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        Diskussionsforum über Informationsfreiheit.
      
      Offener Brief an das BMI
          (Bundesministerium des Innern) vom 19.7.2001. Antwort des BMI.
Die Informationsfreiheit verschafft allen Bürgern Zugang zu Akten und Informationen der Behörden, um die demokratischen Beteiligungsrechte zu stärken und das Verwaltungshandeln transparenter zu machen. Damit wird ein ausdrückliches Recht für jedermann auf Zugang zu amtlichen Informationen geschaffen.
 Die
      Informationsfreiheit wurde 1766 in Schweden eingeführt und hat heute dort
      Verfassungsrang.
      Nach Gesetzen 1951
in
        Finnland, (1766)
        1949 in Schweden, 1966
in
        den USA, 1970 in Norwegen,
      1985 in Dänemark und 1996
in
        Island ist das deutsche Informationsfreiheitsgesetz überfällig und
      notwendig um mit der internationalen Entwicklung Schritt zu halten. Karte
        der europäischen Länder mit Informationsfreiheitsgesetzen: Ein Rechtsvergleich
      zeigt, dass Deutschland das Schlusslicht in Europa ist.
      
      Ich stimme der Begründung zu, dass der gegenwärtigen Entwurf den Übergang
      vom obrigkeitsstaatlichen Verhältnis zwischen Bürger und Verwaltung zu
      einem partnerschaftlichen Verhältnis fördert. (siehe Begründung des
      Gesetzes: "II. Informationszugang im geltenden Recht"). 
      Doch im Lexikon steht, dass Demokratie "Volksherrschaft" bedeutet. Welche
      Konsequenzen hätte die Einarbeitung dieses Verständnisses von Demokratie
      für die Informationsfreiheit?
Ich kann mir da unter anderem folgendes vorstellen:
Meinen Sie, dass das eine völlig unrealistische Utopie ist, die sich nicht verwirklichen lässt? Diese "Utopie" gibt es schon heute in Skandinavien! Überzeugen Sie sich anhand der Übersetzung des norwegischen Öffentlichkeitsgesetzes am Schluss dieses Beitrages oder die englische Übersetzung. Transparency International macht in seiner Stellungnahme zum Informationsfreiheitsgesetz ähnliche Vorschläge.
Auch nach mehr als 230 Jahren Informationsfreiheit
      hat die schwedische Verwaltung ihren Widerstand
        nicht völlig aufgegeben [siehe
        die letzten Sätze]. Das schwedische Parlament zieht daraus den
      Schluss, dass man streng sein muss: "Doch die Vorschriften sind so
      deutlich abgefasst, die Einsichtnahme des Ombudsmannes des Reichstags so
      streng und die Tradition so alt, dass diesem Widerstand im Ernstfall nicht
      nachgegeben wird". Wer die Machtfrage stellt, sollte sie beantwortet
      bekommen.
      
      Ich habe keine der Kommentare der Behörden zu diesem Gesetz gelesen. Wäre
      aber doch sehr überrascht, wenn
        man die Macht, die man seither hat freiwillig ohne Einwände abgibt.
      Deshalb möchte ich das BMI auffordern auch die "skandinavische"
      Alternative zu untersuchen und die Konsequenzen herauszufinden. Dadurch
      wird klar, dass wesentliche Verbesserungen möglich sind. Auf jeden Fall
      kann das dazu dienen die gegenwärtige Fassung zu verteidigen.
      
      Mit freundlichen Grüßen
      
      Walter Keim
      E-Mail: walter.keim@gmail.com
      Support freedom of information: http://wkeim.bplaced.net/foi.htm,
      http://wkeim.bplaced.net/petition_un.htm,
      http://wkeim.bplaced.net/petition_eu.htm
      Support patients rights: http://wkeim.bplaced.net/patients.htm#e-mail
    
Entwicklung:
      
       
      Unterstützt die skandinavische Variante der Informationsfreiheit, mit
folgender
          E-Mail an das Bundesministerium des Innern (hier klicken):
        Ich unterstütze das Informationsfreiheitsgesetz, da dadurch das
        Verwaltungshandeln transparenter wird, indem Bürger Zugang zu
        behördlichen Informationen bekommen. Die Ausarbeitung einer Alternative
        mit kostenloser Akteneinsicht, kostenloser Beschwerdemöglichkeit (falls
        Einsicht abgelehnt wird), Verpflichtung über Beschwerdemöglichkeit zu
        informieren und Verpflichtung einer (auf jeden Fall vorläufigen) Antwort
        innerhalb eines Monats würde die Stellung des Bürgers stärken um auf die
        gleiche "Augenhöhe" mit der Verwaltung zu kommen. 
      (Leider wird nicht von allen Programmen der ganze Text übertragen aber
      natürlich kann dieser Text im E-Mail Programm beliebig geändert und
      ergänzt werden). 
Anhang:  
      
      Informationsfreiheitsgesetze anderer Länder.
      
      (Auszug aus dem norwegischen)
        Gesetz über die Öffentlichkeit in Verwaltungsangelegenheiten (Öffentlichkeitsgesetz)
      vom
      19. Juli (Gesetz Nr. 69) 1970 (http://www.statkart.no/IPS/filestore/cd2003/lover/offent.html)
      
      Hier gilt folgender Grundsatz: Der Bürger braucht den Einsichtswunsch (§ 2) nur zu äußern
        (nicht zu begründen), das Verwaltungsorgan muss begründen falls die
        Einsicht abschlagen wird. (§
          9)
      
    
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Bild unten: Dunkelgrün: Informationsfreiheitsgesetz beschlossen.
      Hellgrün: Informationsfreiheit nur in Verfassung. Gelb: Gesetz in
      Vorbereitung. Access to Information Law = Informationsfreiheitsgesetz.
      
