In English
    
    Zugang zu
        Information ist ein Teil der Meinungsfreiheit, zusammen mit einer
        aktiven Bürgerschaft - daher sind es Vorbedingungen für die Sicherung
        einer lebendigen und gut informierten Demokratie. NGOs fordern von den
        Regierungen internationale und nationale Standards zu respektieren und
        mit ihnen in Übereinstimmung zu handeln.
        Die NGOs rufen die Staaten des Ostseerats dazu auf, die Umsetzung aller
        Menschenrechte - zivile, politische, ökonomische, soziale und kulturelle
        - zu einer obersten Priorität auf der politischen Tagesordnung zu
        machen.
       Das 1. OSTSEE-NGO
        FORUM 2001
     
    
    Material zur Informations-zugangsfreiheit (Access to Information) 10.
      Ostsee-NGO Forum 
    
    
    Das 10. Ostsee-NGO Forum (X. Baltic Sea
      NGO Forum) fand am Dienstag, 24. April 2012, 11:00-12:45 statt. Hier
    findet sich PowerPoint Material für die 2.
      Session des "WS III Human Rights: Freedom of information"
    (Informationszugangsfreiheit): 
    
    Der Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung ist ein
      Menschenrecht gemäß Zivilpakt [Quelle
        1, 4,
      5] und der Rechtsprechung
      des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte [Quelle
        6] aufgrund der Europäischen Konvention für Menschenrechte (EKMR) [Quelle
        2], wird international als Voraussetzung für die Demokratie
      angesehen und ist wichtig im Kampf gegen Korruption. Die OSZE fördert
      das Menschenrecht des Informationszugangs [Quelle
        3, A].
      
      Die drei Sonderbeauftragten von UN, OSZE und AOS für den Schutz der
      Meinungsfreiheit bestätigen in ihrer gemeinsamen Erklärung
        vom 6.12.2004, dass der Informationszugang ein Menschenrecht ist: [Quelle 3]:
      
      „Zugang zu Informationen der Behörden ist ein fundamentales
        Menschenrecht, das auf nationaler Ebene durch eine umfassende
        Gesetzgebung gewährleistet sein muss, die auf dem Prinzip der
        größtmöglichen Offenlegung basiert."
      
      Dies wird auch im § 18 des "General Comment No. 34 on Article 19 of the ICCPR"
      (Internationaler Paktes über bürgerliche und politische Rechte, Zivilpakt)
      bestätigt [Quelle
        4].
    Die OSZE hat im April 2012 in ihren Kommentaren zum Entwurf eines
      Transparenz- und Informationszugangsgesetzes in Spanien den
      Menschenrechtscharakter des Informationszugangs dokumentiert, mit Hinweis
      auf OSZE, Zivilpakt und EGMR. (siehe Anlage
        A: "International documents (...) state that access to information
      is a fundamental human right and an essential condition for all democratic
      societies.") 
    Haben die Ostseeländer die Forderungen des ersten Ostsse-NGO Forums
      erfüllt und umgesetzt? Schweden ist der weltweite Pionier mit
      Informationszugang seit 250 Jahren. In den letzten 11 Jahren wurden auch
      in allen anderen Ländern des Ostseeraums Forstschritte erzielt, die den
      Ostseeraum als weltweites Vorbild erscheinen lassen. Leider haben die
      Regierenden in Deutschland die Vorschläge deutscher NGOs und des 1.
      Ostsee-NGO Forum ignoriert. Deshalb ist Deutschland auf diesen Gebiet der
      Transparenz und Korruptionsbekämpfung ein Schlusslicht:
    
      - 84 Staaten mit ca. 5,5
          Milliarden [10, 11] Bürger auf der Welt haben ein besseres
        Informationsfreiheitsgesetz als deutsche Bürger im Bund (http://www.rti-rating.org/country-data/).
        Nur Liechtenstein, Österreich, Griechenland und Jordanien haben
        schlechtere Informationsfreiheitsgesetze.
       
      - Mehr als 115
            Staaten (https://www.rti-rating.org/country-data/)
          mit mehr als 5,9 Milliarden Einwohnern, d. h. 84% der Weltbevölkerung
          haben entweder Informationsfreiheitsgesetze oder entsprechende
          Verfassungsbestimmungen. In 5 Bundesländern d. h. der Hälfte der
          Bevölkerung in Deutschland fehlen generelle (über
          Verbraucherinformation und Umweltinformation hinausgehende)
          Informationsfreiheitsgesetze.
 
      - Die UN
Konvention
          gegen Korruption ist zwar in mehr als 158
          Staaten (Stand 13.12.2011) mit mehr als 6,5 Milliarden Einwohnern
        ratifiziert, nicht aber von Deutschland.
 
      - Der Bundestag verweigerte sich dem Vorschlag
der
          Staatengruppe gegen Korruption GRECO des Europarates das Strafrechtsübereinkommen
über
          Korruption SEV-Nr. : 173 und Zusatzprotokoll zu ratifizieren und
        die Transparenz der Parteienfinanzierung in Deutschland mit Hinweis auf
        Recommendation
          Rec(2003)4 zu verbessern.
        Im Bericht vom 29. Dezember 2011Greco
          RC-III (2011) 9E wird der 30. Juni 2012 als Frist gesetzt zu
        antworten.
 
