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Offener Brief
Walter Keim, Email: walter.keim@gmail.com
Torshaugv. 2 C
N-7020 Trondheim, den 12. 11. 2005 [am 16.11.05 hinzugefügt]
Deutscher Presserat
Postfach 7160
D-53071 Bonn
Betreff: Beschluss BK2-106-110/05: Wird die Missbilligung des Pressrats zu
Verbesserungen führen?
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich danke Ihnen für Ihren Brief vom 7.11.06 mit der Entscheidung BK2-106-110/05 vom 27.9.05 in der Beschwerde E 255/05/2 als Resultat meiner Klagen vom 30.6.05, 05.6.05, 16.6.05 und 19.6.05. Auf Ihr Angebot für Rückfragen zur Verfügung zu stehen möchte ich hiermit mit diesem Brief zurückkommen.
Leider wurde diese Missbilligung weder vom Presserat noch in den betroffenen Zeitungen oder in der übrigen seriösen Presse erwähnt. Ist dem Presserat bekannt, dass Yahoo og Google news zeigen, dass im Internet nichts über "Presserat Missbilligung" publiziert wurde und wird? Außer, dass das folgenlos ist. Manche Zeitungen drucken nicht einmal Rügen. Damit könnte die Missbilligung nur dann etwas bewirken, wenn die betroffenen Klatschblätter sich freiwillig daran halten. Deshalb rege ich an, dass der Presseart Missbilligungen selber publiziert.
Jedoch habe ich am 12.10.05 ich in den Nachrichten des norwegischen Rundfunk NRK gesehen, dass die deutsche Klatschpresse fortsetzt erfundene Geschichten aufzutischen. Die seriöse Zeitung FAZ schreibt am 25.9.05: "In Norwegen ist nach Darstellung von Das Neue Blatt Mette-Marit zu ihrer Mutter geflohen, weil die Kronprinzessin leider schwanger, krank und mit den Nerven am Ende ist." Am 23.10.05 berichtet die FAZ: "Die Frau des schicken Thronfolgers Prinz Haakon, (...), versinkt derzeit in bösen Erinnerungen (...). König Harald weinen nachts und fürchten neue, noch grausamere Details. Norwegen ist nervös."
Leider berichtet nicht nur die Regenbodenpresse völlig falsch, sondern auch der Presserat selber weiß nicht richtig Bescheid über was er urteilt. Das so genannte Hofprotokoll "hoffets protokoll" ist ein Wort das in Norwegisch nur auftaucht wenn über den Komponisten Bach berichtet wird. Das Wort "Hoffprotokoll" wird nur beim Bericht des japanschen Keisers in Norwegen gebraucht. Obwohl jeder Skandinave den Sohn der Kronprinzessin schon auf dem Schlossbalkon gesehen hat (ich habe dieses Bild veröffentlicht, außerdem berichtet das der mdr) hat sich der Presserat da von der Berichterstattung der deutschen Presse hinters Licht führen lassen. Braucht man ein Hirngespinst nur so lange wiederholen bis es auch für den Presserat zur Wahrheit wird? Schon dadurch wurde die Entscheidung für die mit den Tatsachen Vertrauten sehr zweifelhaft. Um herauszufinden um was es sich handelt bei der vom Presserat zitierten "offiziellen Stellungnahme des norwegischen Hofes" (Beschwerdegegnerin das neue) beantrage ich Akteneinsicht um dieses Missverständnis aufzuklären.
Was die Ablehnung vom Ziffer 8: Achtung des Privatlebens und die Intimsphäre angeht ist Ihre Entscheidung noch zweifelhater: Hier handelt es sich um ein 8 jähriges Kind, im Caroline Urteil hat ja schon das Verfassungsgericht Kinder mehr geschützt als Erwachsene. So hier ist der Preserat nicht nur auf Kollisionskurs mit dem von ihm bekämpften Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechts (das abschätzig als "Strassburg-"er Gericht bezeichnet wird) sondern auch mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Die Bundesrepublik zahlte 115000 EURO Schadensersatz. Der norwegische Pressekodex hat im Punkt 4.8 spezielle Regeln für Kinder. Offensichtlich bedarf auch der Presskodex Verbesserungen um dieser Rechtsprechung angepasst zu werden.
