Sendt: 13. oktober 2000 13:24
To: 'walter.keim@gmail.com'
Betreff: WG: Ihre Anfrage bei der AOK

> Sehr geehrter Herr Keim,

> vielen Dank für Ihre Email.

> Zwischenzeitlich hat das Bundesministerium für Gesundheit auf Bitte der
> GMK eine Arbeitsgruppe zu Fortentwicklungsbedarf und
> Fortentwicklungsmöglichkeiten zum Thema Patientenrechte eingerichtet.
> Bund, Länder, Spitzenverbände der Krankenkassen, Leistungserbringer und
> Patientenvertreter haben bisher zu den Themen Transparenz des
> Gesundheitmarktes und Institutionalisierung einer Patientenbeteiligung
> einen Bericht erstellt. Die dritte Gruppe "Verbesserung der
> Behandlungsfehlerhaftung" wird in nächster Zeit zum ersten Mal tagen.
> Eventuell könnte dort der Berichtigungsanspruch angesprochen und
> diskutiert werden. Falls Sie dies anregen, würde ich Sie um die
> norgwegischen Texte bitten.
>
> Nach der deutschen Rechtslage kann ich Ihnen nur folgendes mitteilen:
> Meines Erachtens könnten dann, wenn ein Patient durch falsche, sein
> Persönlichkeitsrecht verletztende Aufzeichnungen betroffen ist,
> Beseitigungs- bzw. Berichtungsansprüche unter dem Gesichtspunkt der pVV
> (positive Vertragsverletzung) oder § 823 BGB herleitbar sein. Unstreitig
> handelt es sich bei der Dokumentationspflicht des Arztes um eine
> Nebenpflicht aus dem Behandlungsvertrag, die eventuell im Fall xxx
> verletzt wurde. Zur Rechtsprüfung könnte ein entsprechend auf das
> Medizinrecht spezialisierter Rechtsanwalt beauftragt werden.
>
> Zu Ihrer Information lege ich den vorerwähnten Bericht der Arbeitsgruppe
> des Bundesminsterium für Gesundheit bei.
>
> Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
>
> Mit freundlichen Grüßen
>
>
> AOK Stabsbereich Recht
>
> Anlage
>
> <<Abschlussbericht der UAG I und II 24 10 2000.doc>>

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