Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 5.4.2002
An den Petitionsausschuss des
Landtages von Baden-Württemberg
Haus des Landtages
Konrad Adenauer Str. 3
D-70173 Stuttgart
Petition 13/00598
Sehr geehrter Herr Döpper,
ich danke Ihnen für die Zusendung der Entscheidung des Landtages über die Petition 13/598.
Das Petitionsverfahren ist abgeschlossen und die offen gebliebenen Fragen der Verbesserung der Rechtsstellung der Patienten werden
deshalb gegenüber dem Sozialministerium
http://wkeim.bplaced.netpetition3_smb.htm, der WHO und der EU weiterverfolgt.
Anlässlich dieser Petition hat das Sozialministerium in Ausübung der Rechtsaufsicht auf Versäumnisse hingewiesen. Da mir gegenüber bisher nur
das Versagen der Rechtsaufsicht des Sozialministeriums (Schreiben an mich vom 16.10.01:
http://wkeim.bplaced.net/011026sb.htm)
sichtbar ist, bitte ich um Einsicht in den Schriftwechsel zwischen dem
Petitionsausschuss und dem Sozialministerium. Damit könnte auch für mich das Beurteilen der Chancen der vom Petitionsauschuss
angestrebten Erreichens einer in Zukunft verbesserten Sachbearbeitung der Bezirksärztekammer, Landesärztekammer und des Sozialministeriums
möglich werden.
Dabei berufe ich mich dabei auf Artikel 19 (2) des Internationalen Pakt über bürgerliche
und politische Rechte: http://www.admin.ch/ch/d/sr/0_103_2/ (BGBl. 1973 II S. 1534)
und die Interpretation des Special Rapporteur der UN:
http://wkeim.bplaced.netpetition_un.htm.
Dies ist ein offener Brief, der im Internet publiziert ist:
http://wkeim.bplaced.netpetition3_pa.htm.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Keim
Support Freedom of Information:
http://wkeim.bplaced.netfoil.htm#e-mail
Support Patients' Rights: http://wkeim.bplaced.net/patients.htm#e-mail
Der
Petitionsauschuss
am 9.4.02 lehnt die Einsicht ab. Die
Antwort
des Sozialministeriums zeigt warum: Alles ist nur wortwörtlich abgeschrieben.
Unterstützt die Stärkung der Patientenrechte, mit
folgender Email an das Sozialministerium Baden-Württemberg,
Abteilung 5: Gesundheitswesen (hier klicken):
Ich unterstütze die Stärkung der Patientenrechte und bitte das
in der Landesgesetzgebung zu berücksichtigen. Im Rahmen der
Gesundheitsversorgung hat die Landesregierung die
Aufgabenbereiche gesundheitlicher Verbraucherschutz, öffentlicher
Gesundheitsdienst und Gesundheitsinformationen zu den
unterschiedlichsten Themenbereichen. Die Regelungen zum
Patientenschutz sind bisher unübersichtlich in vielen (Bundes-)Gesetzen
und Gerichtsentscheidungen verstreut und für den Patienten
schwer zu handhaben. Deshalb unterstützen viele Beteiligte
Bestrebungen, die Rechte des Patienten einheitlich und übersichtlich
in einem Patientenschutzgesetz zu regeln. Dies würde zur
Rechtsicherheit aller Beteiligten im Gesundheitswesen beitragen.
(Natürlich kann dieser Text im Email Programm beliebig geändert
und ergänzt werden).
PS: Auf diese Seite können Sie gerne linken. Ich übernehme keine Gewähr für
die Richtigkeit der von mir gegebenen Informationen.
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