„Zugang zu Informationen der Behörden ist ein
fundamentales Menschenrecht, das auf nationaler Ebene durch eine
umfassende Gesetzgebung gewährleistet sein muss, die auf dem Prinzip der
größtmöglichen Offenlegung basiert".
UN, OSZE
und OAS Sonderbeauftragte für den Schutz der Meinungsfreiheit 2004
"Obwohl in den letzten zehn Jahren große Fortschritte bei der
Anerkennung des Rechts auf Information erzielt wurden, bleibt hier - als
vierte Herausforderung - noch viel zu tun... Viele Gesetze (zum Recht
auf Information), die verabschiedet wurden, genügen den internationalen
Mindeststandards nicht, und die Bemühungen, sie umzusetzen, sind in
vielen Ländern zu gering."
Zehnte gemeinsame
Erklärung der vier internationalen Sonderbeauftragten für den Schutz der
Meinungsfreiheit (UN, OAS, OSCE, ACHPR) vom 3. Februar 2010
in
English on same subject:
http://wkeim.bplaced.net/files/foi-de.htm
An die
Fraktionen
des Landtages in Thüringen, Piratenpartei
Thüringen, Landtag Baden-Württemberg, Fraktionen
des Landtages in Brandenburg, Hessen, Bundestag
(Petition 42283)
Kopie: Fraktionen in 5 Bundesländern ohne
Informationsfreiheit, Bremer
Bündnis für Informationsfreiheit
Wie erreicht man in Skandinavien kostenlose und rasche Antworten für
Akteneinsicht?
Erfahrungsberichte über Anwendungen der Informationsfreiheitsgesetze in
Deutschland bringen Probleme bezüglich hoher Kosten und verzögerten
Antworten zutage:
Legt man internationale Normen maximaler Offenheit, rascher Antwort und
geringer Kosten zugrunde haben 88
Staaten mit ca. 5,5
Milliarden, d. h. 78 % der Bürger auf der Welt haben ein
besseres Informationsfreiheitsgesetz als deutsche Bürger im Bund (http://www.rti-rating.org/country-data/).
In Schweden wurde der Informationszugang zu amtlichen Dokumenten vor
mehr als 245 Jahren (inspiriert
von Chinas Tang Dynastie des 7. Jahrhunderts) "erfunden". In Deutschland
beschrieb 1830 Carl
Gustav Jochmann den Gedanken der Öffentlichkeit
der Verwaltung. Leider wurden Demokraten damals als Demagogen
verunglimpft und von der fürst- und königlichen Polizei als Umstürzler
verfolgt. Andere Könige akzeptierten demokratische Rechte im Rahmen
konstitutioneller Monarchien. Die (Welt-)Geschichte hat Jochmann Recht
gegeben: Inzwischen haben mehr als 125
Staaten (https://www.rti-rating.org/country-data/)
mit mehr als 5,9 Milliarden Einwohnern, d. h. 84% der Weltbevölkerung
entweder Informationsfreiheitsgesetze oder entsprechende
Verfassungsbestimmungen.
Trotzdem lassen sich Verwaltungen in aller Welt sich nicht gerne in die
Karten schauen und versuchen deshalb die allgemeine Akteneinsicht zu
erschweren. Dabei beziehe ich mich auch auf mehr als 245
Jahre Erfahrung mit der Informationsfreiheit in Schweden. Trotzdem
hat die schwedische Verwaltung ihren Widerstand
nicht aufgegeben. Das schwedische Parlament kommt zum Ergebnis, dass
man streng sein muss: "Doch die Vorschriften sind so deutlich
abgefasst, die Einsichtnahme des Ombudsmannes des Reichstags so streng und
die Tradition so alt, dass diesem Widerstand im Ernstfall nicht
nachgegeben wird".
So geht das heute in Skandinavien, das den Informationszugang zu amtlichen
Dokumenten vor mehr als 245 Jahren entwickelte:
- Unter Berücksichtigung des Datenschutzes sind Beschreibungen aller (2,5
Millionen) Dokumente der norwegischen Staatsverwaltung der letzten
2,5 Jahre suchbar (siehe: oep.no
http://www.oep.no/nettsted/fad/OM-OEP.html?lang=en
) im Internet veröffentlicht. Journalisten hatten diese Möglichkeit
schon seit etwa 20 Jahren.
- Der Antragsteller sucht, findet und bestellt elektronisch die
Dokumentnummer, die Behörde hat wenig Arbeit das elektronisch innerhalb
von 1 bis 3 Tagen kostenlos zuzusenden.
- Diese Vereinfachung für Antragssteller und Verwaltung trägt Früchte:
2012
gab es 201 459 Anfragen, d. h. ca. 4 111 Anfragen pro 100.000 Einwohner
pro Jahr (http://wkeim.bplaced.net/files/Norway_number_of_requests.html).
In Deutschland werden weniger als 4 Anfragen pro 100.000 Einwohner pro
Jahr bearbeitet.
- Eine Anfrage kann theoretisch bis zu 100 Dokumente umfassen.
Journalisten haben geschrieben, dass typisch 3 bis 5 Dokumente umfasst
werden, d. h. also zwischen 600 000 und 1 Million Dokumente per Jahr.
