in English on same subject: http://wkeim.bplaced.net/files/de_human_rights.htm
Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 8.6.05
An die
Polizeiinspektion Wilhelmshaven
Ebertstraße 80
26382 Wilhelmshaven
Tel.: 04421/942-0
Fax: 04421/942-450
poststelle@pi-wilhelmshaven.polizei.niedersachsen.de
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich nehme Bezug auf Ihre E-mail, in der steht: "Die Polizei Wilhelmshaven sucht dringend Information, Beweismaterial, Zeugen im Ermittlungsverfahren."
Der
erste Direktor des Deutsche Institut für Menschenrechte Percy
MacLean musste zurücktreten, weil er auch (wie vom Europarat
in Recommendation No. R (97) 14 und den VN in der Resolution
48/134 of 20. Dezember 1993 gewünscht) Menschenrechte in
Deutschland thematisieren wollte.
Der
Schutzpatron der Amtsschimmel Schily drohte auch den Geldhahn
abzudrehen. Deshalb
habe ich Menschenrechtsverletzungen Deutschlands eben selber
untersucht:.
Der
Präsident des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
(EGMR), Luzius Wildhaber, hat Deutschland zur Umsetzung der
Straßburger Urteile ermahnt: Deutschland solle sich "näher
mit dem System der Menschenrechtskonvention befassen", sagte
Wildhaber im Gespräch mit der Nachrichtenagentur AFP. Es gebe
offensichtlich "einige Wissenslücken", auch bei
deutschen Richtern, betonte der 69-jährige Schweizer, der den
Straßburger Gerichtshof im Januar aus Altersgründen verlassen
wird.
Wildhaber verwies auf Artikel 46 der Europäischen
Menschenrechtskonvention. Darin
sei unmissverständlich festgelegt, dass die Unterzeichnerstaaten
die endgültigen Urteile des Gerichtshofs "befolgen"
müssen.
Anklage gegen Richter des OLG Naumburg erhoben: Wegen
Rechtsbeugung und
Willkür im Görgülü-Verfahren.
Es ist unbestritten eine Sensation: zum ersten Mal in der
Geschichte der
Bundesrepublik Deutschland wird gegen drei Richter
eines Oberlandesgerichtes, einem so genannten Kollegialorgan,
Anklage wegen
Rechtsbeugung und Willkür erhoben.
http://www.taz.de/pt/2006/11/24/a0082.1/text
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2006/11/23/olg-richter-angeklagt/
http://info.folkertjanke.de/?p=757
http://www.eucars.de/euchr/ueberset.pdf:
Darlegung der Tatsachen
Das Bundesverfassungsgericht entschied sich am 14.10.2004, dass
die
Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für deutsche
Gerichte nicht
bindend seien.
Die Entscheidung wurde unter: http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20041014_2bvr148104.html
veröffentlicht.
Der inkriminierte Abschnitt unter Bookmark 18 lautet:
Auf Grund des Ranges der Europäischen Menschenrechtskonvention
als einfaches
Gesetzesrecht unterhalb der Verfassung sei der Gerichtshof im
Verhältnis zu den
Gerichten der Vertragsparteien funktionell kein höherrangiges
Gericht.
Deshalb könnten nationale Gerichte weder bei der Auslegung der
Europäischen
Menschenrechtskonvention noch bei der Auslegung nationaler
Grundrechte an
dessen Entscheidungen gebunden sein.
Die Verstöße
Die Konvention wurde am 4.11.1950 von Deutschland
unterzeichnet.
Art. 46-1 lautet: Art. 46 Verbindlichkeit und Vollzug der Urteile
(1) Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, in allen
Rechtssachen,
in denen sie Partei sind, das endgültige Urteil des Gerichtshofs
zu befolgen.
Die Entscheidung des BVerfG vom 14.10.2004 war gemäß Art 46
eine
eklatante Missachtung der Konvention.
Die Entscheidung macht den Weg frei für allerhand Missbrauch und
degradiert das Europäische Gerichtshof zu einer Attrappe, was
man beliebig ignorieren
kann. Dies ist eine inhärente Bedrohung, weshalb der
Beschwerdeführer ein Gefühl von
Unbehagen und Unsicherheit hegt.
In einem Staat des Europarates musste man die höchste Qualität
von
Verwaltung und Justiz erwarten, was hier in Deutschland nunmehr
nicht der Fall ist.
Ziel der Klage
Die Ziele der Klage sind:
1. Dass Deutschland erklärt, dass die Entscheidungen des
Europäischen
Gerichtshofes für deutsche Gerichte bindend sind. Die
Entscheidung des
BVerfG soll zurückgenommen werden.
2. Falls dies nicht passiert, soll Deutschland aus dem Europarat
ausgeschlossen sein und Sanktionen auferlegt, solange die
Entscheidung
nicht zurückgenommen werden.
Ich sehe Ihren Ermittlungen entgegen und hoffe dass dadurch der
Gedanke des "Raums der Freiheit" (KOM (2002) 247) mit
"Garantien für die Achtung (...) der Menschenrechte"
in Europa gestärkt wird. Dadurch wird auch die Arbeit leichter
für die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte
COM(2005)280), die im Januar 2007 ihre Arbeit aufnimmt: http://ec.europa.eu/justice_home/fsj/rights/fsj_rights_agency_en.htm.
Mit freundlichen Grüßen aus Norwegen,
--
Walter Keim
Keim v. Germany: Appl. No. 41126/05: http://wkeim.bplaced.net/files/echr-061101.htm
8 German states violate the human right og freedom of
information: http://wkeim.bplaced.net/files/ifg-result.htm
Promotion of Freedom of Information for Germany: http://wkeim.bplaced.net/files/coe-031128.htm,
http://wkeim.bplaced.net/files/osce-050106.htm,
http://wkeim.bplaced.net/files/ihf-060824.htm,
http://wkeim.bplaced.net/files/pace-060213.html
Anlagen:
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