in English:
http://wkeim.bplaced.net/files/050731bl-en.htm
Werden die deutschen Bundesländer den Gedanken des "Raums der Freiheit"
(KOM (2002) 247)
mit "Garantien für die Achtung (...) der
Menschenrechte" in Europa (Agentur der Europäischen
Union für Grundrechte COM(2005)280)
fördern?
Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C 
N-7020 Trondheim, den 20. September 2005
An die Petitionsausschüsse der Parlamente der Bundesländer 
Bremen, Hamburg, Hessen,
Niedersachsen,
Mecklenburg- Vorpommern, Rheinland-Pfalz,
Saarland, Sachsen,
Sachsen-Anhalt,
Thüringen,
und zum Schluss am 16. Oktober 2005:
Bayern
und 14.11.05
Baden-Württemberg.
Betreff: Petition Verabschiedung von einem
Informationsfreiheitsgesetz   
Sehr geehrte Damen und Herren,
  
Ich beziehe mich auf das verfassungsrechtlich garantierte
Petitionsrecht, dass "Jeder hat das Recht, sich einzeln oder
in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder
Beschwerden an den Landtag" zu wenden.
Die Informationsfreiheit macht das Verwaltungshandeln
transparenter, indem Bürger Zugang zu behördlichen Dokumenten
und Informationen bekommen. Die demokratischen Beteiligungsrechte
der Bürger werden gestärkt gemäß dem Leitprojekt des
Programms Moderner Staat - moderne Verwaltung unter
Berücksichtigung des Datenschutzes. Dieses Bürgerrecht wird im
Informationszeitalter als Teil der Demokratie verstanden und ist
in über 60
Staaten der Welt verwirklicht. In mehr als der Hälfte dieser
Staaten z. B. Brandenburg
(Art.
21 (4)) ist dieses Grundrecht
in der Verfassung verankert. 
Deutschland ist in 12 von 16
Bundesländern (d. h. mehr als 70 % der Bevölkerung) bisher das
einzige bedeutende Land der EU, Europas, der OSZE, der OECD sowie aller entwickelten zivilisierten
Länder ohne
Informationsfreiheitsgesetz in Gemeinden, Kreisen und
Landesebene.
Die Informationsfreiheit (einschließlich des Zugangs zu
Dokumenten der öffentlichen Verwaltung) ist Teil der
Meinungsfreiheit und durch international anerkannte Menschenrechte speziell des Artikel 19 des Internationaler Paktes
über bürgerliche und politische Rechte (IPbürgR, BGBl. 1973 II S.
1534) geschützt. Diesem Pakt ist Deutschland beigetreten,
verletzt ihn aber bisher in 12 Bundesländern. 
Überall in Europa wurde auf der Basis der Empfehlung 81 (19) des Europarats aus dem Jahre 1981 die Informationsfreiheit
eingeführt, beispielsweise fehlt auf dem Balkan nur noch
Montenegro. Werden deutsche Bundesländer auch vom letzten
Balkanland überholt werden? Werden in Europa übliche Standards von
Bürgerfreundlichkeit in deutschen Bundesländern eine Chance
haben?
Die Charta
der Grundrechte der Europäischen Union enthält die
Informationsfreiheit in Artikel
42, das kostenlose Klagerecht in Artikel
43 (Ombudsmann) und das Recht auf begründete Antworten
innerhalb angemessener Zeit in Artikel
41 (1) für Bürger.
Sowohl Hongkong
als auch Shanghai
haben die Informationsfreiheit
eingeführt um Investoren anzulocken. Dies ist ein Test für
Pläne in ganz China, eine der am schnellsten
expandierenden wirtschaftlichen Wachstumsregionen in der Welt, die
Informationsfreiheit einzuführen. Wird es in einigen
Jahren Informationsfreiheit in China aber nicht in deutschen
Bundesländern geben? Ist die deutsche Ministerialbürokratie
