„Zugang
          zu Informationen der Behörden ist ein fundamentales Menschenrecht, das
          auf nationaler Ebene durch eine umfassende Gesetzgebung gewährleistet
          sein muss, die auf dem Prinzip der größtmöglichen Offenlegung basiert".
      UN, OSZE und OAS Sonderbeauftragte für den Schutz der
        Meinungsfreiheit 2004
    
      
    
in
        English: http://wkeim.bplaced.net/files/foi-de.htm
    
    
    
    Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
    Torshaugv. 2 C
    N-7020 Trondheim, 28. April 2013
    
    Deutsche UNESCO-Kommission e.V.
    Colmantstraße 15
    D-53115 Bonn
    
    Betreff: UNESCO Bericht zur Universelle Periodische Überprüfung Deutschlands
    beim Menschenrechtsrat
    
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    
    ich möchte Ihnen für den Bericht der UNESCO zum  Universelle
    Periodische Überprüfung (Universal Periodic Review) Deutschlands beim
    Menschenrechtsrat am 25.4.2013 (1) 
    danken.
    
    Darin werden u. a. Informationsfreiheitsgesetze, Entkriminalisierung von
    Beleidigungen und Ratifizierung der UN Konvention gegen Korruption
    angesprochen.
    
    Das Baltic Sea NGO Forum hat das auch zur Sprache gebracht in seiner
    Submission zur 16. Session der Working Group on the Universal Periodic
    Review (2)
    
    Darin werden folgende Herausforderungen formuliert:
    
    
      - 88 Staaten mit ca. 5,5 Milliarden d. h. 78 % der Bürger auf der Welt
        haben ein besseres Informationsfreiheitsgesetz als deutsche Bürger im
        Bund (http://www.rti-rating.org/country-data/).
        Nur Liechtenstein, Österreich, Griechenland und Jordanien haben
        schlechtere Informationsfreiheitsgesetze.
 
      - Mehr als 120 Staaten (https://www.rti-rating.org/country-data/)
        mit mehr als 5,9 Milliarden Einwohnern, d. h. 84% der Weltbevölkerung
        haben entweder Informationsfreiheitsgesetze oder entsprechende
        Verfassungsbestimmungen. In 5 Bundesländern d. h. der Hälfte der
        Bevölkerung in Deutschland fehlen generelle (über Verbraucherinformation
        und Umweltinformation hinausgehende) Informationsfreiheitsgesetze.
 
      - Die UN Konvention gegen Korruption ist zwar in mehr als 160 Staaten
        mit mehr als 6,5 Milliarden Einwohnern ratifiziert, nicht aber von
        Deutschland.
 
    
    
    Bedauerlicherweise hat die Bundesregierung das Menschenrecht des
    Informationszugangs in ihrem Bericht an die UN nicht berücksichtigt, obwohl
    vom Baltic Sea NGO Forum darauf hingewiesen wurde (3).
    
    Sowohl nationale
    Organe (Regierung,
    Parlamente, Gerichte)
    und NGOs,
    regionale (EU,
    Europarat,
    OSZE )
    und globale UN Organisationen (Menschenrechtsdommittee,
    Office of
      the High Commissioner for Human Rights) haben den Informationszugang
    und Antikorruption in Deutschland vernachlässigt. Deshalb ist der Beitrag
    der UNESCO sehr wichtig. 
    
    Mit freundlichen Grüßen
    --
Walter Keim
Netizen: http://walter.keim.googlepages.com
UN Universal Periodic Review (UPR):
http://wkeim.bplaced.net/files/foi-upr-de.htm
Will CoE Support the Human Right of Access to Information
in Germany? http://t.co/AavLgnOnz2
Is it possible to enforce access to information in Bavaria?
http://wkeim.bplaced.net/files/enforce_access_to_information.html
    Quellen:
    
    
      - UNESCOs Universal Periodic Review submission http://www.upr-info.org/IMG/pdf/unesco_upr_deu_s16_2013_unesco_e.pdf
 
      -  Baltic Sea NGO 6. Session der Working Group on the Universal Periodic
        Review: http://wkeim.bplaced.net/files/foi-upr-de.htm
 
      - Bericht der Bundesregierung zur Menschenrechtslage in Deutschland an
        den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen:
          http://wkeim.bplaced.net/files/130105aa.html
       
    
    
    
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