In English on same subject: http://wkeim.bplaced.net/files/0706eup-en.htm
Walter Keim, E-Mail: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, 14.10.2007
An die
Präsidentin
der INGO Konferenz des Europarats, NGO-Unit@coe.int
Council of Europe Secretariat
F 67075 STRASBOURG cedex
Kopie: Präsident des Oberlandesgerichtes Bamberg, Dr. Michael Meisenberg, Bayerisches Justizministerium, Richter Dörfler am OLG Bamberg.
Betreff: Ihr Besuch in Bamberg: Sind bayrische Gerichte unabhängig, gemessen an internationalen Normen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin Oeschger,
ich beziehe mich auf Ihren Besuch in Ihrer Funktion als Präsidentin der Konferenz der NGO's im Europarat vom 30. August bis 1. September 2007 in Bamberg. (Anlage 1: http://www.petra-heller.com/AKTUELLES_nach_Datum.146.0.html#070904) und das Symposium: "Deutsche Jugendämter und die europäische Menschenrechtskonvention am 20. und 21. Oktober 2007 in Bamberg.
In Begleitung des Stadtrates Tscherner und des Stiefvaters von Aeneas fand auch ein Gespräch mit dem Präsidenten des Oberlandesgerichtes Bamberg, Dr. Michael Meisenberg. Der Präsident des Oberlandesgerichtes betonte, wie sehr ihm die Garantie richterlicher Unabhänigkeit am Herzen liegt.
Ich schätze es, dass Sie sich vor Ort selbst ein Bild machen und möchte Ihnen von meinen Erfahrungen und Untersuchungen berichten und zum Schluss auf die Empfehlungen des Menschenrechtskommissars nach seinem Besuch in Deutschland 2006 des Europarates hinweisen.
Zunächst: Sind bayrische Richter objektiv gesehen nach internationalen Normen beurteilt unabhängig?
"In Deutschland entscheiden (jedoch) die Justizminister über Auswahl, Anstellung und Beförderung von Richtern - zumeist allein, selten in einer für sie je nach Bundesland mehr oder weniger verbindlichen Zusammenarbeit mit Mitwirkungsgremien. In Deutschland führen Minister die oberste Dienstaufsicht über die Richterinnen und Richter." Bayern ist eines der wenigen Bundesländer in dem es keine Richterwahlausschüsse gibt, d. h. das Justizministerium entscheidet allein. (Anlage 2: http://wkeim.bplaced.net/files/gewaltentrennung.htm)
Diese Regelungen zur Auswahl, Anstellung und Beförderung stammen aus dem Kaiserreich. Allerdings war Hitler die Freiheit der Richter von Dienstaufsicht im Kaiserreiches beim Umbau Deutschlands zum diktatorischen Führerstaat im Wege. So waren die Richter des Preußischen Oberverwaltungsgerichtes von dessen Gründung im Jahre 1875 an von jeder Dienstaufsicht durch die Exekutive frei. Gleiches galt für das Sächsische Oberverwaltungsgericht. Sie verloren diese Freiheit durch § 7 Abs. 1 der Ersten Durchführungsverordnung vom 29.04.1941 zum Führer-Erlass über die Errichtung des Reichsverwaltungsgerichtes (RGBl I S. 201: Erste DV = RGBl I S. 224).
Die Bundesvertreterversammlung des Deutschen Richterbundes (DRB) fordert der Justiz die Stellung zu verschaffen, die ihr nach dem Gewaltteilungsprinzip und nach der im Grundgesetz vorgesehenen Gerichtsorganisation zugewiesen ist. Der Vorsitzende des DRB, Oberstaatsanwalt Christoph Frank: "Das Modell des DRB weist nun den konkreten Weg in die Selbstverwaltung der Justiz in Deutschland, die in Europa bereits selbstverständlicher rechtsstaatlicher Standard ist."
Auch die Neue Richtervereinigung setzt sich mit Beschluss vom 1.3.2003 für die Verwirklichung der Unabhängigkeit der Justiz von der Exekutive ein (Anlage 12).
Diese Forderung der Unabhängigkeit der Justiz gemäß Grundgesetz (Art. 97 GG) zu verwirklichen ist genau so alt wie das Grundgesetz. Schon der 40. Deutschen Juristentages 1953 hat diese Verwirklichung des Grundgesetzes angemahnt (Anlage 5):
II.
Gesetzgeberische Maßnahmen, um die Unabhängigkeit des erkennenden Richters sowohl durch die Art seiner Auswahl und Beförderung als auch durch seine Stellung gegenüber der Verwaltung institutionell zu sichern, sind notwendig zur Durchführung des Grundgesetzes.
Gerichte in Deutschland sind also objektiv gesehen nicht unabhängig sondern Anhängsel der Exekutive.
In der Publikation im Internet: "Deutsche Jugendämter und die europäische Menschenrechtskonvention Internationales Symposium als Reaktion auf Bamberger Justizskandal" (Anlage 10: http://www.pressetext.de/pte.mc?pte=071011021) wird über die Verhandlung 17.9.07 Jugendamt Aktz. 002 UF 171/06 berichtet. Der Richter Döfler wird so zitiert, dass man wohl dort sei, "um was über Demokratie und Rechtsstaat zu lernen". Allerdings berichten die Schweizer Rechtsanwältin und eine russische Beobachterin etwas ganz anderes:
Die ganze Verhandlung war eine Farce, die sich im Theater sicher gut, im Justizalltag jedoch äusserst schlecht macht".
