Die
parlamentarische Demokratie basiert auf dem Vertrauen des Volkes;
Vertrauen ohne Transparenz, die erlaubt, zu verfolgen, was politisch
geschieht, ist nicht möglich (BVerfGE 40, 296
<327>)
in
English on same subject http://wkeim.bplaced.net/files/ifg-5-laender-en.htm
Einschreiben
Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 11. 12. 2010
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Invalidenstraße 44
D-10115 Berlin
Kopi: Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Bezug: Ihre E-Mail vom 26.11.2010, Aktenzeichen: Z 14/2618.6.2-068 IFG (Anlage 1)
Betreff: Widerspruch gegen Ablehnung der
Akteneinsicht in
Gutachten "Neubewertung
der
Nutzen-Kosten-Analyse der Neubaustrecke Wendlingen-Ulm"
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich danke Ihnen für Ihre ausführliche Antwort vom 26.11.2010,
Aktenzeichen: Z 14/2618.6.2-068 IFG angekommen 3.12.2010 auf
meinen Antrag
vom
25.10.2010
auf Akteneinsicht in das Gutachten
"Neubewertung der
Nutzen-Kosten-Analyse der Neubaustrecke Wendlingen-Ulm" (Anlage P).
Bezüglich der von der DB AG 2006 durchgeführten
Wirtschaftlichkeitsberechnung und der 2007 im Auftrag des Bundes
durchgeführten Prüfung für Stuttgart 21 und NBS Wendlingen-Ulm wird mitgeteilt, dass
weder die Deutsche Bahn noch die
Wirtschaftprüfungsgesellschaft der Weitergabe zugestimmt haben. Die
Prüfung ergab, dass diese Unterlagen als Betriebsgeheimisse (z. B.
"Schätzungen von Grundstücks-Miete und
Fahrerlöse") angesehen
werden (§ 6 Satz 2 IFG) und auch eine teilweise Herausgabe (§7 Absatz 2
IFG) als nicht möglich bezeichnet wird, weil die Berechnungen "ein
einheitliches Ganzes" darstellen..
Bezüglich der Neubewertung der Kosten-Nutzen Analyse der NBS
Wendlingen-Ulm verweisen Sie auf die Veröffentlichung der Überprüfung
des Bedarfsplanes der Bundesschienenwege, der am 10.11.2010 dem
Bundestag überwiesen wurde und auf der Seite www.bmvs.de
veröffentlicht ist (Anlage Q, Anlage
M).
Ich habe im Internet den "Schlussbericht - Schienenwege des Bundes 11.11.2010" (Anlage Q) zusammengefasst in "Ergebnisse der Überprüfung der
Bedarfspläne für die Bundesschienenwege und die Bundesfernstraßen" datiert 10.11.2010 gefunden (Anlage
M). Wendlingen-Ulm
schlägt darin mit 2,89 Milliarden € zu Buche. Im Schlussbericht
Schienenwege (Anlage Q) sieht man dass NKV=1,5 auf NKV=1,2 sinkt
wenn ABS/NBS Hanau – Würzburg / Fulda – Erfurt mit NKV 2 noch
nicht gebaut ist oder nicht gebaut wird. (Anlage Q: "Ordnet man die im
Korridor Rhein/Main – München zu erwartenden verkehrlichen Nutzen
vollständig der ABS Stuttgart – Ulm – Augsburg zu, steigt das NKV von
1,2 auf 1,5"). Mit anderen Worten kann der NKV 1,5 dauerhaft erhalten
werden, wenn auf die NBS Hanau - Würzburg mit NKV 2 verzichtet würde.
Laut der Zeitung "Die
Welt" vom 5.11.2008 betragen aber die Kosten für die NBS
Wendlingen-Ulm von 2 auf 3.2 Milliarden €. Hier wird auf den
Rechnungshof Bezug
genommen (Anlage
L).
