In English
Zugang zu
Information ist ein Teil der Meinungsfreiheit, zusammen mit einer
aktiven Bürgerschaft - daher sind es Vorbedingungen für die Sicherung
einer lebendigen und gut informierten Demokratie. NGOs fordern von den
Regierungen internationale und nationale Standards zu respektieren und
mit ihnen in Übereinstimmung zu handeln.
Die NGOs rufen die Staaten des Ostseerats dazu auf, die Umsetzung aller
Menschenrechte - zivile, politische, ökonomische, soziale und kulturelle
- zu einer obersten Priorität auf der politischen Tagesordnung zu
machen.
Das 1. OSTSEE-NGO
FORUM 2001
Material zur Informations-zugangsfreiheit (Access to Information) 10.
Ostsee-NGO Forum
Das 10. Ostsee-NGO Forum (X. Baltic Sea
NGO Forum) fand am Dienstag, 24. April 2012, 11:00-12:45 statt. Hier
findet sich PowerPoint Material für die 2.
Session des "WS III Human Rights: Freedom of information"
(Informationszugangsfreiheit):
Der Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung ist ein
Menschenrecht gemäß Zivilpakt [Quelle
1, 4,
5] und der Rechtsprechung
des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte [Quelle
6] aufgrund der Europäischen Konvention für Menschenrechte (EKMR) [Quelle
2], wird international als Voraussetzung für die Demokratie
angesehen und ist wichtig im Kampf gegen Korruption. Die OSZE fördert
das Menschenrecht des Informationszugangs [Quelle
3, A].
Die drei Sonderbeauftragten von UN, OSZE und AOS für den Schutz der
Meinungsfreiheit bestätigen in ihrer gemeinsamen Erklärung
vom 6.12.2004, dass der Informationszugang ein Menschenrecht ist: [Quelle 3]:
„Zugang zu Informationen der Behörden ist ein fundamentales
Menschenrecht, das auf nationaler Ebene durch eine umfassende
Gesetzgebung gewährleistet sein muss, die auf dem Prinzip der
größtmöglichen Offenlegung basiert."
Dies wird auch im § 18 des "General Comment No. 34 on Article 19 of the ICCPR"
(Internationaler Paktes über bürgerliche und politische Rechte, Zivilpakt)
bestätigt [Quelle
4].
Die OSZE hat im April 2012 in ihren Kommentaren zum Entwurf eines
Transparenz- und Informationszugangsgesetzes in Spanien den
Menschenrechtscharakter des Informationszugangs dokumentiert, mit Hinweis
auf OSZE, Zivilpakt und EGMR. (siehe Anlage
A: "International documents (...) state that access to information
is a fundamental human right and an essential condition for all democratic
societies.")
Haben die Ostseeländer die Forderungen des ersten Ostsse-NGO Forums
erfüllt und umgesetzt? Schweden ist der weltweite Pionier mit
Informationszugang seit 250 Jahren. In den letzten 11 Jahren wurden auch
in allen anderen Ländern des Ostseeraums Forstschritte erzielt, die den
Ostseeraum als weltweites Vorbild erscheinen lassen. Leider haben die
Regierenden in Deutschland die Vorschläge deutscher NGOs und des 1.
Ostsee-NGO Forum ignoriert. Deshalb ist Deutschland auf diesen Gebiet der
Transparenz und Korruptionsbekämpfung ein Schlusslicht:
- 84 Staaten mit ca. 5,5
Milliarden [10, 11] Bürger auf der Welt haben ein besseres
Informationsfreiheitsgesetz als deutsche Bürger im Bund (http://www.rti-rating.org/country-data/).
Nur Liechtenstein, Österreich, Griechenland und Jordanien haben
schlechtere Informationsfreiheitsgesetze.
- Mehr als 115
Staaten (https://www.rti-rating.org/country-data/)
mit mehr als 5,9 Milliarden Einwohnern, d. h. 84% der Weltbevölkerung
haben entweder Informationsfreiheitsgesetze oder entsprechende
Verfassungsbestimmungen. In 5 Bundesländern d. h. der Hälfte der
Bevölkerung in Deutschland fehlen generelle (über
Verbraucherinformation und Umweltinformation hinausgehende)
Informationsfreiheitsgesetze.
- Die UN
Konvention
gegen Korruption ist zwar in mehr als 158
Staaten (Stand 13.12.2011) mit mehr als 6,5 Milliarden Einwohnern
ratifiziert, nicht aber von Deutschland.
- Der Bundestag verweigerte sich dem Vorschlag
der
Staatengruppe gegen Korruption GRECO des Europarates das Strafrechtsübereinkommen
über
Korruption SEV-Nr. : 173 und Zusatzprotokoll zu ratifizieren und
die Transparenz der Parteienfinanzierung in Deutschland mit Hinweis auf
Recommendation
Rec(2003)4 zu verbessern.