starrer und weniger flexibel als die Kader der chinesischen
Kommunistischen Partei? Kanzler Schröder hat im Sommer 2002 der
Industrie zuliebe das Informationsfreiheitsgesetz
gestoppt um weniger Probleme mit der Wirtschaft vor
der Wahl zu haben. Aber haben die Teile der deutschen Wirtschaft
(z. B. BDI), die dem Informationsfreiheitsgesetz kritisch
gegenüberstehen, überhaupt
kapiert um was es geht?
Die UN, OSZE und AOS bestätigten in ihrer gemeinsamen
Erklärung vom 6.12.2004, dass der Zugang zu amtlichen Dokumenten ein
Menschenrecht ist: 
    The right to access information held by
    public authorities is a fundamental human right which should
    be given effect at the national level through comprehensive
    legislation (for example Freedom of Information Acts) based
    on the principle of maximum disclosure, establishing a presumption that all
    information is accessible subject only to a narrow system of
    exceptions. 
Ich begrüße, dass die OSZE
sich im Jahr 2005 auf die Informationsfreiheit konzentrieren wird
und alle OSZE Staaten einschließlich
Deutschland beobachten wird. Auch der Europarat wird im Zusammenhang mit einem Besuch des
Menschenrechtsbeauftragten in Deutschland im Jahre 2005: http://wkeim.bplaced.net/files/coe-031128.htm
und eines Surveys über
Informationsfreiheit Deutschland beobachten. Der Europarat
hat außerdem die Empfehlung
Rec (2002) 2 des Ministerausschusses an die Mitgliedstaaten zum
Zugang zu amtlichen Dokumenten gegeben.
In Deutschland wurde ein Informationsfreiheitsgesetz seit 1998
von den von der Wählermehrheit getragenen Koalitionsparteien
versprochen. Durch den "Aufstand
der Amtsschimmel" wurde die Ausarbeitung des Gesetzes 7
Jahre lang verzögert. Die Koalitionsparteien haben dieses Gesetz deshalb selber erarbeitet und
am 17.
Dezember 2004 (BT Drs.
15/4493) in den Bundestag eingebracht. Der
Bundestagspräsident hat meine Petition
über Informationsfreiheit am 22.12.03 an den Bundeskanzler zur
Berücksichtigung überwiesen. Am 3.6.05 wurde
das Gesetz im Bundestag beschlossen (Plpr 15/179).
Dieses Gesetz
ist nur für die Bundesverwaltung und daher nicht
zustimmungspflichtig. Am 8.6.05 hat der Bundesrat keinen
Einspruch gegen dieses
Gesetz erhoben. In Schleswig-Holstein haben die 2
Abgeordneten der dänischen Minderheit trotz der Untätigkeit der
Regierung schließlich eine Mehrheit dafür bekommen. Auch in
Berlin und im Bund wurde trotz des Widerstandes der Verwaltung
und der Regierungen die Informationsfreiheit durch das Parlament
vorangebracht. Geben Sie den Deutschen in Ihrem Bundesland dieses
Grund-
und Menschenrecht.
Überall in Europa zuletzt in Nordrhein-Westfalen
(2001 mit den Stimmen der CDU), der Türkei
(2003), Schweiz
(2004) und Serbien
(2004) haben auch konservative Parteien bei der einstimmigen
Verabschiedung mitgewirkt und zumindest nicht gegen das Bürger-
und Menschenrecht der Informationsfreiheit gestimmt.
Das Wichtigste Argument für die Einführung der Transparenz
staatlichen Handelns mit Hilfe der Informationsfreiheit ist das Vertrauen in den
Staat zu stärken.  Misstrauen
kann abgebaut werden. Der "Transparency"-Chef
Peter Eigen sagte "Nach
einer internationalen Umfrage wird auch in Deutschland die
politische Klasse für am wenigsten glaubwürdig gehalten."