[In der Netzeitung.de vom 29. Mai 2005 klagt Norwegens Königshaus gegen Klatsch: «Die Königsfamilie ist empört, dass die Blätter mit Marius ein Kind ins Zentrum stellen.»14 In der norwegischen Zeitung VG vom 12. Nov. 2005 sagt die Pressesprecherin des norwegische Hofes13: Wir meinen dass es gut ist, dass die Rechte von Kindern fokussiert werden. ("Vi synes det er bra at det er blitt satt fokus på brans rettigheter")]
Leider hat meines Wissens nur eine deutsche Zeitung (netzeitung.de mit skandinavischem Eigentümer) die ausgesprochene Missbilligung zur Kenntnis genommen, was ihren Wert doch sehr schmälert und es scheint, dass mein Ziel zu einer wahrheitsgemäßen Information der Leser, Verbesserung des Menschenrechtes des Schutzes der Privatsphäre und dadurch Hebung des Ansehens der deutschen Presse beizutragen, leider weitgehend verfehlt wurde.
Da ich schon gewohnt bin alles selber machen zu müssen habe ich deshalb den betroffenen Klatschblättern einfach selber geschrieben1 mit einer Kopie an etwas 30 Zeitungen in Deutschland und ihnen erklärt um was es geht, da der Presserat das nicht richtig kapiert zu haben scheint. Dort werden sie auch aufgefordert die Missbilligung als Ausdruck fairer Berichterstattung zu publizieren. Weiter mache ich die Beschwerdegegner mit Stellungnahmen de norwegischen Hofes bekannt11, da aus den Entgegnungen hervorgeht, dass die Beschwerdegegner das nicht wissen.
Norwegen hat - wie ich in meiner Klage am 30.9.05 vergeblich zu erklären versuchte - vor 100 Jahren durch Volksabstimmung die konstitutionelle Monarchie eingeführt und Geschäfte als Staatsoberhaupt haben die norwegischen Könige so gut geführt, dass sie diese überwältigende Zustimmung bis heute erhalten. Deshalb ist es nicht nur eine Kränkung von Personen, sondern einer von allen Norwegen hoch geschätzten Institution, wenn die deutsche Presse hier fortsetzt erfundene Lügengeschichten aufzutischen. Das schwedische Königshaus hat vor 2 Jahren eine Verurteilung erreicht. Zwar wurde die Presse etwas vorsichtiger musste nun aber notgedrungen wieder gerichtlich vorgegangen werden. Wenn nicht mal eine Verurteilung wirkt, ist eine Missbilligung offensichtlich eine zu schwache Reaktion.
Klatschblätter verlieren ca. 20% ihrer Auflage, nachdem sie eine Rüge oder Widerrüfe publizieren müssen. Trotzdem ist es eine falsche und kurzsichtige Politik deshalb Rügen zu meiden, da der Ansehensverlust wesentlich größer ist als die entgangenen Einnahmen. Ist es vor diesem Hintergrund nicht besser - wie in Norwegen - nur Journalisten in die Beschwerdekammenrn Entscheidungen über journalistische Ethik zu fällen anstatt die Hälfte der Plätze Verlegern zu überlassen? Oder ist es so, dass nur Entschädigungssummen, die die betreffenden Blätter in den Konkurs treiben würden diese Problem lösen? Deshalb rege ich an die Zusammensetzung der Kammern dergestalt zu verändern, dass nur Journalisten dort Mitglied sind und auch die Beteiligung der Leser zu erwägen.
In Schweden ist bekanntlich die allgemeine Akteneinsicht schon seit 1766 üblich. Die Presse unterstützt das sehr und auch bei Verbraucherombuden und dem norwegischen Pressrat ist Akteneinsicht selbstverständlich. Deshalb hoffe ich, dass ich nicht Jahrzehnte zu früh dran bin, wenn ich Sie um Akteneinsicht in die Entgegnungen der Blätter bitte, um meine kommunikative Kompetenz zu stärken in einer Diskussion, wie dieses Ergebnis zustande kam. Es zeigt sich nämlich, dass Dementis erhebliche Einbußen der Auflagen nach sich ziehen was zur Frage führt ab Verlagsvertreter deshalb ethische Standards vernachlässigen. Weiter wurde meine Klage gegen "das neue" gemäß Ziffer 3 des Pressekodex die falsche Scheidungsmeldung ("Jetzt ist es offiziell: Mette-Marit & Haakon Scheidung" "Sie liebt einen anderen") von das neue Nr. 17/2003 2 unverzüglich in angemessener Weise zu berichtigen, schwimmt man auf der selbst geschaffenen Welle weiter und erdichtet neue Familienprobleme. Als Bürger der 1982 in den europäischen Raums der Freiheit immigriert ist, bin ich begründete Antworten innerhalb angemessener Zeit gewohnt und eine Einsicht in die Antwort von "das neue" beantwortet die Frage, wer da gegen meine Rechts verstößt. Besonders unangenehm fällt ja der "Rechtsverdreher" RA Dr. Neben von der Kanzlei Lovells auf: Hat der geschlafen als Presserecht gelehrt wurde da er nicht mal kapiert hat, dass jeder klagen kann? Kein "Organ der Rechtspflege" wie sich deutsche Rechtsanwälte brüsten, sondern ein Rechtsverdreher: "Wess Brot ich ess, dess Lied ich sing". Besonders der Zugang zu solchen Machwerken ist wichtig für die Stärkung meiner kommunikativen Kompetenz solche Auswüche zu bekämpfen. Ich hoffe, dass der Pressrat sich nicht durch Akteneinsichtsverweigerung schützend vor solche Machenschaften stellt.