Im Bericht vom 29. Dezember 2011Greco
RC-III (2011) 9E wird der 30. Juni 2012 als Frist gesetzt zu
antworten.
- Deutschland ist das einzige Land in Europa, das weder die UN
Konvention noch das Strafrechtsübereinkommen gegen Korruption
ratifiziert hat [Quelle:
http://www.lobbypedia.de/index.php/GRECO].
Fast alle Teilnehmer des des 10. Ostsse-NGO Forums sahen den
Informationszugang als Menschenrecht an.
Der 6. Staatenbericht Deutschlands CCPR/C/DEU/6 gemäß Zivilpakt wird im Oktober 2012
behandelt. Ostsee-NGOs signalisierten auf dem 10. Ostsee-NGO Forum die
Bereitschaft bei der Behandlung und Prüfung der Situation der
Menschenrechte in Deutschland durch das Menschenrechtskomitee der VN
beizustehen. Sowohl ein Parallelbericht
als auch Teilnahme am Universellen
Periodischen Überprüfungsverfahren ist geplant. Außerdem wurde
die Schaffung einer Ombudsstelle für Staaten des Ostseerates vorgeschlagen
[9].
Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes in
Deutschland verstößt gegen internationale Standards, z. B. das Prinzip der
größtmöglichen Offenlegung von amtlichen Dokumenten, deshalb haben 84
Staaten mit ca. 5,5
Milliarden [10, 11] haben ein besseres IFG als Deutsche im Bund.
Wie kann das Menschenrecht des Zugangs zu amtlichen Dokumenten juristisch
durchgesetzt werden?
Juristische Durchsetzung
Deutschland ist dem Zivilpakt und der EKMR beigetreten. Gemäß Artikel 46
des EKMR ist Deutschland an Urteile gebunden. Nach Erschöpfung des
innerstaatlichen Rechtswegs können Klagen an das Menschenrechtskomitee
der UN [Quelle 5] und den
Europäischen Gerichtshofes
für Menschenrechte [Quelle 6] Abhilfe schaffen.
Verpflichtungsklage gegen Freistaat
Bayern
Bayern hat kein Informationsfreiheitsgesetz, das amtliche Dokumente aller
Bereiche zugänglich macht unter Berücksichtigung des Datenschutzes. Im
Bericht CommDH(2007)14
des Menschenrechtskommissars Thomas Hammarberg über seinen Besuch in
Deutschland 9. – 11. und 15. – 20. Oktober 2006 wird u. a. vorgeschlagen
Menschenrechte in den Kernbereich der Juristenausbildung aufzunehmen und
Richter und Verwaltung in Menschenrechten zu schulen. Die Petition Zeichen
II/VF.0993.15 an den Bayerischen Landtag schlägt vor die Vorschläge
des Menschenrechtskommissars umsetzen, u. a. öffentlich Bedienstete und
Richter in Menschenrechten zu schulen. Am 3.7.08
antwortet der Landtag im Wesentlichen so: "Die Eingabe wird vom Landtag
aufgrund der Erklärungen der Staatsregierung als erledigt betrachtet."
Damit werden die Vorschläge des Menschenrechtsbeauftragten des Europarates
abgelehnt. Sowohl der Landtag,
als auch das Justizministerium
und Innenministerium
lehnen Akteneinsicht in die Erklärungen ab, da die Begründung nur für
Landtag sei. Am 13.12.2011
[Quelle 7] wurde unter Hinweis darauf, dass das Menschenrecht des Zugang
zu amtlichen Dokumenten in mehr als 115
Staaten mit 5,9 Milliarden Menschen anerkannt wird, auf nochmalige
Prüfung gebeten. Da dies am 23.1.2012 und 31.1.2012 mit unzutreffenden Argumenten
abgelehnt wurde, ist nun eine Verpflichtungsklage beim Verwaltungsgericht
München geplant [Quelle 8]. Die Ablehnung der
Akteneinsicht ohne überhaupt auf die EKMR einzugehen zeigt , dass die
Versicherung der Bundesregierung die EKMR werde respektiert, falsch ist.
Der Menschenrechtskommissar hat offensichtlich Recht Schulungen in
Menschenrechten vorzuschlagen.
