Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 21.12.2003 [ergänzt 18.5.05]
An den Petitionsausschuss des
Deutschen Bundestages
Platz der Republik 1
D-11011 Berlin
Petition Menschenrechtsverletzungen in Deutschland:
Einladung des Menschenrechtsbeauftragten des Europarats
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum 2. Jahrestag meiner unbeantworteten Petition 1-14-06-298-042380 über
Einführung des Menschenrechts der Informationsfreiheit
in Deutschland möchte ich heute eine neue Petition
über weitere Menschenrechtsverletzungen schreiben.
Nachdem auch die Schweiz: http://www.ofj.admin.ch/bj/de/home/themen/staat_und_buerger/gesetzgebung/oeffentlichkeitsprinzip.html, Serbien und Montenegro schon Regierungsentwürfe in der parlamentarischen
Beratung haben, konkurriert Deutschland (im Bund und 12
Bundesländern) mit Luxemburg um den letzten Platz in Europa.
Hier eine weitere Liste mit Menschenrechtsverletzungen:
Die Vereinten Nationen haben 1948 die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte proklamiert. Daraufhin wurden viele Verträge geschlossen um die Menschenrechte zu sichern. Deutschland ist unter anderem vertraglich verpflichtet die
Die Europäische Union sichert die Menschenrechte durch Artikel 53 der Charta der Grundrechte der EU.
Verletzungen der EMRK können beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eingeklagt werden. Der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen ist für die Einhaltung des IPbürgR verantwortlich.
Folgende Menschenrechte werden untersucht:
Folgende Verletzungen wurden begangen oder sind als Verfahren anhängig:
Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union sichert die Informationsfreiheit in Artikel 42, Akteneinsicht in Artikel 41 (2), das kostenlose Klagerecht in Artikel 43 (Ombudsmann) und das Recht auf eine gute Verwaltung in Artikel 41 mit begründete Antworten innerhalb angemessener Zeit enthält. Im "Europäischen Kodex für gute Verwaltungspraxis" ist das Recht auf Antwort innerhalb angemessener Zeit (Artikel 17) auf spätestens 2 Monate festgelegt.
Zitat aus folgender Klage an die VN http://wkeim.bplaced.net/files/un-complaint.htm :
"In this report to UN on ICCPR: CCPR/C/DEU/2002/5 of 4 December 2002 German government writes in point 3 of the preliminary remarks:
Article 1 para 1 of the Basic Law reads as follows: "The dignity of man is inviolable. To respect and protect it is the duty of all state authority." This principle follows from Article 1 of the 1948 Universal Declaration of Human Rights. In Article 1 para 2 of the Basic Law, "the German people acknowledge inviolable and inalienable human rights as the basis of every community, of peace and of justice in the world".
Those who write this know about Article 1 para 3 says: (but who bites the hand which feeds him?)
The following basic rights shall bind the legislature, the executive, and the judiciary as directly applicable law.
In other words the legislative the executive and the judiciary are only bound by what follows i. e. basic rights, not Article 1 para 2 i. e. human rights. Therefore German courts decide against human rights if there is a conflict, e. g. the highest Court in the German land Rhineland-Palatine LG Mainz (1 QS 25/98) stated that the court can not give access to documents (as human rights would demand), because it is the parliament, which would have to give this right. This court expresses here that they are not allowed to do what human rights would say. Therefore human right violations are well documented: http://wkeim.bplaced.net/files/de_human_rights.htm in many cases. On the other hand courts are faithful to laws from pre-democratic times: The Long Arm of the (Nazi) Law: http://wkeim.bplaced.netfiles/bockmann_nazi_law.htm. This law has not been considered unconstitutional by the constitutional court.
The mothers and fathers of the German constitution have not taken into account, that German history has done a damage to those who should practice and make real human rights in Germany: Those who are in power share with the majority of those who are governed the lack of knowledge and/or courage to live human rights in real life. Germans are the last in Europe to dare to demand human rights and the "acknowledgement" is therefore useless."
Die meisten Deutschen haben es noch vor sich, sich von Untertanen zu Menschen zu entwickeln.
Deshalb bietet die exekutive und judikative Gewalt nicht die Gewähr dafür, sich jederzeit für die Menschenrechte einzusetzen und steht nicht auf dem Boden der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, des IPbürgR, der europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und der Charta der Grundrechte der EU. Das Bekenntnis zu den Menschenrechten (Artikel 1 (2) GG) ist nur ein Lippenbekenntnis. Muss man wirklich nationale Souveränität so missbrauchen?
Wird der Bundestag sich für die Verwirklichung dieser Menschenrechte einsetzen? Ist das Bekenntnis des Bundestages zu den Menschenrechten (Artikel 1 (2) GG) mehr ein Lippenbekenntnis?
Sich da mit einer überwiegend autoritätshörigen Bevölkerung herauszureden führt nur dazu der Schandfleck im Europäischen Raum der (Informations-)Freiheit (siehe EU KOM (2002) 247) zu werden.
Europäische Regierungen und Ombudsmänner laden den Menschenrechtsbeauftragten des Europarats in ihre Länder ein: http://www.coe.int/T/E/Commissioner_H.R/Communication_Unit/Documents/By_series/Visit_Reports/index.asp#TopOfPage .
Wer ist Ombudsmann in Deutschland? Niemand aus Deutschland geht zu den Versammlungen europäischer Ombudsmänner: http://commissioner.coe.int/new/dyn/docs.asp?L=2&S=4 um internationale Standards kennen zu lernen.
Konkret möchte ich vorschlagen, dass der Bundestag die Regierung verpflichtet den europäischen Menschenrechtsbeauftragten nach Deutschland einzuladen. Wenn die Regierung das nicht macht schlage ich vor, dass der Petitionsausschuss (der ja so was wie ein Ombudsmann sein sollte) das selber macht.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Keim
Deutschland, die verspätete Nation: http://www.heise.de/tp/deutsch/special/frei/16121/1.html
Wer lädt den Menschenrechtsbeauftragten nach Deutschland ein: http://wkeim.bplaced.net/files/coe-031128.htm
Kampf dem Rechtsberatungsgesetz: http://wkeim.bplaced.net/files/031213rberg.htm
Support Freedom of Information: http://wkeim.bplaced.net/foil.htm#e-mail
Support Patients' Rights: http://wkeim.bplaced.net/patients.htm#e-mail
Kopie: EU Council, EU Commission, EU Parlament, EU Ombudsmann, Commissioner for Human Rights of the Council of Europe, Bundeskanzler, Bundestagspräsident, Verfassungsgericht, Menschenrechtsbeauftragter der Bundesregierung, Ausschuss für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe, Kammeranwalt der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Klaus Stoltenberg (BMJ)
Anlagen:
7.02.03:
Akteneinsicht an Petitionsausschuss
4.12.03: Akteneinsicht
an Innenministerium (BMI)
13.01.04: Antwort BMI: Petition nicht auffindbar.
25.01.04: Bürgerbeauftragter schreibt, dass Petition
doch beim BMI ist.
28.01.04: Innenministerium findet Petition nicht.
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Bild unten: Dunkelgrün: Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Gelb: Gesetz in Vorbereitung. FOIA= Freedom of Information Act (Informationsfreiheitsgesetz)