Petitionsausschuss
Landtag NRW
Platz des Landtags 1
D-40221
D�sseldorf
Kopie: Ministerpr�sident, Justizminister, Amtsgericht M�nster,
Jugendamtes M�nster, B�rgermeister Janssen in Geldern.
Petition (Art 17 GG): Vorschl�ge des Menschenrechtskommissars umsetzen und
�ffentlich Bedienstente, Staatsanw�lte und Richter in Menschenrechten schulen
(z. B. B�rgermeister Janssen der Stadt Geldern, Frau Anna Pohl Jugendamtes
M�nster), Judikative unabh�ngig machen und dem Gesetz unterwerfen
Sehr geehrte Damen und Herren,
vom europ�ischen "Raum der Freiheit" der EU (KOM (2002) 247) betrachtet,
sieht aus menschenrechtlicher Perspektive die Familienjustiz so aus:
"Im Rahmen des Kinder- und Jugendschutzes in
Deutschland, namentlich von Seiten der Jugend�mter, kommt es zu Verletzungen der
Menschenrechte, insbesondere der von Art. 3 (Verbot der Folter), Art. 6 (Recht
auf ein faires Verfahren vor unabh�ngigen Gerichten), Art. 8 (Recht auf Achtung
des Privat- und Familienlebens), Art. 13 (Recht auf wirksame Beschwerde) und
Art. 14 (Diskriminierungsverbot) der Europ�ischen Konvention zum Schutze der
Menschenrechte".
Diese Tatsachen werden in Deutschland totgeschwiegen:
der Ehrenvorsitzender der "Justizpressekonferenz Karlsruhe" Rolf Lamprecht
"Querulanten in Richterrobe", 31.03.2007, Politik - Seite 04: �ber den Fall
G�rg�l�:
"Justizverbrechen werden von der eigenen Zunft nur
widerwillig
wahrgenommen. Nichts sehen! Nichts h�ren!
Nichts sagen! Letztmals
geschehen in Naumburg. Dort beging
das Oberlandesgericht (OLG) -
objektiv - Rechtsbeugung im
Wiederholungsfall. Keiner regte sich auf."
(...)
Diese Apathie ist ein schlimmes Zeichen. Sie sch�rt
Wiederholungs�ngste.
Schon einmal, 1933, als sich Recht in
Unrecht verkehrte, nahm der
"Stand" den Verfall
achselzuckend hin.
(...)
So dreist
haben �berzeugungst�ter erst ein Mal die Autorit�t des
Rechts
herausgefordert: Baader und Meinhof. Der
Unterschied: Damals rebellierten
Desperados, heute sind es drei Herren in roter Robe.
(Anlage O:
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2007/0331/politik/0056/index.html
)
Im 18-zehnten Jahrhundert schrieb Georg B�chner im Hessischen Landboten:
"Die Justiz ist in Deutschland die Hure der F�rsten". Auch im Kaiserreich war
die Justiz ein Anh�ngsel der Justizverwaltungen der Justizministerien und St�tze
der Herrschaftsordnung.
