Subject: AW: Hat sich das Berufsgericht nicht aus den Fussstapfen von Kammeranwalt Blessing befreien können?
From: "Oestreicher, Bernhard (Justizministerium)"
Date: Wed, 2 Nov 2005 13:51:48 +0100
To: "'Walter Keim'"

Betr.: Berufsgerichtssache Aktenzeichen: LBGÄ Nr. 02/05 gegen den Arzt Dr. med. (...)

 

Sehr geehrter Herr Keim,

der Beschluss des Landesberufsgerichts vom 17.9.2005 ist rechtskräftig. Ein Rechtsmittel ist gegen diese Entscheidung nicht mehr gegeben. Deshalb enthält die Entscheidung auch keine Rechtsmittelbelehrung. Der Rechtszug in berufsgerichtlichen Verfahren ist nach dem Heilberufskammergesetz nur zweistufig. Wenn, wie in Ihrem Fall, der Kammeranwalt die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens ablehnt, entscheidet das Landesberufsgericht nach § 24 Abs. 2 Berufsgerichtsordnung abschließend. Wenn ein weiteres Rechtsmittel nicht mehr zulässig ist, muss die Entscheidung hingenommen werden. Zu den von Ihnen weiter geforderten Kopien kann ich nur auf unser Schreiben vom 13. September 2005 verweisen. Dieses enthält bereits den Hinweis, dass Anforderungen des Kammeranwalts sowie Entgegnungen des Beschuldigten sich nicht bei den Akten befinden. Dasselbe gilt für Anforderungen des Landesberufsgerichts und Entgegnungen des Beschuldigten. Das Landesberufsgericht hat an Hand der Aktenlage entschieden und keine weiteren Ermittlungen angestellt. Ich hoffe, Ihre Fragen damit hinreichend beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Oestreicher

Geschäftsstellenleiter

des Landesberufsgerichts für Ärzte

 

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Walter Keim [mailto:walter.keim@gmail.com]
Gesendet: Montag, 31. Oktober 2005 14:40
An: Oestreicher, Bernhard (Justizministerium)
Betreff: Hat sich das Berufsgericht nicht aus den Fussstapfen von Kammeranwalt Blessing befreien können?

 

in English on same subject: http://wkeim.bplaced.net/files/blessing-en.htm  

Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com                                      
Torshaugv. 2 C                                              
N-7020 Trondheim, den 30.10.05

 

An das
Landesberufsgericht für Ärzte
Jahnstr. 40,
D-70597 Stuttgart

 

Beschluss Berufsgerichtssache Aktenzeichen: LBGÄ Nr. 02/05
Brief vom 27.10.05
 

Im undatierten Beschluss 02/05 übersandt am 27.10.05 wird lediglich ein Punkt "ein Jahr verspätete Akteneinsicht" behandelt. Da der Arzt "auf seine Anfrage hin von der Bezirsksärztekammer Nordwürttemberg zunächst die Auskunft erhalten hatte er sei im jetzigen Zeitpunkt nicht gezwungen, auf die Anschreiben des Anzeigeerstatters zu reagieren (..) ist der (..) Vorwurf sich berufsplichtwidrig verhalten zu haben gering; sein Fehlverhalten bleibt unter der für die Verhängung berufsgerichtlicher Maßnahmen geltender Erheblichkeitsgrenze" der Klagen vom 29.10.02 und 06.02.05 behandelt.
 

Die in der Klage vom 29.10.02 und wieder am 06.02.05 angemahnten Punkte: Zurücksendung von Briefen, mangelnde Bestätigung der Vollständigkeit, Wucherpreis für unleserliche Akten, Weigerung Falschdatierung von Arztbesuchen zu korrigieren um zu verschleiern, dass er Fremddiagnosen als eigene verkauft und mehr werden nicht behandelt. Damit befindet sich diese Urteil nur unwesentlich über dem Niveau von Kammeranwalts Gernot Blessings Don Quijote Machwerk.
 

Im Internet habe ich folgende Informationen gefunden: Oberstaatsanwalt Gernot Blessing45  in Stuttgart hat die Anklage und einer von den Angehörigen beantragten Eröffnung des Verfahrens1 von in Italien 10 Mal lebenslänglich verurteilten SS Massakertätern2 (eines der bestialsten Kriegsverbrechens i Italien, geschehen vor mehr als 60 Jahren) dadurch verhindert, dass er die Ermittlungen verschleppt3 und den Angehörigen Akteneinsicht verweigert4 .
 

