Nachdem auch die Schweiz: http://www.ofj.admin.ch/bj/de/home/themen/staat_und_buerger/gesetzgebung/oeffentlichkeitsprinzip.html, Serbien http://www.yumediacenter.com/english/mom/2003/7/m280703e.html#vest1 und Montenegro schon Regierungsentwürfe für die Informationsfreiheit (einschließlich Zugangs zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung) in der parlamentarischen Beratung haben, konkurriert Deutschland (im Bund und 12 Bundesländern) mit Luxemburg um den letzten Platz in Europa.
In der Türkei hat vor kurzem das ganze Parlament einschließlich Opposition zugestimmt: http://www.bilgilenmehakki.org/press_releases.htm .
In Deutschland fordert die Zivilgesellschaft die Informationsfreiheit. Auch die Mehrheit des Bundestages d. h. die Koalitionsfraktionen waren und sind für die Verabschiedung des Informationsfreiheitsgesetzes. 4 von 16 Bundesländer kennen die Informationsfreiheit. Die Informastionsbeauftragten dieser Länder haben 2003 zum Jahr der Informationsfreiheit ausgerufen.
Dabei lege ich auch zugrunde, dass die Charta der Grundrechte der Europäischen Union die Akteneinsicht in Artikel 41 (2), die Informationsfreiheit in Artikel 42, das kostenlose Klagerecht in Artikel 43 (Ombudsmann) und das Recht auf begründete Antworten innerhalb angemessener Zeit in Artikel 41 (1) enthält. Active Citizenship Network hat diese Grundrechte für den Bereich der Patienten in der European Charter of Patients Rights konkretisiert. Im "Der Europäische Kodex für gute Verwaltungspraxis" ist das Recht auf Antwort innerhalb angemessener Zeit (Artikel 17) auf spätestens 2 Monate festgelegt.
Als Europäer bin ich der Meinung, dass die europäischen Grundrechte vom Ihnen respektiert werden sollten.
13.1.2004: Antwort:
Petition nicht auffindbar.
28.1.2004: Innenministerium findet
Petition nicht.
25.1.2004: Bürgerbeauftragter schreibt,
dass Petition doch beim BMI ist.