Bei manchen Wahlen ist die "Partei" der Nichtwähler
auf dem Marsch von der relativen zur absoluten Mehrheit.
Antidemokratische Tendenzen und Unmut breiten sich aus. Deshalb
wäre es unverantwortlich auf die überall in Europa erprobte
vertrauensschaffende Informationsfreiheit zu verzichten. 
Bei der letzten Behandlung und Abweisung eines Vorschlages zur
Verabschiedung eines Informationsfreiheitsgesetzes kamen viele
der hier aufgeführten Argumente - insbesondere der
Menschenrechtscharakter - nicht zur Sprache.
Leider unterdrückt die Verwaltung das total und das ist in
Deutschland im Gegensatz zu anderen Ländern Europas zu wenig
bekannt. Ein Beispiel dafür: Da der erste Direktor des Deutsche
Institut für Menschenrechte Percy
MacLean zurücktreten
musste, weil er auch (wie vom Europarat in Recommendation
No. R (97) 14 und den VN in der Resolution
48/134 of  20. Dezember 1993 gewünscht) Menschenrechte
in Deutschland thematisieren wollte, habe ich Menschenrechtsverletzungen
Deutschlands eben selber untersucht (siehe Anlage 1). Diese
für mich überraschend lange Liste wurde von keinem der 14
angeschriebene offiziellen Stellen beantwortet. Viele davon sind
Ihrem Namen nach den Menschenrechten verpflichtet. Die
Einführung der Informationsfreiheit kann
Menschenrechtsverletzungen verringern.
Verwaltungen in aller Welt wollen sich nicht gerne in
die Karten schauen lassen und versuchen deshalb die allgemeine
Akteneinsicht zu erschweren. Dabei beziehe ich mich auch auf mehr
als 200 Jahre Erfahrung mit der
Informationsfreiheit in Schweden. Die schwedische Verwaltung
hat ihren Widerstand nicht aufgegeben. Das schwedische Parlament
kommt zum Ergebnis, dass man streng sein
muss: "Doch die Vorschriften sind so deutlich abgefasst,
die Einsichtnahme des Ombudsmannes des Reichstags so streng und
die Tradition so alt, dass diesem Widerstand im Ernstfall nicht
nachgegeben wird". Mir scheint diese Frage ist geradezu ein
Lackmustest, der das Kräfteverhältnis beschreibt und zeigt ob
ein Parlament stark genug ist Bürgerrechte durchzusetzen.
Stellen Sie das Bürgerrecht der Informationsfreiheit über
parteipolitische Überlegungen, damit endlich auch in den
Bundesländern das Menschenrecht der Informationsfreiheit
respektiert wird. Damit werden auch die Bundesländer in
Deutschland den Anschluss an die internationale Entwicklung
finden und vermeiden hinter Bananenrepubliken
zurückzufallen und der Schandfleck der zivilisierten Staaten
zu bleiben.
Ich sehe der Verabschiedung eines
Informationsfreiheitsgesetzes entgegen.
Mit freundlichen Grüßen  
Walter Keim
Informationsfreiheitsgesetz ohne Wenn und Aber: http://wkeim.bplaced.net/files/ifg-anhoerung.htm 
Wer lädt den Menschenrechtsbeauftragten des Europarats nach
Deutschland ein: http://wkeim.bplaced.net/files/coe-031128.htm  
Wird die OSZE die Informationsfreiheit fördern? : http://wkeim.bplaced.net/files/osce-050106.htm
Kopie: Deutscher Presserat (Ist der
Handlungsbedarf zu übersehen?), EU
Commission, EU Parliament, EU Council, Council
of Europe, OSCE, OECD, PACE und UN
Anlage:
    - Menschenrechtsverletzungen
        Deutschlands: Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit,
        Informationsfreiheit und faires Verfahren: http://wkeim.bplaced.net/files/de_menschenrechte.htm
    