      - Deutschland ist das einzige Land in Europa, das weder die UN
        Konvention noch das Strafrechtsübereinkommen gegen Korruption
        ratifiziert hat [Quelle:
        http://www.lobbypedia.de/index.php/GRECO].
 
    
    Fast alle Teilnehmer des des 10. Ostsse-NGO Forums sahen den
      Informationszugang als Menschenrecht an.
    
    Der 6. Staatenbericht Deutschlands CCPR/C/DEU/6 gemäß Zivilpakt wird im Oktober 2012
      behandelt. Ostsee-NGOs signalisierten auf dem 10. Ostsee-NGO Forum die
      Bereitschaft bei der Behandlung und Prüfung der Situation der
      Menschenrechte in Deutschland durch das Menschenrechtskomitee der VN
      beizustehen. Sowohl ein Parallelbericht
        als auch Teilnahme am Universellen
          Periodischen Überprüfungsverfahren ist geplant. Außerdem wurde
      die Schaffung einer Ombudsstelle für Staaten des Ostseerates vorgeschlagen
      [9].
      
      Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes in
      Deutschland verstößt gegen internationale Standards, z. B. das Prinzip der
      größtmöglichen Offenlegung von amtlichen Dokumenten, deshalb haben 84
        Staaten mit ca. 5,5
        Milliarden [10, 11] haben ein besseres IFG als Deutsche im Bund. 
    
    Wie kann das Menschenrecht des Zugangs zu amtlichen Dokumenten juristisch
        durchgesetzt werden?
      
    
    Juristische Durchsetzung
    Deutschland ist dem Zivilpakt und der EKMR beigetreten. Gemäß Artikel 46
      des EKMR ist Deutschland an Urteile gebunden. Nach Erschöpfung des
      innerstaatlichen Rechtswegs können Klagen an das Menschenrechtskomitee
      der UN [Quelle 5] und den
      Europäischen Gerichtshofes
        für Menschenrechte [Quelle 6] Abhilfe schaffen.
    Verpflichtungsklage gegen Freistaat
      Bayern
    Bayern hat kein Informationsfreiheitsgesetz, das amtliche Dokumente aller
      Bereiche zugänglich macht unter Berücksichtigung des Datenschutzes. Im
      Bericht CommDH(2007)14
      des Menschenrechtskommissars Thomas Hammarberg über seinen Besuch in
      Deutschland 9. – 11. und 15. – 20. Oktober 2006 wird u. a. vorgeschlagen
      Menschenrechte in den Kernbereich der Juristenausbildung aufzunehmen und
      Richter und Verwaltung in Menschenrechten zu schulen. Die Petition Zeichen
        II/VF.0993.15 an den Bayerischen Landtag schlägt vor die Vorschläge
      des Menschenrechtskommissars umsetzen, u. a. öffentlich Bedienstete und
      Richter in Menschenrechten zu schulen. Am 3.7.08
      antwortet der Landtag im Wesentlichen so: "Die Eingabe wird vom Landtag
      aufgrund der Erklärungen der Staatsregierung als erledigt betrachtet."
      Damit werden die Vorschläge des Menschenrechtsbeauftragten des Europarates
      abgelehnt. Sowohl der Landtag,
      als auch das Justizministerium
      und Innenministerium
      lehnen Akteneinsicht in die Erklärungen ab, da die Begründung nur für
      Landtag sei. Am 13.12.2011
      [Quelle 7] wurde unter Hinweis darauf, dass das Menschenrecht des Zugang
      zu amtlichen Dokumenten in mehr als 115
        Staaten mit 5,9 Milliarden Menschen anerkannt wird, auf nochmalige
      Prüfung gebeten. Da dies am 23.1.2012 und 31.1.2012 mit unzutreffenden Argumenten
      abgelehnt wurde, ist nun eine Verpflichtungsklage beim Verwaltungsgericht
      München geplant [Quelle 8]. Die Ablehnung der
      Akteneinsicht ohne überhaupt auf die EKMR einzugehen zeigt , dass die
      Versicherung der Bundesregierung die EKMR werde respektiert, falsch ist.
      Der Menschenrechtskommissar hat offensichtlich Recht Schulungen in
      Menschenrechten vorzuschlagen.
    