W�hrend die Justiz gegen die demokratisch legitimierten Regierungen der
Weimarer Republik auf die Barrikaden ging, hat sie sich dem Umbau Deutschlands
zum diktatorischem F�hrerstaat willig untergeordnet. Der Reichsrechtsf�hrer
Frank verk�ndete auf dem �Deutschen Juristentag� in Leipzig, im Herbst 1933 vor
20000 Juristen zu Adolf Hitler �Sie k�nnen sich auf Ihre deutschen Juristen
verlassen!�. Die Untaten der nationalsozialistischen Unrechtsjustiz sind in der
�ffentlichkeit durch Ingo M�llers Bestseller von 1987 "Furchtbare Juristen"
(Untertitel: Die unbew�ltigte Vergangenheit unserer Justiz
http://de.wikipedia.org/wiki/Furchtbare_Juristen)
bekannt. Darin wird auch beschrieben, wie durch �bernahme von Juristen wie durch �bernahme von belasteten Juristen
in den Staatsdienst der Bundesrepublik Deutschland die Aufarbeitung der Verbrechen der deutschen
Justiz in der Zeit des Nationalsozialismus behindert wurde
Deshalb habe ich am 18. November 2003 (Anlage M) und 21. November 2006
(Anlage N) den Menschenrechtskommissar des Europarates �ber strukturelle
Probleme in Deutschland unterrichtet. Der Menschenrechtskommissar hat
Deutschland 2006 besucht und am 11.7.07 seinen Bericht mit konkreten Vorschl�gen
ver�ffentlicht (Anlage A). Ich schlage vor seine Vorschl�ge umzusetzen:
* Punkt 35: (...) Was das Jurastudium an Hochschulen
angeht, stellt der Kommissar mit Bedauern fest, dass die internationalen
Vorschriften im Bereich der Menschenrechte oft nur als fakultatives Fach gelehrt
zu werden scheinen. Er best�rkt die deutschen Hochschulen darin, Menschenrechte
in den Kernlehrplan des Jurastudiums aufzunehmen. (...) Der Kommissar betont
auch, wie wichtig es ist, Richter und Staatsanw�lte an Gerichten auf L�nder- und
kommunaler Ebene im Thema Europ�ische Menschenrechtskonvention zu schulen, um
deren direkte nationale Umsetzung zu st�rken. Dem Kommissar ist bekannt, dass
das Bundesministerium der Justiz an der Entwicklung des neuen Programms f�r die
Menschenrechtserziehung von Rechtsexperten (HELP) des Europarats Anteil hat, und
er ermutigt die deutschen Beh�rden, sich aktiv an dessen Umsetzung zu
beteiligen.
* Die Schaffung unabh�ngiger
au�ergerichtlicher Beschwerdeorgane.
*
Menschenrechtsaussch�sse f�r Landesparlamente
* Der Ausbau
der Infrastruktur f�r die Menschenrechtserziehung f�r alle Berufe einschlie�lich
von Polizei und Justiz sowie staatlichen Bediensteten im Allgemeinen sowie
Parlamentarier auf Bundes- und L�nderebene.
* Au�erdem
soll im Zusammenarbeit mit dem Bund ein nationaler �Aktionsplan Menschenrechte�
als ein koordinierter Prozess f�r die kontinuierliche Verbesserung des Schutzes
der Menschenrechte in Deutschland durch die Beteiligung aller Akteure und die
Festlegung klarer politischer Ziele und Strategien f�r ihre Erreichung
entwickelt werden.
Schulungen von Bediensteten und Richtern in Menschenrechten k�nnen die
deutsche Justiz vermittelbar f�r den europ�ischen Raum der Freiheit
machen.
Ich m�chte anregen B�rgermeister Janssen in der Stadt Geldern, Frau Anna
Pohl Jugendamtes M�nster bei der Schulung in Menschenrechten zu bevorzugen, wie
die Anlagen erl�utern. Das gilt insbesondere dem B�rgermeister von Geldern, den
ich am 7.11.07 aufgefordert habe nicht zu z�rgern dieses Angebot
anzunehmen.
(...) ausf�hrliche Begr�ndung
Zwar sind im Artikel 6 des VERTRAGS �BER DIE EUROP�ISCHE UNION
Menschenrechte und Demokratie erw�hnt:
(1)Die Union beruht auf den Grunds�tzen der Freiheit,
der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der
Rechtsstaatlichkeit; diese Grunds�tze sind allen Mitgliedstaaten gemeinsam
Allerdings m�ssen nur neue Mitglieder sich diesen Normen anpassen.
Deutschland verletzt u. a. folgende internationaler Normen:
* Gewaltentrennung ist in Deutschland nicht
gew�hrleistet und Deutschland verst��t gegen Europarecht (Empfehlung Nr. R
(94)12, Anlage E), d. h. die Unabh�ngigkeit der Gerichte (Art. 6 EGMR)
[Anlage 11] und Bindung an das Gesetz steht nur auf dem Papier und ist nicht
gew�hrleistet (Anlage L).
