In English on same subject: http://wkeim.bplaced.net/files/radikalenerlass-en.htm

Frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht. (Präambel der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft)

Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, 10. Oktober 2004 [29.10.05 und später ergänzt]


[An Kultusminister Helmut Rau]
An Dr. Annette Schavan: info@annette-schavan.de
Ministerin für Kultus, Jugend und Sport des Landes Baden-Württemberg
Postfach 10 34 42
D-70029 Stuttgart

[An Berufsverbotstäter Innenminister Volker Bouffier, Friedrich-Ebert-Allee 12, D-65185 Wiesbaden, poststelle@hmdi.hessen.de]

[Kopie: Hessische Kultusministerin Karin Wolff poststelle@hkm.hessen.de und Berufsverbieter Ltd. Regierungsdirektor Detlef Brandner (Regierungspräsidium Karlsruhe)]

[Abschluss 05.09.07: Spiegel ONLINE: BERUFSVERBOT PASSÉ Antifa-Aktivist wird doch noch Lehrer]



Betreff: Informationsfreiheit statt Berufsverbote: Gläserner Staat statt gläsernen Bürgern

Sehr geehrte Frau Kultusministerin Schavan, [sehr geehrter Herr Innenminister Bouffier,]

aus zahlreichen Presseberichten http://www.spiegel.de/unispiegel/heft/0,1518,323099,00.html entnehme ich, dass Sie gegen einen Teilnehmer der Antikriegsbewegung und in antifaschistischen Gruppen ein Berufsverbot ausgesprochen haben, weil er "nicht die Gewähr dafür biete, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten." Der Verfassungsschutz hat mehr als 10 Jahre Informationen über ihn und seine politische Arbeit gesammelt. Ergebnis ist die unbestrittene Information, dass er Mitglied einer ver- fassungskonformen, also gemäß Art. 9 GG nicht verbotenen, Initiative ist, die unter anderem gegen ausländerfeindliche und neonazistische Bestrebungen aktiv ist.

Deutschland wurde im Berufsverbotsfall Vogt gegen Deutschland ( - 7/1994/454/535 - EuGRZ 1995, 590 - ) wegen Verletzung der Menschenrechte der Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt.

Auch der Präsident des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, Luzius Wildhaber, hat die Bundesregierung und das Bundesverfassungsgericht kritisiert. Die Tatsache, dass Entscheidungen des europäischen Gerichtshofes häufig als nicht bindend für deutsche Gerichte betrachtet würden, zeuge von mangelndem europäischen Verantwortungsbewusstsein: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,327801,00.html. Deutschland verstößt gegen Artikel 46 der Europäischen Menschenrechtskonvention, d. h. die Verpflichtung der Vertragsparteien Urteile zu befolgen.

Die Formulierung "die Gewähr dafür bieten, sich jederzeit für ..." einzutreten, stammt aus § 4 des "Gesetz(es) zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" vom 23. Juni 1933, beschlossen von der Reichsregierung, aufgrund des Ermächtigungsgesetzes. Der Grundsatz, dass ein Beamter "die Gewähr dafür bieten muss, sich jederzeit" das heißt Zweifel selber ausräumen muss stammt aus der Nazidiktatur und ist auch heute noch einmalig in Europa.

Das ist auch im Gegensatz zum Landtag von Baden-Württemberg, der in seiner 88. Plenarsitzung am 18.5.2000 (Drucksache 12/5112 lfd.Nr. 25) folgende Beschlussempfehlung angenommen hat:
"Die Landesregierung wird ersucht, alle vom so genannten Radikalenerlass Betroffenen nach Einzelfallprüfung in den Landesdienst aufzunehmen, soweit diese aktuell einen Antrag auf Aufnahme stellen. In die Einzelfallprüfung werden auch die zum Zeitpunkt der Entfernung aus dem Dienst bzw. der Nichteinstellung gültigen Kriterien im Rahmen des rechtlich Möglichen einbezogen."

Beim Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung (Informationsfreiheit) ist Baden-Württemberg, zusammen mit anderen von der CDU/CSU regierten Ländern das Schlusslicht in Europa: http://wkeim.bplaced.net/foi-laws-eu-de.gif und der zivilisierten Welt: https://www.privacyinternational.org/sites/privacyinternational.org/files/foi-laws.jpg. Nachdem Serbien am 2.11.04 [und der Bund] ein Informationsfreiheitsgesetz beschlossen hat ist Deutschland [in CDU/CSU regierten Bundesländern] das einzige größere Land in der EU, Europas, der OSZE, der OECD sowie aller entwickelten zivilisierten Länder ohne gesetzliche oder verfassungsrechtlich verankerte Informationsfreiheit.

