Sendt: 13. oktober 2000 13:24
To: 'walter.keim@gmail.com'
Betreff: WG: Ihre Anfrage bei der AOK
> Sehr geehrter Herr Keim,
> vielen Dank für Ihre Email.
> Zwischenzeitlich hat das Bundesministerium für Gesundheit
auf Bitte der
> GMK eine Arbeitsgruppe zu Fortentwicklungsbedarf und
> Fortentwicklungsmöglichkeiten zum Thema Patientenrechte
eingerichtet.
> Bund, Länder, Spitzenverbände der Krankenkassen,
Leistungserbringer und
> Patientenvertreter haben bisher zu den Themen Transparenz
des
> Gesundheitmarktes und Institutionalisierung einer
Patientenbeteiligung
> einen Bericht erstellt. Die dritte Gruppe "Verbesserung
der
> Behandlungsfehlerhaftung" wird in nächster Zeit zum
ersten Mal tagen.
> Eventuell könnte dort der Berichtigungsanspruch
angesprochen und
> diskutiert werden. Falls Sie dies anregen, würde ich Sie um
die
> norgwegischen Texte bitten.
>
> Nach der deutschen Rechtslage kann ich Ihnen nur folgendes
mitteilen:
> Meines Erachtens könnten dann, wenn ein Patient durch
falsche, sein
> Persönlichkeitsrecht verletztende Aufzeichnungen betroffen
ist,
> Beseitigungs- bzw. Berichtungsansprüche unter dem
Gesichtspunkt der pVV
> (positive Vertragsverletzung) oder § 823 BGB herleitbar
sein. Unstreitig
> handelt es sich bei der Dokumentationspflicht des Arztes um
eine
> Nebenpflicht aus dem Behandlungsvertrag, die eventuell im
Fall xxx
> verletzt wurde. Zur Rechtsprüfung könnte ein entsprechend
auf das
> Medizinrecht spezialisierter Rechtsanwalt beauftragt werden.
>
> Zu Ihrer Information lege ich den vorerwähnten Bericht der
Arbeitsgruppe
> des Bundesminsterium für Gesundheit bei.
>
> Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
>
> Mit freundlichen Grüßen
>
>
> AOK Stabsbereich Recht
>
> Anlage
>
> <<Abschlussbericht der UAG I und II 24 10
2000.doc>>
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