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Petitionen Informationsfreiheit und Patientenrechte Baden-Württemberg

Patientenrechte werden leider nicht immer "automatisch" und freiwillig zugestanden. Rechte (z. B: Akteneinsicht) zu haben genügt nicht um sie zu bekommen. Aber Artikel 17 des Grundgesetzes gibt jedem Deutschen das Recht sich zu beschweren. Leider hat das Verfassungsgericht den Deutschen beim Bundestag das Recht auf eine begründete Antwort innerhalb angemessener Zeit (1 BvR 1553/90) genommen, obwohl es in Bundesländern existiert (z. B. Mecklenburg-Vorpommern). Welche Patientenrechte gibt es im Ausland? Die Informationsfreiheit gewährleistet den Zugang zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung.

Ca. 125 Staaten mit mehr als 5,9 Milliarden Einwohnern haben entweder Informationsfreiheitsgesetze oder entsprechende entsprechende Verfassungsbestimmungen. Dies fehlt in 5 Bundesländern. Fehlende Informationsfreiheit und das Fehlen selbstverständlicher Patientenrechte sind in Baden-Württemberg dabei nur die Spitze des Eisberges. 

Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union sichert das Recht auf eine gute Verwaltung gegenüber der EU:

Die Informationsfreiheit (einschließlich des Zugangs zu Dokumenten der öffentlichen Verwaltung) ist Teil der Meinungsfreiheit und auch durch international anerkannte Menschenrechte der VN speziell des Artikels 19 des Internationaler Paktes über bürgerliche und politische Rechte geschützt. Auch Artikel 10 der europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte (EKMR) schützt die Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit.

Davon kann ein Schwabe nur träumen, da Baden-Württemberg das Recht auf gute Verwaltung missachtet und immer noch obrigkeitsstaatlich handelt. Der Koalitionsvertrag zwischen den Grünen und der SPD vom Jahre 2011 vereinbart die Schaffung eines Informationsfreiheitsgesetzes. Deshalb schlug ich in meiner letzten Petition vor die Vorschläge des Menschenrechtskommissars des Europarates umzusetzen:

Zwar geben AOK, Ärztekammer und das Landesamt für Besoldung im Einzelfall etwas nach, wenn sie mit einer Petition konfrontiert sind. Allerdings macht der Gesetzgeber nichts mit den aufgedeckten strukturellen Problemen.

Anlagen:

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