Einschreiben
Knowledge will forever govern
ignorance, and
a people who mean to be their own governors,
must arm themselves with the power knowledge gives. A popular
government without popular
information or the means of acquiring it, is but a prologue to a
farce or a tragedy or perhaps both.
-- James
Madison
in English:
http://wkeim.bplaced.net/files/egmr-klage-en.htm
[Informationen in der Form des Formulars
des Gerichts].
Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 19. 8. 2009 [Zusatz 16.10.09]
The Registrar
European Court of Human Rights
Council of Europe
F-67075 Strasbourg-Cedex
Betr. Keim (III) ./.
Deutschland Nr. 46953/09: Weitere Begründung der Klage 31583/07
gegen Ablehnung des Bundesverfassungsgerichts 1
BvR 238/09
(entgegengenommen am 2.3.09)
Es wird beantragt festzustellen,
- dass die Bundesrepublik Deutschland Rechte aus der
Europäischen Menschenrechtskonvention (EKMR) verletzt hat,
- insbesondere die Rechtswidrigkeit des Beschlusses
des BverfG vom 20.2.2009, 1
BvR 238/09 als
unvereinbar mit der Europäischen Menschenrechtskonvention festzustellen
- und die Einteilung in
Einkommensstufen und insbesondere die Betragsgrenze von € 7000 für
Veröffentlichung widersprechen der EKMR.
Begründung:
Das aktuelle Einkommen liegt bei der Bundetagsverwaltung vor.
Trotzdem wird es nicht angegeben. das widerspricht Art. 10 der EKMR,
siehe Rechtssache
Sdruženi Jihoceské Matky gegen Tschechische Republik, Antrag Nr.
19101/03 vom 10. Juli 2006 (Anlage B), Rechtssache
Nr. 37374/05 by TÁRSASÁG A
SZABADSÁGJOGOKÉRT gegen Ungarn (Anlage C) und Rechtssache
Nr. 31475/05 Kenedi ./. Hungary in der das
Recht auf Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung
gesichert wird.
Sowohl
das Verwaltungsgericht, das Oberverwaltungsgericht als
auch das Bundesverfassungsgericht ignorierten die
Rechtsprechung
des EGMR und den Menschenrechtscharakter des
Rechts auf Zugang zu Dokumenten der öffentlichen
Verwaltung.
Das Übereinkommen
der Vereinten Nationen gegen Korruption
wurde von 131 Staaten ratifiziert. Da die deutschen Abgeordneten sich
gegen eine Verschärfung der Bestechung von Abgeordneten sträuben kann
Deutschland bisher nicht ratifizieren.
Weltweit kommt die Verwaltungstransparenz bisher in mehr als 80 Staaten
mit mehr
als ca. 3,5 Milliarden Menschen in Europa, (Nord- und Mittel-)Amerika,
Australien, und Asien (Japan,
Indien,
Indonesien,
China)
zugute. Nachdem die russische Duma am 22.1.09 ein IFG beschlossen und
Weißrussland an einem Entwurf arbeitet (Anlage 10)
fehlt in
Europa die Verwaltungstransparenz im Wesentlichen nur in 5 deutschen
Bundesländern. [In den Bundesländern Bremen, Mecklenburg-Pommern,
Saarland und
Sachsen-Anhalt gelten Informationsfreiheitsgesetze nur befristet, eine
Provokation gegenüber dem Menschenrechtscharakter der
Informationsfreiheit.]
Der Deutsche Bundestag schrieb an den Der
Bundesbeauftragte
für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI):
"Zusammenfassend bleibt somit
festzustellen, dass ein Recht auf Informationszugang im Bereich von
Verhaltensregeln nicht besteht". Der BfDI schreibt am 3.1.08: "Ich teile diese
Auffassung nicht".
Die Bundesverwaltung irrt am 18.2.08
und 8.11.07 wenn sie
annimmt, dass die Veröffentlichung (von
vorliegenden Angaben zur Nebentätigkeit) eine "parlamentarische"
Aufgabe (wie z.
B. Gesetzgebung) ist. Vielmehr ist diese "Umsetzung
Verwaltungstätigkeit, die
den Regelungen des Informationsfreiheitsgesetzes unterliegt" (BfDI vom 3.1.08 an Bundestagsverwaltung).
Leider hält die
Bundestagsverwaltung am 18.2.08 am ihrer falschen Auffassung fest.
Völlig falsch ist es, wenn die Bundestagsverwaltung dem BfDI
unterstellt
"dass sich der BfDI eine Weiterentwicklung des Rechts auf
Informationsfreiheit
wünscht." Der BfDI erklärt die geltende Rechtslage, findet aber bisher
kein
Gehör. Der BfDI wartet die Entscheidung des Gerichts ab, bezüglich
einer
endgültigen Stellungnahme.