 
    - Empfehlung
        Rec (2002) 2 des Ministerausschusses des Europarates an
        die Mitgliedstaaten zum Zugang zu amtlichen Dokumenten:
        http://www.fr.ch/ofl/de/cst2004/empf_2002_2.pdf
    
 
    - Access Info Europe:
        Bindende Konvention für den Zugang zu Dokumenten der
        öffentlichen Verwaltung (Development of a Binding Treaty
        on the Right of Access to Official Documents): http://www.access-info.org/?id=12
    
 
Antworten: Hamburg (29.3.06),
Bremen
(11.5.06)
und Mecklenburg-Vorpommern
(27.6.06,
Drucksache
4/2117), das Saarland
(Drucksache
13/758) und am 20.12.07 Thüringen
verabschiedeten IFG Gesetze. 
Negativ von: Sachsen-Anhalt (Opposition
positiv), Landtagsmehrheit in Sachsen
(Innenministerium, Opposition positiv), Hessen
(Innenministerium, Landtag lässt zwar neue Petition zu lehnt aber Behandlung ab), Bayern (Innenministerium),
Niedersachsen und Thüringen (Innenministerium,
Opposition positiv) und Baden-Württemberg (Sozialministerium). 7 Bundesländer setzen also die
Verletzung des Menschenrechtes der Informationsfreiheit fort.
    - 01.07.05: Bremer
        Senat hat "Gesetzentwurf fertig."
 
    - 31.08.05: Petitionsausschuss des Landtages
        Mecklenburg-Vorpommern bearbeitet ähnliches Schreiben
        als Petition
 
    - 16.09.05: Der Bürgerbeauftragte
        des Landtages von Rheinland-Pfalz leitet ähnliches
        Schreiben als "Legislativpetition" an
        Petitionsausschuss (Aktenzeichen WD7-LE 11/05) weiter.
 
    - 19.09.05: Thüringen behandelt die
        Petition unter dem Aktenzeichen E-846/05
 
    - 23.09.05: In Sachsen-Anhalt bekam
        diese Petition das Aktenzeichen 4-I/563
 
    - 27.09.05: Die Hamburger
        Bürgerschaft behandelt diese Petition unter der
        Geschäftsnummer 464/05
 
    - 27.09.05: Der niedersächsische Landtag behandelt diese Petition unter der Nummer
        25554/01/15
 
    - 27.09.05: Der saarländische Landtag gab dieser Petition
        die Tgb.Nr. E 9748/05
 
    - 23.09.05: Bestätigungsschreiben: 
        Sachsen-Anhalt bekam diese Petition das Aktenzeichen
        4-I/563
 
    - 28.09.05: Bremer Bürgerschaft behandelt Petition unter
        dem Zeichen L 16/160
 
    - 06.10.05: Der Petitionsdienst des sächsischen Landtages
        gibt der Petition das Aktenzeichen
        04/01059/8
 
    - 11.10.05: Die Kanzlei des hessischen Landtags gibt der
        Petition das Aktenzeichen Nr. 03496/16
 
    - 16.10.05: Zum Schluss Bayern: Ich habe von 1978 bis 1982 in Bayern
        gewohnt und weiß deshalb aus erster Hand, wie notwendig
        es ist, dass Bayern bei der Informationsfreiheit zur
        zivilisierten Welt aufschließen sollte.
 
    - 19.10.05: Entgegnung an Landtag
        Mecklenburg-Vorpommern: Informationsfreiheit wichtig
        im europäischen "Raums der Freiheit"
        (KOM (2002) 247) mit
        "Garantien für die Achtung (...) der
        Menschenrechte"
 
    - 26.10.05: Durchbruch
        für die Informationsfreiheit in Mecklenburg-Vorpommern
 
    - 27.10.05: Petition P II
        2/VF.0593.15 wurde der Bayer. Staatsregierung vorgelegt
        und wird im Ausschuss für Verfassungs-, Rechts-, und
        Parlamentsfragen behandelt werden.
 
    - 16.11.05: Petitionsausschuss
        des saarländischen Parlaments, verweißt auf Versprechen
        der Regierung ein Gesetz in den Landtag einzubringen.
 
    - 21.11.05: Hessischer Landtag sendet Brief vom 31.7.05,
        eingegangen am 29.8.05 unter der Petitionsnummer 03496/16
        dem Petitionsausschuss weiter.
 
    - 01.12.05:
        Landtag
        in Baden-Württemberg diskutiert Gesetzentwurf der
        Grünen. (Drucksache
        13/4785: Pressekonferenz
        16.11.05). Plenarprotokoll
        1.12.05. 15.12.05
        Beschluss abgelehnt. Plenarprotokoll
        15.12.05.
 