(Stellungnahme der schweizerischen Rechtsanwältin Frau Michèle Oeschger-Courvoisier)
Solche Vorfälle werden gerne als Einzelfälle abgetan. Die Zeitschrift für anwaltliche Praxis hat Anwälte aufgefordert, über ihre Erfahrungen zu berichten. Mehr als 1000 Zuschriften wurden so zusammengefasst: "Es gibt in der deutschen Justiz zu viele machtbesessene, besserwissende und leider auch unfähige Richter, denen beizukommen offenbar ausgeschlossen ist." (Dr. Egon Schneider, ehem. Richter am OLG, in "Zeitschrift für anwaltliche Praxis" 6/1999). "Täglich tausendfaches Verfahrensunrecht! [...] Von einer Übertreibung kann jedoch keine Rede sein. [...] In den vier anderen Gerichtsbarkeiten verhält es sich nicht besser, teilweise eher noch schlimmer." (Dr. Egon Schneider, S.4, ZAP-Report: Justizspiegel, 1999). (Siehe Anlage 8)
Ich bin 1982 aus Bayern nach Norwegen ausgewandert. Ab 1997 hat mich meine Mutter beauftragt ihre Intereressen zu vertreten und dadurch habe ich gezwungenermaßen mit deutschen Behörden zu tun gehabt.
Da ich das Recht auf eine gute Verwaltung
vermisst habe, habe ich ca. 25 Petitionen über das Recht auf eine gute Verwaltung und Informationsfreiheitsgesetze geschrieben (Anlage 1). Zwar hat der Bundestagspräsident meine Petition zur Informationsfreiheit am 22.12.04 (http://wkeim.bplaced.net/files/041222btp.pdf) dem Bundeskanzler zur Berücksichtigung überwiesen und der Bundestag hat gegen den Willen der Regierung ein IFG verabschiedet, aber wegen zahlreicher Ausnahmen und Einschränkungen hat der Bund sich dadurch nur vom letzten auf den vorletzten Platz verbessert. Der bayrische Landtag hat nicht nur meine Petition zur Einführung der Informationsfreiheit abgelehnt, weil es vom Ministerium nicht befürwortet wurde, sondern sogar die Begründung dafür geheim gehalten. Bedauerlicherweise dokumentieren diese Petitionen, dass deutsche Parlamentarier Bürger- und Menschenrechte ablehnen, die sonst in der zivilisierten Welt überall selbstverständlich sind.
Rächt sich hier, dass deutsche Parlamente zu sehr von Staatsdienern dominiert sind? In der Schweiz (z. B. Basel) sind Regierungsräte, die Staatsschreiber, die Departementssekretäre und deren Substitute, die Mitglieder sämtlicher Gerichte, Staatsanwälte und die der Staatsanwaltschaft zugeteilten Kriminalkommissäre. nicht wählbar. In Deutschland gibt zwar Art. 137 diese Möglichkeit, aber sie wurde nicht gesetzlich umgesetzt und ausgeschöpft.
Deutschland erfüllt bisher nicht die Anforderungen, die die EU an neue Mitglieder stellt:
Im Interesse der Heranführung Deutschlands an die zivilisierte
Welt möchte ich mich dafür einsetzen diese EU Normen auch in
Deutschland einzuführen und darauf hinweisen dass die
Unabhängigkeit der Justiz ist eine Voraussetzung für eine
Demokratie ist. Bayern ist hier (neben einigen wenigen anderen
Bundesländern) die Ausnahme in West- und Mitteleuropa.
Beim fehlenden Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist Bayern im Wesentlichen in Europa isoliert: Nur Weißrussland und Russland und wenige (5) Bundesländer verweigern ihren Bürgern diese Bürger- und Menschenrecht auch. 8 Bundesländer haben IFG und 3 Zielführende Initiativen für IFG.
Der Menschenrechtskommissar des Europarates hat Deutschland besucht und schlägt am 11.7.07 vor (Anlage 6):
Der Aufbau einer Infrastruktur für Menschenrechtsbildung und die Schulung von Richtern und Parlamentariern sind aus meiner Sicht der Schlüssel um Deutschland an Europa und die zivilisierte Welt heranzuführen. Deshalb habe ich das am 11.8.07 dem Justizministerium (Anlage 7), 21.8.07 dem Bundestag (Anlage 8) und 28.9.07 dem Landtag Baden-Württemberg (Anlage 9) vorgeschlagen.
Ich hoffe Sie setzen die Beobachtung Deutschlands fort und bilden sich eine eigene Meinung.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Keim
Anlagen:
Antwort:
Entwicklung:
Walter Keim
Netizen: http://wkeim.bplaced.net/index_de.htm
ECHR Appl. No. 31583/07: http://wkeim.bplaced.net/files/egmr-klage-en.htm
Keim v. Germany: ECHR Appl. No. 41126/05: http://wkeim.bplaced.net/files/echr-061101.htm
8 German states violate the human right og freedom of
information: http://wkeim.bplaced.net/files/ifg-result.htm
Promotion of Human Rights for Germany: http://wkeim.bplaced.net/files/coe-031128.htm, http://wkeim.bplaced.net/files/osce-050106.htm, http://wkeim.bplaced.net/files/ihf-060824.htm, http://wkeim.bplaced.net/files/pace-060213.html, http://wkeim.bplaced.net/files/echr-061101.htm, http://wkeim.bplaced.net/files/eu-hra-070329.htm
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