Das Verwaltungsgericht ignoriert diese Aussage des BfDI völlig. [Siehe auch Anlagen N und O.]
Die Umstellung auf Verwaltungstransparenz ist ein
Paradigmawechsel von der
Amtsverschwiegenheit, einem obrigkeitsstaatlich geprägten Verhältnis
von Bürger
und Staat (Arkanum) zu gleicher Augenhöhe. Doch deutschen Gerichten
fehlt die
Unabhängigkeit, ein Wesensmerkmal der Demokratie (Gewaltentrennung),
um rechtsuchende Bürgern das Menschenrecht des Zugangs zu Dokumenten
der
öffentlichen Verwaltung zu sichern (Anlage 11).
Die Richter des Preußischen Oberverwaltungsgerichtes von
dessen Gründung im
Jahre 1875 an von jeder Dienstaufsicht durch die Exekutive frei.
Gleiches galt
für das Sächsische Oberverwaltungsgericht. Sie verloren diese Freiheit
durch § 7
Abs. 1 der Ersten Durchführungsverordnung vom 29.04.1941 zum
Führer-Erlass über
die Errichtung des Reichsverwaltungsgerichtes (RGBl
I S. 201: Erste DV = RGBl I S. 224). Von da an übte der
Reichsminister des
Innern die oberste Dienstaufsicht aus.
Die im Jahre 1877 (Reichsjustizgesetze) strukturell
eingerichtete
Vormundschaft der Exekutive über die in Angelegenheiten der Justiz
sprachlos
gehaltenen Richterinnen und Richter ist im heutigen (West- und Mittel-)
Europa
eine deutsche Besonderheit. Man hat ihr einen neuen Namen gegeben: "Gewaltenverschränkung".
In Deutschland wurden aber keine drei Staatsgewalten miteinander
"verschränkt";
es hätte sie erst einmal geben müssen. Die deutsche Justiz war im
kaiserlichen
Obrigkeitsstaat ein Teil des Geschäftsbereichs der Regierung und
sie
ist es geblieben.
Nach 1918 wie vor 1918. Nach 1945 wie vor 1945. Nach 1949 (trotz
Art.97
GG) wie vor 1949. Bis zum heutigen Tage.
Diese strukturelle Abhängigkeit verletzt die Garantie eines
fairen Verfahrens
vor einem unabhängigen Gericht gemäß
Art.
6
EKMR.
[Weitere Rechtsmittel sind deshalb aussichtslos, wie z. B.
Anlagen 11, 12 und 13 dokumentieren. Die
Entscheidung BVerwB 3 B 126.05 (Anlage 12) zeigt, dass
Geschäftsgeheimisse das Recht der Verbraucher auf Information
über Eichamtsresultate überwiegen. Dabei wird die Rechtsprechung des
EGMR überhaupt nicht einbezogen.
Das Verteidigungsministerium hat nach einer nicht veröffentlichten
Vereinbarung ein Vetorecht wer
Bundesrichter am Wehrsenat des BVerwG wird (Anlage 13). Beides (Anlage
12 und 13) dokumentiert Verletzungen der Konvention.]
Walter Keim
Kopie:
Anlagen:
- 20.02.2009: Verfassungsbeschwerde 1 BvR 238/09 wird
nicht zur Entscheidung angenommen.
- 30.11.2008:
Verfassungsbeschwerde 1 BvR 238/09 ungenügende
Veröffentlichung der
Nebentätigkeiten vom Bundestagsabgeordneten.
- 17.11.08: Oberverwaltungsgericht
lehnt Streitwertbeschwerde ab.
- 02.10.08: Streitwertbeschwerde: Verwaltungsgericht unterschlug das Menschenrecht
auf Informationszugang.
- Urteil VG Berlin vom 17.9.2008:
http://wkeim.bplaced.net/files/vgb-080917.pdf
- 06.08.07: Antrag
Veröffentlichung gemäß dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes
anzupassen
- 01.06.07: Klage Verwaltungsstreitsache
Walter Keim ./. Bundesrepublik Deutschland VG 2 A 55.07:
Veröffentlichung von Nebentätigkeiten
- 28.02.08: Bundestag
kommentiert und übersendet
Schreibenwechsel mit BfDI: von 3.1.08
und an
8.11.07
- 03.01.08: BfDI teilt
die Meinung des
Bundestagspräsidenten nicht.