Insbesondere wird der (im Urteil falsch zitierte) Landtag: "berufsgerichtliches Verfahren gewährleistet eine umfassende und objektive Aufklärung des Sachverhaltes" u a. bezüglich "Inwieweit die Einsichtsgewährung durch Dr. med. (...) vollständig war ist mit den Mitteln der Rechtsaufsicht nicht zu klären" nicht erfüllt. Der in der Klage und der Petition dargestellte Sachverhalt wird überhaupt nicht zur Kenntnis genommen.

Da mich also der Landtag offensichtlich reingelegt hat, habe ich von ihm schon die Kosten zurückverlangt, siehe Petition "Menschenrechte für Bürger und Patienten".

Weiter fordere ich Akteneinsicht StPO § 406e Abs. 5 durch Zusendung von Kopien an meine norwegische Adresse:


Ich gehe davon aus, dass die Kopien kostenlos sind.
 

Ich protestiere scharf dagegen, dass keine Rechtsmittelbelehrung mit dem Beschluss folgt, die ich deshalb unmittelbar fordere an meine Epostadresse walter.keim@gmail.com zu senden. Falls diese und die angeforderten Aktenkopien nicht innerhalb einer Woche bei mir eintreffen fordere ich (wegen der einseitigen Fristen: die Obrigkeit kann Sachen jahrelang verschleppen, dem Kläger werden ganz kurze Fristen vor die Nase geschleudert: siehe Beschluss) diesen Brief als Beschwerde gegen den Beschluss und speziell gerichtet gegen die Kostenentscheidung anzuerkennen ist.

 

Walter Keim
Promotion of Human Rights in Germany: http://wkeim.bplaced.net/files/echr-complaint.htm, http://wkeim.bplaced.net/files/un-0509.htm and http://wkeim.bplaced.net/files/petition-hr.htm

Kopie: Patientenbeauftragte, Sozialministerium, Aktenzeichen: 55-55-0141.6/13/598.
 

Anlagen (im Internet publiziert):

  1.  Die Opfer des Massakers von Sant´Anna stellen Antrag auf gerichtliche Entscheidung in Stuttgart: (Presseerklärung vom 17.10.05) http://www.resistenza.de/index.php/kriegsverbrechen/st-anna und http://de.wikipedia.org/wiki/Sant'Anna_di_Stazzema
  2.  "Erleichterung, weil dieses Massaker vom Gericht beim Namen genannt wurde": http://www.resistenza.de/content/view/75/82/
  3.  Offenes Ermittlungsverfahren in Deutschland: Interview mit der Staatsanwältin und Pressesprecherin der Stuttgarter Staatsanwaltschaft: http://www.resistenza.de/content/view/74/82/
  4.  Die Opfer des Massakers von Sant´Anna stellen Antrag auf gerichtliche Entscheidung in Stuttgart und Akteneinsicht: http://www.partigiani.de/krieg/anna-opferantrag.htm
  5. Oberstaatsanwalt Gernot Blessing: http://wkeim.bplaced.net/files/blessing-en.htm 


Walter Keim
Promotion of Human Rights in Germany: http://wkeim.bplaced.net/files/echr-complaint.htm, http://wkeim.bplaced.net/files/un-0509.htm and http://wkeim.bplaced.net/files/petition-hr.htm
Petition Freedom of Information: http://wkeim.bplaced.net/petition_if-en.htm
Constitutional Complaint Freedom of Information: http://wkeim.bplaced.net/files/verfassungsbeschwerde-en.htm
Will federal states in Germany approve Freedom of Information?: http://wkeim.bplaced.net/files/050731bl-en.htm
Hearing about Freedom of Information in Germany: http://wkeim.bplaced.net/files/ifg-hearing.htm
OSCE will monitor access to public documents: http://wkeim.bplaced.net/files/osce-050106.htm
Who invites the Human Right Commissioner to Germany?: http://wkeim.bplaced.net/files/coe-031128.htm
Why are Patients Rights insufficient? : http://wkeim.bplaced.net/accusation.htm

 

 

[Verfassungsbeschwerde Akteneinsicht]              [Menschenrechtsverletzungen in Deutschland]    [Informationsfreiheit]     [Berufsgerichtsverfahren]    [Zur Homepage]