    
    
    Quellen:
    
      - Zugang zu amtlichen Dokumenten ist ein Menschenrecht der VN: https://www.right2info.org/international-standards#section-1
 
      - Zugang zu amtlichen Dokumenten in Europäischer Konvention für
        Menschenrechte: https://www.right2info.org/international-standards#section-5
       
      - Gemeinsame Erklärung 2004 der drei Sonderbeauftragten von UN, OSZE und
        AOS für den Schutz der Meinungsfreiheit: http://merlin.obs.coe.int/iris/2005/2/article1
 
      - "General Comment No. 34 on Article 19 of the ICCPR" (Internationaler
        Paktes über bürgerliche und politische Rechte, Zivilpakt): http://www2.ohchr.org/english/bodies/hrc/comments.htm
       
      - Klagen bei den VN gegen Staaten, die gegen das Menschenrecht des
        Zugangs zu amtlichen Dokumenten verstoßen: http://right2info.org/cases#section-6
       
      - Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte: http://right2info.org/cases#section-2
 
      - Akteneinsicht in die Begründung der Ablehnung der Vorschläge des
        Menschenrechtskommissars: http://wkeim.bplaced.net/files/ifg-einsicht.htm
       
      - Verpflichtungsklage beim Verwaltungsgericht München: http://wkeim.bplaced.net/files/vgm-2012.htm
 
      - X. Baltic Sea NGO Forum
        “Social Capital for a sustainable Baltic Sea Region” 23–25 April 2012 in
        Berlin Final
          Statement
        WS III: Human rights: http://www.bsngoforum.org/files/Final_statement.pdf
        1. We urge the CBSS to create an Ombudsman for Human Rights.
        2. In each country of the Baltic Sea Region, there shall be installed
        independent national Human Rights Institutes according to the Paris
        principles.
        3. The workshop recommends that the Baltic Sea NGO Network oversee the
        implementation of the Universal Periodic Review (UPR) process in each
        country of all the CBSS member states.
        4. The workshop urges the CBSS to find new forums to promote dialogue on
        migration, women’´s rights, and to raise awareness on men’´s violence
        against women. 
      - Access to Information Laws: http://right2info.org/access-to-information-laws
 
      - FOI Laws: Counts Vary Depending on Definitions: http://www.freedominfo.org/2011/10/foi-laws-counts-vary-slightly-depending-on-definitions/
       
    
    Im Internetz:
    
    Weiterführung:
    
      - OSZE, April 2012: COMMENTS ON THE DRAFT LAW ON TRANSPARENCY, ACCESS TO
        INFORMATION AND GOOD GOVERNANCE OF SPAIN: http://www.osce.org/fom/89577
 
      - Keim, Walter (03.05.2012): Brief an Bundespräsident. Ostsee:
          Meer der Informationsfreiheit und Pressefreiheit?
 
      - 05.05.2012:
        11
          Bürgerparteien:  21
          Punkte Einforderungskatalog zur Angleichung der grundgesetzgemäßen
        und internationalen Normen durch Bürgerparteien: Forderungen 4, 5, 19
        und 21. Begründung.
 
      - 13.06.2012: Neue Rheinische Zeitung: 10. Ostsee-NGO Forum unterstützt
        Zugang zu amtlichen Informationen. Deutschland als Schlusslicht: http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=17885
 
      - 17.07.2012: LobbyControl. Schwarz-Gelb
          weist europäische Forderungen nach mehr Transparenz zurück
 
      - 18.07.2012: Neue Rheinische Zeitung: Verweigerung
          des Grundrechtes auf freien Informationszugang in Deutschland. Von CDU/CSU völlig abgelehnt: http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=18015
 
      - Keim, Walter (14.07.2012): Verpflichtungsklage
          gegen Freistaat Bayern (VG München Az. M 17 K 12.3408)
 
      - Keim, Walter (24.07.2012): Offener Brief:
          Deutsche Presse größter Versager in der Welt beim Menschenrecht
          Informationszugang
 
      - Keim, Walter (24.08.2012): GRECO
          versagte in zweiter Evaluierungsrunde und muss die dritte Runde besser
          besser machen
 
      - Keim, Walter (14.09.2012): Parallel Report
        Human Rights Committee. 106th
          session (October 2012), Geneva 
 
      - Baltic
          Sea NGO Forum (18. September 2012):Submission for the Sixteenth Session of the
          Working Group on the Universal Periodic Review: Germany
 
      - Neue Rheinische Zeitung (14.10.2012): Die Gültigkeit des Grundgesetzes
        geht auf den Prüfstand. Organklage mehrerer Bürgerparteien:  http://www.nrhz.de/flyer/beitrag.php?id=18298
 
      - Piratenpartei (17.10.2012): UN-Menschenrechtsausschuss:
          Deutsche Informationsfreiheitsgesetze in der Kritik
 
      - Keim, Walter (29.12.2012): Herausforderungen
          für die Presse bei Informationsfreiheit 2013
 
      - 13.03.2014: Verfassungsbeschwerde Keim -/. Bayern eingereicht.
 
      - 21.03.2014: Die Verfassungsbeschwerde wird zunächst – bis zur
        Entscheidung über die Zuständigkeit des Senats – in das allgemeine
        Register unter der Nr. AR 2065/14 eingetragen
 
    
    Entwicklung:
    
    
    
    [Informationsfreiheit]     
    [Menschenrechtsverletzungen in Deutschland]   
    [Patientenrechte in Europa]   
    [Homepage] 
    
    Entwicklung der Ausbreitung von Informationszugangsgesetzen 2000 bis 2012
    
    Bild unten: Dunkelgrün: Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Gelb:
    Gesetz in Vorbereitung. FOIA= Freedom of Information Act
    (Informationsfreiheitsgesetz)
    
    
    
    
    