Man sieht aus dem Schlussbericht dass Gesamtkosten
und NKV (Nutzen/Kosten-Verhältnis) nicht von "Schätzungen von Grundstücks-Miete und
Fahrerlöse" anhängig sind, da es sich um gesamtgesellschaftlichen
Nutzen/Kosten handelt. Beispielsweise ist der Grunderwerb als Summe
ausgewiesen und Teil der Investitionskosten. Zusammenfassend greifen
Betriebsgeheimnisse (§ 6 Satz 2 IFG) nicht, weder für die
Wirtschaftlichkeitsberechnung 2006, Prüfung 2007 oder Neubewertung.
Weder
im Schlussbericht noch in den Ergebnissen kann ich einen Hinweis finden,
dass das Gutachten Neubewertung NBS Wendlingen-Ulm benutzt wurde. Die
offene Frage ist deshalb, ob die Neubewertung einen NKV von 1,5
(Bedarfsplanung,
Anlage N) oder 1,2 (Anlage Q) oder 1,0XX (Anlage 5) enthält. Sind die
Gesamtkosten 2 Milliarden €
(Anlage 6), 2,89 Milliarden €
(Bedarfsplanung, Anlage B) oder 3,2 Milliarden (Anlage
6)?
Daher möchte ich Sie bitten mir elektronisch Teile des am 25.11.2010 beantragten Gutachtens
"Neubewertung
der
Nutzen-Kosten-Analyse der Neubaustrecke Wendlingen-Ulm" (Anlage 3) zuzusenden.
Falls Betriebsgeheimnisse berührt sind möchte ich die Überschrift, die
Datierung, das
Inhaltsverzeichnis und eine
derjenigen Seiten (eventuell teilweise geschwärzt) die das
Kosten-Nutzen
Verhältnis enthält und eine derjenigen Seiten (eventuell geschwärzt)
die die Gesamtkosten enthält, vorzugsweise der
Zusammenfassung. Dadurch wird der Aufwand minimiert und eine
"unverhältnismäßiiger Verwaltungsaufwand" (§ 7 Absatz 2 Satz 1 IFG)
vermieden. Das Ziel
ist also nicht Einzelheiten von "Schätzungen von Grundstücks-Miete und
Fahrerlöse" sondern das Resultat d h. Gesamtkosten und NKV. Wohl sind
die Wirtschaftlichkeitsberechnung 2006 und deren Prüfung 2007 abgelehnt,
aber ich kann aus Ihrem Brief nicht entnehmen, dass die viele
Jahre
spätere
"Neubewertung" dort abschlägig und begründet behandelt wird.
Außerdem
stellt sich die Frage wie Baukosten und NKV in früheren Berichten
dargestellt werden. Deshalb wird der Antrag gestellt: Zusendung der
Überschrift, die
Datierung, das
Inhaltsverzeichnis und eine
derjenigen Seiten (eventuell teilweise geschwärzt) die das
Kosten-Nutzen
Verhältnis enthält und eine derjenigen Seiten (eventuell geschwärzt)
die die Gesamtkosten enthält, vorzugsweise der
Zusammenfassung der Prüfung 2007 der Wirtschaftlichkeit. Auch hier wird elektronische Zusendung bevorzugt.
Dass die
Freigabe der Gesamtkosten und NKV der Neubewertung "ein einheitliches
Ganzes" stören und damit einer teilweisen Freigabe entgegen stehen ist
völlig falsch. Weiter sind diese Daten nicht als Betriebsgeheimnisses
geschützt.
Natürlich bin ich mit denjenigen meiner gewählten Vertreter einig, die
es als eine "Unverschämtheit" bezeichnen, dass Parlamentariern (z. B.
MdBs) Einsicht verwehrt wird (Anlage 5). Aber meine Belange sind nicht
so detailliert. Nach § §
7 (5) des Informationsfreiheitsgesetzes sind die Belange des
Einsichtssuchenden zugrunde zu legen.
In der
Stuttgarter Zeitung vom 3.9.2010 steht unter der Überschrift
"Rentabilität der Neubaustrecke steht auf der Kippe" dass "die 60
Kilometer lange ICE-Strecke, deren Kosten aktuell auf 2,9 Milliarden
Euro veranschlagt werden, "nur noch eine Wirtschaftlichkeit von 1,0xx
ausweist" (Anlage 3). Dabei wird auf das Gutachten "Neubewertung der Nutzen-Kosten-Analyse der Neubaustrecke
Wendlingen-Ulm" Bezug genommen. Deshalb ist Offenheit und Transparenz wichtig.
