Entwurf Version 0.3
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Die neueste Version
Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 20.02.02
An den Sozialminister des
Landes Baden-Württemberg
Konrad Adenauer Str. 3
D-70173 Stuttgart
Betreff: Rechtlosigkeit der Patienten gegenüber Ärzten
im außergerichtlichen (vorgerichtlichen) Bereich
Sehr geehrter Herr Sozialminister,
ich beziehe mich auf Ihre Unterschrift unter die Patientenrechtscharta: http://www.agv.de/politik/patientenschutz/polpatientrechte.htm.
Darin wird über die gegenwärtige Rechtslage informiert, unter
anderem: "Haben Arztpraxis oder Krankenhaus unrichtige Daten
gespeichert, hat der Patient einen gesetzlichen
Berichtigungsanspruch."
Bitte entnehmen Sie dem Schreiben des Innenministerium vom 16.8.00
und 12.12.00 und der Petition 15/589
, dass das in Baden-Württemberg nicht gilt.
Da Sie mich mit Ihrer Unterschrift reingelegt haben schulden Sie
mir Gesetzesinitiativen (auf Landes- möglicherweise auch
Bundesebene) um diese Scharte auszuwetzen.
Hier wird dokumentiert, dass weder die Ärztekammer noch das Sozialministerium ohne Einschaltung des Petitionsausschusses in der Lage waren Patientenrechte wahrzunehmen. Zwar bleibt zu hoffen, dass diese Petition dazu beiträgt, dass die Ärztekammer und das Sozialministerium in Zukunft Patientenrechte ernster nimmt. Die gegenwärtigen Patientenrechte werden als "ein ausgewogenes, die beiderseitigen Interessen von Arzt und Patient in ein vernünftiges Gleichgewicht bringendes Ordnungsgefüge" angesehen. Ob der (von der Ärztekammer bezahlte) Kammeranwalt so unabhängig und objektiv ist, wie der Petitionsausschuss annimmt wird sich zeigen müssen. Eine Diskussion internationaler Vergleiche insbesondere von Menschenrechtsverletzungen unterbleibt.
Die Berufsordnung der Ärzte respektiert Rechte die nicht in ihr parternalistisches Weltbild passen nicht, unter anderem Rechte der Berichtigung, Löschung und Einsicht (in sämtliche Unterlagen). Dadurch werden Menschenrechte verletzt. Subjektive Urteile der Ärzte sind von der Einsicht ausgenommen, was zusammen mit der Informationsfreiheit gegen Artikel 19 der Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte der UNO dem auch Deutschland beigetreten ist (BGBl. 1973 II S. 1534) und Artikel 10 des Übereinkommens über Menschenrechte und Biomedizin (ETS no. : 164, Oviedo 04/04/97) verstößt. Den Ärztekammern sind deshalb hoheitliche Rechte zu entziehen, zugunsten unabhängiger Beschwerdestellen, die Patientenrechte der Einsicht, Löschung und Berichtigung durchsetzen.
Bei der Berufsordnung wurde bisher keine Anpassung an die neueste Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts BVerfG, 1 BvR 1130/98 vom 16.9.1998 vorgenommen, dass die Verweigerung der Einsicht in subjektive Unterlagen vom Arzt begründet werden muss (siehe: http://wkeim.bplaced.net/020111pet_bw.txt).
Dieser
Brief ist ein offener Brief im Internet unter der
Adresse: http://wkeim.bplaced.net/petition3_smb.htm
publiziert, wo auch die Antwort hinkommt.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Keim
Kopie: Petitionsausschuss des Landtages, WHO, EU
Ältere Entwürfe, Version:
0.1,
0.2,
Diese Internetpublikation ist ein "Hearing": Gerne
nehme ich Kommentare entgegen: walter.keim@gmail.com
Anhang: Heilberufsgesetz: http://wkeim.bplaced.netheilberufsgesetz.htm
Verwaltungsgesetz: http://wkeim.bplaced.netverwaltungsgesetz.htm
(gilt auch für Klagen im Gesundheitsbereich)
Patientenrechtsgesetz:
http://wkeim.bplaced.netpatientenrechtsgesetz.htm
Unterstützt die Stärkung der Patientenrechte, mit
folgender Email an das Sozialministerium Baden-Württemberg,
Abteilung 5: Gesundheitswesen (hier klicken):
Ich unterstütze die Stärkung der Patientenrechte und bitte das
in der Landesgesetzgebung zu berücksichtigen. Im Rahmen der
Gesundheitsversorgung hat die Landesregierung die
Aufgabenbereiche gesundheitlicher Verbraucherschutz, öffentlicher
Gesundheitsdienst und Gesundheitsinformationen zu den
unterschiedlichsten Themenbereichen. Die Regelungen zum
Patientenschutz sind bisher unübersichtlich in vielen (Bundes-)Gesetzen
und Gerichtsentscheidungen verstreut und für den Patienten
schwer zu handhaben. Deshalb unterstützen viele Beteiligte
Bestrebungen, die Rechte des Patienten einheitlich und übersichtlich
in einem Patientenschutzgesetz zu regeln. Dies würde zur
Rechtsicherheit aller Beteiligten im Gesundheitswesen beitragen.
(Natürlich kann dieser Text im Email Programm beliebig geändert
und ergänzt werden).
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