisationen sind zu vorsichtig. Unter anderem organisieren sich Patientenorganisationen Deutschlands. u. a. im „Bundesverband Psychiatrie-BPE-Deutschland“ meldet sich Deutschland bei der UNO als Verbrecherstaat, weil Zwang in der Psychiatrie und Zwangsmedikation noch immer möglich seien (Der Bundesverband Psychiatrie-BPE-Deutschland 19.2.2015: „Abschließend erbitten die Psychiatrieüberlebenden in Deutschland Folgendes: Bitte verurteilen Sie Deutschland als Menschenrechtsverbrecher.“). Der UN-BRK-Ausschuss antwortete am 17.04.2015 im Kapitel „33. Der Ausschuss ist zutiefst besorgt darüber, dass der Vertragsstaat den Einsatz physischer und chemischer Zwangsmaßnahmen, Einzelhaft und anderer schädlicher Praktiken nicht als Folter anerkennt.“

Beschwerden gegen Nötigung nach dem Gesetzes über Konflikte (tvl) Kapitel 36 können Menschenrechtsverletzungen (Rt. 2011, S. 1666) und Entschädigungen nicht behandelt werden. Der Staat kann den Fall jederzeit durch die Entlassung des Patienten aus dem Krankenhaus beenden. Der Patient trifft sich mit von der Regierung ernannten Richtern, die von einem von der Regierung ernannten Ausschuss empfohlen werden und von einem von der Regierung ernannten Ausschuss beaufsichtigt werden, der normalerweise der Argumentation des Staatsanwalts folgt, die sich auf einen Psychiater stützt, der die Wahnvorstellung hat, dass Zwang notwendig sei. Patienten, die eine reguläre Klage (nicht nach Kapitel 36 des norwegischen Zivilgesetzbuchs) gegen den Staat einreichen, können zwar Menschenrechtsverletzungen anprangern und Schadenersatz fordern, müssen im Verlustfall aber astronomische Kosten auf sich ziehen. Für Patienten, die Opfer von Verletzungen geworden sind, besteht daher faktisch keine Rechtssicherheit. Das Gesundheitswesen kann seine Missbräuche fortsetzen.

Demokratie ist Mehrheitsherrschaft, die die (individuellen) Menschenrechte respektiert. Hier herrscht ein Mehrheitsprinzip ohne Respekt für die individuellen Menschenrechte von Menschen mit psychosozialen Behinderungen. Wird der Zivile Ombudsmann dazu beitragen, die derzeitige Mehrheitsdiktatur der Gesunden über die psychisch Kranken in eine Demokratie umzuwandeln, in der die Menschenrechte der Minderheiten geachtet werden?

Verbesserungsvorschläge



Die Reduzierung des Zwangs scheiterte zwei Jahrzehnte lang:


Anlagen:



  1. Robert Whitaker 2004: The case against antipsychotic drugs: a 50-year record of doing more harm than good. 2014: En psykiatrisk epidemi - illusjoner om psykiatriske legemidler

  2. Når vil regjeringen følge opp Stortingets anbefalinger mot tortur i fengsler og helsetjeneste? http://wkeim.bplaced.net/files/tortur-Solberg.html

  3. To mastergradsoppgaver (Marita Skjerlie 2020, Veronica Fjeldr 2021) om tvangsmedisinering: Praksis er rettsstridig og uten domstolprøving: http://wkeim.bplaced.net/files/mastergradsoppgaver-tvangsmedisinering-2023-07-06.html

  4. Paradigmeskifte: Kan Open dialogue mangedoble recovery, redusere schizofreni per år og halvere uføretrygd/sykdom? http://wkeim.bplaced.net/files/recovery.html

  5. Medical Research Archives: Paradigm Shift to Promote a Revolution of Treatment of Schizophrenia to Achieve Recovery https://doi.org/10.18103/mra.v11i12.4866

  6. Dramatisk økning av tvang, pasientenes lidelser og klagestorm i lys av menneskerettighetene