    - 28.11.05: Petitionsausschuss
        Rheinland-Pfalz wartet ab was Regierung machen wird. 
 
    - 09.12.05: Alle
        Fraktionen der Hamburger Bürgerschaft haben Anträge auf
        ein IFG gestellt (GAL
        Drs.
        18/1554, SPD
        Drs. 18/1604 und CDU Antrag (Drucksache
        18/3909) vom 25.10.05 im Rechtsausschuss zu Drs. 18/1554). Es
        geht nur noch um Ausformung.
 
    - 07.12.05: Petition bekommt in
        Baden-Württemberg die Nummer 13/6099 und wird dem
        Ministerium vorgelegt.
 
    - 15.12.05: Landesregierung
        in Bremen bringt Entwurf eines Gesetzes in Bürgerschaft
        ein, Drucksache
        16/874. HU
        Stellungsnahme.
 
    - 21.12.05: Anfrage das Datum des
        CDU Antrages in der Hamburger Bürgerschaft zu erfahren.
 
    - 29.12.05: Übersendung an Landtag
        BW des Kommentars zur Stellungnahme des Innenministeriums
        in MV. 
 
    - 01.01.06: Kommentierung der
        Stellungsnahme des Innenministeriums Rheinland-Pfalz.
 
    - 03.01.06: Landtag
        Mecklenburg-Vorpommern informiert darüber, dass die
        Landesregierung und Regierungsfraktionen einig seien
        einen Gesetzentwurf einzubringen.
 
    - 18.01.06: Landtag Sachsen-Anhalt
        folgt dem Begehren nicht.
 
    - 24.01.06: Landtag in Thüringen
        antwortet und sendet die Stellungnahme des
        Innenministeriums.
 
    - 01.02.06: Bayerischer Landtag berät SPD Entwurf (Drucksache
        15/4586) und Entwurf der Grünen (Drucksache
        15/4587) eines IFG.
 
    - 15.02.06: Kommentare zur
        Stellungnahme des Innenministeriums in Thüringen.
 
    - 15.02.06: Saarländischer
        Landtag behandelt IFG (Punkt 5: Drucksache
        13/758, 1.2.06)
 
    - 19.02.06: In Hamburg
        demonstriert die CDU Fraktion Muskeln gegenüber dem
        Senat und bringt ein IFG in der Bürgerschaft ein.
 
    - 23.02.06: Hessischer Landtag überweist Petition 3496/16
        als Material an das zuständige Ministerium.
 
    - 28.02.06: Verabschiedung des
        Gesetzes in Mecklenburg-Vorpommern
 
    - 08.03.06: Erste
        Lesung des Gesetzentwurfes in Mecklenburg-Vorpommern
        (Drucksache 4/2117). Anhörung
        3.5.06. Kommentar
        Datenschutzbeauftragter.
 
    - 15.03.06: Die Fraktion Die
        Linke.PDS im Sächsischen Landtag informiert darüber,
        dass ihr IFG
        Entwurf Drs. 4/0466 am 8.12.05
        (Drs. 3/3473) nicht angenommen wurde
 
    - 29.03.06: Hamburg
        verabschiedet IFG (TOP 58 Drucksache 18/3909), das von der
    Bürgerschaft eingebracht wurde.
        Gesetzesblatt 11.4.06.
 
    - 06.04.06: Der Sächsische Landtag
        kann der Petition 04/01059/8
        nicht abhelfen.
 
    - 20.04.06: Petition wird im
        Bayerischen Landtag am 27.4.06 behandelt.
 
    - 20.04.06: Hessisches
        Innenministerium teilt mit, dass die Landesregierung
        nicht bestrebt ist, ein IFG in den Landtag einzubringen.
 
    - 27.04.05: Bayerischer
        Landtag behandelt Eingabe unter Punkt 2 im
        Rechtsausschuss. Berichterstatter:
        Florian Ritter
 
    - 01.05.06: Hessischer Landtag kann
        IFG beschließen um diese Bürgerrecht zu realisieren:
        Antwort 29.05.06: Dieses Schreiben
        wird als Petition 0453/16 bearbeitet.
 
