Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
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Rechtsanwaltsbüro · Backhaus · Kramer · Pfitzinger
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Kostenschätzung für Verfahren über
Informationsfreiheit/Recht auf begründete Antwort
Sehr geehrte Frau Kramer, sehr geehrter Herr Kramer,
ich wohne seit mehr als 20 Jahren in Norwegen. Im Zusammenhang
mit Bemühungen
meiner Mutter (die in Deutschland wohnt) bei der Wahrnehmung
ihrer Interessen beizustehen, kam ich auch mit den Begrenzungen,
die das Rechtsberatungsgesetz stellt, im Berührung:
http://wkeim.bplaced.net/v-klage.htm#hintergrund.
Patientenrechte in Deutschland
scheinen im europäischen Kontext unzureichend: http://wkeim.bplaced.net/anklage.htm.
Deshalb kenne ich Ihre Klage beim Europäischen Gerichtshof für
Menschenrechte.
Mit Hilfe von Petitionen versuchte ich auf
Verbesserungsmöglichkeiten
aufmerksam zu machen: http://wkeim.bplaced.net/petitionen.htm,
die in Skandinavien selbstverständlich sind.
Da ich keine inhaltlich begründete Antworten bekam, versuchte
ich in einer Verfassungsbeschwerde:
über Informationsfreiheit und das Recht auf Antworten auf
Petitionen einzuklagen:
http://wkeim.bplaced.net/v-klage.htm
Diese Verfassungsbeschwerde scheiterte: Erst wurde sie nicht
zugelassen:
http://wkeim.bplaced.net/files/020528bvg.pdf
nach dem Einspruch:
http://wkeim.bplaced.net/files/020531bvg.htm
nicht zur Entscheidung angenommen: http://wkeim.bplaced.net/files/020621bvg.pdf
Leider habe nicht gewusst, dass ich innerhalb eines halben Jahres
beim EGMR hätte klagen können.
Der Begriff der Informationsfreiheit ist mehrdeutig:
1. Informationsfreiheit nach Art. 5 GG umfasst allgemein
zugängliche Quellen, z. B. Zeitungen usw.
2. Informationsfreiheitsgesetze in 4 Bundesländern orientieren
sich am
amerikanischen "Freedom of Information Act" 1966,
der Dokumente der öffentlichen Verwaltung meint. In
Skandinavien, den Niederlanden und der Schweiz
spricht man von der "Öffentlichkeit der Verwaltung",
was mir treffender erscheint.
3. Informationsfreiheit als umgangssprachlicher Ausdruck.
Die Schwierigkeiten beim Rechtsberatungsgesetz haben zweifellos
nichts mit Punkt 1 und 2 zu tun.
Trotzdem wird für mich aus Ihrer Beschwerde Nr. 40901/02 beim
EGMR deutlich, dass
es ähnliche Probleme sind: Informationsweitergabe über
(Menschen-)rechte wird behindert.
Wie bei der Rechtsberatung, so lässt sich auch bei der
Informationsfreiheit in der
Bedeutung des Zugang zu öffentlichen Dokumenten
zeigen, das Deutschland hoffnungslos hinterherhinkt:
Das einzige Industrieland ohne Informationsfreiheit:
https://www.privacyinternational.org/sites/privacyinternational.org/files/foi-laws.jpg.
Die Informationsfreiheit ist weitgehend als Menschenrecht
anerkannt:
http://www.heise.de/tp/deutsch/special/frei/12314/1.html.
Um das genauer zu studieren, habe ich viele Einsichtsgesuche
gestellt:
http://wkeim.bplaced.net/petition_ifg.htm#einsicht,
http://wkeim.bplaced.net/petition_bw.htm#einsicht,
http://wkeim.bplaced.net/petition4.htm#einsicht
und
http://wkeim.bplaced.net/petition3.htm#einsicht.
Fast alle wurden abgelehnt. Die gelungene Einsicht belegt, dass
die Volksvertreter nur abschreiben.
Da das Bundesverfassungsgericht die Nichtausschöpfung des
Rechtsweges
http://wkeim.bplaced.net/files/020528bvg.pdf
als Grund für die Nichtzulassung
nennt, wende ich mich an Sie.
Mit welchen Kosten wäre zu rechnen für Gerichtsgebühren,
Anwaltkosten, evtl. Kosten für
gegnerische Anwälte:
1) Verfahren vor dem Verwaltungsgericht auf Einsicht u. a. nach
§ 19 des
Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte
(IPbürgR)
2) Weiterführung über Verfassungsgericht zum EGMR
Kann das mit der Frage der mangelnden Antworten, auf behauptete
Menschenrechtsverletzungen (IPbürgR) kombiniert werden?
Dabei gäbe es unter verschiedenen Einsichtsgesuchen zu wählen:
z. B.
http://wkeim.bplaced.net/files/030428bgm.htm
oder
http://wkeim.bplaced.net/files/030227pbt.htm.
Würden Sie bereit sein ein solches Mandat zu übernehmen?
Mit freundlichen Grüßen
Walter Keim
PS: Weiter möchte ich anregen, auch den französischen Text der
Beschwerde Nr. 40901/02 im Internet zu veröffentlichen. Erstellt
der EGMR auch eine englische Fassung, die sich veröffentlichen
lässt. Ich habe sehr gute Erfahrungen mit der Publikation meiner
Ergebnisse in (leider sehr holprigem) Englisch:
http://wkeim.bplaced.net/foi.htm.
Answer: 20. Oktober 2003.