Am 05.11.2008 berichtet Die
Welt unter der Überschrift: Stuttgarter Bahnhof tiefer zu legen wird
teurer: "Statt Baukosten von zwei Mrd. Euro, wie bisher
veranschlagt, gehe die Behörde (bei der NBS Wendligen-Ulm) von
mindestens 3,2 Mrd. Euro aus" (Anlage 6). Wie stezt sich die
Neubewertung damit auseinander?
Dabei legte ich die Demokratieperspektive ("Die
parlamentarische Demokratie basiert auf dem Vertrauen des Volkes;
Vertrauen ohne Transparenz, die erlaubt, zu verfolgen, was politisch
geschieht, ist nicht möglich" BVerfGE 40, 296
<327>), Bürger- und
Menschenrechtsperspektive (neueste Rechtsprechung des Europäischen
Gerichtshofes für Menschenrechte) des Antrages vom 25.10.2010 (Anlage P) zugrunde. Dazu kommt
noch die Steuerzahlerperspektive:
Schon 1979 hat die Parlamentarischen Versammlung des
Europarates in der Empfehlung
Nr. 854 (1979)
betr.
den Zugang der Öffentlichkeit zu
Regierungsunterlagen und die Informationsfreiheit (Anlage
2) die
"Auffassung (vertreten), daß die Steuerzahler, d. h. die Öffentlichkeit
im allgemeinen, die öffentlichen Mittel aufbringen und daß sie deshalb
in der Lage sein müßten, herauszufinden, wie diese
öffentlichen
Mittel in den Regierungsbehörden und -stellen verwendet oder
verschwendet werden."
Die Befürworter und Gegner von Stuttgart 21 sind sich einig,
dass Offenheit und Transparenz notwendig sind um verlorenes Vertrauen
zurückzugewinnen. Die Bahn versprach, künftig bei großen
Vorhaben stärker den Austausch mit den Bürgern suchen. «Wir
glauben, dass ein gesellschaftlicher Grundkonsens für Großprojekte
nötig ist. Wir werden uns stärker öffnen und wollen deutlich mehr
Transparenz», sagte Bahnvorstand Volker Kefer (Anlage
O).
Aber wurden daraus auch alle notwendigen Konsequenzen gezogen?
Beim
Vergleich mit der NBS Nürnberg-Ingolstadt argumentierte die Bahn mit
falschem Querschnitt und falschen Baukosten per Volumen (m3)
und falschem Querschnitt (Anlage 11) um unrealistische Kosten plausibel
erscheinen zu lassen (Anlage 12). Beim Genehmigungsverfahren für diese
NBS mit NKV 1,2 wurde Güterverkehr unterstellt, der nun verboten
ist. "Damit handelt es sich bei der NBS Nürnberg - Ingolstadt - München
um einen "Schwarzbau", da er mit falschen Zahlen die
Wirtschaftlichkeitsschwelle überschritten hat. Dieser Verstoß gegen
Haushaltsrecht nach der gleichen Methode sollte kein weiteres Mal (bei
MBS Wendlingen-Ulm) zugelassen werden" (Anlage 13).
Die Stuttgarter Nachrichten berichten am 07.11.2010:,
dass die Grünen
kündigen an die Herausgabe der Angaben über Wirtschaftlichkeit notfalls
über eine Klage vor dem
Bundesverfassungsgericht zu erzwingen „Es ist eine
Unverschämtheit, dass Parlamentarier über Steuergelder in
Milliardenhöhe entscheiden, ohne entsprechende Daten zu haben“ (Anlage
5). Am 10.11.2010 sagte MdB Hofreiter im Verkehrsausschuss
des Bundestages, dass kein Abgeordneter die
Wirtschaftlichkeitsberechnung sehen konnte (Anlage
6).
