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05.01.03: Diese Internetpublikation ist ein "Hearing": Gerne nehme ich Kommentare entgegen:
walter.keim@gmail.com. Habe ich jemand vergessen auf der Liste weiter unten?
Patientenrechte leiten sich aus den Menschenrechten ab und sind
überall in Europa und den entwickelten Staaten in er ganzen Welt verbreitet.
Um die grundgesetzlich garantierte körperliche Selbstbestimmung gegenüber Ärzten verantwortlich ausüben zu können,
wären folgende Rechte notwendig:
1. Recht auf Akteneinsicht, inklusive "subjektiven" Informationen.
2. Recht auf Rechtsbelehrungen/Klagebehelfsbelehrungen und Information über eigene Rechte.
3. Recht an eine übergeordnete oder unabhängige Stelle zu klagen.
4. Recht auf Antworten auf Klagen innerhalb angemessener Zeit.
5. Berichtigung von Fehlern in Krankenakten
In der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist die Akteneinsicht in
Artikel 41 (2), das kostenlose Klagerecht in
Artikel 43 (Ombudsmann)
und das Recht auf
begründete Antworten innerhalb angemessener Zeit in
Artikel 41 (1) gesichert.
Auch die WHO hat 1994 Patientenrechte proklamiert.
Die Realisierung dieser Rechte zeigt diese Übersicht für europäische Staaten:
http://wkeim.bplaced.net/patients.htm
und z. B. Norwegen: http://wkeim.bplaced.net/no_gesetze.htm.
Warum nicht in Deutschland?
Ich klage an:
- Einen Gmünder Arzt weil er die Einsicht in Arztunterlagen verweigerte
und ein Jahr lang nicht antwortete.
- Die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, da sie dieses
Verhalten nicht
beanstandete und zusätzlich noch die Klage auf den Kopf stellte und
dem Kläger die Schuld zuwies.
- Die Bundesärztekammer, da sie keine Auskunft erteilte
über die verbandsinterne Ausficht der Bezirksärztekammer.
- Die Landesärztekammer, da sie nun zwar vom Arzt die Einsicht erbat, aber sonnst nichts beitrug.
- Das Sozialministerium, da es die Klage falsch darstellte, um die
Rechtsaufsicht zu vernachlässigen.
Die unvollständige Einsicht wird unterschlagen.
- Den Landtag von Baden-Württemberg, weil er wegen der
Kosten die Übersetzung von
Europaratsempfehlungen zu u. a. Patientenrechten ablehnte.
- Den Landtag von Baden-Württemberg, da die Antwort des
Petitionsausschusses bei der Petition nur eine
wortwörtliche
Abschrift des Schreibens des Ministeriums ist. Kein Wunder, dass der
Petitionsausschuss die
Einsicht
ablehnte.
- Der Bundestag da Deutsche kein "Recht auf eine gute
Verwaltung" (EU
Charter Artikel 41 siehe auch "Der
Europäische Kodex für gute Verwaltungspraxis") haben. Das Recht auf gute
Verwaltung bedeutet in der EU nicht nur Informationsfreiheit, sondern auch das
Recht auf begründete Antworten (Artikel 18) innerhalb angemessener Zeit
(Artikel 17: spätestens 2 Monate). Vorschläge Europaratsempfehlungen ins
Deutsche zu übersetzen, werden von der deutschen Verwaltung nicht beantwortet: http://wkeim.bplaced.net/020106coe.htm,
http://wkeim.bplaced.net/020214bmi.txt und
http://wkeim.bplaced.net/files/011223fischer.htm geschweige die Ablehnung
begründet.
- Der Bundestag, da er immer noch das Monopol der Rechtsanwälte auf Rechtsrat aus
dem Jahre 1935 aufrecht erhält.
- Der Bundes- und die Landesgesetzgeber, da sie die aus der Nazizeit stammenden
Privilegien der Ärzte- und Anwaltskammern als Körperschaften des öffentlichen Rechts,
nicht abschaffen. Es gibt keinen vernünftigen Grund
den ärztlichen und anwaltlichen Standesfunktionären hoheitliche Funktionen zu übertragen.
Dagegen sollte ein Patienten- und Mandantenschutzgesetzes verabschiedet werden, da die heutigen
gesetzlichen Regelungen unzulänglich sind, da u. a. die Ärzte- und
Anwaltskammern nicht die Grundechte der Charta der Europäischen Union
praktizieren.
- Das Verfassungsgericht taugt auch nichts. Die Klage
http://wkeim.bplaced.net/v-klage.htm mit Fragen zu Patientenrechten wird nicht
zur Entscheidung angenommen. Der Menschenrechtscharakter der Einsicht wird
also nicht behandelt. Das
Bekenntnis zu den Menschenrechten Artikel
1 (2) GG ist nur ein Lippenbekenntnis.
- Der Bundestag, da er die Petition zu Patientenrechten einfach
abschloss, ohne auch nur
auf die Frage der Menschenrechte, Verhältnis zur EU Charta und Patientenrechte in den übrigen
europäischen Staaten einging.
- Das deutsche Volk und die deutschen Patienten, da sie zwar gemeinsam stark wären
aber ihre Patientenrechte nicht durchsetzen und Überbleibsel des Obrigkeitsstaates akzeptieren.
Das Bekenntnis zu den
Menschenrechten Artikel
1 (2) GG ist offenbar ein Lippenbekenntnis. Aber da ist die Demokratie
nicht ungerecht: Bekommen die Wähler nur das, was sie gewählt (= verdient)
haben? Welchen Untertanendachschaden hat eigentlich die Mehrheit der deutschen Patienten?
Fragen:
Wie wird das Bundesgesundheitsministerium den hier aufgezeigten gesetzlichen Handlungsbedarf
behandeln?
Wird der Kammeranwalt Patientenrechten Geltung verschaffen?
Werden Selbsthilfegruppen in der Öffentlichkeit und beim Gesetzgeber Gehöhr finden?
Z. B. Der Allgemeiner Patienten-Verband e.V.: http://www.patienten-verband.de/,
die
Bundesarbeitsgemeinschaft der Notgemeinschaften Medizingeschädigter e.V.
(Petition
PDF-Format.),
http://www.geburtsschaden.de/ und
http://www.aerzte-pfusch.de/.
Wird die WHO, die die "Europäischer Partnerschaftsverbund für Patientenrechte und die Befähigung der Bürger zum selbstbestimmten Handeln"
ins Leben gerufen hat, Patientenrechte fördern?
Als EU-Bürger frage ich auch:
Wie lange möchte die EU
Kommission http://wkeim.bplaced.net/330166.htm und das EU Parlament
(Courrier du
Citoyen) noch
zuschauen, dass
mir als EU Bürger in Deutschland das in Europa üblichen
Patientenrechte und Grundrechte der EU Charta nicht zugestanden wird, d. h. dass ich zum Bürger zweiter
Klasse erniedrigt werde, wenn ich nach Deutschland reise?
Wird der Europäische Konvent dieses Problem lösen und die Grundrechte der EU Charta
auch für Mitgliedsstaaten verbindlich machen?
Walter Keim
E-mail: walter.keim@gmail.com
Support freedom of information: http://wkeim.bplaced.net/foi.htm,
http://wkeim.bplaced.net/petition_un.htm,
http://wkeim.bplaced.net/v-klage_en.htm
Support patients rights: http://wkeim.bplaced.net/patients.htm#e-mail
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