    - 11.05.06: Bremer
        Bürgerschaft verabschiedet IFG (Unter
        "Weitere Themen außerhalb der TOP", Drucksache
        16/1000)
 
    - 15.05.06: Der Rechtsausschuss des
        Bayerischen Landtag Landtag schließt sich der Meinung des
        Innenministeriums an, "dass der Erlass eines
        Informationsfreiheitsgesetzes nicht geboten sei."
 
    - 16.05.06: Bremer
        Informationsfreiheitsgesetz veröffentlicht 
        BremIFG
 
    - 29.05.06: Hessischer Landtag
        eröffnet neue Petition 0453/16.
 
    - 30.05.06: Niedersächsischer
        Innenminister lehnt Informationsfreiheitsgesetz ab.
 
    - 31.05.06: Warum akzeptiert der
        Landtag die Ablehnung der bayrischen Regierung?
 
    - 31.05.06: Die Information des
        Innenministeriums ist nur für den Ausschuss bestimmt,
        der die Veröffentlichung nicht beschlossen hat.
 
    - 08.06.06: Akteneinsicht in die
        Stellungnahme des bayrischen Innenministeriums.
 
    - 27.06.06: Mecklenburg-Vorpommern
        verabschiedet IFG.
 
    - 05.07.06: Der Petitionsausschuss des Landtages
        Mecklenburg-Vorpommern informiert über die
        Verfahrensweise zur Behandlung der Petition Pet.-Nr. 2005/00326 PETI3.
 
    - 07.07.06: Das Bayerische Staatsministerium des Innern
        übersendet die Stellungnahme des
        Staatssekretärs Georg Schmid vom 10.1.06 zur
        Petition P II
        2/VF.0593.15. Antwort.
 
    - 10.07.06: Hessischer Landtag
        beschloss am 21.6.06 die Petition 04653/16 nicht zu
        behandeln.
 
    - 12.07.06: Saarländischer
        Landtag verabschiedet Informationsfreiheitsgesetz
        (Punkt 3).
 
    - 12.07.06: Die Fraktion der Linkspartei.PDS wird in der
        laufenden Legislaturperiode den Entwurf eines IFG in den
        Landtag einbringen.
 
    - 14.07.06: Bremische Bürgerschaft
        teilt mit am 11.5.06 ein IFG beschlossen zu haben. Damit
        ist der Eingabe entsprochen worden.
 
    - 30.07.06: Brief an die
        Fraktion der Linkspartei.PDS im Thüringer Landtag.
 
    - 04.08.06: Petitionsausschuss des
        Thüringer Landtag beschließt die Petition E-846/05
        über Informationsfreiheit den Fraktionen zur Kenntnis zu
        geben.
 
    - 06.08.11: Sozialministerium
        Baden-Württemberg gibt Akteneinsicht in
        Stellungnahme an den Landtag BW
 
    - 10.08.06: Die Regierung und
        Landtagsmehrheit in Hessen bietet nicht die Gewähr
        dafür sich jederzeit für das Menschenrecht der
        Informationsfreiheit einzusetzen.   
 
    - 11.08.06: Bietet der
        Landtag in Thüringen die Gewähr dafür sich jederzeit
        für das Menschenrecht der Informationsfreiheit
        einzusetzen?
 
    - 30.09.06: GRÜNE
        legen Informationsfreiheitsgesetz für Hessen vor.
 
    - 20.09.06: Werden die Menschenrechtsbeauftragten
        der Bundesregierung die Arbeit an einer bindenden
        Konvention des Europarates unterstützen?
 
    - 22.09.06: Schleswig-Holstein
        (SH): Bürgerrecht Informationsfreiheit statt Rückgriff
        auf Amtsgeheimnis- Mottenkiste.
 
    - 10.11.06: Bitte um Mitteilung, ob die Petition
        L141-16/633 an den Landtag in SH anonymisiert werden
        soll.
 