Mit der kleinen
Anfrage Bundestag Drucksache
17/3766 datiert 11.11.2010 erstrebt die Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, dass die Bundesregierung – angesichts der klaren
verfassungsrechtlichen Ausgangslage – das Informationsverlangen
bezüglich Stuttgart 21 nunmehr
unter Aufgabe ihrer bisherigen Haltung befriedigt (Anlage
7).
Am 18.11.2010 berichten die Grünen:
"Bahn
hält Unterlagen zu 'Stuttgart 21' zurück" (Anlage
8).
Eine Voraussetzung für die Schlichtung war, dass "alle Fakten auf den
Tisch" kommen. Am 20.10.2010 zitieren die Stuttgarter
Nachrichten den Schlichter Geißler so: "Sie
müssen
Abschied nehmen von Ihrer Geheimkammer." (Anlage
9).
Am
21.11.2010 tittelt die Frankfurter Rundschau: Geheimniskrämerei
erbost Geißler (Anlage
10). Die Projektgegner warfen der
Deutschen Bahn am Freitag beim fünften Treffen vor, wichtige Unterlagen
für den „Faktencheck“ nicht zugänglich zu machen. Die Vertreter des
Unternehmens wiesen das zurück, zogen sich aber trotzdem den Unmut von
Schlichter Heiner Geißler zu. Wenn nicht alles auf den Tisch komme,
„dann können wir die Schlichtung auch gleich beenden“, polterte er.
Am 30.11.2010 teilt MdB Herrmann in der Schlichtung mit, dass
die Grünen eine Verfassungsklage vorbereiten um
Informationsrechte für den Bundestag zu erhalten (Anlage
5 und Anlage
11).
Verlässlige Information über Gesamtkosten und NKV des Gutachtens "Neubewertung der Nutzen-Kosten-Analyse der Neubaustrecke
Wendlingen-Ulm" können Klarheit schaffen, die der
Bürger, Wähler, Öffentlichkeit und Parlamentarier
erwarten können sollte. Das stärkt Vertrauen und ist auch Voraussetzung für meine
Wahlentscheidung und die Grundlage der repräsentativen Demokratie.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Keim
Kopie: Deutscher Presserat
(Ist der
Handlungsbedarf zu übersehen?), Bundeskanzleramt, Fraktionen im
Bundestag, Schlichter Heiner Geißler, MdB Anton Hofreiter, MdB Winfried
Hermann, Landtag
Baden-Württemberg und Kopfbahnhof 21
Antworten:
Anlagen:
- 26.11.2010: BMVS antwortet dass die von der DB AG
2006 durchgeführten Wirtschaftlichkeitsberechnung und der 2007 im
Auftrag des Bundes durchgeführten Prüfung Betriebsgeheimnissen sind.
Bezüglich der Neubewertung 2010 wird auf die Bedarfsplanung
vom 11.11.2010 hingewiesen. http://wkeim.bplaced.net/files/101126bmv.pdf
- Empfehlung
Nr. 854 (1979) betr.
den Zugang der Öffentlichkeit zu
Regierungsunterlagen und die Informationsfreiheit: http://wkeim.bplaced.net/files/empf_854_1979.htm
- 03.09.2010:
Stuttgarter Zeitung steht unter der Überschrift "Rentabilität
der Neubaustrecke steht auf der Kippe" (Gutachten "Neubewertung der Nutzen-Kosten-Analyse der Neubaustrecke
Wendlingen-Ulm"): http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/2614920_0_9223_-rentabilitaet-der-neubaustrecke-steht-auf-der-kippe.html
- 05.11.2008: Die
Welt: Stuttgarter Bahnhof tiefer zu legen wird teurer: "Statt
Baukosten von zwei Mrd. Euro, wie bisher veranschlagt, gehe die Behörde
(bei der NBS Wendligen-Ulm) von mindestens 3,2 Mrd. Euro aus." http://www.welt.de/welt_print/article2676648/Stuttgarter-Bahnhof-tiefer-zu-legen-wird-teurer.html
- 07.11.2010: Stuttgarter Nachrichten: Die Grünen
kündigen an die Herausgabe der Angaben über Wirtschaftlichkeit notfalls
über eine Klage vor dem
Bundesverfassungsgericht zu erzwingen „Es ist eine
Unverschämtheit, dass Parlamentarier über Steuergelder in
Milliardenhöhe entscheiden, ohne entsprechende Daten zu haben“: http://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.verkehrsausschuss-stuttgart-21-erneut-thema-im-bundestag.2e1599b1-a001-437d-8047-12d08b7a00e7.html
- 10.11.2010: Verkehrsausschuss
des Bundestages: MdB Hofreiter: Kein Abgeordneter hat die
Wirtschaftlichkeitsberechnung sehen können: http://stuttgart21.wikiwam.de/index.php/Verkehrsausschuss/Sitzung_10.11.2010
- 11.11.2010: Mit der kleinen
Anfrage Bundestag Drucksache
17/3766 erstrebt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass die
Wirtschaftlichkeitsberechnung für Stuttgart 21 offengelegt wird - unter
Aufgabe ihrer
bisherigen Haltung befriedigt: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/037/1703766.pdf. Antwort 26.11.10: NKV wird nicht offengelegt.
