Wird der Bundestag den Gedanken des "Raums der Freiheit" (KOM (2002) 247) mit "Garantien für die Achtung (...) der Menschenrechte" in Europa (Agentur der Europäischen Union für Grundrechte COM(2005)280) fördern?

Walter Keim
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 10.4.2006

Committee of Human Rights
Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe
des Deutschen Bundestages
Platz der Republik 1
D-11011 Berlin

Betreff: Stärkung der Stellung der Menschenrechte in Deutschland

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich beziehe mich auf die Seite der UNO: http://www.runiceurope.org/german/menschen/udhr_template.htm . Dort steht:
 

"Alle Menschen verfügen von Geburt an über die gleichen, unveräußerlichen Rechte und Grundfreiheiten.

...

In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte haben die Vereinten Nationen in klaren und einfachen Worten jene Grundrechte verkündet, auf die jedermann gleichermaßen Anspruch hat.

Auch Sie haben Anspruch auf diese Grundrechte. Es sind auch ihre Rechte.

Machen Sie sich mit ihnen vertraut. Helfen Sie mit , diese Grundrechte für sich selbst und für Ihren Nächsten zu fördern und zu verteidigen."
 

Das habe ich versucht zu tun.

Am Anfang stand dabei das Menschenrecht auf Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung1.

Die Informationsfreiheit (einschließlich des Zugangs zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung) ist Teil der Meinungsfreiheit und durch international anerkannte Menschenrechte speziell des Artikel 19 des Internationaler Paktes über bürgerliche und politische Rechte (IPbürgR, BGBl. 1973 II S. 1534) geschützt. Diesem Pakt ist Deutschland beigetreten, verletzt ihn aber bisher in 12 Bundesländern. (Der Bund hat zwar seit 1.1.06 ein Informationsfreiheitsgesetz, das allerdings internationale Standards nicht erreicht).

Die UN, OSZE und AOS bestätigten in ihrer gemeinsamen Erklärung vom 6.12.2004, dass der Zugang zu amtlichen Dokumenten ein Menschenrecht ist:

The right to access information held by public authorities is a fundamental human right which should be given effect at the national level through comprehensive legislation (for example Freedom of Information Acts) based on the principle of maximum disclosure, establishing a presumption that all information is accessible subject only to a narrow system of exceptions.

Mehr als 65 Staaten sowohl in der EU, in Europa, der OSZE, der OECD sowie alle entwickelten zivilisierten Länder kennen die Informationsfreiheit. Mehr als die Hälfte dieser Staaten hat dieses Menschenrecht in der Verfassung verankert. Darüber hinaus haben ca. 40 Staaten entsprechende Verfassungsgarantien ohne konkrete gesetzliche Ausformung. In mehr als 25 Ländern werden solche Gesetzentwürfe diskutiert. Auch in Deutschland war im Jahre 1993 in der Verfassungskommission von Bund und Ländern im Zuge der Diskussion um eine Änderung des Grundgesetzes im Rahmen der Wiedervereinigung dafür schon eine Mehrheit vorhanden, allerdings wurde die notwendige zweidrittel Mehrheit damals noch nicht erreicht (BT Drucksache 12/6000, Kapitel 3.4). Im Grundrechte-Report 2006 ist Transparenz nach dem (Bundes-)Informationsfreiheitsgesetz aufgenommen.

Da sich weder das Verwaltungsgericht Berlin (VG 2 A 85.04) noch das Verfassungsgericht (1 BvR 1981/05) auf den Boden des europäischen Raums der Freiheit gestellt hat, wurde am 11.11.05 der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) angerufen. Leider bietet das Verfassungsgericht nicht die Gewähr dafür, sich jederzeit für die Menschenrechte einzusetzen und steht nicht auf dem Boden des VERTRAGS ÜBER DIE EUROPÄISCHE UNION (Artikel 6), der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AMRE) Artikel 19, des IPbürgR Artikel 19 und der Charta der Grundrechte der EU Artikel 421.

Diese Menschenrechtsverletzung war nicht die Einzige:

Das Deutsche Institut für Menschenrechte wurde aufgrund von Vorschlägen der VN gegründet. Auch das Ministerkomitee des Europarats hat 1997 eine unabhängige nationale Institutionen zur Förderung der Menschenrechte empfohlen (Recommendation No. R (97) 14). Der erste Direktor Percy MacLean musste zurücktreten, da er auch (wie vom Europarat und den VN gewünscht) innenpolitische Themen aufgriff. Im Aufsatz "Das Deutsche Institut für Menschenrechte - Vision und Wirklichkeit" wird die Frage gestellt: Wie soll es nach dem erzwungenen Rücktritt des ersten Direktors weitergehen?4. Deshalb habe ich das einfach selber untersucht und im Internet publiziert2.