- Karte über Informationsfreiheitsgesetze in Europa (Stand
August 2009):
http://wkeim.bplaced.net/foi-laws-eu-de.gif
- Separation of powers in Europe and Gernmany:
http://wkeim.bplaced.net/files/separation_of_powers.htm
- Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts, BVerwG 3 B 126.05:
Das
Bundesverwaltungsgericht bietet nicht die Gewähr dafür sich jederzeit
für das Menschenrecht der Informationsfreiheit einzusetzen:
http://wkeim.bplaced.net/files/060418bverwg.htm
- taz 11.10.09: Verteidigungsminister Franz Josef Jung hat
verhindert, dass ein Kriegsdienstverweiger
am Bundesverwaltungsgericht über Soldaten Recht sprechen darf:
http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/ungedient-als-richter-untauglich/?type=98
In Internet veröffentlicht:
- Tabellarische Übersichten: Menschenrecht
Informationszugangsfreiheit im Bundesgesetzblatt (BGBl.): http://wkeim.bplaced.net/IFG.htm#Europarat
- 10. July 2006: Sdruženi
Jihoceské Matky v. Czech Republic,
Application no. 19101/03, Decision
of ECHR Admissibility of Access to information: .http://merlin.obs.coe.int/iris/2006/9/article1
- TÁRSASÁG
A SZABADSÁGJOGOKÉRT v. Hungary, ECHR Application no. 37374/05:
http://merlin.obs.coe.int/iris/2009/7/article1
- Übereinkommen
der Vereinten Nationen gegen Korruption: http://de.wikipedia.org/wiki/UNCAC
- Vereinten Nationen, die OSZE und AOS bestätigen in
ihrer gemeinsamen Erklärung vom 6.12.2004: http://merlin.obs.coe.int/iris/2005/2/article1 dass die Informationsfreiheit ein Menschenrecht
ist.
- Leitsätze BVerfG
2 BvR 1481/04: http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/bverfg/04/2-bvr-1481-04.php.
- Empfehlung Nr. 854
(1979) der Parlamentarischen Versammlung des Europarates betr. den
Zugang der Öffentlichkeit zu Regierungsunterlagen und die
Informationsfreiheit: http://wkeim.bplaced.net/files/empf_854_1979.htm.
- Betrifft JUSTIZ 2005, Seiten 18
ff.: Udo Hochschild: GEWALTENTEILUNG IM DEUTSCHEN BEWUSSTSEIN: http://web.archive.org/web/20140107004837/http://www.gewaltenteilung.de/einf_druck.htm
- Die Entfesselung der dritten Gewalt Von Heribert Prantl,
veröffentlicht in der Süddeutschen Zeitung Nr. 81 vom 6. April 2006,
Seite 28: https://www.gewaltenteilung.de/788/
- Bericht des Menschenrechtskommissars Thomas
Hammarberg über seinen Besuch in Deutschland 9. – 11. und 15. – 20.
Oktober 2006: http://wkeim.bplaced.net/files/Bericht-des-Menschenrechtskommissars.html,
https://wcd.coe.int/ViewDoc.jsp?Ref=CommDH%282007%2914&Language=lanGerman&Ver=original&Site=COE&BackColorInternet=DBDCF2&BackColorIntranet=FDC864&BackColorLogged=FDC864,
https://wcd.coe.int/ViewDoc.jsp?Ref=CommDH(2007)14&Language=lanGerman
Deutsche Institut für Menschenrechte mit der Beobachtung
der Menschenrechte in Deutschland beauftragen, nationalen "Aktionsplan
Menschenrechte" entwickeln.
- IRIS 2006-10:2/1: Ilia Dohel: Büro des OSZE-Beauftragten
für die Freiheit der Medien. Beauftragter für Medienfreiheit: Bericht
über Erfolge bei der Entkriminalisierung von Ehrverletzungen: http://merlin.obs.coe.int/iris/2006/10/article1
- Gewaltentrennung in Deutschland und Europa: http://wkeim.bplaced.net/files/gewaltentrennung.htm
- 04.12.2008: Entschließung
der 17. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten am 3./4.
Dezember 2008 in Schwerin: Die neue Konvention des Europarats zur
Informationsfreiheit so bald wie möglich unterzeichnen und
ratifizieren!
- Tätigkeitsbericht
des Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
zur Informationsfreiheit für die Jahre 2006 und 2007: 4.15.1
Wann übt der Deutsche Bundestag Verwaltungstätigkeit aus?
- Tätigkeitsbericht
des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
zur Informationsfreiheit für die Jahre 2008 und 2009: 4.19.11
Wann übt der Deutsche Bundestag Verwaltungstätigkeit aus?
Antworten:
Entwicklung:
[Informationsfreiheit]
[Zurück
zu allen Petitionen]
[Verwaltungsstreitsache] [Menschenrechtsverletzungen
in Deutschland]
[Zur
Homepage]
Anlage A:
Tabellarische Übersichten:
Menschenrecht Informationszugangsfreiheit im Bundesgesetzblatt
(BGBl.)
