Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
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Rechtsanwaltsbüro · Backhaus · Kramer · Pfitzinger
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Kostenschätzung für Verfahren über Informationsfreiheit/Recht auf begründete Antwort


Sehr geehrte Frau Kramer, sehr geehrter Herr Kramer,

ich wohne seit mehr als 20 Jahren in Norwegen. Im Zusammenhang mit Bemühungen
meiner Mutter (die in Deutschland wohnt) bei der Wahrnehmung ihrer Interessen beizustehen, kam ich auch mit den Begrenzungen, die das Rechtsberatungsgesetz stellt, im Berührung:
http://wkeim.bplaced.net/v-klage.htm#hintergrund. Patientenrechte in Deutschland
scheinen im europäischen Kontext unzureichend: http://wkeim.bplaced.net/anklage.htm.
Deshalb kenne ich Ihre Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Mit Hilfe von Petitionen versuchte ich auf Verbesserungsmöglichkeiten
aufmerksam zu machen: http://wkeim.bplaced.net/petitionen.htm,
die in Skandinavien selbstverständlich sind.
Da ich keine inhaltlich begründete Antworten bekam, versuchte ich in einer Verfassungsbeschwerde:
über Informationsfreiheit und das Recht auf Antworten auf Petitionen einzuklagen:
http://wkeim.bplaced.net/v-klage.htm
Diese Verfassungsbeschwerde scheiterte: Erst wurde sie nicht zugelassen:
http://wkeim.bplaced.net/files/020528bvg.pdf nach dem Einspruch:
http://wkeim.bplaced.net/files/020531bvg.htm
nicht zur Entscheidung angenommen: http://wkeim.bplaced.net/files/020621bvg.pdf
Leider habe nicht gewusst, dass ich innerhalb eines halben Jahres beim EGMR hätte klagen können.

Der Begriff der Informationsfreiheit ist mehrdeutig:
1. Informationsfreiheit nach Art. 5 GG umfasst allgemein zugängliche Quellen, z. B. Zeitungen usw.
2. Informationsfreiheitsgesetze in 4 Bundesländern orientieren sich am
amerikanischen "Freedom of Information Act" 1966,
der Dokumente der öffentlichen Verwaltung meint. In Skandinavien, den Niederlanden und der Schweiz
spricht man von der "Öffentlichkeit der Verwaltung", was mir treffender erscheint.
3. Informationsfreiheit als umgangssprachlicher Ausdruck.

Die Schwierigkeiten beim Rechtsberatungsgesetz haben zweifellos nichts mit Punkt 1 und 2 zu tun.
Trotzdem wird für mich aus Ihrer Beschwerde Nr. 40901/02 beim EGMR deutlich, dass
es ähnliche Probleme sind: Informationsweitergabe über (Menschen-)rechte wird behindert.

Wie bei der Rechtsberatung, so lässt sich auch bei der Informationsfreiheit in der
Bedeutung des Zugang zu öffentlichen Dokumenten
zeigen, das Deutschland hoffnungslos hinterherhinkt:
Das einzige Industrieland ohne Informationsfreiheit:
https://www.privacyinternational.org/sites/privacyinternational.org/files/foi-laws.jpg.
Die Informationsfreiheit ist weitgehend als Menschenrecht anerkannt:
http://www.heise.de/tp/deutsch/special/frei/12314/1.html.

Um das genauer zu studieren, habe ich viele Einsichtsgesuche gestellt:
http://wkeim.bplaced.net/petition_ifg.htm#einsicht,
http://wkeim.bplaced.net/petition_bw.htm#einsicht,
http://wkeim.bplaced.net/petition4.htm#einsicht und
http://wkeim.bplaced.net/petition3.htm#einsicht.
Fast alle wurden abgelehnt. Die gelungene Einsicht belegt, dass die Volksvertreter nur abschreiben.

Da das Bundesverfassungsgericht die Nichtausschöpfung des Rechtsweges
http://wkeim.bplaced.net/files/020528bvg.pdf als Grund für die Nichtzulassung
nennt, wende ich mich an Sie.

Mit welchen Kosten wäre zu rechnen für Gerichtsgebühren, Anwaltkosten, evtl. Kosten für
gegnerische Anwälte:
1) Verfahren vor dem Verwaltungsgericht auf Einsicht u. a. nach § 19 des
Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte (IPbürgR)
2) Weiterführung über Verfassungsgericht zum EGMR

Kann das mit der Frage der mangelnden Antworten, auf behauptete
Menschenrechtsverletzungen (IPbürgR) kombiniert werden?

Dabei gäbe es unter verschiedenen Einsichtsgesuchen zu wählen: z. B.
http://wkeim.bplaced.net/files/030428bgm.htm oder
http://wkeim.bplaced.net/files/030227pbt.htm.

Würden Sie bereit sein ein solches Mandat zu übernehmen?


Mit freundlichen Grüßen

Walter Keim

PS: Weiter möchte ich anregen, auch den französischen Text der Beschwerde Nr. 40901/02 im Internet zu veröffentlichen. Erstellt der EGMR auch eine englische Fassung, die sich veröffentlichen lässt. Ich habe sehr gute Erfahrungen mit der Publikation meiner Ergebnisse in (leider sehr holprigem) Englisch:
http://wkeim.bplaced.net/foi.htm.

Answer: 20. Oktober 2003.