Legt man die selben Grundsätze an, die der Staat an seine Beamten anlegt, lautet das Ergebnis:

Die legislative, exekutive und judikative Gewalt bietet nicht die Gewähr dafür, sich jederzeit für die Menschenrechte einzusetzen und steht nicht auf dem Boden des VERTRAGS ÜBER DIE EUROPÄISCHE UNION (Artikel 6), der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, des IPbürgR, der europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und der Charta der Grundrechte der EU. Wo bleibt das Bekenntnis zu den "unverletzlichen und unveräußerlichen" Menschenrechten (Artikel 1 (2) GG)?

Im Artikel 20 GG steht: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus" und die "vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an" (das von der gewählte Volksvertretung beschlossene) "Gesetz und Recht gebunden". Damit ist auch in Deutschland eine Demokratie europäischen Typs mit gleich hohen Menschenrechtsschutz möglich, wenn die Bundestagsabgeordneten nur wollen und sich getrauen.

Mit der Unterstützung der Petition 1-15-06-10000-037433 Verfassungsrechtliche Gewährleistung des allgemeinen Aktenzugangs (Informationsfreiheit)3 kann der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe das Menschenrecht des Zugang zu Dokumenten der Verwaltung unterstützen.

Mit freundlichen Grüßen

Walter Keim

Deutschland, die verspätete Nation: http://www.heise.de/tp/deutsch/special/frei/16121/1.html: Deutschlands Defizit bei der Informationsfreiheit
Promotion of Human Rights in Germany: http://wkeim.bplaced.net/files/pace-complaint.htm, http://wkeim.bplaced.net/files/echr-complaint.htm and http://wkeim.bplaced.net/files/petition-hr.htm

Anlagen:

  1. Verwaltungssache VG 2 A 85.04 Keim gegen Bundesrepublik Deutschland: Einspruch gegen Gerichtsgebühren, da Sache beim EGMR eingeklagt wurde.
  2. Menschenrechtsverletzungen Deutschlands: Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Informationsfreiheit und faires Verfahren: http://wkeim.bplaced.net/files/de_menschenrechte.htm
  3. Petition 1-15-06-10000-037433 Verfassungsrechtliche Gewährleistung des allgemeinen Aktenzugangs (Informationsfreiheit): http://wkeim.bplaced.net/petition_if.htm
  4. Im Aufsatz: "Das Deutsche Institut für Menschenrechte - Vision und Wirklichkeit" wird die Frage gestellt: Wie soll es nach dem erzwungenen Rücktritt des ersten Direktors weitergehen? http://www.uni-kassel.de/fb10/frieden/themen/Menschenrechte/maclean.html
  5. 18.4.06: Bietet das Bundesverwaltungsgericht die Gewähr dafür sich jederzeit für Menschenrechte einzusetzen? Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts, BVerwG 3 B 126.05
  6. Tabellarische Übersichten: Menschenrecht Informationsfreiheit im Bundesgesetzblatt (BGBl.): http://wkeim.bplaced.net/IFG.htm#Europarat 

Antworten:


Entwicklung: Bericht des Menschenrechtskommissars Thomas Hammarberg über seinen Besuch in Deutschland 9. – 11. und 15. – 20. Oktober 2006: http://wkeim.bplaced.net/files/Bericht-des-Menschenrechtskommissars.html: Deutsche Institut für Menschenrechte mit der Beobachtung der Menschenrechte in Deutschland beauftragen, nationalen "Aktionsplan Menschenrechte" entwickeln.

 

[Menschenrechtsverletzungen in Deutschland]    [Rechtsberatungsgesetz]      [Informationsfreiheit]    [Patientenrechte in Europa]     [Petitionen]    [Homepage]    

Anlage: Informationsfreiheit in Europa. Bild unten: Dunkelgrün: Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Hellgrün: Informationsfreiheit nur in Verfassung. Gelb: Gesetz in Vorbereitung. Access to Information Law = Informationsfreiheitsgesetz.

Informationsfreiheitgesetze in Europa

 

Informationsfreiheit in Europa