    - 15.11.06: SH-Petition soll nicht
        anonymisiert werden.
 
    - 19.11.06: Antrag auf
        Akteneinsicht beim Landtag in Sachsen-Anhalt.
 
    - 04.12.06: Wann wird die
        Regierung in Rheinland-Pfalz ein IFG vorschlagen?
 
    - 04.12.06: Landtag in
        Sachsen-Anhalt hat Petition nicht an Regierung
        weitergeleitet.
 
    - 09.12.06: Wann wird die
        Mehrheit des Landtages in Sachsen-Anhalt die Gewähr
        dafür bieten sich jederzeit für das Menschenrecht der
        Informationsfreiheit einzusetzen?
 
    - 10.12.06: Wann wird
        die Regierung und die Mehrheit des Landtages in
        Sachsen-Anhalt die Gewähr dafür bieten sich jederzeit
        für das Menschenrecht der Informationsfreiheit
        einzusetzen? 
 
    - 13.12.06: Landtag Rheinland-Pfalz
        fragt Regierung nach dem Stand der Beratungen.
 
    - 14.12.06: Petitionsausschuss
        Sachsen-Anhalt: Petition wird nur "in der
        Regel" weitergeleitet.
 
    - 23.12.06: Könnte Landtag von
        Rheinland-Pfalz selber ein IFG geben?
 
    - 20.12.06: Petitionsausschuss in
        Sachsen-Anhalt verweist auf Parlamentsdokumentation und
        findet die Kritik unverständlich.
 
    - 09.01.07: Petitionsausschuss in
        Sachsen sieht nicht, dass 2006 die Rechtsprechung des
        EGMR dazugekommen ist. 
 
    - 17.01.07: Vorschlag Menschenrecht
        der Informationsfreiheit auch in Niedersachsen
        einzuführen.
 
    - 18.01.07: Da noch keine Antwort aus Niedersachsen: Akteneinsicht Stellungnahme
        Verabschiedung von einem Informationsfreiheitsgesetz.
 
    - 12.03.07: Niedersachsen: Behandlungspflicht der
        Petition Nummer 25554/01/15 Verabschiedung von einem
        Informationsfreiheitsgesetz.
 
    - 13.03.07: Anhörung zur Vorgangsnummer: 4/2284Dr Informationsfreiheitsgesetz
        in Thüringen. 
 
    - 14.03.07: Akteneinsicht in
        Schreiben des sächsischen Justizministeriums vom 26.1.06
 
    - 15.03.07: Das
        Innenministerium Rheinland-Pfalz hat mit den Arbeiten an
        einem IFG begonnen
        (Petitionsausschuss 13.3.07, Landtag
        RPF 21.02.2007 Vorlage 15/862).
 
    - 01.04.07: Niedersächsische Petition
        25554/01/15 wurde als Vorlage dem Gesetzesvorschlag
        Drucksache 15/1027 vom 18.5.04 zugeordnet.  
 
    - 04.04.07: Petitionsausschuss in
        Sachsen-Anhalt empfiehlt das Petitionsverfahren
        abzuschließen, da die Regierung versprochen hat einen
        Gesetzentwurf vor der Sommerpause vorzulegen und die
        Ausführungen Berücksichtigung finden werden.
 
    - 14.04.07: MDR: CDU
        in Thüringen wird IFG in Landtag einbringen.
 
    - 20.12.07: Thüringen
        beschließt IFG.
 
    - 29.05.08: 
    
    Sachsen-Anhalt beschließt IFG.
 
    - 04.06.08:
    Der Landtag Rheinland-Pfalz verschiebt Verabschiedung des IFG
    auf Antrag der CDU, die eine weitere Anhörung zum IFG am 12.8.2008 beantragt.
 
 
 
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Anlage: Süddeutschland der Schandfleck
bezüglich der Informationsfreiheit in Europa. Bild unten:
Dunkelgrün: Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Hellgrün:
Informationsfreiheit nur in Verfassung. Gelb: Gesetz in
Vorbereitung. Access to Information Law = Informationsfreiheitsgesetz.

 