* das Menschenrecht der
(allgemeinen) Akteneinsicht (Informationsfreiheit: Anlage 18) m�sste respektiert
werden. Das steht im Gegensatz zum in Niedersachsen praktizierten
Amtsgeheimnisses aus dem Obrigkeitsstaat. Neben Niedersachsen und 4 anderen
Bundesl�ndern gilt das im Wesentlichen nur noch f�r Russland und
Wei�russland.
* Entkriminalisierung der Strafbarkeit von
Beleidigungen (siehe Anlage H:
http://merlin.obs.coe.int/iris/2006/10/article1).
Bis jetzt wird j�hrlich gegen ca. 180 000 Personen ermittelt, das entspricht ca.
20 % aller Verurteilten in Strafverfahren (Anlage 19 und Anlage J)
Alle neuen Mitgliedstaaten mussten also solche Bedingungen vor der Aufnahme
erf�llen. W�rde Deutschland die Mitgliedschaft in der EU heute beantragen,
m�sste das verbessert werden. Da Deutschland zu den "alten" Mitgliedsl�ndern
geh�rt, kann es f�r sich selber wegen des Einstimmigkeitsprinzips die
Einf�hrung dieser internationalen Demokratieprinzipien verhindern.
Das Amtsgeheimnis stammt aus dem Obrigkeitsstaat. Auch heute noch gilt es
in 8 von 16 Bundesl�ndern. In gerichtlichen Verfahren m�ssen Betroffene mit
vielen Schikanen gegen faire Verfahren rechnen, oft wird die Akteneinsicht
behindert Beispielsweise beschloss das LG Mainz (1 QS 25/98): "Die
deutschen Gerichte d�rften jedoch keine Akteneinsicht gew�hren, solange der
Gesetzgeber dies nicht ausdr�cklich zulasse". Das stehe nur dem Rechtsanwalt zu.
Der Europ�ische Gerichtshof sieht Akteneinsicht als Menschenrecht nach Art. 6
EKMR an auch f�r Angeklagte.
Strafe f�r Beleidigung ist in den meisten europ�ischen Staaten abgeschafft.
Der Staat Gro�britannien hat, gem�� seiner 1927 bereits begonnener Entwicklung,
seine Gesetzgebung wegen Beleidigung drastisch abgebaut, bis nur die
schriftliche Beleidigung ("Libel") unter ganz bestimmten Umst�nden �brig blieb
und seit 1997 waren das weniger als 5 Verurteilungen im Jahr. Deutschland. Laut
Reichskriminalstatistik besch�ftigten sich die Gerichte Deutschlands im Jahre
1927 mit 50.000 F�llen von "Beleidigung". Im Jahre 2005 waren es beinahe
180.000, mit steigender Tendenz. Die meisten Staaten der OSZE haben Beleidigung
entkriminalisiert (Anlage H).
Das bekommen auch Justizkritiker zu sp�ren und viele, die sich gegen die
deutsche Justiz zu Wehr setzen in dem sie ihre Meinung zu deutlich sagen. Der
bekannte Remstal-Rebell und B�rgerrechtsk�mpfer Helmut Palmer, der
B�rokratiewillk�r anprangerte, ist ein Beispiel daf�r. Er sa� oft im Gef�ngnis
wegen Beleidigung der Obrigkeit, ein unbekannter oder nicht angewandter
Straftatbestand in den meisten Staaten Europas, der internationalem Recht und
OSZE Normen widerspricht.
M�ssen Deutsche diese in anderen Staaten der EU selbstverst�ndlichen Rechte
mit Hilfe von Artikel 46 der europ�ischen Konvention f�r Menschenrechte "Die
Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, in allen Rechtssachen, in denen sie
Partei sind, das endg�ltige Urteil des Gerichtshofs zu befolgen"
durchsetzen?