- 18.11.2010: Grüne:
Bahn
hält Unterlagen zu 'Stuttgart 21' zurück: http://www.ad-hoc-news.de/gruene-bahn-haelt-unterlagen-zu-stuttgart-21-zurueck--/de/News/21733816
- 20.10.2010: Stuttgarter Nachrichten: Geißler: "Sie
müssen
Abschied nehmen von Ihrer Geheimkammer."
- 21.11.2010: Frankfurter Rundschau: Geheimniskrämerei
erbost Geißler: http://www.fr-online.de/politik/geheimniskraemerei-erbost-geissler/-/1472596/4853648/-/index.html
- 30.11.2010: Schlichtung Stuttgart 21 mit Wortprotokollen
und Videos: 7. Schlichtung: Die Grünen bereiten eine Verfassungsklage
vor um Informationsrechte für den Bundestag zu erhalten. http://stuttgart21.wikiwam.de/index.php/Schlichtung
- VIEREGG
- RÖSSLER GmbH: Sachschlichtung Stuttgart 21: Sitzung am 27.11.2010.
Plausibilitätsrechnung zur Neubaustrecke Wendlingen - Ulm: http://www.phoenix.de/sixcms/media.php/54/VR_Kefer_Kalkulation.pdf
- 10.11.2010: Winfried Hermann, Vorsitzender im Ausschuss für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung des Bundestages: Neubaustrecke Wendlingen-Ulm ist unwirtschaftlich und darf nicht gebaut werden: Schwarzbau-NBS_Nürnberg-Ingolstadt.htm
Im Internet publiziert:
- Tabellarische Übersichten:
Menschenrecht Informationszugang im Bundesgesetzblatt (BGBl.): http://wkeim.bplaced.net/IFG.htm#Europarat
- Bundestagspräsident
sendet am 22.12.04
meine Petition über Informationsfreiheit an den Bundeskanzler:
http://wkeim.bplaced.net/files/041222btp.pdf
- Petitionen zur Förderung der Informationsfreiheit
2001-2009: http://wkeim.bplaced.net/petitionen-if.htm
- Entscheidungen des
Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zugunsten des
Menschenrechts des Zugangs zu Informationen der öffentlichen
Verwaltung: http://www.right2info.org/cases#european-court-of-human
- 80 Staaten weltweit
haben Informationsfreiheitsgesetze erlassen: http://www.right2info.org/access-to-information-laws
- 10. July 2006: Sdruženi
Jihoceské
Matky v. Czech Republic, Application no. 19101/03 ,
Decision
of ECHR Admissibility of Access to
information: http://merlin.obs.coe.int/iris/2006/9/article1
- 11. April 2006: GERAGUYN
KHORHURD PATGAMAVORAKAN AKUMB v. ARMENIA: Application no. 11721/04. ECHR decision to communicate freedom to receive information case
to Armenia. http://wkeim.bplaced.net/files/echr-11721-04.htm
- Europäischer
Gerichtshof für Menschenrechte, 14.4.2009: EGMR
Beschwerde Nr. 37374/05
TÁRSASÁG A SZABADSÁGJOGOKÉRT ./. Ungarn: http://merlin.obs.coe.int/iris/2009/7/article1
- In
ca. 50 Staaten ist der Zugang zu Dokumenten der
öffentlichen Verwaltung in der Verfassung verankert: https://web.archive.org/web/20130723135354/http://www.right2info.org/constitutional-protections-of-the-right-to
- 02.11.2010: Bundeskanzleramt
weisst auf BMVBS hin.
