on same subject in English: http://wkeim.bplaced.net/files/egmr-klage-en.htm
Einschreiben, vorab als Fax gesendet
Knowledge will forever govern
ignorance, and a people who mean to be their own governors,
must
arm themselves with the power knowledge gives. A popular government
without popular
information or the means of acquiring it, is but
a prologue to a farce or a tragedy or perhaps both.
--
James
Madison
Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
NO-7020 Trondheim, 22. 10. 2008
Verwaltungsgericht, Fax: +49 (0)30 9014 - 8790
2.
Kammer
Kirchstraße 7
DE-10557 Berlin
Beschwerde
gegen Streitwert von € 5000.-
In der Verwaltungsstreitsache
Walter Keim ./. Bundesrepublik Deutschland
VG 2 A 55.07
wird gegen den Beschluss über den Streitwert vom 17.9.2008 mit dem Poststempel 24.9.2008 zugestellt am 30.9.2008 aus folgenden Gründen Streitwertbeschwerde eingelegt:
Verwaltungsgericht unterschlägt die im BGBl kodifizierten Menschenrechte EKGR (BGBl. 1952 Teil II S. 685) und IPbürgR (BGBl. 1973 II S. 1534) und verletzt deshalb den "Anspruch des Volkes" (BVerfG, 2 BvE 1/06, Randnummer 274) auf Wissen ("Right to Know").
Die am 09. November 2003 unterzeichnete und am 14. Dezember 2005 in Kraft getretene UN Konvention gegen Korruption ist von mehr als 120 Staaten aber nicht von Deutschland ratifiziert wegen unzureichender Bestimmungen zur Abgeordnetenbestechung. Deshalb ist es die Veröffentlichung gemäß BVerfG, 2 BvE 1/06 wichtig.
In mehr als 75 Staaten ist der Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung in der gesetzlich verankert (IFG). Weitere ca. 30 Staaten ohne IFG haben dieses Menschenrecht in der Verfassung verankert. Damit ist das Menschenrecht des Zugangs zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung in mehr als die Hälfte der Staaten in der Welt und fast allen Staaten in Europa realisiert, das gemäß Art. 59 Abs. 2 GG Bestandteil des Bundesrechts ist. Das wurde vom Verwaltungsgericht ignoriert.
Ich habe aus rein idealistischen Zwecken ohne finanziellen Hintergrund geklagt:
Um den "Anspruch des Volkes" (BVerfG, 2 BvE 1/06)" zu realisieren
Um den Mangel der Nichtratifizierung der UN Konvention gegen Korruption zu mildern
Um eine " farce or a tragedy" (Madison) zu mildern
Ich habe die überlange Verfahrensdauer von 10.3.06 bis 5.7.2007 der mangelnden Veröffentlichung ohne einstweilige Verfügung meines Erachtens zu Recht moniert.
Nach dem Gerichtskostengesetz (GRK § 13 ) ist aus dem Antrag des Klägers von der für ihn ergebenden Bedeutung der Sache nach Ermessen zu bestimmen. In Norwegen (wo ich wohne) ist die Akteneinsicht im Umfang diese Verfahrens selbstverständlich und gratis. Das ist auch durch die kostenlose Anfertigen im Verfahren VG 2 A 85.04 von 15 Kopien im Konsulat in Norwegen bewiesen.
Dies wurde am 28.6.08 beantragt. Die Unterlassung der am 4.7.07 zugesagten Prüfung hatte zur Folge, dass der Streitwert zu hoch ist.
Rasche Bearbeitung wird beantragt.
gez. Walter Keim
In Internet veröffentlicht:
Tabellarische Übersichten: Menschenrecht Informationszugangsfreiheit im Bundesgesetzblatt (BGBl.): http://wkeim.bplaced.net/IFG.htm#Europarat
Antwort:
29.10.08: Oberverwaltungsgericht bestätigt Entgegennahme der Klager und gibt Aktenzeichen - OVG 12L 117.89 -
17.11.08: Oberverwaltungsgericht lehnt Streitwertbeschwerde ab.
27.11.08: BfDI fragt ob dagegen geklagt wurde. Antwort: Nach abgelehnter Verfassungsbeschwerde geht das an EGMR.
PS:
Danke an Alle die mich informiert haben. Gerne nehme ich weitere
Kommentare entgegen: walter.keim@gmail.com.
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Anlage: Süddeutschland der Schandfleck bezüglich der Informationsfreiheit in Europa. Bild unten: Dunkelgrün: Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Hellgrün: Informationsfreiheit nur in Verfassung. Gelb: Gesetz in Vorbereitung. FOIA= Freedom of Information Act (Informationsfreiheitsgesetz).