Zusammenfassung
Das zeigt und dokumentiert die Schw�che und Unf�higkeit NRW Parlamentarier
sich bei Menschen- und B�rgerrechten durchzusetzen. Parlamente sind in
Deutschland - im Gegensatz zur �brigen zivilisierten Welt - auf diesem Gebiet
bisher zu schwach und die gro�e Versager. NWR ist da - siehe
Informationsfreiheit - trotz allem etwas besser als andere Bundesl�nder.
Der Menschenrechtskommissar des Europarates empfiehlt den "Ausbau der
Infrastruktur f�r die Menschenrechtserziehung (von dem) staatliche Bedienstete
im Allgemeinen sowie Parlamentarier auf Bundes- und L�nderebene (...)
profitieren".
Es ist notwendig die Menschenrechte der B�rger zu st�rken, um individuelle
M�glichkeiten zur Durchsetzung von Menschenrechten auf europ�ischem Niveau zu
schaffen. Der Menschenrechtskommissar hat dazu konkrete Vorschl�ge gemacht.
Danach soll ein nationaler �Aktionsplan Menschenrechte� als ein
koordinierter Prozess f�r die kontinuierliche Verbesserung des Schutzes der
Menschenrechte in Deutschland durch die Beteiligung aller Akteure und die
Festlegung klarer politischer Ziele und Strategien f�r ihre Erreichung
entwickelt werden. Die Gewaltentrennung ist notwendig um Menschenrechte in der
Praxis der Justiz zu realisieren. Nur dadurch ist ein faires Verfahren vor
unabh�ngigen Gerichten (Art. 6 EGMR) gew�hrleistet. Die
Bundesvertreterversammlung des Deutschen Richterbundes hat am 27. April 2007 die
Gewaltenteilung gefordert (Anlage K). Auch die Neue Richtervereinigung setzt
sich f�r die Verwirklichung der Unabh�ngigkeit der Justiz von der Exekutive ein,
die schon auf dem 40. Deutschen Juristentages 1953 angemahnt wurde (Anlage
L).
Im Artikel 20 GG steht: "Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus" und die
"vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an" (das von der gew�hlte
Volksvertretung beschlossene) "Gesetz und Recht gebunden". Damit ist auch in
Nordrhein-Westfalen eine Demokratie (bez�glich Gewaltentrennung) mit
Menscherhechtsschutz europ�ischen Typs und wie in zivilisierter Staaten m�glich,
wenn die Abgeordneten nur wollen und sich getrauen.
In der Schweiz sind Urteile des EGMR direkt g�ltig ("monistisches"
Rechtssystem). In �sterreich ist die EKMR seit 1958 rechtswirksam (BGBl. Nr.
210) und wurde 1964 r�ckwirkend in Verfassungsrang erhoben (BGBl. Nr. 59), womit
sie unmittelbar anzuwenden ist. Auch Norwegen, die Niederlande und England und
Kroatien anerkennen die EKMR als vorrangig gegen�ber nationalen Recht an.
Damit wird die Absicht der M�tter und V�ter des Grundgesetz auf der
Grundlage des Bekenntnisses zu den "unverletzlichen und unver�u�erlichen
Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und
der Gerechtigkeit in der Welt" "als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten
Europa" (Pr�ambel GG) " auch f�r Nordrhein-Westfalen Wirklichkeit.
Mit freundlichen Gr��en
Walter Keim
Kopie: Deutsches Institut f�r Menschenrechte, Menschenrechtszentrum, BMJ,
Lehrstuhl f�r Menschenrechtsbildung, EU Council, EU Commission, EU Parlament, EU
Ombudsmann, Commissioner for Human Rights of the Council of Europe,
Bundeskanzler, Bundestagspr�sident, Verfassungsgericht,
Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Ausschuss f�r Menschenrechte und
Humanit�re Hilfe
Anlagen:
Ergebnis:
Anlagen im Internet publiziert:
A. Pressemitteilung des Europarates 11.7.07: Bericht des
Menschenrechtskommissars Thomas Hammarberg �ber seinen Besuch in Deutschland 9.
