English in English on same subject: http://wkeim.bplaced.net/files/de_human_rights.htm

Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 8.6.05

An die
Polizeiinspektion Wilhelmshaven
Ebertstraße 80
26382 Wilhelmshaven
Tel.: 04421/942-0
Fax: 04421/942-450
poststelle@pi-wilhelmshaven.polizei.niedersachsen.de

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich nehme Bezug auf Ihre E-mail, in der steht: "Die Polizei Wilhelmshaven sucht dringend Information, Beweismaterial, Zeugen im Ermittlungsverfahren."

Der erste Direktor des Deutsche Institut für Menschenrechte Percy MacLean musste zurücktreten, weil er auch (wie vom Europarat in Recommendation No. R (97) 14 und den VN in der Resolution 48/134 of 20. Dezember 1993 gewünscht) Menschenrechte in Deutschland thematisieren wollte.
Der Schutzpatron der Amtsschimmel Schily drohte auch den Geldhahn abzudrehen. Deshalb habe ich Menschenrechtsverletzungen Deutschlands eben selber untersucht:.

Präsident des Menschenrechtsgerichts mahnt Deutschland

Der Präsident des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), Luzius Wildhaber, hat Deutschland zur Umsetzung der Straßburger Urteile ermahnt: Deutschland solle sich "näher mit dem System der Menschenrechtskonvention befassen", sagte Wildhaber im Gespräch mit der Nachrichtenagentur AFP. Es gebe offensichtlich "einige Wissenslücken", auch bei deutschen Richtern, betonte der 69-jährige Schweizer, der den Straßburger Gerichtshof im Januar aus Altersgründen verlassen wird.
Wildhaber verwies auf Artikel 46 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Darin sei unmissverständlich festgelegt, dass die Unterzeichnerstaaten die endgültigen Urteile des Gerichtshofs "befolgen" müssen.

Ein heftiger Schuss vor den Bug: Richter wegen Rechtsbeugung angeklagt

Anklage gegen Richter des OLG Naumburg erhoben: Wegen Rechtsbeugung und
Willkür im Görgülü-Verfahren.
Es ist unbestritten eine Sensation: zum ersten Mal in der Geschichte der
Bundesrepublik Deutschland wird gegen drei Richter
eines Oberlandesgerichtes, einem so genannten Kollegialorgan, Anklage wegen
Rechtsbeugung und Willkür erhoben.
http://www.taz.de/pt/2006/11/24/a0082.1/text
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2006/11/23/olg-richter-angeklagt/
http://info.folkertjanke.de/?p=757

Antrag Nr. 14021/05 beim EGMR Deutschland aus dem Europarat auszuschließen:

http://www.eucars.de/euchr/ueberset.pdf:

Darlegung der Tatsachen

Das Bundesverfassungsgericht entschied sich am 14.10.2004, dass die
Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für deutsche Gerichte nicht
bindend seien.
Die Entscheidung wurde unter: http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20041014_2bvr148104.html veröffentlicht.


Der inkriminierte Abschnitt unter Bookmark 18 lautet:

Auf Grund des Ranges der Europäischen Menschenrechtskonvention als einfaches
Gesetzesrecht unterhalb der Verfassung sei der Gerichtshof im Verhältnis zu den
Gerichten der Vertragsparteien funktionell kein höherrangiges Gericht.
Deshalb könnten nationale Gerichte weder bei der Auslegung der Europäischen
Menschenrechtskonvention noch bei der Auslegung nationaler Grundrechte an
dessen Entscheidungen gebunden sein.


Die Verstöße

Die Konvention wurde am 4.11.1950 von Deutschland unterzeichnet.
Art. 46-1 lautet: Art. 46 Verbindlichkeit und Vollzug der Urteile
(1) Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, in allen Rechtssachen,
in denen sie Partei sind, das endgültige Urteil des Gerichtshofs zu befolgen.

Die Entscheidung des BVerfG vom 14.10.2004 war gemäß Art 46 eine
eklatante Missachtung der Konvention.
Die Entscheidung macht den Weg frei für allerhand Missbrauch und
degradiert das Europäische Gerichtshof zu einer Attrappe, was man beliebig ignorieren
kann. Dies ist eine inhärente Bedrohung, weshalb der Beschwerdeführer ein Gefühl von
Unbehagen und Unsicherheit hegt.
In einem Staat des Europarates musste man die höchste Qualität von
Verwaltung und Justiz erwarten, was hier in Deutschland nunmehr nicht der Fall ist.

Ziel der Klage

Die Ziele der Klage sind:
1. Dass Deutschland erklärt, dass die Entscheidungen des Europäischen
Gerichtshofes für deutsche Gerichte bindend sind. Die Entscheidung des
BVerfG soll zurückgenommen werden.
2. Falls dies nicht passiert, soll Deutschland aus dem Europarat
ausgeschlossen sein und Sanktionen auferlegt, solange die Entscheidung
nicht zurückgenommen werden.

Ich sehe Ihren Ermittlungen entgegen und hoffe dass dadurch der Gedanke des "Raums der Freiheit" (KOM (2002) 247) mit "Garantien für die Achtung (...) der Menschenrechte" in Europa gestärkt wird. Dadurch wird auch die Arbeit leichter für die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte COM(2005)280), die im Januar 2007 ihre Arbeit aufnimmt:  http://ec.europa.eu/justice_home/fsj/rights/fsj_rights_agency_en.htm.


Mit freundlichen Grüßen aus Norwegen,

--
Walter Keim
Keim v. Germany: Appl. No. 41126/05: http://wkeim.bplaced.net/files/echr-061101.htm
8 German states violate the human right og freedom of information: http://wkeim.bplaced.net/files/ifg-result.htm
Promotion of Freedom of Information for Germany: http://wkeim.bplaced.net/files/coe-031128.htm, http://wkeim.bplaced.net/files/osce-050106.htm,
http://wkeim.bplaced.net/files/ihf-060824.htm, http://wkeim.bplaced.net/files/pace-060213.html

Anlagen:

  1. Menschenrechtsverletzungen in Deutschland:  http://wkeim.bplaced.net/files/de_menschenrechte.htm
  2. Deutschland muss Urteile des Menschenrechtsgerichtshofs befolgen:  http://magazine.web.de/de/themen/nachrichten/deutschland/recht/3330438.html
  3. Richter wegen Rechtsbeugung angeklagt: http://www.123recht.net/article.asp?a=19270
  4. Antrag Deutschland aus Europarat auszuschließen: http://www.eucars.de/euchr/ueberset.pdf:

 

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