[Mollath-Skandal]    [Menschenrecht Informationszugang in Bayern]    [Zur Homepage]


English in English on same subject: http://wkeim.bplaced.net/files/enforce_access_to_information.html

Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 29.10.2012


Ministerpräsident
Horst Seehofer
Franz-Josef-Strauß-Ring 1
D-80539 München
Bayerisches Staatsministerium des  Innern
Odeonsplatz 3
D-80539 München
Bayerisches Staatsministerium der Justiz
Prielmayerstraße 7 (Justizpalast)
D-80335 München


Betreff: Menschenrecht Informationszugang: Landesverwaltung in Menschenrechten schulen

 

Sehr geehrte Damen und Herren,


Der Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung ist ein Menschenrecht gemäß Zivilpakt [1, 4, 5] und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte [6] aufgrund der Europäischen Konvention für Menschenrechte (EKMR) [2], wird international als Voraussetzung für die Demokratie angesehen und ist wichtig im Kampf gegen Korruption. Die OSZE fördert das Menschenrecht des Informationszugangs [3, 7].

Mehr als 115 Staaten (https://www.rti-rating.org/country-data/) mit mehr als 5,9 Milliarden d. h. 84 % der Einwohner in der Welt haben entweder Informationsfreiheitsgesetze oder entsprechende Verfassungsbestimmungen. In Bayern fehlt ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG), weil es von der CSU abgelehnt wird [8,10]. Alle anderen Parteien im Landtag befürworten ein IFG. Das Bündnis für mehr Transparenz und Informationsfreiheit für Bayern fordert ein IFG für Bayern (12). Die FDP und die Opposition sind auch für ein IFG.

Staatsministeriums des Innern hat am 22.6.2009 Az. IA1-1017-8 ein Informationsfreiheitsgesetz abgelehnt, "da angesichts der bestehenden Informationsrechte ein Regelungsbedarf nicht gesehen" wird (9). Damit die CSU Abgeordneten einen solchen Fehler nicht wiederholen wurden Schulungen in Menschenrechten vorgeschlagen, wie vom Menschenrechtskommissar angeregt.

In Skandinavien und anderen zivilisierten Ländern würde die Presse dafür sorgen, dass eine Partei, die das Menschenrecht des Informationszugangs ablehnt nicht mehr gewählt wird. Doch ist die deutsche und bayerische Presse in dieser Hinsicht der größte Versager in der Welt (13).

Der Menschenrechtskommissar des Europarates hat Deutschland besucht und folgendes vorgeschlagen (11):
In Bayern fehlt ein Menschenrechtsausschuss. Diese Vorschläge wurden in den Stellungnahmen des Staatsministeriums des Innern (14.4.2008, Az. IA1-1017-8) und der Justiz (8.1.2008, Az. 1402 E Ls - I - 9892/2007) abgelehnt. Der Landtag hat dem in der Petition Zeichen II/VF.0993.15 zugestimmt. Ein Antrag auf Akteneinsicht vom 13. 12. 2011 ist immer noch unbeantwortet. Die Begründung wird immer noch geheim gehalten. Dass die Begründung der Ablehnung der Vorschläge des Menschenrechtskommissars nicht zugänglich ist beweist,  dass die gegenwärtigen Regelungen unzureichend sind.

Bald wird der Staatsregierung die Verwaltungsstreitsache Walter Keim ./. Freistaat Bayern Az. M 17 K 12.3408 zugestellt werden. Um die Respektierung des Ranges der EKMR und Zivilpaktes als Gesetz des Bundes zu sichern werden Schulungen in Menschenrechten vorgeschlagen, speziell die Sachbearbeiter die den  Informationszugang fälschlicherweise ablehnten. Dafür steht das Programm für die Menschenrechtserziehung von Rechtsexperten (HELP) zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Walter Keim

Kopie: Deutscher Presserat

Antwort:

Anlagen:

  1. Zugang zu amtlichen Dokumenten ist ein Menschenrecht der VN: https://www.right2info.org/international-standards#section-1
  2. Zugang zu amtlichen Dokumenten in Europäischer Konvention für Menschenrechte: https://www.right2info.org/international-standards#section-5
  3. Gemeinsame Erklärung 2004 der drei Sonderbeauftragten von UN, OSZE und AOS für den Schutz der Meinungsfreiheit: http://merlin.obs.coe.int/iris/2005/2/article1
  4. "General Comment No. 34 on Article 19 of the ICCPR" (Internationaler Paktes über bürgerliche und politische Rechte, Zivilpakt): http://www2.ohchr.org/english/bodies/hrc/comments.htm
  5. Klagen bei den VN gegen Staaten, die gegen das Menschenrecht des Zugangs zu amtlichen Dokumenten verstoßen: http://right2info.org/cases#section-6
  6. Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte: http://right2info.org/cases#section-2
  7. OSZE, April 2012: COMMENTS ON THE DRAFT LAW ON TRANSPARENCY, ACCESS TO INFORMATION AND GOOD GOVERNANCE OF SPAIN: http://www.osce.org/fom/89577
  8. 08.04.09: Vorsitzender der CSU-Fraktion des Landtages sieht kein Bedürfnis für IFG in Bayern.
  9. 22.06.09: Petition P II/VF.0126.16: Bayerisches Staatsministerium des Innern lehnt IFG und Konvention ab: "angesichts der bestehenden Informationsrechte ein Regelungsbedarf nicht gesehen."
  10. 04.11.09: Petition P II/VF.0126.16: Landtag ist mit bayrischem Staatsministerium einig.
  11. Bericht des Menschenrechtskommissars Thomas Hammarberg über seinen Besuch in Deutschland 9. – 11. und 15. – 20. Oktober 2006:http://wkeim.bplaced.net/files/Bericht-des-Menschenrechtskommissars.html,https://wcd.coe.int/ViewDoc.jsp?Ref=CommDH(2007)14&Language=lanGerman  Ausbau derInfrastruktur für die Menschenrechtserziehungfür (...) Parlamentarier auf Bundes- und Länderebene.
  12. Bündnis Informationsfreiheit für Bayern: http://www.informationsfreiheit.org. Entwurf für Informationsfreiheitsgesetz in Bayern.
  13. 24.07.2012: Offener Brief an Presserat: Deutsche Presse größter Versager in der Welt beim Menschenrecht Informationszugang: http://wkeim.bplaced.net/files/120727pr.html

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Anlage: Süddeutschland der Schandfleck bezüglich der Informationsfreiheit in Europa. Bild unten: Dunkelgrün: Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Hellgrün: Informationsfreiheit nur in Verfassung. Gelb: Gesetz in Vorbereitung. Access to Information Law = Informationsfreiheitsgesetz.

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