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Knowledge will forever govern ignorance, and a people who mean to be their own governors,must arm themselves with the power knowledge gives.
A popular government without popular information or the means of acquiring it, is but a prologue to a farce or a tragedy or perhaps both.

-- James Madison

Case Against Germany: No Right to Information Law in Bavaria Breaches Right to Freedom of Expression

on same subject in English.

Menschenrecht Informationszugangsfreiheit für Bayern

Der Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung ist ein Menschenrecht gemäß Zivilpakt [Quelle 1, 4, 5] und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte [Quelle 6] aufgrund der Europäischen Konvention für Menschenrechte (EKMR) [Quelle 2], wird international als Voraussetzung für die Demokratie angesehen und ist wichtig im Kampf gegen Korruption.

Sowohl der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (Zivilpakt, BGBl. 1973 II S. 1534) als die Europäische Konvention für Menschenrechte (BGBl. 1952 Teil II S. 685) sind im Budesgesetzblatt und damit Teil des deutschen Rechts. Gemäß Artikel 46 des EKMR ist Deutschland an Urteile gebunden. Nach Erschöpfung des innerstaatlichen Rechtswegs können Klagen an das Menschenrechtskomitee der UN [Quelle 5] und den Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte [Quelle 6] Abhilfe schaffen.

Trotz des sehr aktiven "Bündnisses Informationsfreiheit für Bayern" sank Bayern in den letzten 20 Jahren vom Schlusslicht in Westeuropa zum Schlusslicht in der zivilisierten Welt und nun in der ganzen Welt:

Inzwischen haben mehr als 135 Staaten (https://www.rti-rating.org/country-data/) mit mehr als 5,9 Milliarden Einwohnern, d. h. 88% der Weltbevölkerung entweder Informationsfreiheitsgesetze oder entsprechende Verfassungsbestimmungen, d. h. besseren (über den Anwendungsbereich von Verbraucherinformation und Umweltinformation hinausgehenden) Aktenzugang als Bayern. In Eurasien haben 98% der Einwohner IFG auf nationaler Ebene.

Der Freistaat Bayern ist das Schlusslicht in Deutschland bei Informationsfreiheits- und Transparenzgesetzen.

Die Bayer. Staatsregierung lehnte es ab, die Vorschläge des Menschenrechtskommissars des Europarates umzusetzen. Akteneinsicht in die Gründe für die Ablehnung wurde abgelehnt. Das Verwaltungsgericht München wies eine Klage dagegen ab. Gegen diese Ablehnung wurde am 25.7.2013 der Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt. Am 14.2.2014 lehnte der Bayer. Verwaltungsgerichtshof die Zulassung der Berufung ab. Da die Verfassunsgbeschwerde 1 BvR 897/14 nicht zur Entscheidung angenommen wurde behandelt das Menschenrechtskomitee der Vereinten Nationen.nun die Klage „Case Against Germany: No Right to Information Law in Bavaria Breaches Right to Freedom of Expression“.

Durch Umsetzung des Vorschläge des Menschenrechtskommissars des Europarates würden Menschenrechte gestärkt und das Recht auf gute Verwaltung auch in Deutschland eingeführt.

Quellen:

  1. Zugang zu amtlichen Dokumenten ist ein Menschenrecht der VN: https://web.archive.org/web/20110727221019/http://right2info.org/international-and-regional-law-standards#section-0

  2. Zugang zu amtlichen Dokumenten in Europäischer Konvention für Menschenrechte: https://web.archive.org/web/20110727221019/http://right2info.org/international-and-regional-law-standards#section-4

  3. Gemeinsame Erklärung 2004 der drei Sonderbeauftragten von UN, OSZE und AOS für den Schutz der Meinungsfreiheit: http://merlin.obs.coe.int/iris/2005/2/article1

  4. "General Comment No. 34 on Article 19 of the ICCPR" (Internationaler Paktes über bürgerliche und politische Rechte, Zivilpakt): http://www2.ohchr.org/english/bodies/hrc/comments.htm

  5. Klagen bei den VN gegen Staaten, die gegen das Menschenrecht des Zugangs zu amtlichen Dokumenten verstoßen: http://right2info.org/cases#section-6

  6. Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte: http://right2info.org/cases#section-2

  7. OSZE, April 2012: COMMENTS ON THE DRAFT LAW ON TRANSPARENCY, ACCESS TO INFORMATION AND GOOD GOVERNANCE OF SPAIN: http://www.osce.org/fom/89577



Anlagen und Materialien im Internet:



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