Der Generalsekretär des norwegischen Presserates Kokkvold erklärt in der Zeitung VG am 12.11.05: Es gibt große Unterschiede zwischen der deutschen und norwegischen Medienwirklichkeit. In Norwegen hätten die deutschen Wochenblätter Rügen bekommen, die sie hätten drucken müssen. Um zu versuchen auch die Presseethik in Deutschland zu heben, habe ich diesen Brief geschrieben und Verschläge gemacht.
Nachdem 11 von 12 Bundesländern meine Petition über Informationsfreiheit angenommen haben, bin ich am 16.10.05 nicht davor zurückgeschreckt den bayrischen CSU Hinterwäldlern zu schreiben wo es lang geht in den Europäischen Raum der Freiheit, da sie vergeblich versucht haben das Bundes-IFG im Bundesrat zu torpedieren . Außerdem war es notwendig am 18.10.05 alle 12 Länderparlamente zu empfehlen den in Mecklenburg-Vorpommern aufflammenden "Aufstand der Amtsschimmel"7 niederschlagen.
Da weder die deutsche Presse, noch der Presserat (siehe Brief 07.06.05) einen Handlungsbedarf sieht um dem fehlenden Menschenrecht Informationsfreiheit in 12 von 16 Bundesländern abzuhelfen, habe ich zudem beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte2, den Vereinten Nationen3 gegen Deutschland geklagt und plane eine Petition beim EU Parlament4. Der Menschenrechtskommissar des Europarats5 und die OSZE6 "beobachten" Deutschland auf meinen Anfrage hin schon: Wenn ich das nicht selber mache, wer macht es sonnst zu versuchen, dass Deutschland bei der Informationsfreiheit zur zivilisierten Welt aufschließt?
Da der erste Direktor des Deutsche Institut für Menschenrechte Percy MacLean zurücktreten musste, weil er auch (wie vom Europarat in Recommendation No. R (97) 14 und den VN in der Resolution 48/134 of 20. Dezember 1993 gewünscht) Menschenrechte in Deutschland thematisieren wollte, habe ich Menschenrechtsverletzungen Deutschlands eben selber untersucht (siehe Anlage 8). Auch der Presserat geht ja fälschlicherweise (siehe Brief 07.06.05) davon aus, dass über Menschenrechtsverletzungen (in Deutschland) berichtet wird. Wer außer mir berichtet darüber, dass es die Berufsverbotstäterin Annette Schavan ist, die nun Minister in Berlin wird?
Wer schreibt über Oberstaatsanwalt Gernot Blessing der die Anklage und Verurteilung von in Italien 10 Mal lebenslänglich verurteilten SS Massakertätern (geschehen vor mehr als 60 Jahren) dadurch verhindert, dass er die Ermittlungen verschleppt und den Angehörigen Akteneinsicht verweigert? Bei mir ist er jedenfalls an den falschen geraten als er meine Klage 2 Jahre lang liegen ließ und die Akteneinsicht verwehrte. Ist die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg eine "Körperschaft öffentlichen Unrechts"? Sind Verwaltungsrichter in Berlin Hinterwälder?10
Mit freundlichen Grüßen
Walter Keim
Promotion of Human Rights in Germany: http://wkeim.bplaced.net/files/echr-complaint.htm, http://wkeim.bplaced.net/files/un-0509.htm and http://wkeim.bplaced.net/files/petition-hr.htm
Anlagen im Internet publiziert:
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