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Walter Keim, E-Mail: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, 9. Februar 2006

  

Arbeitsstab Informationsfreiheit
Auswärtiges Amt
Werderscher Markt 1
D-10117 Berlin

Betreff: Akteneinsicht Visa-Erlass 508-1-516.20

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beziehe mich auf das Informationsfreiheitsgesetz (5.9.05 BGBl. I S. 2722) und die Gebührenordnung (IFG-GebV, BGBl. 2006, I S. 6) und beantrage eine Kopie des Erlasses 508-1-516.20 bezüglich der Erteilung von Visa nach Deutschland. Ich bevorzuge elektronische Zustellung.

Ich beziehe mich auf die Rechnung. 00001/06 die zeigt, das der Verwaltungsaufwand (106,80 Euro) diesen Erlass zu finden schon angefallen ist.

Da die 4 Seiten also schon gefunden sind und deshalb kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand anfällt, sehe ich der Zusendung für 40 Cent Kopiekosten entgegen, siehe einfache schriftliche Auskunft gemäß Teil A unter 1.1 des Gebührenverzeichnisses.

Ich meine, dass diese Verfahrensweise dem Aufruf des Bundesbeauftragten für Informationsfreiheit vom 28. September 2005 unter der Überschrift: "Freier Informationszugang – Stärkung der Bürgerrechte und Chance für die Verwaltung" entspricht: "Das Informationszugangsrecht bietet zugleich der Verwaltung zusätzliche Möglichkeiten zur Verbesserung ihrer Bürgernähe und zur weiteren Modernisierung ihrer Arbeitsabläufe."

Die Informationsfreiheit (einschließlich des Zugangs zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung) ist Teil der Meinungsfreiheit und durch international anerkannte Menschenrechte speziell des Artikel 19 des Internationaler Paktes über bürgerliche und politische Rechte (IPbürgR, BGBl. 1973 II S. 1534) geschützt.

Die UN, OSZE und AOS bestätigten in ihrer gemeinsamen Erklärung vom 6.12.2004, dass der Zugang zu amtlichen Dokumenten ein Menschenrecht ist:

The right to access information held by public authorities is a fundamental human right which should be given effect at the national level through comprehensive legislation (for example Freedom of Information Acts) based on the principle of maximum disclosure, establishing a presumption that all information is accessible subject only to a narrow system of exceptions.(...) Access to information is a citizens’ right. As a result, the procedures for accessing information should be simple, rapid and free or low-cost.

Mehr als 65 Staaten sowohl in der EU, in Europa, der OSZE, der OECD sowie alle entwickelten zivilisierten Länder kennen die Informationsfreiheit. Mehr als die Hälfte dieser Staaten hat dieses Menschenrecht in der Verfassung verankert. Darüber hinaus haben ca. 40 Staaten entsprechende Verfassungsgarantien ohne konkrete gesetzliche Ausformung. In mehr als 25 Ländern werden solche Gesetzentwürfe diskutiert.

Nach Prinzip 4 der "Right to Know" Regeln der Open Society Justice Initiative sollten die Kosten nicht größer als die Reproduktionskosten sein. Auch die Empfehlung Rec (2002) 2 des Ministerausschusses des Europarates an die Mitgliedstaaten zum Zugang zu amtlichen Dokumenten sieht moderate Kosten vor. Im Handbuch des dänischen Menschenrechtsinstitut: “An Introduction to Openness and Access to Information” werden für Gebühren nur Materialkosten empfohlen. Auch A Model Freedom of Information Law von ARTICLE19 sieht moderate Kostenregelungen vor. The final report of the EUROPEAN INSTITUTE FOR MEDIA on “the information of the citizen in the EU: obligations for the media and the Institutions concerning the citizen’s right to be fully and objectively informed” recommends: "Financial charges for this system (of national access laws) are seen as a hindrance to freedom of information." Das United Nations Development Programme entwickelte einen Guide to Measuring the Right to Information mit Fragen angemessener Gebühren.

Mit freundlichen Grüßen


Walter Keim

Kopie: Informationsfreiheitsbeauftragter des Bundes, Deutscher Presserat, Council of Europe, OSCE, OECD, PACE and UN.

Anlage: Antrag 16/659 der FDP Fraktion im Bundestag: Zugang zu Auskünften nach dem Informationsfreiheitsgesetz erleichtern und 18/580 der Grünen.

Antwort:

 

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Anlage: Bild unten: Dunkelgrün: Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Hellgrün: Informationsfreiheit nur in Verfassung. Gelb: Gesetz in Vorbereitung. Access to Information Law = Informationsfreiheitsgesetz.