Der Erfolgreichste im Leben ist der, der am Besten informiert ist. (Benjamin Disraeli)

Einschreiben

Walter Keim
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 14.12.2006


An die Behördenleitung des
Landesamtes für Besoldung und Versorgung
D-70730 Fellbach


Betreff: Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Weigerung Missstände abzustellen



Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich beziehe mich auf meinen Brief vom 29.9.06 mit dem Vorschlag gemäß § 17 BhV das Antragsschema Formblatt 6 mit der Angabe der zugrunde liegenden (Bundes-)BhV auszustatten und den falschen Hinweis auf die (Landes-)BVO auf den Bescheiden zu entfernen.

Zwar wurde im Zusammenhang mit dem einmaligen manuellen Hinweis 9990 zum Ergebnis des "in vollem Umfang" erfolgreichen Widerspruchs auch die Beihilfevorschriften des Bundes genannt. Trotzdem taucht der Hinweis auf § 17 Abs. 2 Satz 3 der Landes-BVO § im Bescheid vom 6.12.06 wieder auf.

Die seit Jahren bewusste Fortführung dieser Falschinformation und Verstoß gegen die Bundesvorschrift BhV verstößt gegen Treu und Glauben und die Fürsorgepflicht, da damit ahnungslose Antragsteller reingelegt werden, denen man dann zumutet den Schaden für Versäumnisse des LBV aufzubürden (siehe Brief des LBV 19.9.06).

Wie können Antragsteller, Sachbearbeiter und vor allem die Behördenleiter das jahrelang dulden und blind weitermachen? Wo bleibt die Vernunft? Was für ein Dachschaden liegt hier vor?

Ich sehe der Behebung dieses Missstandes entgegen.


Mit freundlichen Grüßen


Walter Keim


Anlagen:

  1. Erste Seite Formblatt 6 der BhV
  2. Brief an LBV vom 29.9.06

11.12.06: Dem Widerspruch wird in vollem Umfang statt gegeben.

Antwort:

 

Kopie: Petitionsausschuss, BMI, Ombudsmann BW

 

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