Die Informationsfreiheit (einschließlich des Zugangs zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung) ist Teil der Meinungsfreiheit, die durch international anerkannte Menschenrechte speziell des Artikel 19 des Internationaler Paktes über bürgerliche und politische Rechte (IPbürgR, BGBl. 1973 II S. 1534) geschützt ist. Diesem Pakt ist Deutschland beigetreten.
Auch der Präsident des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, Luzius Wildhaber, hat die Bundesregierung und das Bundesverfassungsgericht kritisiert. Die Tatsache, dass Entscheidungen des europäischen Gerichtshofes häufig als nicht bindend für deutsche Gerichte betrachtet würden, zeuge von mangelndem europäischen Verantwortungsbewusstsein: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,327801,00.html. Deutschland verstößt gegen Artikel 46 (1) der Europäischen Menschenrechtskonvention: "Die Hohen Vertragsparteien verpflichten sich, in allen Rechtssachen, in denen sie Partei sind, das endgültige Urteil des Gerichtshofs zu befolgen." Die Verpflichtung der Vertragsparteien Urteile zu befolgen wird verletzt.
Das Verfassungsgericht hat die letzte Möglichkeit vertan, dass die Deutsche Justiz selber das Nazi Gesetz von 1935 bewältigt: http://www.forumjustizgeschichte.de/Wasch_mir_den_P.198.0.html. Nun muss auch hier der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eingreifen: http://www.forumjustizgeschichte.de/Verfahren_Goetz.136.0.html
Deutschland sollte sich vom obrigkeitsstaatlichen Gewohnheiten befreien und endlich den eigenen Bürgern diese in Europa selbstverständlichen Rechte einräumen.
Außerdem muss Deutschland und seine Bundesländer lernen Menschenrechte zu beachten.
[Verwaltungsstreitsache] [Zurück zu allen Petitionen] [Menschenrechtsverletzungen in Deutschland] [Informationsfreiheit] [Zur Homepage]
Anlage: Süddeutschland der Schandfleck bezüglich der Informationsfreiheit in Europa. Bild unten: Dunkelgrün: Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Hellgrün: Informationsfreiheit nur in Verfassung. Gelb: Gesetz in Vorbereitung. FOIA= Freedom of Information Act (Informationsfreiheitsgesetz).