English text on similar subject: http://wkeim.bplaced.net/files/verwaltungsgericht-en.htm , http://wkeim.bplaced.net/files/de_human_rights.htm

Walter Keim
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, 25. Januar 2004
 
 
Bundesministerium des Innern, z. Hd. von ORR'in Dirks
Alt-Moabit 101 D,
D-10559 Berlin


Betreff: Aktenz. 5(a) - 130210/28 Petition vom 21.12.2001 über Informationsfreiheit
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
Ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 13.1.2004 in dem Sie schreiben, von meiner Petition 4-14-05-104-042507 vom 21.12.2001 http://wkeim.bplaced.net/petition_ifg.htm nichts zu wissen.
 
Ich verstehe es so, dass dem Referat Bürgerinformation der CDU/CSU-Fraktion mitgeteilt wurde, dass das Innenministerium zur Zeit an einer Stellungnahme an den Petitionsausschuss arbeitet. Diesen Brief lege ich als Anlage bei.

Ihre Vermutung, dass der Petitionsausschuss, dem Petenten die Stellungnahme regelmäßig mitteilt ist schon deshalb falsch, da ja da auffliegen würde, dass der Petitionsausschuss nur abschreibt.

 
Hiermit beantrage ich Akteneinsicht in die Antworten des Innenministeriums an den Petitionsausschuss anlässlich der Petition vom 21.12.2001 , die unter verschiedenen Aktenzeichen im Petitionsausschuss geführt wurde gemäß:
  • Artikel 29 des Verwaltungsverfahrensgesetzes,  
  • Artikel 19 (2) des Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte:
    http://www.admin.ch/ch/d/sr/0_103_2/ (BGBl. 1973 II S. 1534), die Interpretation des Special Rapporteur der UN:
    http://wkeim.bplaced.net/petition_un.htm und  Artikel 25 GG (Völkerrecht geht vor Bundesrecht)
  • Artikel 5 GG (Informationsfreiheit), da der Ausdruck "allgemein zugängliche Quellen" nicht gesetzlich definiert ist.
  • pflichtgemäßes "ermessensfehlerfreie" Entscheidung: http://wkeim.bplaced.net/petition_bw.htm#antwortdie ja angeblich Transparenz ermöglicht und "ein zwingendes Bedürfnis" nach einem Informationsfreiheitsgesetz überflüssig macht, da in der Rechtsprechung und Rechtswissenschaft anerkannt ist, dass die Gewährung von Akteneinsicht zulässig ist und im pflichtgemäßen Ermessen der Aktenführenden Behörde steht. So jedenfalls der Landtag in Baden-Württemberg.  
Ihre Rechtsauffassung dazu können Sie dem Verwaltungsgericht mitteilen, das ich anrufen werde. Es wird auf das Verwaltungsgericht einen guten Eindruck machen, wenn Sie diese Petition doch noch finden.

Dabei geht es mir darum Licht in die lange Bearbeitungszeit zu bringen und meine kommunikative Kompetenz für Klagen an die Vereinten Nationen, den Europarates und die EU zu stärken. Speziell die Frage der Menschenrechte ist mir dabei wichtig: http://wkeim.bplaced.net/files/de_menschenrechte.htm

Nachdem auch die Schweiz: http://www.ofj.admin.ch/bj/de/home/themen/staat_und_buerger/gesetzgebung/oeffentlichkeitsprinzip.html, Serbien http://www.yumediacenter.com/english/mom/2003/7/m280703e.html#vest1 und Montenegro schon Regierungsentwürfe für die Informationsfreiheit (einschließlich Zugangs zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung) in der parlamentarischen Beratung haben, konkurriert Deutschland (im Bund und 12 Bundesländern) mit Luxemburg um den letzten Platz in Europa.  

In der Türkei hat vor kurzem das ganze Parlament einschließlich Opposition zugestimmt: http://www.bilgilenmehakki.org/press_releases.htm .

In Deutschland fordert die Zivilgesellschaft die Informationsfreiheit. Auch die Mehrheit des Bundestages d. h. die Koalitionsfraktionen waren und sind für die Verabschiedung des Informationsfreiheitsgesetzes. 4 von 16 Bundesländer kennen die Informationsfreiheit. Die Informastionsbeauftragten dieser Länder haben 2003 zum Jahr der Informationsfreiheit ausgerufen.    

Dabei lege ich auch zugrunde, dass die Charta der Grundrechte der Europäischen Union die Akteneinsicht in Artikel 41 (2), die Informationsfreiheit in Artikel 42, das kostenlose Klagerecht in Artikel 43 (Ombudsmann) und das Recht auf begründete Antworten innerhalb angemessener Zeit in Artikel 41 (1) enthält. Active Citizenship Network hat diese Grundrechte für den Bereich der Patienten in der European Charter of Patients Rights konkretisiert. Im " Der Europäische Kodex für gute Verwaltungspraxis" ist das Recht auf Antwort innerhalb angemessener Zeit (Artikel 17) auf spätestens 2 Monate festgelegt.  

Als Europäer bin ich der Meinung, dass die europäischen Grundrechte  vom Ihnen respektiert werden sollten.  

Mit freundlichen Grüßen
 
 Walter Keim
Wer lädt den Menschenrechtsbeauftragten nach Deutschland ein: http://wkeim.bplaced.net/petition_me.htm
Kampf dem Rechtsberatungsgesetz: http://wkeim.bplaced.net/files/031213rberg.htm
"Schwedische Lösung" für Informationsfreiheit: http://wkeim.bplaced.net/files/fraktionen.htm
Warum sind Patientenrechte defizitär in Deutschland? : http://wkeim.bplaced.net/anklage.htm
 

Kopi: Petitionsauschuss des Bundestages, Petition 1-14-06-298-042380

28.1.2004: Petition immer noch nicht gefunden.