Walter Keim
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 29.10.2004
Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, z. Hd. von Frau
Thal: tlf: 0711-76981-610
Jahnstr. 32
D-70597 Stuttgart
Aktenzeichen: 521 bei Landesärztekammer
Betreff: 2 jährige Verschleppung der
Berufsaufsichtsbeschwerde vom 29.10.2002
Sehr geehrte Frau Thal,
die Berufsaufsichtsbeschwerde an den Kammeranwalt (KLAUS
SCHMIERER / GERNOT BLESSING) vom
29.10.2002 http://wkeim.bplaced.net/020322ab.htm wurde am 7.11.2002 entgegengenommen, ist aber bis heute nicht
beantwortet, obwohl die Landesärztekammer am 10.1.2003 versprach: "Sie werden von
dort aus Nachricht erhalten." und um Geduld bat.
Da diese Beschwerde nun schon seit 2 Jahren verschleppt wird, fordere ich Akteneinsicht in den Briefverkehr, der vorliegt.
Außerdem fordere ich Information darüber, wie ich gegen die Untätigkeit des Kammeranwalts klagen kann.
Als ich die AOK nach 2 jähriger Verschleppung eines Pflegeantrags, mit Hilfe des von mir erfundenen Rechtsmittels der "Entscheidungserzwingungsklage": http://wkeim.bplaced.net/files/990411sg.htm beim Sozialgericht in den Stiefel reinbekommen habe, hat das Sozialgericht mir Kopien aller Akten nach Norwegen geschickt: http://wkeim.bplaced.net/files/990810sg.htm und http://wkeim.bplaced.net/files/990906sg.pdf, siehe meine Petition 12/6907.
Als der Petitionsausschuss meine Petitionen vom 21.12.01: http://wkeim.bplaced.net/petition_ifg.htm mehr als 2 Jahre verschleppte, habe ich durch eine Klage zur "Akteneinsichtserzwingung" Walter Keim gegen die Bundesrepublik Deutschland: http://wkeim.bplaced.net/files/verwaltungsgericht.htm beim Verwaltungsgericht in Berlin die Akten im deutschen Konsulat in Trondheim einsehen können: http://wkeim.bplaced.net/files/vg-040901.htm.
Als Europäer habe ich das Recht auf eine gute Verwaltung aufgrund der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, mit begründeten Antworten innerhalb angemessener Zeit (spätestens 2 Monate). Eine 2 jährige Verschleppung ist deshalb unzumutbar.
Dabei lege ich auch zugrunde, dass die Charta der Grundrechte der Europäischen Union die Akteneinsicht in Artikel 41 (2), die Informationsfreiheit in Artikel 42, das kostenlose Klagerecht in Artikel 43 (Ombudsmann) und das Recht auf begründete Antworten innerhalb angemessener Zeit in Artikel 41 (1) enthält. Active Citizenship Network hat diese Grundrechte für den Bereich der Patienten in der European Charter of Patients Rights konkretisiert. Im "Europäischen Kodex für gute Verwaltungspraxis" ist das Recht auf Antwort innerhalb angemessener Zeit (Artikel 17) auf spätestens 2 Monate festgelegt. Eine Empfangsbestätigung wird innerhalb von 2 Wochen ausgestellt (Artikel 14).
Als Europäer bin ich der Meinung, dass die europäischen Grundrechte und die European Charter of Patients Rights vom Kammeranwalt respektiert werden sollten.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Keim
Who invites the Human Right
Commissioner to Germany: http://wkeim.bplaced.net/files/coe-031128.htm ?
Human Right violations in Germany: http://wkeim.bplaced.net/files/de_human_rights.htm
Wer trägt die Verantwortung, dass
Patientenrechte defizitär sind: http://wkeim.bplaced.net/anklage.htm
Support freedom of information: http://wkeim.bplaced.net/foi.htm#e-mail
Who is responsible for the lack of freedom of information: http://wkeim.bplaced.net/I_accuse.htm
Kopie: Patientenbeauftragte
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Anlage: Süddeutschland der Schandfleck bezüglich der Informationsfreiheit in Europa. Bild unten: Dunkelgrün: Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Hellgrün: Informationsfreiheit nur in Verfassung. Gelb: Gesetz in Vorbereitung.
Anlage: Süddeutschland der Schandfleck bezüglich der Informationsfreiheit in Europa. Bild unten: Dunkelgrün: Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Hellgrün: Informationsfreiheit nur in Verfassung. Gelb: Gesetz in Vorbereitung.