Verletzungen von Menschenrechten bei Berufsverboten, Informationsfreiheit (IPbürgR Artikel 19 "Informationen zu suchen") sind nicht die einzigen Verletzungen von Menschenrechten in Deutschland: http://wkeim.bplaced.net/files/de_menschenrechte.htm dokumentiert durch zahlreiche Verurteilungen beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

[Am 6. Dezember 2004 haben der Spezialberichterstatter für Meinungsfreiheit der Vereinten Nationen und der Vertreter für Medienfreiheit der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) sowie der Spezialberichterstatter für Meinungsfreiheit der Organisation amerikanischer Staaten (OAS) in einer gemeinsame Erklärung zum Zugang zu Informationen und zur Geheimhaltungsgesetzgebung bestätigt, 9 dass der Zugang zu amtlichen Informationen ein Menschenrecht ist:

"The right to access information held by public authorities is a fundamental human right which should be given effect at the national level through comprehensive legislation (for example Freedom of Information Acts) based on the principle of maximum disclosure, establishing a presumption that all information is accessible subject only to a narrow system of exceptions." ]

Diese Politik ist auch im Gegensatz zum Plan der EU Kommission KOM (2002) 247 in Europa einen "Raums der Freiheit" einschließlich einer Garantie des Respekts der Menschenrechte zu schaffen.  

Artikel 6 (1) des VERTRAGS ÜBER DIE EUROPÄISCHE UNION lautet:

Die Union beruht auf den Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit; diese Grundsätze sind allen Mitgliedstaaten gemeinsam.

Deutschland ist laut Artikel 23 GG verpflichtet bezüglich "vergleichbaren Grundrechtsschutz" bei der EU mitzuarbeiten.

Weder Sie, noch die Landesregierung noch die Mehrheit des Landtages respektieren Artikel 19 des Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbürgR, BGBl. 1973 II S. 1534), d. h. sie bieten nicht die Gewähr dafür, sich jederzeit für die Menschenrechte einzusetzen und stehen nicht auf dem Boden des VERTRAGS ÜBER DIE EUROPÄISCHE UNION, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AMRE) Artikel 19, des IPbürgR Artikel 19 und der Charta der Grundrechte der EU Artikel 42.

Da nach Artikel 1 (2) GG das "Bekenntnis zu den unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten die Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit" ist gehe ich davon aus, dass Sie dieses Berufsverbot zurücknehmen.

Dieser Brief ist im Internet veröffentlicht: http://wkeim.bplaced.net/files/schavan.htm, wo auch die Antwort hinkommt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Walter Keim


PS: Danke an Alle die mich informiert haben. Gerne nehme ich weitere Kommentare entgegen: walter.keim@gmail.com.

19.10.05: Berufsverbotstäterin Schavan geht nach Berlin und wird Bildungs- und Forschungsministerin, da sie eine enge Vertraute Merkels ist.
13.03.06: Der Spiegel:
Berufsverbot für linken Lehrer.
10.03.06: Verwaltungsgericht bestätigt Berufsverbot. Prozessverlauf.
10.04.06:
Bieten die Verwaltungsrichter in Karlsruhe die Gewähr sich jederzeit für die Menschenrechte einzusetzen?
04.08.2006: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) lässt Berufung zu, "da der Erfolg des Berufungsverfahrens offen sei und deshalb ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils bestünden."
13.01.07: Zensur bei politikforum.de von Information über Berufungsverhandlung beim VGH

13.03.07: Verwaltungsgerichtshof hebt Berufsverbot gegen Lehrer auf
14.03.07: Der SPIEGEL: "Ein Sieg, aber ein bitterer Sieg"
31.05.07: Karlsruhe: Regierungspräsidium lädt Csaszkóczy zu neuer Anhörung vor.
02.06.07: Schulbehörde möchte Lehrer erneut anhören.
04.07.07: Verwaltungsgericht Darmstadt (AZ: 1 E 1247/06): Das Berufsverbot verletzt das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung.
04.07.07: Beck aktuell: VG Darmstadt verpflichtet Hessen zur erneuten Entscheidung über Einstellung eines als linksextrem eingestuften Lehrers
04.07.07: Presseerklärung VG Darmstadt.
05.09.07: Spiegel ONLINE: BERUFSVERBOT PASSÉ Antifa-Aktivist wird doch noch Lehrer

 

Anlage: Verletzungen von Menschenrechten in Deutschland: http://wkeim.bplaced.net/files/de_menschenrechte.htm

PS: Die Formulierung "die Gewähr dafür bieten, sich jederzeit für ..." einzutreten, stammt (wie oben ausgeführt) aus § 4 des "Gesetz(es) zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" vom 23. Juni 1933, beschlossen von Adolf Hitlers Reichsregierung, aufgrund des Ermächtigungsgesetzes. Zwar forderte Hitler für den "nationalen Staat" einzutreten, aber das im Europa einmalige Prinzip, dass der Bürger Zweifel ausräumen soll blieb. Auch heute noch wendet der Amtsschimmel das an:

 

Regierungspräsidium Karlsruhe, 12.05.05

(...)

Der Dienstherr ist nicht verpflichtet, nachzuweisen, dass der Kläger nicht verfassungstreu ist; für ein Fehlen der Gewähr der Verfassungstreue genügen bereits begründete Zweifel. Es besteht keine Vermutung der Verfassungstreue bis zum Beweis des Gegenteils (BverwG, ZBR 1980, 89). (...)

(...)

Brandner

Ltd. Regierungsdirektor

 

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Anlage: Süddeutschland der Schandfleck bezüglich der Informationsfreiheit in Europa. Bild unten: Dunkelgrün: Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Hellgrün: Informationsfreiheit nur in Verfassung. Gelb: Gesetz in Vorbereitung. FOIA= Freedom of Information Act (Informationsfreiheitsgesetz).

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