- 17.11.2010: Die Zeit: Bundesamt
stoppt Bau von S-21-Schnellbahnstrecke: http://www.zeit.de/wirtschaft/2010-11/bahn-stuttgart-eba
- 21.11.2010: Akteneinsicht
beim Eisenbahn-Bundesamt: http://wkeim.bplaced.net/files/101121eba.html
- Bericht "Ergebnisse der Überprüfung der
Bedarfspläne für die Bundesschienenwege und die Bundesfernstraßen" datiert 10.11.2010: http://www.bmvbs.de/cae/servlet/contentblob/59396/publicationFile/30777/bedarfsplan-de.pdf
- 10.11.2010: Herr
Volker Kauder kommen Sie Ihrer in einer Demokratie selbstverständlichen
Informationspflicht nach: http://wkeim.bplaced.net/files/101110vk.htm
- 30.11.2010:
ZDF: «Wir
glauben, dass ein gesellschaftlicher Grundkonsens für Großprojekte
nötig ist. Wir werden uns stärker öffnen und wollen deutlich mehr
Transparenz»:
http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/17/0,3672,8157937,00.html
- 25.11.2010:
Akteneinsicht in Gutachten "Neubewertung der
Nutzen-Kosten-Analyse der Neubaustrecke Wendlingen-Ulm": http://wkeim.bplaced.net/files/101026bmv.htm
- Schlussbericht
- Schienenwege des Bundes 11.11.2010:
http://www.bmvbs.de/cae/servlet/contentblob/59400/publicationFile/30628/schlussbericht-schienen-de.pdf
- 08.12.2010: Stuttgarter Zeitung: Bahn behielt Wissen für sich: http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/2736722_0_9223_-stuttgart-21-bahn-behielt-wissen-fuer-sich.html (D)er Landtag (muss sich) fragen lassen, ob der Beschluss zur
Finanzierungsvereinbarung mit der Haushaltsverordnung vereinbar sei,
die vorschreibe, sich an den aktuellen Entwurfsplanungen zu
orientieren.
- 25.10.2010: Antwort auf Drucksache 17/3269: Sachstand
der Bahnprojekte Stuttagrt 21 und NBS Wendlingen-Ulm:
http://www.winnehermann.de/2010/wp-content/uploads/2010/10/101025_AW_Sachstand-S21_und_NBS-Wendlingen-Ulm.pdf
Anlage A: Tabellarische Übersichten: Menschenrecht
Informationszugang im Bundesgesetzblatt (BGBl.)
Europarat zur Informationsfreiheit:
Organisation |
Name mit Link |
Über-
setzung |
Europarat, 4.11.1950 |
Europäischen
Konvention zum Schutze der Menschenrechte (BGBl.
1952 Teil II S. 685). Artikel
10: Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit |
English |
Parlamentarische Versammlung, 1979 |
Empfehlung
Nr. 854 (1979) der Parlamentarischen Versammlung des Europarates betr.
den Zugang der Öffentlichkeit zu Regierungsunterlagen und die
Informationsfreiheit: http://wkeim.bplaced.net/files/empf_854_1979.htm |
English |
Europarat, 1981 |
"Recommendation
No. R (81) 19" on the access to information held by public
authorities. |
English |
Parlamentarische Versammlung, 1986 |
Recommendation 1037 (1986). On Data Protection
and Freedom of Information |
English |
Europarat, 2002 |
Empfehlung
Rec (2002) 2 des Ministerausschusses an die Mitgliedstaaten
zum Zugang zu amtlichen Dokumenten: http://www.fr.ch/ofl/de/cst2004/empf_2002_2.pdf
|
English |
Europarat, 2004 |
Empfehlung Rec(2004)6 über die Verbesserung der
innerstaatlichen Rechtsbehelfe: http://egmr.org/minkom/ch/rec2004-6.pdf
|
English |
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte,11.4. 2006 |
11.