Quellen:
- Zugang zu amtlichen Dokumenten ist ein Menschenrecht der VN: https://www.right2info.org/international-standards#section-1
- Zugang zu amtlichen Dokumenten in Europäischer Konvention für
Menschenrechte: https://www.right2info.org/international-standards#section-5
- Gemeinsame Erklärung 2004 der drei Sonderbeauftragten von UN, OSZE und
AOS für den Schutz der Meinungsfreiheit: http://merlin.obs.coe.int/iris/2005/2/article1
- "General Comment No. 34 on Article 19 of the ICCPR" (Internationaler
Paktes über bürgerliche und politische Rechte, Zivilpakt): http://www2.ohchr.org/english/bodies/hrc/comments.htm
- Klagen bei den VN gegen Staaten, die gegen das Menschenrecht des
Zugangs zu amtlichen Dokumenten verstoßen: http://right2info.org/cases#section-6
- Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte: http://right2info.org/cases#section-2
- Akteneinsicht in die Begründung der Ablehnung der Vorschläge des
Menschenrechtskommissars: http://wkeim.bplaced.net/files/ifg-einsicht.htm
- Verpflichtungsklage beim Verwaltungsgericht München: http://wkeim.bplaced.net/files/vgm-2012.htm
- X. Baltic Sea NGO Forum
“Social Capital for a sustainable Baltic Sea Region” 23–25 April 2012 in
Berlin Final
Statement
WS III: Human rights: http://www.bsngoforum.org/files/Final_statement.pdf
1. We urge the CBSS to create an Ombudsman for Human Rights.
2. In each country of the Baltic Sea Region, there shall be installed
independent national Human Rights Institutes according to the Paris
principles.
3. The workshop recommends that the Baltic Sea NGO Network oversee the
implementation of the Universal Periodic Review (UPR) process in each
country of all the CBSS member states.
4. The workshop urges the CBSS to find new forums to promote dialogue on
migration, women’´s rights, and to raise awareness on men’´s violence
against women.
- Access to Information Laws: http://right2info.org/access-to-information-laws
- FOI Laws: Counts Vary Depending on Definitions: http://www.freedominfo.org/2011/10/foi-laws-counts-vary-slightly-depending-on-definitions/
Im Internetz:
Weiterführung:
- OSZE, April 2012: COMMENTS ON THE DRAFT LAW ON TRANSPARENCY, ACCESS TO
INFORMATION AND GOOD GOVERNANCE OF SPAIN: http://www.osce.org/fom/89577
- Keim, Walter (03.05.2012): Brief an Bundespräsident. Ostsee:
Meer der Informationsfreiheit und Pressefreiheit?
- 05.05.2012:
11
Bürgerparteien: 21
Punkte Einforderungskatalog zur Angleichung der grundgesetzgemäßen
und internationalen Normen durch Bürgerparteien: Forderungen 4, 5, 19
und 21. Begründung.
- 13.06.2012: Neue Rheinische Zeitung: 10. Ostsee-NGO Forum unterstützt
Zugang zu amtlichen Informationen. Deutschland als Schlusslicht: http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=17885
- 17.07.2012: LobbyControl. Schwarz-Gelb
weist europäische Forderungen nach mehr Transparenz zurück
- 18.07.2012: Neue Rheinische Zeitung: Verweigerung
des Grundrechtes auf freien Informationszugang in Deutschland. Von CDU/CSU völlig abgelehnt: http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=18015
- Keim, Walter (14.07.2012): Verpflichtungsklage
gegen Freistaat Bayern (VG München Az. M 17 K 12.3408)
- Keim, Walter (24.07.2012): Offener Brief:
Deutsche Presse größter Versager in der Welt beim Menschenrecht
Informationszugang
- Keim, Walter (24.08.2012): GRECO
versagte in zweiter Evaluierungsrunde und muss die dritte Runde besser
besser machen
- Keim, Walter (14.09.2012): Parallel Report
Human Rights Committee. 106th
session (October 2012), Geneva
- Baltic
Sea NGO Forum (18. September 2012):Submission for the Sixteenth Session of the
Working Group on the Universal Periodic Review: Germany
- Neue Rheinische Zeitung (14.10.2012): Die Gültigkeit des Grundgesetzes
geht auf den Prüfstand. Organklage mehrerer Bürgerparteien: http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=18298
- Piratenpartei (17.10.2012): UN-Menschenrechtsausschuss:
Deutsche Informationsfreiheitsgesetze in der Kritik
- Keim, Walter (29.12.2012): Herausforderungen
für die Presse bei Informationsfreiheit 2013
- 13.03.2014: Verfassungsbeschwerde Keim -/. Bayern eingereicht.
- 21.03.2014: Die Verfassungsbeschwerde wird zunächst – bis zur
Entscheidung über die Zuständigkeit des Senats – in das allgemeine
Register unter der Nr. AR 2065/14 eingetragen
Entwicklung:
[Informationsfreiheit]
[Menschenrechtsverletzungen in Deutschland]
[Patientenrechte in Europa]
[Homepage]
Entwicklung der Ausbreitung von Informationszugangsgesetzen 2000 bis 2012
Bild unten: Dunkelgrün: Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Gelb:
Gesetz in Vorbereitung. FOIA= Freedom of Information Act
(Informationsfreiheitsgesetz)