Europarat zur Informationsfreiheit:
Organisation |
Name mit Link |
Über-
setzung |
Europarat, 4.11.1950 |
Europäischen
Konvention zum Schutze der Menschenrechte (BGBl.
1952 Teil II S. 685): Artikel
11: Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit |
English |
Parlamentarische Versammlung, 1979 |
Empfehlung Nr.
854 (1979) der Parlamentarischen Versammlung des Europarates betr. den
Zugang der Öffentlichkeit zu Regierungsunterlagen und die
Informationsfreiheit: http://wkeim.bplaced.net/files/empf_854_1979.htm |
English |
Europarat, 1981 |
"Recommendation
No. R (81) 19" on the access to information held by public
authorities. |
|
Parlamentarische Versammlung, 1986 |
Recommendation
1037 (1986). On Data Protection and Freedom of Information |
|
Europarat, 2002 |
Empfehlung
Rec (2002) 2 des Ministerausschusses an die Mitgliedstaaten
zum Zugang zu amtlichen Dokumenten: http://www.fr.ch/ofl/de/cst2004/empf_2002_2.pdf
|
English |
Europarat, 2004 |
Empfehlung Rec(2004)6 über die Verbesserung der
innerstaatlichen Rechtsbehelfe: http://egmr.org/minkom/ch/rec2004-6.pdf
|
English |
Europäischer Gerichtshof für
Menschenrechte, 2006 |
Rechtssache
Sdruženi Jihoceské Matky gegen Tschechische Republik, Antrag Nr.
19101/03 vom 10. Juli 2006 |
English |
Europarat, 2006 |
Arbeit an bindender Konvention. CDDH: Project
2004/DG2/74 “Guaranteeing the right of
the public to have access to official documents”:
http://wkeim.bplaced.net/files/project_2004dg274.htm
|
|
Europarat, 27.11.08 |
Council
of Europe Convention on Access to Official Documents
(Adopted
by the Committee of Ministers on 27 November 2008 at the 1042bis
meeting of the Ministers’ Deputies)
|
English |
Europäischer
Gerichtshof für Menschenrechte, 14.4.2009 |
EGMR Beschwerde Nr. 37374/05 TÁRSASÁG A
SZABADSÁGJOGOKÉRT ./. Ungarn: http://wkeim.bplaced.net/files/egmr-37374-05.pdf |
English |
Vereinte Nationen (UN) und UNECE zur Informationsfreiheit:
Organisation |
Name mit Link |
Über-
setzung |
Generalversammlung, 10.12.
1948 |
Allgemeine
Erklärung der Menschenrechte: Artikel 19: ...Freiheit ...
"Informationen (...) zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten." |
English |
Vereinte Nationen, 1966 |
Internationalen
Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte.
(BGBl. 1973 II S. 1534) Artikel 19: Freiheit ... "Informationen (...)
sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben." |
English |
Europa UNECE, 1998 |
United Nations Economic
Commission for Europe: Umweltschutz: Die Aarhus Konvention:
http://www.unece.org/env/pp/acig.htm |
English |
COMMISSION ON HUMAN RIGHTS, 1998 |
E/CN.4/1998/40, 28 January 1998: Promotion
and protection of the right to freedom of opinion and expression Report
of the Special Rapporteur, Mr. Abid Hussain, submitted pursuant to
Commission on Human Rights resolution 1997/26: III
A |
|
COMMISSION ON HUMAN RIGHTS, 2000 |
E/CN.4/2000/63,
18 January 2000: Report
of the Special Rapporteur on the promotion and protection of the right
to freedom of opinion and expression, Mr. Abid Hussain, submitted in
accordance with Commission resolution 1999/36: III B |
|
UN Special Rapporteur, 2004 |
JOINT
DECLARATION by the UN Special Rapporteur on Freedom of Opinion and
Expression, the OSCE Representative on Freedom of the Media and the OAS
Special Rapporteur on Freedom of Expression: http://merlin.obs.coe.int/iris/2005/2/article1:
"The right to access information
held by public authorities is a fundamental human right" |
|
[Informationsfreiheit]
[Zurück
zu allen Petitionen]
[Verwaltungsstreitsache] [Menschenrechtsverletzungen
in Deutschland]
[Zur
Homepage]
Anlage: Süddeutschland
der Schandfleck
bezüglich der Informationsfreiheit in Europa. Bild unten:
Dunkelgrün: Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Hellgrün:
Informationsfreiheit nur in Verfassung. Gelb: Gesetz in
Vorbereitung. Access to
Information Law = Informationsfreiheitsgesetz.