April 2006: GERAGUYN KHORHURD PATGAMAVORAKAN AKUMB v.
ARMENIA
(dec.): Application no. 11721/04.
ECHR decision to communicate freedom to
receive information case to Armenia: http://wkeim.bplaced.net/files/echr-11721-04.htm |
English |
Europäischer
Gerichtshof für Menschenrechte, 10.6.2006 |
Rechtssache
Sdruženi Jihoceské Matky gegen Tschechische Republik
(dec.), Antrag Nr. 19101/03 vom 10. Juli 2006: http://merlin.obs.coe.int/iris/2006/9/article1
|
English |
Europarat, 2006 |
Arbeit an bindender Konvention. CDDH: Project
2004/DG2/74 “Guaranteeing the right of
the public to have access to official documents”:
http://wkeim.bplaced.net/files/project_2004dg274.htm
|
|
Parlamentarische Versammlung, 3 Oktober 2008 |
Opinion No. 270 (2008)1
Draft
Council of Europe convention on access to official documents |
|
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, 2008 |
TÁRSASÁG A SZABADSÁGJOGOKÉRT v. Hungary (dec.), ECHR
Application no. 37374/05: (admissible
2008) |
English |
Ministerkomitee Europarat, 27.11.08 |
Konvention
des Europarats über den Zugang zu amtlichen Dokumenten (verabschiedet
vom Ministerkomitee am 27. November 2008) |
English |
Europäischer
Gerichtshof für Menschenrechte, 14.4.2009 |
EGMR
Beschwerde Nr. 37374/05
TÁRSASÁG A SZABADSÁGJOGOKÉRT ./. Ungarn: http://merlin.obs.coe.int/iris/2009/7/article1 |
English |
Vereinte Nationen (UN) und UNECE zur Informationsfreiheit:
Organisation |
Name mit Link |
Über-
setzung |
Generalversammlung, 10.12.
1948 |
Allgemeine
Erklärung der Menschenrechte: Artikel 19: ...Freiheit ...
"Informationen (...) zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten." |
English |
Vereinte Nationen, 1966 |
Internationalen
Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte.
(BGBl. 1973 II S. 1534) Artikel 19: Freiheit ... "Informationen (...)
sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben." |
English |
Europa UNECE, 1998 |
United Nations Economic
Commission for Europe: Umweltschutz: Die Aarhus Konvention:
http://www.unece.org/env/pp/acig.htm |
English |
COMMISSION ON HUMAN RIGHTS, 1998 |
E/CN.4/1998/40, 28 January 1998: Promotion
and protection of the right to freedom of opinion and expression Report
of the Special Rapporteur, Mr. Abid Hussain, submitted pursuant to
Commission on Human Rights resolution 1997/26: III
A |
|
COMMISSION ON HUMAN RIGHTS, 2000 |
E/CN.4/2000/63,
18 January 2000: Report
of the Special Rapporteur on the promotion and protection of the right
to freedom of opinion and expression, Mr. Abid Hussain, submitted in
accordance with Commission resolution 1999/36: III B |
|
UN Special Rapporteur, 2004 |
6. Dezember 2004: Gemeinsame Erklärung der drei
Sonderbeauftragten für den Schutz der Meinungsfreiheit der
UN-Sonderberichterstatter für freie Meinungsäußerung, der
OSZE-Vertreter für Medienfreiheit und der OAS-Sonderberichterstatter
für freie Meinungsäußerung: Zugang
zu Informationen der Behörden ist ein fundamentales Menschenrecht |
English |
General Comment No. 34 on Article 19 of the ICCPR, 2010 | Human
Rights Committee - General Comment No. 34: "18. Article 19, paragraph 2
embraces a general right of access to information held by public
bodies. Such information includes all records held by a public
body...": http://www2.ohchr.org/english/bodies/hrc/comments.htm | |
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Informationsfreiheit nur in Verfassung. Gelb: Gesetz in
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