� 11. und 15. � 20. Oktober 2006:
http://wkeim.bplaced.net/files/Bericht-des-Menschenrechtskommissars.html,
https://wcd.coe.int/ViewDoc.jsp?Ref=CommDH(2007)14&Language=lanGerman
Deutsche Institut f�r Menschenrechte mit der Beobachtung der Menschenrechte in
Deutschland beauftragen, nationalen "Aktionsplan Menschenrechte"
entwickeln.
B. 11.8.2007: Bundesjustizministerin Zypries:
Menschenrechtsverletzungen in Deutschland: Praxis des Deutsches Familienrechts
im internationalen Vergleich:
http://wkeim.bplaced.net/files/0708bmj.htm
C. Verwaltungsstreitsache Walter Keim ./. Bundesrepublik Deutschland VG 2 A
55.07 �ber Ver�ffentlichung der Nebeneink�nfte:
http://wkeim.bplaced.net/files/vgb-0707.htm
D. EU Parlament 7.6.07: Deutsche Jugend�mter missachten Recht auf Familie
Kindern, Eltern und Gro�eltern: "Deutschland, das der Europ�ische Gerichtshof
f�r Menschenrechte mehrfach verurteilte, sei aber nicht verpflichtet, Abhilfe zu
schaffen.":
http://openpr.de/news/139648/Deutsche-Jugendaemter-missachten-Recht-auf-Familie-Kindern-Eltern-und-Grosseltern.html
E. Empfehlung Nr. R (94)12 des Ministerkomitees an die Mitgliedstaaten �ber die
Unabh�ngigkeit, Effizienz und Rolle der Richter:
http://web.archive.org/web/20140107004837/http://www.gewaltenteilung.de/richter_7.htm
F. Keim gegen Deutschland: Informationsfreiheit: Antrag Nr. 41126/05 beim EGMR:
http://wkeim.bplaced.net/files/echr-061101.htm
G. Keim gegen Deutschland: Nebent�tigkeiten: EGMR Antrag Nr. 31583/07:
http://wkeim.bplaced.net/files/egmr-klage-en.htm
H. IRIS 2006-10:2/1: Ilia Dohel: B�ro des OSZE-Beauftragten f�r die Freiheit der
Medien. Beauftragter f�r Medienfreiheit: Bericht �ber Erfolge bei der
Entkriminalisierung von Ehrverletzungen:
http://merlin.obs.coe.int/iris/2006/10/article1
I. Volume: 35 Number: 12 Rep. Christopher H. Smith, Co-Chairman May 24, 2002
www.csce.gov CRIMINAL DEFAMATION AND �INSULT�
LAWS:
http://wkeim.bplaced.net/files/osce_defamation_2002.htm
J. Defamation in international law, OSCE, Council of Europe and law in Germany:
http://wkeim.bplaced.net/files/defamation.htm
K. Bundesvertreterversammlung des Deutschen Richterbundes hat am 27. April 2007
fordert Gewaltenteilung:
http://web.archive.org/web/20140107004837/http://www.gewaltenteilung.de/drb07.htm
L. Gewaltentrennung in Deutschland und Europa:
http://wkeim.bplaced.net/files/gewaltentrennung.htm
M. Visit of the Commissioner of Human Rights (CoE) in Germany:
http://wkeim.bplaced.net/files/coe-031128.htm
N. 21. November 2006: What will the Commissioner for Human Rights report on
Germany?
http://wkeim.bplaced.net/files/coe-0611.htm
O. Querulanten in Richterrobe, 31.03.2007, Politik - Seite 04: Rolf Lamprecht
(Ehrenvorsitzender der "Justizpressekonferenz Karlsruhe"):
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2007/0331/politik/0056/index.html
P. Die Pr�sidentin der NGO`s des Europarates sendet die Bamberger Erkl�rung an
Marcin Libicki, Vorsitzender des Petitionsausschusses des Europ�ischen
Parlamentes und an Thomas Hammarberg Kommissar f�r Menschenrechte des
Europarates:
http://deutsche-jugendamt.blogspot.com/2007/11/bamberg-declaration-send-to-eu-and-coe.html