Subject: Ist 2. Senat des OLG Bamberg ein Vorbild für Rechtsstaat oder typisch für Mangel an Demokratie?
From: Walter Keim
Date: Thu, 11 Oct 2007 16:28:41 +0200
To: poststelle@olg-ba.bayern.de
CC: spd@bayern.landtag.de, info@gruene-fraktion-bayern.de, "csu@csu-landtag.de" , "Ministerpräsident Bayern", Justizministerium Bayern <poststelle@stmj.bayern.de>

In English on same subject: http://wkeim.bplaced.net/files/0706eup-en.htm  

Walter Keim, E-Mail: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, 11.10.2007

An das
Oberlandesgericht Bamberg

Wilhelmsplatz 1

D-96045 Bamberg

2. Senat

Betreff: Verhandlung 17.9.07 Jugendamt Aktz. 002 UF 171/06: Vorbildlich für Demokratie und Rechtsstaat?

 

Sehr geehrter Herr vorsitzender Richter Dörfler,

Ich beziehe mich auf die Publikation im Internet: "Deutsche Jugendämter und die europäische Menschenrechtskonvention Internationales Symposium als Reaktion auf Bamberger Justizskandal": http://www.pressetext.de/pte.mc?pte=071011021

Darin wird über die Verhandlung 17.9.07 Jugendamt Aktz. 002 UF 171/06 berichtet. Sie werden so zitiert, dass man wohl dort sei, "um was über Demokratie und Rechtsstaat zu lernen". Allerdings berichten die russische Beobachterin und Schweizer Rechtsanwältin was ganz anderes:

Die ganze Verhandlung war eine Farce, die sich im Theater sicher gut, im Justizalltag jedoch äusserst schlecht macht".
(Stellungnahme der schweizerischen Rechtsanwältin Frau Michèle Oeschger-Courvoisier) 

Im Zusammenhang mit dem Schreiben von ca. 25 Petitionen über das Recht auf eine gute Verwaltung und Informationsfreiheitsgesetze (Anlage 1) ist mir auch das Fehlen der Verwirklichung der im Grundgesetz geforderten Gewaltentrennung aufgefallen.

Deutschland erfüllt bisher nicht die Anforderungen, die die EU an neue Mitglieder stellt:


Im Interesse der Heranführung Deutschlands an die zivilisierte Welt möchte ich mich dafür einsetzen EU Normen auch in Deutschland einzuführen und darauf hinweisen dass die Unabhängigkeit der Justiz ist eine Voraussetzung für eine Demokratie ist.
"In Deutschland entscheiden (jedoch) die Justizminister über Auswahl, Anstellung und Beförderung von Richtern - zumeist allein, selten in einer für sie je nach Bundesland mehr oder weniger verbindlichen Zusammenarbeit mit Mitwirkungsgremien. In Deutschland führen Minister die oberste Dienstaufsicht über die Richterinnen und Richter." Die Vorgabe des Grundgesetzes ist noch nicht umgesetzt, obwohl sich der Deutschen Richterbund und die Neue Richtervereinigung dafür einsetzen

Hitler war die Regelung des Kaiserreiches zur Dienstaufsichtsfreiheit beim Umbau Deutschlands zum diktatorischen Führerstaat im Wege. So waren die Richter des Preußischen Oberverwaltungsgerichtes von dessen Gründung im Jahre 1875 an von jeder Dienstaufsicht durch die Exekutive frei. Gleiches galt für das Sächsische Oberverwaltungsgericht. Sie verloren diese Freiheit durch § 7 Abs. 1 der Ersten Durchführungsverordnung vom 29.04.1941 zum Führer-Erlass über die Errichtung des Reichsverwaltungsgerichtes (RGBl I S. 201: Erste DV = RGBl I S. 224).  Von da an übte der Reichsminister des Innern die oberste Dienstaufsicht aus. Diese Aufsicht wird auch heute noch praktiziert. Beim fehlenden Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist Bayern im Wesentlichen in Europa isoliert: Nur Weißrussland und Russland verweigern ihren Bürgern diese Bürger- und Menschenrecht auch. Nur noch 5 Bundesländer fehlen IFG oder Pläne dazu.    

Am 18. November 2003 (Anlage M) und 21. November 2006 (Anlage N) wurde der Menschenrechtskommissar des Europarates von mir über strukturelle Probleme in Deutschland unterrichtet. Der Menschenrechtskommissar des Europarates hat Deutschland besucht und schlägt am 11.7.07 vor (Anlage 5):

Bitte zögern Sie nicht dieses Angebot anzunehmen um sich mit Menschenrechten vertraut zu machen um Deutschland an Europa und die zivilisierte Welt heranzuführen.

Mit freundlichen Grüßen

Walter Keim

Kopie: Präsidentin der Versammlung der internationalen NRO im Europarat, Dienstleiter des Oberlandesgerichts Bamberg: Reinhard Hipelius

Anlagen:

  1. Petitionen Recht auf gute Verwaltung und Informationsfreiheit: http://wkeim.bplaced.net/petitionen.htm
  2. Gewaltentrennung in Deutschland und Europa: http://wkeim.bplaced.net/files/gewaltentrennung.htm
  3. Informationsfreiheit: http://wkeim.bplaced.net/files/ifg-material.htm
  4. Beleidigung in Deutschland und Europa: Defamation is international law, OSCE, Council of Europe and law in Germany: http://wkeim.bplaced.net/files/defamation.htm. http://merlin.obs.coe.int/iris/2006/10/article1 und http://www.eucars.de/images/stories/beleidigung_de.pdf
  5. Bericht des Menschenrechtskommissars Thomas Hammarberg über seinen Besuch in Deutschland 9. – 11. und 15. – 20. Oktober 2006: http://wkeim.bplaced.net/files/Bericht-des-Menschenrechtskommissars.htmlhttps://wcd.coe.int/ViewDoc.jsp?Ref=CommDH(2007)14&Language=lanGerman 

   

Im Internett publiziert:

  1. Visit of the Commissioner of Human Rights (CoE) in Germany: http://wkeim.bplaced.net/files/coe-031128.htm
  2. 21. November 2006: What will the Commissioner for Human Rights report on Germany? http://wkeim.bplaced.net/files/coe-0611.htm

 

Entwicklung:

 

Walter Keim
Netizen: http://sites.google.com/site/walterkeim/
ECHR Appl. No. 31583/07:
http://wkeim.bplaced.net/files/egmr-klage-en.htm
Keim v. Germany: ECHR Appl. No. 41126/05:
http://wkeim.bplaced.net/files/echr-061101.htm
8 German states violate the human right og freedom of information:
http://wkeim.bplaced.net/files/ifg-result.htm
Promotion of Human Rights for Germany:
http://wkeim.bplaced.net/files/coe-031128.htm, http://wkeim.bplaced.net/files/osce-050106.htm, http://wkeim.bplaced.net/files/ihf-060824.htm, http://wkeim.bplaced.net/files/pace-060213.html, http://wkeim.bplaced.net/files/echr-061101.htm, http://wkeim.bplaced.net/files/eu-hra-070329.htm


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