Was deutschen Bürokraten möglicherweise ein Alptraum wäre ist
norwegischen eine "extra
Freude" da es sich um ein "demokratisches Recht" handelt.
- In Schweden werden Aktenpläne mit allen Dokumenten herausgegeben, die
Antwort mit den gewünschten Dokumenten sollte innerhalb 24 Stunden
gegeben werden. 99 % der Antragsteller sind Journalisten. (http://wkeim.bplaced.net/files/Broschard-Exkurs_schwedische_Verwaltungspraxis.html
)
- Norwegen operiert mit 1 bis 3 Tagen Antwortfrist. Nach 5
Arbeitstagen kann wegen Untätigkeit beim (kostenlosen) Ombudsmann
geklagt werden.
Sollte die deutsche Presse im Interesse besserer Berichterstattung und ihrer
Leser auch für solch ein IFG kämpfen? Sowohl die norwegische ( http://offentlighet.no ) als auch die
Schweizer Presse ( www.oeffentlichkeitsgesetz.ch
) unterhalten "Kampfplattformen" für die Unterstützung von IFG (dort
Öffentlichkeitsgesetze genannt). In den USA ist OpenTheGovernment.org
eine Plattform, die von sehr vielen Organisationen unterstützt wird.
Auch in Deutschland gewinnt der Gedanke der proaktiven Veröffentlichungen an
Boden. In Hamburg hat das Bündnis "Transparenz
schafft Vertrauen" eine Volksinitiative auf den Weg gebracht, die von
der Bürgerschaft weitgehend übernommen wurde und ein sehr fortschrittliches
Transparenzgesetz mit proaktiven Veröffentlichungen durchgesetzte. Auch in NRW, Niedersachsen,
Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg,
Bremen
und Bayern gibt er ähnliche
Bestrebungen für Transparenzgesetze.
Mit freundlichen Grüßen
--
Walter Keim
Netizen: http://walter.keim.googlepages.com
UN-Menschenrechtsausschuss: Deutsche Informationsfreiheits-
gesetze in der Kritik: http://t.co/vxdoGCuf
Is it possible to enforce access to information in Bavaria?
http://wkeim.bplaced.net/files/enforce_access_to_information.html
Kopie: Ministerpräsidentin in Thüringen,
Deutscher Journalisten-Verband (DJV), DJV-Landesverband Thüringen,
Bayerischer Journalisten-Verband, Fraktionen im Bundestag, Fraktionen im
Landtag Baden-Württemberg
Entwicklung:
Internet:
- Allgemeine Kommentar (Nr. 34) des Menschenrechtsausschuss der
Vereinten Nationen am 21. Juli 2011 zu Artikel 19 des Internationalen
Pakts über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR): http://merlin.obs.coe.int/iris/2011/10/article1
(Das Recht auf Zugang zu behördlichen Informationen wird detailliert
betrachtet; um diesem (Menschen-)Recht Nachdruck zu verleihen, werden
Staaten ermutigt, „staatliche Informationen von öffentlichem Interesse
proaktiv öffentlich zu machen“. Staaten sollten ebenfalls „alle
Anstrengungen unternehmen, einen einfachen, schnellen, effektiven und
praktikablen Zugang zu solchen Informationen sicherzustellen, (z. B. mit
Hilfe von Informationsfreiheitsgesetzen)“.)
- Zehnte gemeinsame Erklärung der vier internationalen
Sonderbeauftragten für den Schutz der Meinungsfreiheit (UN, OAS, OSCE,
ACHPR) vom 3. Februar 2010: http://merlin.obs.coe.int/iris/2010/5/article1
("Obwohl in den letzten zehn Jahren große Fortschritte bei der
Anerkennung des Rechts auf Information erzielt wurden, bleibt hier - als
vierte Herausforderung - noch viel zu tun... Viele Gesetze (zum Recht
auf Information), die verabschiedet wurden, genügen den internationalen
Mindeststandards nicht, und die Bemühungen, sie umzusetzen, sind in
vielen Ländern zu gering.")
- Im Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte der
Rechtssache YOUTH
INITIATIVE FOR HUMAN RIGHTS v. SERBIA (Application no. 48135/06) vom 25. Juni 2013 bezüglich des
Menschenrechtes des Informationszugangs wird darauf
hingewiesen, dass der Zivilpakt
(IPbpR) und die Erklärung der UN,
OSZE und OAS Sonderbeauftragten für den Schutz der
Meinungsfreiheit 2004 relevant sind.
- Online-Artikel.de (11.07.2013): Wer ist für Mängel bei
Transparenz und Informationsfreiheit verantwortlich? http://www.online-artikel.de/article/herausforderungen-fuer-die-presse-2013-bei-informationsfreiheit-125092-1.html
[Informationsfreiheit] [Petitionen] [Menschenrechtsverletzungen in
Deutschland]
[Zur Homepage]
Anlage: CDU/CSU regierte Bundesländer sind der
Schandfleck bezüglich der Informationsfreiheit in Europa. Bild unten:
Dunkelgrün: Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Hellgrün:
Informationsfreiheit nur in Verfassung. Gelb: Gesetz in
Vorbereitung. Access to Information Law = Informationsfreiheitsgesetz.